Der GKV-Spitzenverband schreibt Unterstützungsleistungen der IT-Qualitätssicherung aus. Die Aufgaben der IT-Qualitätssicherung des GKV-Spitzenverbandes bestehen zum einen in der Abnahme von Softwareentwicklungsleistungen. Dabei ist für Softwareentwicklungsprojekte das V-Modell XT verbindlich. Es müssen Entwicklungs- und Testdokumente der Softwareersteller geprüft und freigegeben werden. Im Anschluss ist der Abnahmetest für die als Individualentwicklung von den externen Vertragspartnern erstellte Software durchzuführen. Dabei wird auf die weitestgehende Automatisierung der Tests gesetzt. Neben den grundsätzlich durchzuführenden Funktionalen Tests sind immer auch Nicht-Funktionale Tests zur Ausfallsicherheit des Systems notwendig. Je nach Anforderung sind zusätzlich Last- und Performancetest und Sicherheitstests durchzuführen. Zum anderen ist auch die Abnahme betrieblicher Änderungen, wie z. B. Server-Updates oder Systemumbauten Aufgabe der IT-Qualitätssicherung des GKV-Spitzenverbandes. Neben den Funktionalen Tests sind dazu ebenfalls Ausfallsicherheitstests und Last- und Performancetests durchzuführen. Grundvoraussetzung zur Erfüllung der Aufgaben der IT-Qualitätssicherung ist der Betrieb und die Weiterentwicklung des Testframeworks des GKV-Spitzenverbandes. Diese Aufgabe ist ebenfalls Teil der Ausschreibung. Das Testframework wurde auf Basis von Open-Source-Komponenten entwickelt. Es handelt sich dabei um ein unter Windows laufendes modular aufgebautes Bash-basiertes Framework. Projekt- und systemumgebungsabhängig werden spezifische Module (z. B. Verschlüsselungsmodul, Oberflächentestmodul) je nach Bedarf eingebunden. Unter Nutzung von Funktionen dieser Module sollen Testfälle erstellt werden, die in der Abnahme von Softwareentwicklungsprojekten zur Durchführung kommen. Bei Bedarf müssen neue Module entwickelt werden. Ebenfalls kann es notwendig werden, Testwerkzeuge selbst zu entwickeln, z. B. Systemkomponentenplatzhalter. In der Regel werden die Testarbeiten im Hause des GKV-Spitzenverbandes stattfinden. In Absprache können Teilaufgaben außer Haus erledigt werden. Das erwartete Leistungsvolumen beträgt im Durchschnitt ca. 90 Personentage im Monat.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GKV-Spitzenverband
Postanschrift: Reinhardtstr. 28
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkv-spitzenverband.de🌏
E-Mail: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de📧
Fax: +49 302062888989 📠
1. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V. Ihm gehören alle gesetzlichen Krankenkassen an. Er vertritt die Belange der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Bundesebene und gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. Der GKV-SV unterstützt die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen.
Fragen der Bewerber zum Vergabeverfahren oder zur Bekanntmachung sind ausschließlich schriftlich – auch per Telefax – an:
GKV-Spitzenverband,
Vergabestelle,
Reinhardtstraße 28,
10117 Berlin,
Telefax: +49 302062888989,
E-Mail: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de
zu richten.
3. Die hier ausgeschriebene Leistung wird im nicht offenen Verfahren nach § 101 Abs. 5 GWB i. V. m. § 3 Abs. 3 VOL/A EG vergeben.
Die Vergabebekanntmachung enthält alle Bedingungen zur Teilnahme am Verfahren. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind zwingend Formblätter zu verwenden, die unter vergabestelle@gkv-spitzenverband.de abzurufen sind. Im Rahmen des hier gewählten nicht offenen Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb haben interessierte Unternehmen auf Grundlage und unter Beachtung der Vergabebekanntmachung einen schriftlichen Teilnahmeantrag zu erarbeiten und bei der oben genannten Kontaktstelle einzureichen. Im Ergebnis der Eignungsprüfung, die die Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmefrist unter Beachtung des unter Ziffer IV.1.2) beschriebenen Verfahrens durchführen, werden aus dem Kreis der Teilnehmer 5 Bewerber ausgewählt, die die Auftraggeber anschließend zur Abgabe eines Angebots auffordern.
4. Der Teilnahmeantrag muss mit allen geforderten Angaben und Nachweisen:
— in einer Originalfassung (gelocht, im Ordner oder Hefter, kopierfähig, auf keinen Fall geleimt, gebunden o. ä.) sowie
— in einer einfachen Kopie und zudem,
— als kopierbare Datei (in einem gängigen und marktüblichen Dateiformat, z. B. MS-Word (.docx) oder Adobe Acrobat (.pdf) auf einem Datenträger (CD-ROM oder USB-Stick)
eingereicht werden. Bei erkannten Widersprüchen zwischen dem Original und der Kopie oder der eingereichten Datei gilt der Inhalt des Originals.
