Technische Gebäudeausrüstung für den Neubau des „Integrativen Schulprojekts Schweich“
Zweckverband „Integratives Schulprojekt Schweich“, vertreten durch die Verbandsvorsteherin Frau Christiane Horsch
Der Auftraggeber beabsichtigt die nachfolgenden Leistungen stufen- und bauabschnittsweise zu vergeben:
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-01.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?- • Trier › Trier-Saarburg
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-07-01 | Auftragsbekanntmachung |
| 2015-11-09 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2015-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Haustechnik
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Haustechnik 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband „Integratives Schulprojekt Schweich“, vertreten durch die Verbandsvorsteherin Frau Christiane Horsch
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.trier-saarburg.de 🌏
E-Mail: ulrike.stein@trier-saarburg.de 📧
Telefon: +49 651715416 📞
Fax: +49 65171517640 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-01 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 127-233496
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Referenznummer: VOF Technische Gebäudeausrüstung "Integratives Schulprojekt Schweich"
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 54338 Schweich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sonstige besondere Bedingungen: Eine Unterbeauftragung ist nicht gestattet.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung, Betrieb und Wartung. (140)
2. Umwelteigenschaften. (120)
3. Fachlicher und technischer Wert. (100)
4. Teambewertung; Unterkriterien: 4.1 berufliche Qualifikation der einzelnen Teammitglieder; 4.2 Organisation des Teams 4.3 berufliche Erfahrung der einzelnen Teammitglieder. (80)
5. Ausführungszeitraum. (60)
6. Honorar; Unterkriterien: 6.1 Honorarsatz; 6.2 Zeithonorar; 6.3 Nebenkosten; 6.4 Zahlungsfristen. (40)
7. Funktionalität und Sicherheit. (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Gebäudemanagement und Schulen, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
Frau Ulrike Stein
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOF Technische Gebäudeausrüstung "Integratives Schulprojekt Schweich"
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 127-233496 (2015-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Haustechnik
Menge oder Umfang:
Leistungen der technischen Ausrüstung, Leistungsphasen 1 – 9 gemäß § 55 Absatz 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15, Anlagengruppen 1 – 8 gemäß § 53 Absatz 2 HOAI.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Haustechnik 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband „Integratives Schulprojekt Schweich“, vertreten durch die Verbandsvorsteherin Frau Christiane Horsch
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.trier-saarburg.de 🌏
E-Mail: ulrike.stein@trier-saarburg.de 📧
Telefon: +49 651715416 📞
Fax: +49 65171517640 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-01 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 127-233496
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
1. Die eingereichte Bewerbung mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Die Kosten für die Bewerbung und die Bearbeitung werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen zum Auswahlverfahren müssen spätestens zu dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Schlusstermin bei der unter I.1) angegebenen Adresse im verschlossenen Umschlag vorliegen. Der Umschlag muss die Aufschrift „VOF-Verfahren Technische Gebäudeausrüstung des Integrativen Schulprojekts Schweich“ tragen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung bei der Vergabestelle.
Die Bewerbungsunterlagen sind 2-fach – einmal als Ausdruck unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf CD-Rom) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird die Vergabestelle die Papierform ihrer Bewertung zugrunde legen.
Die Vergabestelle stellt keinen Bewerberbogen zur Verfügung.
2. Vergütung: Die Vergütung der zu beauftragenden Planungsleistung erfolgt gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013). Diese Verordnung regelt die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und Architektinnen, Ingenieure und Ingenieurinnen mit Sitz im Inland, soweit die Leistungen von dieser Verordnung erfasst und vom Inland aus erbracht werden.
3. Die Entscheidung über die Vergabe wird durch den Zweckverband „Integratives Schulprojekt Schweich“ getroffen. Der Auftraggeber behält sich vor, zu einem geeigneten Zeitpunkt eine Gesamtkostenobergrenze festzulegen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird diese sich im Bereich von rund 18.000.000,00 EUR netto bewegen. Der zukünftige Auftragnehmer wird die noch festzulegende Baukostenobergrenze einzuhalten haben.
