Technische Abwicklung der IHK-Wahl 2016 München und Oberbayern

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

In der Zeit vom 25.4.2016 bis zum 6.5.2016 wählen die zugehörigen Unternehmen der IHK für München und Oberbayern die Mitglieder der Vollversammlung und Regionalausschüsse neu.
Für die Wahlen zur Vollversammlung werden ca. 396 000 Unternehmen aus München und Oberbayern, unterteilt in 23 Wahlgruppen, mit der Aufforderung zur Stimmabgabe für die Vollversammlung angeschrieben. Hierbei werden aufgrund der 23 Wahlgruppen auch 23 verschiedene Stimmzettel eingesetzt. Jedes Unternehmen erhält dabei einen Stimmzettel für seine Wahlgruppe. Innerhalb der Wahlgruppen kann eine unterschiedliche Anzahl von Stimmen für die Kandidaten vergeben werden.
Darüber hinaus werden gleichzeitig rund 260 000 von den ca. 396 000 zugehörigen Firmen in 19 Regionalbezirken (außerhalb des Stadt München) zusätzlich aufgefordert, ihre Stimmen für die sog. IHK-Regionalausschüsse, unterteilt in 3 Wahlgruppen, abzugeben. Hierbei werden 57 verschiedene Stimmzettel (19 Regionalbezirke mit je 3 Wahlgruppen) eingesetzt. Jedes Unternehmen mit Sitz in einem dieser 19 Bezirke erhält dabei zusätzlich zu dem jeweiligen Stimmzettel für die Vollversammlungswahl, einen Stimmzettel für seinen Wahlbezirk und dort für seine Wahlgruppe. Innerhalb der Wahlgruppen kann eine unterschiedliche Anzahl an Stimmen vergeben werden.
Der Auftragnehmer hat im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
1. Datenschutzkonforme Aufbereitung/Vorbereitung der von der IHK übermittelten Unternehmensdaten für den Druck und den Versand der Wahlscheine und Stimmzettel;
2. Erstellung/Druck der Wahlunterlagen;
3. Portooptimierter Versand der Wahlunterlagen;
4. Zugriffssichere Lagerung der Wahlscheine und Stimmzettel bis zur endgültigen Auswertung;
5. Elektronische Auswertung von Wahlscheinen und Stimmzetteln, für die eine Software entwickelt bzw. vorgehalten und technische Geräte bereitgestellt werden müssen;
6. Umfangreiche statistische Auswertungen hinsichtlich der Wahlbeteiligung;
7. Datenschutzkonforme Übermittlung der Auswertungen sowie Rückübermittlung der übermittelten Daten.
Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Leistung enthält die Leistungsbeschreibung, welche den interessierten Unternehmen als Bestandteil der Vergabeunterlagen auf Anfrage kostenfrei in elektronischer Form bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle zur Verfügung gestellt wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-24 Auftragsbekanntmachung
2015-11-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Formulare
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Formulare 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Postanschrift: Balanstraße 55-59
Postleitzahl: 81541
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.ihk.de 🌏
E-Mail: laura.maier@bblaw.com 📧
Fax: +49 89350652160 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-24 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 144-266481
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 62-108591
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
1. Bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle können die Vergabeunterlagen schriftlich, per Fax oder E-Mail angefordert werden, die auch die für die Erstellung des Angebots vorgesehenen Formblätter enthalten. Die Vergabeunterlagen werden allen interessierten Unternehmen auf Anforderung kostenfrei in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. 2. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bietergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der das Angebotsschreiben unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bietergemeinschaft für den Auftraggeber ist. Hierzu füllt die Bietergemeinschaft das Formblatt „Erklärung bei Bietergemeinschaft “ aus (Formblatt L 234). Die Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1)) und die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2)) müssen für jedes Unternehmen, das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist, individuell nachgewiesen werden. Das Formblatt L 124 ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet einzureichen. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. 3. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft haben hierzu entsprechende Angaben zu machen. 