Der vollständige Teilnahmeantrag (Originalexemplar, einfache Kopie und Datenträger) ist in einem Umschlag zu verpacken, sicher und fest zu verschließen (keine Adhäsionsverschlüsse o. ä.) und ausschließlich mit folgender Aufschrift zu versehen: „Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren Testleistungen im Rahmen der IT-Qualitätssicherung".
Dieser fest verschlossene Umschlag ist in einen weiteren Umschlag aufzunehmen und unter Angabe des Absenders (Name (Firma) und Anschrift des Bewerbers an die oben genannte Kontaktstelle zu richten.
5. Teilnahmeanträge, die nicht alle der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeber behalten sich vor, nach dem Ende der Teilnahmefrist fehlende Bescheinigungen, Angaben oder Erklärungen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber hierauf besteht nicht.
6. Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind schriftlich in deutscher Sprache ebenfalls an die unter Punkt genannte Kontaktstelle zu richten. Spätester Zeitpunkt für den Eingang dieser Rückfragen oder dem Verlangen nach weiteren Auskünften ist 28.1.2014.
7. Die Bewerber sind verpflichtet sicherzustellen, dass Informationen der Auftraggeber zur Kenntnis genommen und bei der Erstellung des Teilnahmeantrages berücksichtigt werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass während des Verfahrens die durch den Auftraggeber versandten E-Mails erhalten und berücksichtigt werden können. Es erfolgt kein zweiter Versand der E-Mails bei Abwesenheitsmitteilungen.
8. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache abzufassen. Der gesamte Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Für Angaben und Nachweise, die nicht in deutscher Sprache gefasst sind (z. B. Bescheinigungen ausländischer Behörden), sind neben Kopien der fremdsprachigen Originale auch beglaubigte Übersetzungen beizufügen.
1. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V. Ihm gehören alle gesetzlichen Krankenkassen an. Er vertritt die Belange der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Bundesebene und gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. Der GKV-SV unterstützt die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen.
Fragen der Bewerber zum Vergabeverfahren oder zur Bekanntmachung sind ausschließlich schriftlich – auch per Telefax – an:
3. Die hier ausgeschriebene Leistung wird im nicht offenen Verfahren nach § 101 Abs. 5 GWB i. V. m. § 3 Abs. 3 VOL/A EG vergeben.
Die Vergabebekanntmachung enthält alle Bedingungen zur Teilnahme am Verfahren. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind zwingend Formblätter zu verwenden, die unter vergabestelle@gkv-spitzenverband.de abzurufen sind. Im Rahmen des hier gewählten nicht offenen Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb haben interessierte Unternehmen auf Grundlage und unter Beachtung der Vergabebekanntmachung einen schriftlichen Teilnahmeantrag zu erarbeiten und bei der oben genannten Kontaktstelle einzureichen. Im Ergebnis der Eignungsprüfung, die die Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmefrist unter Beachtung des unter Ziffer IV.1.2) beschriebenen Verfahrens durchführen, werden aus dem Kreis der Teilnehmer 5 Bewerber ausgewählt, die die Auftraggeber anschließend zur Abgabe eines Angebots auffordern.
4. Der Teilnahmeantrag muss mit allen geforderten Angaben und Nachweisen:
— in einer Originalfassung (gelocht, im Ordner oder Hefter, kopierfähig, auf keinen Fall geleimt, gebunden o. ä.) sowie
— in einer einfachen Kopie und zudem,
— als kopierbare Datei (in einem gängigen und marktüblichen Dateiformat, z. B. MS-Word (.docx) oder Adobe Acrobat (.pdf) auf einem Datenträger (CD-ROM oder USB-Stick)
eingereicht werden. Bei erkannten Widersprüchen zwischen dem Original und der Kopie oder der eingereichten Datei gilt der Inhalt des Originals.
Der vollständige Teilnahmeantrag (Originalexemplar, einfache Kopie und Datenträger) ist in einem Umschlag zu verpacken, sicher und fest zu verschließen (keine Adhäsionsverschlüsse o. ä.) und ausschließlich mit folgender Aufschrift zu versehen: „Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren Testleistungen im Rahmen der IT-Qualitätssicherung".
Dieser fest verschlossene Umschlag ist in einen weiteren Umschlag aufzunehmen und unter Angabe des Absenders (Name (Firma) und Anschrift des Bewerbers an die oben genannte Kontaktstelle zu richten.
5. Teilnahmeanträge, die nicht alle der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeber behalten sich vor, nach dem Ende der Teilnahmefrist fehlende Bescheinigungen, Angaben oder Erklärungen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber hierauf besteht nicht.
6. Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind schriftlich in deutscher Sprache ebenfalls an die unter Punkt genannte Kontaktstelle zu richten. Spätester Zeitpunkt für den Eingang dieser Rückfragen oder dem Verlangen nach weiteren Auskünften ist 28.1.2014.
7. Die Bewerber sind verpflichtet sicherzustellen, dass Informationen der Auftraggeber zur Kenntnis genommen und bei der Erstellung des Teilnahmeantrages berücksichtigt werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass während des Verfahrens die durch den Auftraggeber versandten E-Mails erhalten und berücksichtigt werden können. Es erfolgt kein zweiter Versand der E-Mails bei Abwesenheitsmitteilungen.
8. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache abzufassen. Der gesamte Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Für Angaben und Nachweise, die nicht in deutscher Sprache gefasst sind (z. B. Bescheinigungen ausländischer Behörden), sind neben Kopien der fremdsprachigen Originale auch beglaubigte Übersetzungen beizufügen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der GKV-Spitzenverband schreibt Unterstützungsleistungen der IT-Qualitätssicherung aus. Die Aufgaben der IT-Qualitätssicherung des GKV-Spitzenverbandes bestehen zum einen in der Abnahme von Softwareentwicklungsleistungen. Dabei ist für Softwareentwicklungsprojekte das V-Modell XT verbindlich. Es müssen Entwicklungs- und Testdokumente der Softwareersteller geprüft und freigegeben werden. Im Anschluss ist der Abnahmetest für die als Individualentwicklung von den externen Vertragspartnern erstellte Software durchzuführen. Dabei wird auf die weitestgehende Automatisierung der Tests gesetzt. Neben den grundsätzlich durchzuführenden Funktionalen Tests sind immer auch Nicht-Funktionale Tests zur Ausfallsicherheit des Systems notwendig. Je nach Anforderung sind zusätzlich Last- und Performancetest und Sicherheitstests durchzuführen.
Der GKV-Spitzenverband schreibt Unterstützungsleistungen der IT-Qualitätssicherung aus. Die Aufgaben der IT-Qualitätssicherung des GKV-Spitzenverbandes bestehen zum einen in der Abnahme von Softwareentwicklungsleistungen. Dabei ist für Softwareentwicklungsprojekte das V-Modell XT verbindlich. Es müssen Entwicklungs- und Testdokumente der Softwareersteller geprüft und freigegeben werden. Im Anschluss ist der Abnahmetest für die als Individualentwicklung von den externen Vertragspartnern erstellte Software durchzuführen. Dabei wird auf die weitestgehende Automatisierung der Tests gesetzt. Neben den grundsätzlich durchzuführenden Funktionalen Tests sind immer auch Nicht-Funktionale Tests zur Ausfallsicherheit des Systems notwendig. Je nach Anforderung sind zusätzlich Last- und Performancetest und Sicherheitstests durchzuführen.
Zum anderen ist auch die Abnahme betrieblicher Änderungen, wie z. B. Server-Updates oder Systemumbauten Aufgabe der IT-Qualitätssicherung des GKV-Spitzenverbandes. Neben den Funktionalen Tests sind dazu ebenfalls Ausfallsicherheitstests und Last- und Performancetests durchzuführen.
Zum anderen ist auch die Abnahme betrieblicher Änderungen, wie z. B. Server-Updates oder Systemumbauten Aufgabe der IT-Qualitätssicherung des GKV-Spitzenverbandes. Neben den Funktionalen Tests sind dazu ebenfalls Ausfallsicherheitstests und Last- und Performancetests durchzuführen.
Grundvoraussetzung zur Erfüllung der Aufgaben der IT-Qualitätssicherung ist der Betrieb und die Weiterentwicklung des Testframeworks des GKV-Spitzenverbandes. Diese Aufgabe ist ebenfalls Teil der Ausschreibung. Das Testframework wurde auf Basis von Open-Source-Komponenten entwickelt. Es handelt sich dabei um ein unter Windows laufendes modular aufgebautes Bash-basiertes Framework. Projekt- und systemumgebungsabhängig werden spezifische Module (z. B. Verschlüsselungsmodul, Oberflächentestmodul) je nach Bedarf eingebunden. Unter Nutzung von Funktionen dieser Module sollen Testfälle erstellt werden, die in der Abnahme von Softwareentwicklungsprojekten zur Durchführung kommen.