4. Rückfragen von Bewerbern werden nur per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg bei der unter Ziffer I.1.) angegebenen Kontaktstelle entgegen genommen und von der Vergabestelle per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg beantwortet. Die allgemeinen Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der Homepage der Vergabestelle unter www.trier-saarburg.de unter der Rubrik „Bürger“/„Download“/„Integratives Schulprojekt Schweich“ geführt.
5. Zuschlagskriterien IV.2.1):
Die Auswertung der Angebote zu den Oberkriterien unter den Ziffern 1. bis 7. erfolgt in einem Ranking. Der jeweils beste Bewerber bezüglich der Oberkriterien erhält also 10 Punkte von 10 möglichen Punkten. Der zweitbeste Bewerber erhält einen Punkt weniger als der beste Bewerber. Der drittbeste Bewerber erhält jeweils einen Punkt weniger, und so weiter. Ergibt die Bewertung die Gleichwertigkeit von zwei oder mehreren Bewerbern bei einem oder mehreren Kriterien, erhalten diese Bewerber die gleiche Punktzahl (Mehrfachbesetzung einer Rankingstelle). Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleiben die folgenden Rangstellen im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 3 Bewerber innerhalb des Rankings Rang 2 erreichen, erhält jeder dieser Bewerber 9 Punkte. Die Rankingplätze 3 und 4 werden nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bieter erhält im Ranking Platz 5 mit 6 Punkten.
Die Auswertung eines jeden Unterkriteriums unter den Ziffern 4. und 6. erfolgt ebenfalls in einem Ranking. Der jeweils beste Bewerber eines Unterkriteriums erhält also 10 Punkte von 10 möglichen Punkten. Der zweitbeste Bewerber erhält einen Punkt weniger als der beste Bewerber. Der drittbeste Bewerber erhält jeweils einen Punkt weniger, und so weiter. Ergibt die Bewertung die Gleichwertigkeit von zwei oder mehreren Bewerbern bei einem oder mehreren Unterkriterien, erhalten diese Bewerber die gleiche Punktzahl (Mehrfachbesetzung einer Rankingstelle).
Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleiben die folgenden Rangstellen des jeweiligen Unterkriteriums im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 3 Bewerber innerhalb des Rankings des Unterkriteriums Rang 1 erreichen, erhält jeder dieser Bewerber 10 Punkte. Die Rankingplätze 2 und 3 des Unterkriteriums werden nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bieter erhält im Ranking Platz 4 mit 7 Punkten.
Die Punktzahl des Oberkriteriums ergibt sich aus der Addition der bei den betreffenden Unterkriterien durch den jeweiligen Bieter erreichten Punkte. Derjenige Bieter, der in der Summe der Unterkriterien des Oberkriteriums die im Verhältnis aller Bieter höchste Punktzahl erreicht hat, erhält bei dem Oberkriterium also die erste Rangstelle mit der Höchstpunktzahl von 10 Punkten. Derjenige Bieter, der in der Summe der Unterkriterien dem Verhältnis aller Bieter zweithöchste Punktzahl erreicht hat, erhält die zweite Rangstelle mit 9 Punkten usw.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die nachfolgenden Leistungen stufen- und bauabschnittsweise zu vergeben:
Leistungen der technischen Ausrüstung, Leistungsphasen 1 – 9 gemäß § 55 Absatz 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15, Anlagengruppen 1 – 8 gemäß § 53 Absatz 2 HOAI:
— Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung,
— Leistungsphase 2: Vorplanung,
— Leistungsphase 3: Entwurfsplanung,
— Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung,
— Leistungsphase 5: Ausführungsplanung,
— Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
— Leistungsphase 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung,
— Leistungsphase 9: Objektbetreuung.
Die Leistungen sind bei folgendem Bauvorhaben zu erbringen:
Der Zweckverband „Integratives Schulprojekt Schweich“ beabsichtigt ein gemeinsames neues Schulzentrum für eine Grundschule, eine Förderschule und eine Dreifeldsporthalle zu errichten.
Die Errichtung des neuen Schulzentrums soll auf dem Gelände westlich entlang der K39 und nordwestlich des Neubaugebietes „Ermesgraben“ in Schweich ausgeführt werden. Es wurde ein Bedarf an Sporthallenflächen sowohl für die Belange der Grundschule als auch für die der Förderschule festgestellt, der nun in Form einer gemeinsamen Dreifeldsporthalle, nebst eines Schwimmbeckens realisiert werden soll.