4. Jeder Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter oder das Mitglied einer Bietergemeinschaft bezieht, muss seine Eignung nach den Vorgaben dieser Bekanntmachung nachweisen, soweit sich der Bieter auf seine Leistungsfähigkeit und Fachkunde beruft. Die Zuverlässigkeit der Nachunternehmer (Ziff. III.2.1)) ist in jedem Fall nachzuweisen. Das Formblatt L 124 ist für den Nachunternehmer ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet einzureichen. Der Nachweis dafür, dass dem Bieter oder dem Mitglied der Bietergemeinschaft die für die Auftragsausführung insoweit erforderlichen Mittel von dem Nachunternehmer zur Verfügung gestellt werden (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A), ist ebenfalls mit dem Angebot zu erbringen. Die Formblätter L 235 und L 236 sind auszufüllen. 5. Fragen oder Hinweise können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail oder per Fax an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit für die Erstellung der Angebote relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise per E-Mail auch an alle anderen Unternehmen versandt. Die Versendung erfolgt an die bei Anforderung der Vergabeunterlagen angegebene E-Mail-Adresse. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Unternehmen noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 18.8.2015 eingehen. 6. Hinweise in Bezug auf die zu erbringenden Leistungen: Den Mitgliedern des IHK-Wahlausschusses sowie von diesem eingesetzten Wahlhelfern und Beauftragten sind der Zugang und die Kontrolle (umfangreiche Stichprobenkontrolle) während des gesamten Drucks aller Unterlagen einzuräumen. Ferner sind zur Prüfung datenschutzrechtlicher/IT-Sicherheits-Fragen den IHK-Prüfungsberechtigten (IHK-Datenschutzbeauftragte und Vertretung sowie prüfberechtigten Personen zur IT-Sicherheit des IHK-IT-Referats und von der IHK mit einer Prüfung beauftragten externen Spezialisten) Zugang und Kontrolle – wie in dem abzuschließenden Vertrag über eine Auftragsdatenvereinbarung festgelegt – einzuräumen. Der Dienstleistungserbringer und ggf. eingesetzte Unterauftragnehmer sollten für die Erstellung der Wahlunterlagen über Geschäftsräume im IHK-Bezirk verfügen, in denen die Dienstleistungen durchgeführt werden, damit die Mitglieder des Wahlausschusses der IHK die ihnen nach der Wahlordnung obliegenden zahlreichen Kontrollen und satzungsmäßigen Aufgaben ordnungsgemäß und fristgerecht durchführen können. Für Geschäftsräume außerhalb des IHK-Bezirkes gilt: — Sie müssen hinsichtlich der Erstellung nicht personalisierter Unterlagen (z. B. der Kuverts) max. in ca. 5 Stunden mit dem Auto oder der Bahn erreichbar sein. — Sie müssen hinsichtlich der Erstellung personalisierter Unterlagen max. in ca. 3 Stunden mit dem Auto oder der Bahn erreichbar sein. Für die Auszählung der Stimmen muss der Dienstleistungserbringer oder der ggf. eingesetzte Unterauftragnehmer über Geschäftsräume verfügen, die vom Stadtzentrum München in ca. einer Stunde mit dem Auto oder der Bahn erreichbar sind, damit der Wahlausschuss die ihm aufgrund Satzungsrechts obliegenden Kontrollen bzw. Aufgaben durchführen kann. Gleichzeitig wird dadurch gewährleistet, dass interessierte Mitglieder ihr Recht, die Auszählung der Stimmen zu verfolgen, wahrnehmen können.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Zeit vom 25.4.2016 bis zum 6.5.2016 wählen die zugehörigen Unternehmen der IHK für München und Oberbayern die Mitglieder der Vollversammlung und Regionalausschüsse neu.
Für die Wahlen zur Vollversammlung werden ca. 396 000 Unternehmen aus München und Oberbayern, unterteilt in 23 Wahlgruppen, mit der Aufforderung zur Stimmabgabe für die Vollversammlung angeschrieben. Hierbei werden aufgrund der 23 Wahlgruppen auch 23 verschiedene Stimmzettel eingesetzt. Jedes Unternehmen erhält dabei einen Stimmzettel für seine Wahlgruppe. Innerhalb der Wahlgruppen kann eine unterschiedliche Anzahl von Stimmen für die Kandidaten vergeben werden.
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Darüber hinaus werden gleichzeitig rund 260 000 von den ca. 396 000 zugehörigen Firmen in 19 Regionalbezirken (außerhalb des Stadt München) zusätzlich aufgefordert, ihre Stimmen für die sog. IHK-Regionalausschüsse, unterteilt in 3 Wahlgruppen, abzugeben. Hierbei werden 57 verschiedene Stimmzettel (19 Regionalbezirke mit je 3 Wahlgruppen) eingesetzt. Jedes Unternehmen mit Sitz in einem dieser 19 Bezirke erhält dabei zusätzlich zu dem jeweiligen Stimmzettel für die Vollversammlungswahl, einen Stimmzettel für seinen Wahlbezirk und dort für seine Wahlgruppe. Innerhalb der Wahlgruppen kann eine unterschiedliche Anzahl an Stimmen vergeben werden.