Grundvoraussetzung zur Erfüllung der Aufgaben der IT-Qualitätssicherung ist der Betrieb und die Weiterentwicklung des Testframeworks des GKV-Spitzenverbandes. Diese Aufgabe ist ebenfalls Teil der Ausschreibung. Das Testframework wurde auf Basis von Open-Source-Komponenten entwickelt. Es handelt sich dabei um ein unter Windows laufendes modular aufgebautes Bash-basiertes Framework. Projekt- und systemumgebungsabhängig werden spezifische Module (z. B. Verschlüsselungsmodul, Oberflächentestmodul) je nach Bedarf eingebunden. Unter Nutzung von Funktionen dieser Module sollen Testfälle erstellt werden, die in der Abnahme von Softwareentwicklungsprojekten zur Durchführung kommen.
Bei Bedarf müssen neue Module entwickelt werden. Ebenfalls kann es notwendig werden, Testwerkzeuge selbst zu entwickeln, z. B. Systemkomponentenplatzhalter.
In der Regel werden die Testarbeiten im Hause des GKV-Spitzenverbandes stattfinden. In Absprache können Teilaufgaben außer Haus erledigt werden.
Das erwartete Leistungsvolumen beträgt im Durchschnitt ca. 90 Personentage im Monat.
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann dreimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: SV 14-9012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes oder eines vergleichbaren Nachweises, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf;
Sofern der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte nicht im Handelsregister verzeichnet sind, genügt eine Eigenerklärung über die Haftungs- und Eigentumsverhältnisse;
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A EG genannten Tatbestände.
Hinweis: Die unter 1. und 2. aufgeführten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist eine formlose Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Rechtsform, Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – eine ausführliche Darstellung der (Konzern-)Verbundenheit mit anderen Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus sind Angaben zum Jahresumsatz sowie zur Entwicklung des Unternehmens zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist eine formlose Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Rechtsform, Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – eine ausführliche Darstellung der (Konzern-)Verbundenheit mit anderen Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus sind Angaben zum Jahresumsatz sowie zur Entwicklung des Unternehmens zu machen.
Hierzu ist vom Bewerber eine eigene Anlage zu erstellen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Hinweis: Die Erklärung ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind die Namen, Projektreferenzen und beruflichen Qualifikationen der für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistung vorgesehenen Personen anzugeben. Das Team soll aus mindestens 5 und maximal 8 Mitarbeitern bestehen. Die Angaben zur beruflichen Qualifikation (Kurzlebenslauf, Zertifikate und Referenzen) sind durch das beim Auftraggeber abzurufende Formblatt 7a gesondert je Mitarbeiter darzustellen, insbesondere hinsichtlich Erfahrungen und Kenntnissen folgender Inhalte:
Es sind die Namen, Projektreferenzen und beruflichen Qualifikationen der für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistung vorgesehenen Personen anzugeben. Das Team soll aus mindestens 5 und maximal 8 Mitarbeitern bestehen. Die Angaben zur beruflichen Qualifikation (Kurzlebenslauf, Zertifikate und Referenzen) sind durch das beim Auftraggeber abzurufende Formblatt 7a gesondert je Mitarbeiter darzustellen, insbesondere hinsichtlich Erfahrungen und Kenntnissen folgender Inhalte:
Codeanalyse Java; Automatisierter Test von Webservices; Skriptbasierte Aufbereitung und Auswertung von Testergebnissen (automatisierte Evaluierung).
Erstellung von Systemkomponentenplatzhaltern (Simulatoren) zum automatisierten Schnittstellentest; Codierung von automatischen Testabläufen unter Python; Kenntnisse in Python; Kenntnisse in Java; Kenntnisse in Unix-Shell/Bash; Kenntnisse in SQL; Kenntnisse der Software GNU-Tools/Unix-Tools; Kenntnisse der Software SoapUI; Kenntnisse der Software JMeter; Kenntnisse der Software Selenium; Kenntnisse in SVN; Kenntnisse in Git; Kenntnisse der Software Wireshark; Kenntnisse im Bereich der Orchestrierung von Anwendungen mit Docker; Kenntnisse der Software BurpSuite; Kenntnisse der Software Nmap; Analyse der Netzwerkprotokolle FTP; Analyse der Netzwerkprotokolle http und SOAP; Analyse der Netzwerkprotokolle SSH und SFTP; Analyse der Netzwerkprotokolle SSL und FTPS.
Erstellung von Systemkomponentenplatzhaltern (Simulatoren) zum automatisierten Schnittstellentest; Codierung von automatischen Testabläufen unter Python; Kenntnisse in Python; Kenntnisse in Java; Kenntnisse in Unix-Shell/Bash; Kenntnisse in SQL; Kenntnisse der Software GNU-Tools/Unix-Tools; Kenntnisse der Software SoapUI; Kenntnisse der Software JMeter; Kenntnisse der Software Selenium; Kenntnisse in SVN; Kenntnisse in Git; Kenntnisse der Software Wireshark; Kenntnisse im Bereich der Orchestrierung von Anwendungen mit Docker; Kenntnisse der Software BurpSuite; Kenntnisse der Software Nmap; Analyse der Netzwerkprotokolle FTP; Analyse der Netzwerkprotokolle http und SOAP; Analyse der Netzwerkprotokolle SSH und SFTP; Analyse der Netzwerkprotokolle SSL und FTPS.