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Raumprogramm und Funktionsbereiche:
1.) Vierzügige Grundschule (Nettogrundfläche mit rd. 1.370 m
16 Unterrichtsräumen, 8 Förderräumen, 6 Verwaltungsräumen und 2 Ganztagesschul-Betreuungsräumen.
2.) Förderschule mit dem Schwerpunkt motorische Entwicklung (Nettogrundfläche von rd. 3.000 m
aus einer Unter-/Mittelstufe, einer Mittel-/Oberstufe, einer Ober-/Werkstufe (jeweils 4 bis 5 Unterrichtsräume, 1 Förderraum, 2 bis 4 Pflegeräume, Therapieräume, Abstellräume, Teeküche etc.),Therapie-, Förder- und Beratungsräume (insgesamt 10 Einzelräume inklusive Neben- und Materialraum),10 Fachunterrichtsräume, 7 Verwaltungs- und Beratungsräume, Lehrmittelräume und ein Bewegungsbad, Umkleide- und Sanitärräume für Schüler-/innen und Lehrer-/innen.
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3.) Für Grundschule und Förderschule ist eine Nettogrundfläche von rd. 1 900 m
Nebenräumen, Mehrzweck- und Fachraum, Pausenhalle, Hausmeisterräumen, Lehrer-/innen- und Schüler-/innen-WCs.
4.) Eine Dreifeldhalle mit rd. 1 770 m
Die Stufen werden je Bauabschnitt stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Plan- bzw. Bauvorhabens vorliegen und jährlich eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Plan- bzw. Bauvorhabens erforderlichen Finanzmittel gegeben ist.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 54338 Schweich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.2.1.1) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes des Bewerbers; bei Gesellschaften durch Nachweis der Vertretungsmacht.
III.2.1.2) Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Der bevollmächtigte Vertreter der Arbeits-/Bietergemeinschaft, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen; Nachweis der Unterschriftsberechtigung durch die Vorlage der Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters durch die übrigen Mitglieder der Bietergemeinschaft.
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III.2.1.3) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 2 Absatz 3 VOF.
III.2.1.4) Erklärung des Bewerbers gemäß § 4 Absatz 2 VOF (Auskunft über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen oder über auftragsbezogene Zusammenarbeit mit Anderen).
III.2.1.5) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Absatz 6 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 VOF und nach § 4 Absatz 9 VOF vorliegen.
III.2.1.6) Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 19 Absatz 2 VOF oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, zuletzt geändert am 20.11.2013, für das Ingenieurbüro oder eine Arbeits-/Bietergemeinschaft.
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III.2.1.7) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer III.2.1.6) nachweisen.
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III.2.1.8) Wird von § 5 Absatz 6 VOF Gebrauch gemacht, sind für die Leistungserbringer (andere Unternehmer) die Nachweise nach Ziffer III.2.1.3) bis III.2.1.7) vorzulegen.
III.2.1.9) Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern III.2.1.1) bis III.2.1.8) geforderten Erklärungen vorzulegen.
III.2.1.10) Werden die Angaben und Erklärungen unter Ziffer III.2.1.1) bis III.2.1.9) nicht bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.3.4) vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers.
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III.2.1.11) Alle Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III.2.1.1) bis III.2.1.9) sind in deutscher Sprache oder in Form einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
A. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
a. Durchschnittlicher Jahresnettoumsatzerlös aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014) – Gewichtung 30;
aa) Über 300.000,00 EUR – Punktzahl 10;
bb) Über 150.000,00 EUR bis einschließlich 300.000,00 EUR – Punktzahl 6;
cc) Bis einschließlich 150.000,00 EUR – Punktzahl 2;
dd) Unvollständige Angaben – Punktzahl 0.
b. Anzahl von Führungskräften und/oder technischen Mitarbeitern mit Namen und Angabe der Qualifikation – Gewichtung 20;
aa) 4 oder mehr Führungskräfte und/oder technische Mitarbeiter – Punktzahl 10;
bb) 2 – 3 Führungskräfte und/oder technische Mitarbeiter – Punktzahl 6;
cc) 1 Führungskraft oder technischer Mitarbeiter – Punktzahl 2;
c. Angestellte, die die Leistungsphase 8 erbringen („Bauleiter“) mit Namen und Angabe der Qualifikation – Gewichtung 10;
aa) Mehr als 2 angestellte Bauleiter – Punktzahl 10;
bb) 1 – 2 angestellte Bauleiter – Punktzahl 6;
cc) Kein angestellter Bauleiter – Punktzahl 2;
Sind geforderte Angaben oder Nachweise unvollständig, wird das entsprechende Kriterium mit 0 Punkten gewertet. Fehlen geforderte Angaben oder Nachweise vollständig, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers.