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Der Auftragnehmer hat im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
1. Datenschutzkonforme Aufbereitung/Vorbereitung der von der IHK übermittelten Unternehmensdaten für den Druck und den Versand der Wahlscheine und Stimmzettel;
2. Erstellung/Druck der Wahlunterlagen;
3. Portooptimierter Versand der Wahlunterlagen;
4. Zugriffssichere Lagerung der Wahlscheine und Stimmzettel bis zur endgültigen Auswertung;
5. Elektronische Auswertung von Wahlscheinen und Stimmzetteln, für die eine Software entwickelt bzw. vorgehalten und technische Geräte bereitgestellt werden müssen;
6. Umfangreiche statistische Auswertungen hinsichtlich der Wahlbeteiligung;
7. Datenschutzkonforme Übermittlung der Auswertungen sowie Rückübermittlung der übermittelten Daten.
Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Leistung enthält die Leistungsbeschreibung, welche den interessierten Unternehmen als Bestandteil der Vergabeunterlagen auf Anfrage kostenfrei in elektronischer Form bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle zur Verfügung gestellt wird.
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Referenznummer: 2015-V001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München und Oberbayern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, in Kopie, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Sofern eine Eintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, genügt eine Eigenerklärung über etwaige wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen (Beteiligungsverhältnisse, Konzernstrukturen).
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2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Tatbestände.
Hinweise:
1. Die geforderten Nachweise können, sofern zutreffend, auch durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder in gleichwertige Verzeichnisse anderer Mitgliedstaaten erbracht werden.
2. Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Tatbestände (oben 2.) ist durch Unterzeichnung des Formblatts L124 abzugeben. Dieses Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und wird jedem interessierten Unternehmen auf Anfrage kostenfrei in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (keine Mindestanforderung!).
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Schäden aus beruflichen/betrieblichen Tätigkeiten, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
3. Vorlage einer Bankauskunft.
4. Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Hinweise:
1. Die geforderten Nachweise können, sofern zutreffend, auch durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder in gleichwertige Verzeichnisse anderer Mitgliedstaaten erbracht werden.
2. Die Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (oben 1.) ist durch Unterzeichnung des Formblatts L124 abzugeben. Dieses Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und wird jedem interessierten Unternehmen auf Anfrage kostenfrei in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die nach Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte). Erwartet werden insbesondere Angaben zu
— Auswertungen von Wahlen, insbesondere von öffentlichen Auftraggebern;
— ähnlich komplexen und datenschutzrechtlich sensiblen Auswertungsvorgängen.
Aus der Beschreibung der Referenzprojekte sollten insbesondere folgende Punkte hervorgehen:
— Art der datenschutzrechtlich sensiblen Daten;
— Komplexität der Leistung;
— Rechnungswert der Leistungen;
— Leistungszeit.
Darüber hinaus muss erkennbar sein, welche Leistungen für öffentliche Auftraggeber und welche für private Auftraggeber erbracht worden sind und ob die Leistung als Bietergemeinschaft oder unter Einsatz von Unterauftragnehmern erbracht worden ist.
2. Angaben über die technischen Ausrüstung des Bieters, insbesondere über die Anzahl der eingesetzten Drucker und Scanner, deren Auslastung sowie zeitliche Verfügbarkeit (insbesondere bei technischen Störungen).
3. Angaben über Geschäftsräume bezogen auf die vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz gemäß den Anforderungen an eine Auftragsdatenverarbeitung (z. B. vorhandene Zugangskontrollen am Eingang und in den Geschäftsräumen, Tresorräume u. ä.).
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4. Angaben zu personellen Kapazitäten und Fachkompetenz der eingesetzten Mitarbeiter, insbesondere im Hinblick auf:
— die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit Datum der Bestellung sowie
— Anzahl, Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten Mitarbeiter mit Projekten, welche mit dem vorliegenden Auftrag in Art und Umfang vergleichbar sind.
5. Angaben zu ISO-Zertifizierungen
Hinweise:
1. Die geforderten Nachweise können, sofern zutreffend, auch durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder in gleichwertige Verzeichnisse anderer Mitgliedstaaten erbracht werden.
2. Für die Angaben über das/die Referenzprojekt(e) (oben 1.) ist das zu unterzeichnende Formblatt L124 mit der Maßgabe, dass die Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren erbracht wurden, zu verwenden. Die weiteren unter 1. geforderten Angaben sowie Angaben zu sonstigen Referenzprojekten sind gegebenenfalls ergänzend auf einer gesonderten Anlage zum Angebot zu machen.
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3. Für die Angaben zu personellen Kapazitäten (oben 4.) ist das zu unterzeichnende Formblatt L124 zu verwenden. Die weiteren unter 4. geforderten Angaben sind gegebenenfalls ergänzend auf einer gesonderten Anlage zum Angebot zu machen.