Hierbei sind die Kenntnisstände der Mitarbeiter gemäß folgender Wertung einzustufen:
„Null“ – Noch keine Erfahrung auf dem Gebiet;
„Basis“ – Basiskenntnisse: Gutes, umfangreiches theoretisches Know-How ist vorhanden. Dem gegenüber stehen nur geringe praxisrelevante Umsetzungsprojekte beim Kunden;
„Fortgeschritten“ – Fortgeschrittene Kenntnisse: Umfangreiche praxisrelevante Erfahrung beim Kunden vorhanden, was sich durch mehrere erfolgreiche Kundenprojekte ähnlicher Anforderungen belegen lässt;
„Experte“ – Expertenkenntnisse: Es können umfangreiche, komplexe und technisch-fachliche anspruchsvolle Projekte vorgewiesen werden.
Hinweis: Bewerbergemeinschaften können alle unter Ziff. III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen gemeinsam erbringen.
Beabsichtigt der Bewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten eines Dritten (Unterauftragnehmers) zu bedienen, so muss dieser Dritte seine finanzielle, wirtschaftliche und technische (fachliche) Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Bekanntmachung und unter Verwendung der bei der Kontaktstelle anzufordernden Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon muss der Dritte seine persönliche Lage (Ziff. III.2.1)) individuell und vollständig nachweisen.
Beabsichtigt der Bewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten eines Dritten (Unterauftragnehmers) zu bedienen, so muss dieser Dritte seine finanzielle, wirtschaftliche und technische (fachliche) Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Bekanntmachung und unter Verwendung der bei der Kontaktstelle anzufordernden Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon muss der Dritte seine persönliche Lage (Ziff. III.2.1)) individuell und vollständig nachweisen.
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages hat der Bewerber den Anteil am Auftrag anzugeben, welchen er ggf. an Unterauftragnehmer vergeben will sowie die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Die von jedem Unterauftragnehmer abzugebende Verpflichtungserklärung ist mit Angebotsabgabe, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages hat der Bewerber den Anteil am Auftrag anzugeben, welchen er ggf. an Unterauftragnehmer vergeben will sowie die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Die von jedem Unterauftragnehmer abzugebende Verpflichtungserklärung ist mit Angebotsabgabe, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Mindeststandards:
Für die Zusammensetzung des vorgesehenen Personals müssen folgende Mindestvoraussetzungen an die Kenntnisstände erfüllt sein:
Anforderungen und Mindestanzahl der vorgesehenen Mitarbeiter, die dieses Kriterium erfüllen müssen:
Mindestens Erfahrungslevel „Experte“ im Testmanagement (z.B. Testplanung, Aufwandsabschätzung, Risikoabschätzung, Steuerung von Testaktivitäten, Erstellung Testkonzeption), 2 Mitarbeiter;
Mindestens Erfahrungslevel „Experte“ im Testdesign (z.B. Review von Anforderungsspezifikationen, Ableitung und Erstellung von Testfällen, Aufbereitung von Testdaten, Erstellung von Testspezifikationen) 5 Mitarbeiter;
Mindestens Erfahrungslevel „Experte“ bei der Durchführung von Funktionaler Tests 5 Mitarbeiter;
Mindestens Erfahrungslevel „Experte“ mit Testautomation (Automatisierung von Tests mittels Skriptsprachen und Testwerkzeugen) 5 Mitarbeiter;
Mindestens Erfahrungslevel „Fortgeschritten“ bei der Durchführung von Dokumentenreviews (Lasten- und Pflichtenhefte, Herstellertestdokumente) 4 Mitarbeiter;
Mindestens Erfahrungslevel „Fortgeschritten“ mit der Erstellung von Testberichten 5 Mitarbeiter;
Mindestens Erfahrungslevel „Experte“ im Bereich der…
… Datenbankoptimierung 1 Mitarbeiter;
… Virtualisierung von Systemen 1 Mitarbeiter;
Mindestens Erfahrungslevel „Fortgeschritten“ bei der…
… Durchführung von Ausfallsicherheitstests 3 Mitarbeiter;
… Durchführung von Last- und Performancetests 3 Mitarbeiter;
… Durchführung von Sicherheitstests (Penetrationstests) 1 Mitarbeiter;
… Durchführung von Systemintegrationstest (Integration von Komponenten in ein System) 3 Mitarbeiter;
… Codierung von automatischen Testabläufen unter Java 5 Mitarbeiter;
Mindestens Erfahrungslevel „Fortgeschritten“ mit der Codierung von automatisierten Tests in Bash Script 5 Mitarbeiter;
Mindestens Erfahrungslevel „Basis“ im Bereich der Orchestrierung von Systemen (z. B. mit Puppet oder Chef) 1 Mitarbeiter;
Die Mindestanzahl der Mitarbeiter orientiert sich am Anteil des erwarteten Leistungsvolumens.