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Für Arbeits-/Bietergemeinschaften gilt Folgendes:
Die Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit A. a. – c. sind für jedes Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft getrennt zu machen. Dabei werden die Angaben zum Umsatz (A. a.), zur Anzahl von Führungskräften und technischen Mitarbeitern (A. b.) und zu den angestellten Bauleitern (A. c.) addiert und in der Summe gewertet.
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B. Technische Leistungsfähigkeit:
a. Referenzprojekt 1: abgeschlossene Ingenieurleistung nach dem 1. Januar 2008 bezüglich Neubau/Umbau/Erweiterungsbau eines Schulbauprojektes;
aa) Art des Schulbaus – Gewichtung 130;
aaa) Neubau – Punktzahl 10;
bbb) Erweiterungsbau – Punktzahl 6;
ccc) Umbau – Punktzahl 2;
ddd) Unvollständige Angaben – Punktzahl 0.
bb) Bauwerkskosten (Kostengruppe 400) – Gewichtung 120;
aaa) Über 3.000.000,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer – Punktzahl 10;
bbb) Über 1.500.000,00 EUR bis einschließlich 3.000.000,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer – Punktzahl 6;
ccc) Bis einschließlich 1.500.000,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer – Punktzahl 2;
cc) Umfang der erbrachten Leistungsphasen gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Absatz 1 HOAI – Gewichtung 110;
aaa) 8 oder 9 Leistungsphasen – Punktzahl 10;
bbb) 6 oder 7 Leistungsphasen – Punktzahl 8;
ccc) 4 oder 5 Leistungsphasen – Punktzahl 6;
ddd) 2 oder 3 Leistungsphasen – Punktzahl 4;
eee) Eine Leistungsphase – Punktzahl 2;
fff) Unvollständige Angaben – Punktzahl 0.
b. Referenzprojekt 2: abgeschlossene Ingenieurleistung bezüglich Neubau/Umbau/Erweiterungsbau eines Seniorenheims oder eines Krankenhauses oder einer behindertengerechten Schule oder eines vergleichbaren Gebäudes eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne des § 98 GWB (Abschluss nach dem 1. Januar 2008);
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aa) Art des Gebäudebaus – Gewichtung 100;
bb) Bauwerkskosten (Kostengruppe 400) – Gewichtung 90;
cc) Umfang der erbrachten Leistungsphasen gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Absatz 1 HOAI – Gewichtung 80;
c. Vorlage von schriftlicher Referenzauskunft des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers zu dem oben genannten Referenzprojekt 1 – Gewichtung 70;
1. zur Kostensicherheit;
2. zur Terminsicherheit;
3. zu den Planungsleistungen;
4. zu den Leistungen im Rahmen der Bauüberwachung;
5. zur Gesamtbeurteilung des Bewerbers.
aa) Positive Beurteilung, die mindestens 5 der vorgenannten Angaben beinhaltet – Punktzahl 10;
bb) Positive Beurteilung, die mindestens 4 der vorgenannten Angaben beinhaltet – Punktzahl 8;
cc) Positive Beurteilung, die mindestens 3 der vorgenannten Angaben beinhaltet – Punktzahl 6;
dd) Positive Beurteilung, die mindestens 2 der vorgenannten Angaben beinhaltet – Punktzahl 4;
ee) Positive Beurteilung, die mindestens eine der vorgenannten Angaben beinhaltet – Punktzahl 2;
ff) Referenzauskunft beinhaltet keine der 5 vorgenannten Angaben – Punktzahl 0;
gg) Unvollständige Angaben – Punktzahl 0.