Mindeststandards:
Der Auftragnehmer muss mindestens ein Referenzprojekt nachweisen, das nach Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es wird auf die Vertragsbedingungen verwiesen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung und bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-23 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Frau Laura Maier
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015-V001
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 62-108591
Zusätzliche Informationen
1. Bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle können die Vergabeunterlagen schriftlich, per Fax oder E-Mail angefordert werden, die auch die für die Erstellung des Angebots vorgesehenen Formblätter enthalten. Die Vergabeunterlagen werden allen interessierten Unternehmen auf Anforderung kostenfrei in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
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2. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bietergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der das Angebotsschreiben unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bietergemeinschaft für den Auftraggeber ist. Hierzu füllt die Bietergemeinschaft das Formblatt „Erklärung bei Bietergemeinschaft “ aus (Formblatt L 234). Die Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1)) und die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2)) müssen für jedes Unternehmen, das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist, individuell nachgewiesen werden. Das Formblatt L 124 ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet einzureichen. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an.
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3. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft haben hierzu entsprechende Angaben zu machen.
4. Jeder Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter oder das Mitglied einer Bietergemeinschaft bezieht, muss seine Eignung nach den Vorgaben dieser Bekanntmachung nachweisen, soweit sich der Bieter auf seine Leistungsfähigkeit und Fachkunde beruft. Die Zuverlässigkeit der Nachunternehmer (Ziff. III.2.1)) ist in jedem Fall nachzuweisen. Das Formblatt L 124 ist für den Nachunternehmer ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet einzureichen. Der Nachweis dafür, dass dem Bieter oder dem Mitglied der Bietergemeinschaft die für die Auftragsausführung insoweit erforderlichen Mittel von dem Nachunternehmer zur Verfügung gestellt werden (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A), ist ebenfalls mit dem Angebot zu erbringen. Die Formblätter L 235 und L 236 sind auszufüllen.
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5. Fragen oder Hinweise können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail oder per Fax an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit für die Erstellung der Angebote relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise per E-Mail auch an alle anderen Unternehmen versandt. Die Versendung erfolgt an die bei Anforderung der Vergabeunterlagen angegebene E-Mail-Adresse. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Unternehmen noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 18.8.2015 eingehen.
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6. Hinweise in Bezug auf die zu erbringenden Leistungen:
Den Mitgliedern des IHK-Wahlausschusses sowie von diesem eingesetzten Wahlhelfern und Beauftragten sind der Zugang und die Kontrolle (umfangreiche Stichprobenkontrolle) während des gesamten Drucks aller Unterlagen einzuräumen. Ferner sind zur Prüfung datenschutzrechtlicher/IT-Sicherheits-Fragen den IHK-Prüfungsberechtigten (IHK-Datenschutzbeauftragte und Vertretung sowie prüfberechtigten Personen zur IT-Sicherheit des IHK-IT-Referats und von der IHK mit einer Prüfung beauftragten externen Spezialisten) Zugang und Kontrolle – wie in dem abzuschließenden Vertrag über eine Auftragsdatenvereinbarung festgelegt – einzuräumen.
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Der Dienstleistungserbringer und ggf. eingesetzte Unterauftragnehmer sollten für die Erstellung der Wahlunterlagen über Geschäftsräume im IHK-Bezirk verfügen, in denen die Dienstleistungen durchgeführt werden, damit die Mitglieder des Wahlausschusses der IHK die ihnen nach der Wahlordnung obliegenden zahlreichen Kontrollen und satzungsmäßigen Aufgaben ordnungsgemäß und fristgerecht durchführen können. Für Geschäftsräume außerhalb des IHK-Bezirkes gilt:
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— Sie müssen hinsichtlich der Erstellung nicht personalisierter Unterlagen (z. B. der Kuverts) max. in ca. 5 Stunden mit dem Auto oder der Bahn erreichbar sein.
— Sie müssen hinsichtlich der Erstellung personalisierter Unterlagen max. in ca. 3 Stunden mit dem Auto oder der Bahn erreichbar sein.
Für die Auszählung der Stimmen muss der Dienstleistungserbringer oder der ggf. eingesetzte Unterauftragnehmer über Geschäftsräume verfügen, die vom Stadtzentrum München in ca. einer Stunde mit dem Auto oder der Bahn erreichbar sind, damit der Wahlausschuss die ihm aufgrund Satzungsrechts obliegenden Kontrollen bzw. Aufgaben durchführen kann. Gleichzeitig wird dadurch gewährleistet, dass interessierte Mitglieder ihr Recht, die Auszählung der Stimmen zu verfolgen, wahrnehmen können.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 144-266481 (2015-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wahlformulare
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wahlformulare 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Balanstr. 55-59
Kontakt
Internetadresse: https://www.muenchen.ihk.de 🌏
E-Mail: vergabe@muenchen.ihk.de 📧
Telefon: +49 8951160 📞
Fax: +49 89511681674 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 213-390035
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 144-266481
ABl. S-Ausgabe: 213

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2015-V001_IHK-Wahl_2016

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-12 📅
Name: MFM Hofmaier GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Moosfeld 27
Postort: München
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstraße 39
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de 📧
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3).
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Quelle: OJS 2015/S 213-390035 (2015-11-02)