Werden die genannten Anforderungen von weniger als der geforderten Anzahl der vorgesehenen Mitarbeiter erfüllt, gilt der Bewerber als nicht geeignet und wird von der weiteren Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren als Bewerbergemeinschaft oder in anderer gemeinschaftlicher Form (im Weiteren einheitlich als Bewerbergemeinschaft bezeichnet) ist zulässig. Der Koordinierungsaufwand darf allerdings nicht bei den Auftraggebern liegen. Ist eine Teilnahme als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bewerbergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall eine gesamtschuldnerische Haftung zugesichert wird. Zusätzlich ist eine Erklärung abzugeben, dass die Bewerbergemeinschaft nicht wettbewerbsbeschränkend im Sinne des § 1 GWB ist. Die Gründe für den Zusammenschluss der Bewerbergemeinschaft sind in einer formlosen Erklärung darzulegen. Darüber hinaus ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der den Teilnahmeantrag unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft für die Auftraggeber ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Teilnahme am Vergabeverfahren als Bewerbergemeinschaft oder in anderer gemeinschaftlicher Form (im Weiteren einheitlich als Bewerbergemeinschaft bezeichnet) ist zulässig. Der Koordinierungsaufwand darf allerdings nicht bei den Auftraggebern liegen. Ist eine Teilnahme als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bewerbergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall eine gesamtschuldnerische Haftung zugesichert wird. Zusätzlich ist eine Erklärung abzugeben, dass die Bewerbergemeinschaft nicht wettbewerbsbeschränkend im Sinne des § 1 GWB ist. Die Gründe für den Zusammenschluss der Bewerbergemeinschaft sind in einer formlosen Erklärung darzulegen. Darüber hinaus ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der den Teilnahmeantrag unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft für die Auftraggeber ist.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wählt nach Ablauf der Teilnahmefrist anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen unter denjenigen Bewerbern, die den Anforderungen an die Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit entsprechen, fünf besonders geeignete Bewerber aus. Diese Eignungsprüfung erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: In einem ersten Schritt prüft der Auftraggeber die Einhaltung der formalen Anforderungen an den Teilnahmeantrag. In einem zweiten Schritt prüft der Auftraggeber die grundsätzliche Eignung der Bewerber mit Blick auf den Auftragsgegenstand. Er prüft mithin die Zuverlässigkeit der Bewerber auf der Grundlage der Voraussetzungen von § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A EG und der von den Bewerbern vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sowie die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen. Ein Bewerber, der nach dem Ergebnis dieser Prüfung als unzuverlässig gilt oder die Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllt, ist nicht weiter teilnahmeberechtigt und wird ausgeschlossen. In einem anschließenden dritten Schritt wertet der Auftraggeber die verbliebenen Teilnahmeanträge bezüglich der über die Mindestanforderungen hinausgehenden Leistungsfähigkeit und Fachkunde anhand der hierzu eingereichten Nachweise und Angaben aus. Hierbei erfolgt die Punktevergabe hinsichtlich aller Unterkriterien gemäß Anlage 7a im Rahmen folgender Bewertung:nachgewiesene Erfahrungen im Level „Basis“ 1-3 Punkte; nachgewiesene Erfahrungen im Level „Fortgeschritten“ 4-7 Punkte; nachgewiesene Erfahrungen im Level „Experte“ 8-10 Punkte. Die Bewertung aufgrund der in der Tabelle im Formblatt 7a gemachten und mit Referenzen belegten Angaben im Rahmen einer Gesamtschau bzgl. der Vergleichbarkeit der Referenzen mit der zu vergebenden Leistung in Bezug auf Thema und Schwierigkeit. Die vorgelegten Referenzen werden für jeden einzelnen Punkt in ihrer Gesamtheit bewertet. Eine gesonderte Benotung einzelner Referenzen findet nicht statt. Auf die Anzahl der Referenzen kommt es nicht an. Die Punkte werden für jeden Mitarbeiter einzeln vergeben. In einem anschließenden Schritt werden die Punkte aller vorgestellten Mitarbeiter addiert und durch die Anzahl der vorgestellten Mitarbeiter dividiert. Das Ergebnis ist die erreichte Gesamtpunktzahl.Die fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktegleichstand kann als ultima ratio das Losverfahren entscheiden.