d. Vorlage von schriftlicher Referenzauskunft des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers zu dem oben genannten Referenzprojekt 2 – Gewichtung 60;
e. Anzahl der bereits betreuten Schulprojekte mit abgeschlossenen Leistungen (mindestens 2 Leistungsphasen, davon jedoch mindestens eine aus den Leistungsphasen 3 – 8 des § 55 Absatz 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Absatz 1 HOAI) in der technischen Gebäudeausrüstung (Abschluss nach dem 1. Januar 2008). (Hiervon sind Referenzprojekt 1 und Referenzprojekt 2 ausgenommen) – Gewichtung 50;
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aa) 4 oder mehr Schulen – Punktzahl 10;
bb) 3 Schulen – Punktzahl 7;
cc) 2 Schulen – Punktzahl 4;
dd) Eine Schule – Punktzahl 1;
ee) Keine Schule – Punktzahl 0;
ff) Unvollständige Angaben – Punktzahl 0.
f. Anzahl der bereits betreuten sonstigen Bauprojekte öffentlicher Auftraggeber mit abgeschlossenen Leistungen (mindestens 2 Leistungsphasen, davon jedoch mindestens eine aus den Leistungsphasen 3 – 8 des § 55 Absatz 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Absatz 1 HOAI) in der technischen Gebäudeausrüstung (Abschluss nach dem 1. Januar 2008). (Hiervon sind Referenzprojekt 1 und Referenzprojekt 2 ausgenommen.) – Gewichtung 40;
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aa) 6 oder mehr sonstige Bauprojekte – Punktzahl 10;
bb) 4 oder 5 sonstige Bauprojekte – Punktzahl 7;
cc) 2 oder 3 sonstige Bauprojekte – Punktzahl 4;
dd) Ein sonstiges Bauprojekt – Punktzahl 1;
ee) Kein sonstiges Bauprojekt – Punktzahl 0;
Wird als Referenzprojekt 1 und als Referenzprojekt 2 ein Schulgebäude vorgelegt, muss es sich um unterschiedliche Schulgebäude handeln.
Die für Buchstabe B. b. und B. f. erforderliche Eigenschaft des „öffentlichen Auftraggebers“ im Sinne des § 98 GWB ist durch den Bewerber/Bieter zu begründen und nachzuweisen.
Gemäß § 98 GWB gilt Folgendes:
„§ 98 Auftraggeber
Öffentliche Auftraggeber im Sinne dieses Teils sind:
1. Gebietskörperschaften sowie deren Sondervermögen,
2. andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen, wenn Stellen, die unter Nummer 1 oder 3 fallen, sie einzeln oder gemeinsam durch Beteiligung oder auf sonstige Weise überwiegend finanzieren oder über ihre Leitung die Aufsicht ausüben oder mehr als die Hälfte der Mitglieder eines ihrer zur Geschäftsführung oder zur Aufsicht berufenen Organe bestimmt haben. Das Gleiche gilt dann, wenn die Stelle, die einzeln oder gemeinsam mit anderen die überwiegende Finanzierung gewährt oder die Mehrheit der Mitglieder eines zur Geschäftsführung oder Aufsicht berufenen Organs bestimmt hat, unter Satz 1 fällt,
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3. Verbände, deren Mitglieder unter Nummer 1 oder 2 fallen,
4. natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs tätig sind, wenn diese Tätigkeiten auf der Grundlage von besonderen oder ausschließlichen Rechten ausgeübt werden, die von einer zuständigen Behörde gewährt wurden, oder wenn Auftraggeber, die unter Nummern 1 bis 3 fallen, auf diese Personen einzeln oder gemeinsam einen beherrschenden Einfluss ausüben können; besondere oder ausschließliche Rechte sind Rechte, die dazu führen, dass die Ausübung dieser Tätigkeiten einem oder mehreren Unternehmen vorbehalten wird und dass die Möglichkeit anderer Unternehmen, diese Tätigkeit auszuüben, erheblich beeinträchtigt wird. Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- und Energieversorgung sowie des Verkehrs sind solche, die in der Anlage aufgeführt sind,
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5. natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie nicht unter Nummer 2 fallen, in den Fällen, in denen sie für Tiefbaumaßnahmen, für die Errichtung von Krankenhäusern, Sport-, Erholungs- oder Freizeiteinrichtungen, Schul-, Hochschul- oder Verwaltungsgebäuden oder für damit in Verbindung stehende Dienstleistungen und Auslobungsverfahren von Stellen, die unter Nummern 1 bis 3 fallen, Mittel erhalten, mit denen diese Vorhaben zu mehr als 50 vom Hundert finanziert werden,
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6. natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts, die mit Stellen, die unter die Nummern 1 bis 3 fallen, einen Vertrag über eine Baukonzession abgeschlossen haben, hinsichtlich der Aufträge an Dritte.“
Bei der Anzahl der bereits betreuten Schulbauprojekte und sonstigen Bauprojekte öffentlicher Auftraggeber (obige Buchstaben e. und f.) dürfen nur solche angegeben werden, bei denen der Bewerber die angegebenen Leistungsphasen gemäß § 55 HOAI selbst erbracht hat. Die erbrachten Leistungsphasen sind für jedes in Buchstabe e. und f. benannte Projekt anzugeben.