Der Auftraggeber wählt nach Ablauf der Teilnahmefrist anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen unter denjenigen Bewerbern, die den Anforderungen an die Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit entsprechen, fünf besonders geeignete Bewerber aus. Diese Eignungsprüfung erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: In einem ersten Schritt prüft der Auftraggeber die Einhaltung der formalen Anforderungen an den Teilnahmeantrag. In einem zweiten Schritt prüft der Auftraggeber die grundsätzliche Eignung der Bewerber mit Blick auf den Auftragsgegenstand. Er prüft mithin die Zuverlässigkeit der Bewerber auf der Grundlage der Voraussetzungen von § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A EG und der von den Bewerbern vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sowie die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen. Ein Bewerber, der nach dem Ergebnis dieser Prüfung als unzuverlässig gilt oder die Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllt, ist nicht weiter teilnahmeberechtigt und wird ausgeschlossen. In einem anschließenden dritten Schritt wertet der Auftraggeber die verbliebenen Teilnahmeanträge bezüglich der über die Mindestanforderungen hinausgehenden Leistungsfähigkeit und Fachkunde anhand der hierzu eingereichten Nachweise und Angaben aus. Hierbei erfolgt die Punktevergabe hinsichtlich aller Unterkriterien gemäß Anlage 7a im Rahmen folgender Bewertung:nachgewiesene Erfahrungen im Level „Basis“ 1-3 Punkte; nachgewiesene Erfahrungen im Level „Fortgeschritten“ 4-7 Punkte; nachgewiesene Erfahrungen im Level „Experte“ 8-10 Punkte. Die Bewertung aufgrund der in der Tabelle im Formblatt 7a gemachten und mit Referenzen belegten Angaben im Rahmen einer Gesamtschau bzgl. der Vergleichbarkeit der Referenzen mit der zu vergebenden Leistung in Bezug auf Thema und Schwierigkeit. Die vorgelegten Referenzen werden für jeden einzelnen Punkt in ihrer Gesamtheit bewertet. Eine gesonderte Benotung einzelner Referenzen findet nicht statt. Auf die Anzahl der Referenzen kommt es nicht an. Die Punkte werden für jeden Mitarbeiter einzeln vergeben. In einem anschließenden Schritt werden die Punkte aller vorgestellten Mitarbeiter addiert und durch die Anzahl der vorgestellten Mitarbeiter dividiert. Das Ergebnis ist die erreichte Gesamtpunktzahl.Die fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktegleichstand kann als ultima ratio das Losverfahren entscheiden.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: GKV-Spitzenverband
Herrn Benjamin Lehr
Internetadresse: www.gkv-spitzenverband.de🌏
1. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V. Ihm gehören alle gesetzlichen Krankenkassen an. Er vertritt die Belange der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Bundesebene und gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. Der GKV-SV unterstützt die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen.
1. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V. Ihm gehören alle gesetzlichen Krankenkassen an. Er vertritt die Belange der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Bundesebene und gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. Der GKV-SV unterstützt die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen.
Fragen der Bewerber zum Vergabeverfahren oder zur Bekanntmachung sind ausschließlich schriftlich – auch per Telefax – an:
3. Die hier ausgeschriebene Leistung wird im nicht offenen Verfahren nach § 101 Abs. 5 GWB i. V. m. § 3 Abs. 3 VOL/A EG vergeben.
Die Vergabebekanntmachung enthält alle Bedingungen zur Teilnahme am Verfahren. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind zwingend Formblätter zu verwenden, die unter vergabestelle@gkv-spitzenverband.de abzurufen sind. Im Rahmen des hier gewählten nicht offenen Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb haben interessierte Unternehmen auf Grundlage und unter Beachtung der Vergabebekanntmachung einen schriftlichen Teilnahmeantrag zu erarbeiten und bei der oben genannten Kontaktstelle einzureichen. Im Ergebnis der Eignungsprüfung, die die Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmefrist unter Beachtung des unter Ziffer IV.1.2) beschriebenen Verfahrens durchführen, werden aus dem Kreis der Teilnehmer 5 Bewerber ausgewählt, die die Auftraggeber anschließend zur Abgabe eines Angebots auffordern.
Die Vergabebekanntmachung enthält alle Bedingungen zur Teilnahme am Verfahren. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind zwingend Formblätter zu verwenden, die unter vergabestelle@gkv-spitzenverband.de abzurufen sind. Im Rahmen des hier gewählten nicht offenen Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb haben interessierte Unternehmen auf Grundlage und unter Beachtung der Vergabebekanntmachung einen schriftlichen Teilnahmeantrag zu erarbeiten und bei der oben genannten Kontaktstelle einzureichen. Im Ergebnis der Eignungsprüfung, die die Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmefrist unter Beachtung des unter Ziffer IV.1.2) beschriebenen Verfahrens durchführen, werden aus dem Kreis der Teilnehmer 5 Bewerber ausgewählt, die die Auftraggeber anschließend zur Abgabe eines Angebots auffordern.