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Den Referenzprojekten 1 und 2 sind jeweils Fotos, Zeichnungen oder Ähnliches zur Darstellung beizufügen; eine gestalterische oder technische Bewertung hiervon erfolgt nicht. Je Projekt ist hierfür maximal eine DIN A3 Seite oder 2 DIN A4 Seiten vorzulegen. Darüber hinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
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Sind geforderte Angaben oder Nachweise unvollständig, wird das entsprechende Kriterium mit 0 Punkten gewertet. Fehlen geforderte Angaben oder Nachweise vollständig, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers.
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Für Arbeits-/Bietergemeinschaften gilt hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit Folgendes:
Die abgefragten Referenzprojekte 1 und 2 (B. a. bis d.) müssen entweder von der Arbeits-/Bietergemeinschaft selbst oder von mindestens einem Mitglied der sich vorliegend bewerbenden Arbeits-/Bietergemeinschaft erbracht worden sein. Hat das betreffende Mitglied die in den Referenzprojekten 1 und 2 abgefragten Leistungen nicht als einzelner Auftragnehmer erbracht, sondern ebenfalls in Form einer Arbeits-/Bietergemeinschaft, ist nachzuweisen, dass es die von ihm angegebenen Leistungsphasen selbst erbracht hat. Die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung des Bieters ist ausreichend. Bei den unter B. e. und B. f. abgefragten Projekten gilt dies entsprechend.
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Für Arbeits-/Bietergemeinschaften gilt hinsichtlich der Buchstaben B. e. und B. f. ergänzend Folgendes: Es ist ausreichend, wenn die angegebenen Projekte von mindestens einem Mitglied der sich vorliegend bewerbenden Arbeits-/Bietergemeinschaft betreut wurden.
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Das Ergebnis der beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Diese ergibt sich wie folgt:
Die von den Bietern bei den einzelnen Kriterien erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert.
Die dergestalt erreichten Punkte der einzelnen Eignungskriterien pro Bieter werden addiert. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält Rangstelle 1. Der zweitbeste Bewerber erhält einen Punkt weniger als der beste Bewerber. Der drittbeste Bewerber erhält jeweils einen Punkt weniger, und so weiter. Ergibt die Bewertung die Gleichwertigkeit von zwei oder mehreren Bewerbern bei einem oder mehreren Kriterien, erhalten diese Bewerber die gleiche Punktzahl (Mehrfachbesetzung einer Rankingstelle). Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleiben die folgenden Rangstellen im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 3 Bewerber innerhalb des Rankings Rang 2 erreichen, erhält jeder dieser Bewerber 9 Punkte. Die Rankingplätze 3 und 4 werden nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bieter erhält im Ranking Platz 5 mit 6 Punkten.
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Zur Teilnahme in der Verhandlungsrunde werden Bewerber auf den Rangstellen 1 bis maximal 5 aufgefordert. Bewerber mit der gleichen Punktzahl werden auf der gleichen Rangstelle geführt (Mehrfachbesetzung einer Rangstelle). Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleiben die folgenden Rangstellen im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 3 Bewerber Rang 1 erreichen, werden die Rangstellen 2 und 3 nicht besetzt. Bleiben einzelne Rangstellen bis zur Rangstelle 5 demzufolge unbesetzt, verbleibt es dabei, dass lediglich die Bewerber bis zur Rangstelle 5 zur Teilnahme aufgefordert werden. Bewerber mit einer höheren Rangstelle als 5 werden also in keinem Fall zur Teilnahme aufgefordert.
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Mit den nach der Eignungsprüfung verbliebenen Bewerbern der Rangstelle 1 bis maximal 5 wird eine Verhandlungsrunde durchgeführt. Diese wird anhand der in dieser Ausschreibung genannten Zuschlagskriterien bepunktet.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter – im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft – eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 2.000.000,00 EUR und für Personenschäden von mindestens 3.000.000,00 EUR nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung haftet die Arbeits-/Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projekts als Einzeldeckung zur Verfügung stehen.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zur Bewerbung sind alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen zugelassen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „beratender Ingenieur“ gemäß § 19 Absatz 2 VOF berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, zuletzt geändert am 20.11.2013, gewährleistet ist. Dies gilt auch für juristische Personen.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung, Betrieb und Wartung. (140)
2. Umwelteigenschaften. (120)
3. Fachlicher und technischer Wert. (100)
4. Teambewertung; Unterkriterien: 4.1 berufliche Qualifikation der einzelnen Teammitglieder; 4.2 Organisation des Teams 4.3 berufliche Erfahrung der einzelnen Teammitglieder. (80)
5. Ausführungszeitraum. (60)
6. Honorar; Unterkriterien: 6.1 Honorarsatz; 6.2 Zeithonorar; 6.3 Nebenkosten; 6.4 Zahlungsfristen. (40)
7. Funktionalität und Sicherheit. (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Gebäudemanagement und Schulen, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
Frau Ulrike Stein
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOF Technische Gebäudeausrüstung "Integratives Schulprojekt Schweich"
Zusätzliche Informationen
1. Die eingereichte Bewerbung mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Die Kosten für die Bewerbung und die Bearbeitung werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen zum Auswahlverfahren müssen spätestens zu dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Schlusstermin bei der unter I.1) angegebenen Adresse im verschlossenen Umschlag vorliegen. Der Umschlag muss die Aufschrift „VOF-Verfahren Technische Gebäudeausrüstung des Integrativen Schulprojekts Schweich“ tragen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung bei der Vergabestelle.
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Die Bewerbungsunterlagen sind 2-fach – einmal als Ausdruck unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf CD-Rom) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird die Vergabestelle die Papierform ihrer Bewertung zugrunde legen.
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Die Vergabestelle stellt keinen Bewerberbogen zur Verfügung.
2. Vergütung: Die Vergütung der zu beauftragenden Planungsleistung erfolgt gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013). Diese Verordnung regelt die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und Architektinnen, Ingenieure und Ingenieurinnen mit Sitz im Inland, soweit die Leistungen von dieser Verordnung erfasst und vom Inland aus erbracht werden.
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3. Die Entscheidung über die Vergabe wird durch den Zweckverband „Integratives Schulprojekt Schweich“ getroffen. Der Auftraggeber behält sich vor, zu einem geeigneten Zeitpunkt eine Gesamtkostenobergrenze festzulegen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird diese sich im Bereich von rund 18.000.000,00 EUR netto bewegen. Der zukünftige Auftragnehmer wird die noch festzulegende Baukostenobergrenze einzuhalten haben.
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4. Rückfragen von Bewerbern werden nur per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg bei der unter Ziffer I.1.) angegebenen Kontaktstelle entgegen genommen und von der Vergabestelle per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg beantwortet. Die allgemeinen Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der Homepage der Vergabestelle unter www.trier-saarburg.de unter der Rubrik „Bürger“/„Download“/„Integratives Schulprojekt Schweich“ geführt.