4. Der Teilnahmeantrag muss mit allen geforderten Angaben und Nachweisen:
— in einer Originalfassung (gelocht, im Ordner oder Hefter, kopierfähig, auf keinen Fall geleimt, gebunden o. ä.) sowie
— in einer einfachen Kopie und zudem,
— als kopierbare Datei (in einem gängigen und marktüblichen Dateiformat, z. B. MS-Word (.docx) oder Adobe Acrobat (.pdf) auf einem Datenträger (CD-ROM oder USB-Stick)
eingereicht werden. Bei erkannten Widersprüchen zwischen dem Original und der Kopie oder der eingereichten Datei gilt der Inhalt des Originals.
Der vollständige Teilnahmeantrag (Originalexemplar, einfache Kopie und Datenträger) ist in einem Umschlag zu verpacken, sicher und fest zu verschließen (keine Adhäsionsverschlüsse o. ä.) und ausschließlich mit folgender Aufschrift zu versehen: „Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren Testleistungen im Rahmen der IT-Qualitätssicherung".
Der vollständige Teilnahmeantrag (Originalexemplar, einfache Kopie und Datenträger) ist in einem Umschlag zu verpacken, sicher und fest zu verschließen (keine Adhäsionsverschlüsse o. ä.) und ausschließlich mit folgender Aufschrift zu versehen: „Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren Testleistungen im Rahmen der IT-Qualitätssicherung".
Dieser fest verschlossene Umschlag ist in einen weiteren Umschlag aufzunehmen und unter Angabe des Absenders (Name (Firma) und Anschrift des Bewerbers an die oben genannte Kontaktstelle zu richten.
5. Teilnahmeanträge, die nicht alle der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeber behalten sich vor, nach dem Ende der Teilnahmefrist fehlende Bescheinigungen, Angaben oder Erklärungen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber hierauf besteht nicht.
5. Teilnahmeanträge, die nicht alle der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeber behalten sich vor, nach dem Ende der Teilnahmefrist fehlende Bescheinigungen, Angaben oder Erklärungen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber hierauf besteht nicht.
6. Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind schriftlich in deutscher Sprache ebenfalls an die unter Punkt genannte Kontaktstelle zu richten. Spätester Zeitpunkt für den Eingang dieser Rückfragen oder dem Verlangen nach weiteren Auskünften ist 28.1.2014.
6. Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind schriftlich in deutscher Sprache ebenfalls an die unter Punkt genannte Kontaktstelle zu richten. Spätester Zeitpunkt für den Eingang dieser Rückfragen oder dem Verlangen nach weiteren Auskünften ist 28.1.2014.
7. Die Bewerber sind verpflichtet sicherzustellen, dass Informationen der Auftraggeber zur Kenntnis genommen und bei der Erstellung des Teilnahmeantrages berücksichtigt werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass während des Verfahrens die durch den Auftraggeber versandten E-Mails erhalten und berücksichtigt werden können. Es erfolgt kein zweiter Versand der E-Mails bei Abwesenheitsmitteilungen.
7. Die Bewerber sind verpflichtet sicherzustellen, dass Informationen der Auftraggeber zur Kenntnis genommen und bei der Erstellung des Teilnahmeantrages berücksichtigt werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass während des Verfahrens die durch den Auftraggeber versandten E-Mails erhalten und berücksichtigt werden können. Es erfolgt kein zweiter Versand der E-Mails bei Abwesenheitsmitteilungen.
8. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache abzufassen. Der gesamte Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Für Angaben und Nachweise, die nicht in deutscher Sprache gefasst sind (z. B. Bescheinigungen ausländischer Behörden), sind neben Kopien der fremdsprachigen Originale auch beglaubigte Übersetzungen beizufügen.
8. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache abzufassen. Der gesamte Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Für Angaben und Nachweise, die nicht in deutscher Sprache gefasst sind (z. B. Bescheinigungen ausländischer Behörden), sind neben Kopien der fremdsprachigen Originale auch beglaubigte Übersetzungen beizufügen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Name: Nicht vorhanden
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101 a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101 a verstoßen hat ...
§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zu Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ...“
Es wird noch der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 7 Kalendertage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung nicht mehr unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird noch der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 7 Kalendertage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung nicht mehr unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2015/S 009-011213 (2015-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-22 📅
Name: netqa GmbH
Postanschrift: Mendelstr. 41
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13187
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Jana Frohberg
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101 a verstoßen hat...
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...“.