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5. Zuschlagskriterien IV.2.1):
Die Auswertung der Angebote zu den Oberkriterien unter den Ziffern 1. bis 7. erfolgt in einem Ranking. Der jeweils beste Bewerber bezüglich der Oberkriterien erhält also 10 Punkte von 10 möglichen Punkten. Der zweitbeste Bewerber erhält einen Punkt weniger als der beste Bewerber. Der drittbeste Bewerber erhält jeweils einen Punkt weniger, und so weiter. Ergibt die Bewertung die Gleichwertigkeit von zwei oder mehreren Bewerbern bei einem oder mehreren Kriterien, erhalten diese Bewerber die gleiche Punktzahl (Mehrfachbesetzung einer Rankingstelle). Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleiben die folgenden Rangstellen im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 3 Bewerber innerhalb des Rankings Rang 2 erreichen, erhält jeder dieser Bewerber 9 Punkte. Die Rankingplätze 3 und 4 werden nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bieter erhält im Ranking Platz 5 mit 6 Punkten.
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Die Auswertung eines jeden Unterkriteriums unter den Ziffern 4. und 6. erfolgt ebenfalls in einem Ranking. Der jeweils beste Bewerber eines Unterkriteriums erhält also 10 Punkte von 10 möglichen Punkten. Der zweitbeste Bewerber erhält einen Punkt weniger als der beste Bewerber. Der drittbeste Bewerber erhält jeweils einen Punkt weniger, und so weiter. Ergibt die Bewertung die Gleichwertigkeit von zwei oder mehreren Bewerbern bei einem oder mehreren Unterkriterien, erhalten diese Bewerber die gleiche Punktzahl (Mehrfachbesetzung einer Rankingstelle).
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Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleiben die folgenden Rangstellen des jeweiligen Unterkriteriums im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 3 Bewerber innerhalb des Rankings des Unterkriteriums Rang 1 erreichen, erhält jeder dieser Bewerber 10 Punkte. Die Rankingplätze 2 und 3 des Unterkriteriums werden nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bieter erhält im Ranking Platz 4 mit 7 Punkten.
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Die Punktzahl des Oberkriteriums ergibt sich aus der Addition der bei den betreffenden Unterkriterien durch den jeweiligen Bieter erreichten Punkte. Derjenige Bieter, der in der Summe der Unterkriterien des Oberkriteriums die im Verhältnis aller Bieter höchste Punktzahl erreicht hat, erhält bei dem Oberkriterium also die erste Rangstelle mit der Höchstpunktzahl von 10 Punkten. Derjenige Bieter, der in der Summe der Unterkriterien dem Verhältnis aller Bieter zweithöchste Punktzahl erreicht hat, erhält die zweite Rangstelle mit 9 Punkten usw.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (8 Kalendertage) gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 101a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 127-233496 (2015-07-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 220-401608
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 127-233496
ABl. S-Ausgabe: 220
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung, Betrieb und Wartung (140)
2. Umwelteigenschaften (120)
3. Fachlicher und technischer Wert (100)
4. Teambewertung; Unterkriterien: 4.1 berufliche Qualifikation der einzelnen Teammitglieder; 4.2 Organisation des Teams 4.3 berufliche Erfahrung der einzelnen Teammitglieder (80)
5. Ausführungszeitraum (60)
6. Honorar; Unterkriterien: 6.1 Honorarsatz; 6.2 Zeithonorar; 6.3 Nebenkosten; 6.4 Zahlungsfristen (40)
7. Funktionalität und Sicherheit (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-13 📅
Name: DTF Ingenieure GmbH & Co. KG
Postanschrift: Blumenstraße 2
Postort: Velbert
Postleitzahl: 42551
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2015/S 220-401608 (2015-11-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 220-401608
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 127-233496
ABl. S-Ausgabe: 220
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung, Betrieb und Wartung (140)
2. Umwelteigenschaften (120)
3. Fachlicher und technischer Wert (100)
4. Teambewertung; Unterkriterien: 4.1 berufliche Qualifikation der einzelnen Teammitglieder; 4.2 Organisation des Teams 4.3 berufliche Erfahrung der einzelnen Teammitglieder (80)
5. Ausführungszeitraum (60)
6. Honorar; Unterkriterien: 6.1 Honorarsatz; 6.2 Zeithonorar; 6.3 Nebenkosten; 6.4 Zahlungsfristen (40)
7. Funktionalität und Sicherheit (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-13 📅
Name: DTF Ingenieure GmbH & Co. KG
Postanschrift: Blumenstraße 2
Postort: Velbert
Postleitzahl: 42551
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (8 Kalendertage) gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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