Unterstützung der Services „Lotus Notes Infrastruktur“
BWI Systeme GmbH
Zu den Aufgaben der BWI Systeme gehört die Bereitstellung einer Lotus Notes Infrastruktur mit entsprechenden Services für die Bundeswehr. Der Kommunikationsverbund Lotus Notes Bundeswehr (KVLNBw) ist eine auf Lotus Notes basierende zentrale Messaging- und Groupware-Lösung und damit ein wesentlicher Bestandteil der Bürokommunikation in der Bundeswehr. Über den KVLNBw erfolgt der Informationsaustausch innerhalb der Bundeswehr sowie zwischen Bundeswehr und externen Partnern (z. B. Defense, Industrie, öffentliche Einrichtungen).
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-12.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-05-12 | Auftragsbekanntmachung |
| 2015-10-16 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2015-05-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Menge oder Umfang: Max. 15 360 Arbeitsstunden.1 000 0001 300 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI Systeme GmbH
Postanschrift: Auf dem Steinbüchel 22
Postleitzahl: 53340
Postort: Meckenheim
Kontakt
Internetadresse: http://bwi-systeme.de 🌏
E-Mail: jonas.klees@bwi-systeme.de 📧
Telefon: +49 1721724698 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-12 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 094-171181
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 000 000 💰
1 300 000 💰
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Domino System Administrator
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 340 000 💰
430 000 💰
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Domino Server Administrator
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Domino-Entwickler/JAVA
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Max. 5.120 h.
Max. 15 360 Arbeitsstunden.
Beschreibung der Optionen:
Referenznummer: TIO-2014-016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Meckenheim, Bonn, Köln.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2015-06-12 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gem. Leistungsbeschreibung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gem. Leistungsbeschreibung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gem. Leistungsbeschreibung.
Sonstige besondere Bedingungen: Gem. Leistungsbeschreibung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 16
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2015-06-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: BWI Systeme GmbH
Herrn Jonas Klees
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-09-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-27 📅
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 094-171181 (2015-05-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Menge oder Umfang: Max. 15 360 Arbeitsstunden.1 000 0001 300 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI Systeme GmbH
Postanschrift: Auf dem Steinbüchel 22
Postleitzahl: 53340
Postort: Meckenheim
Kontakt
Internetadresse: http://bwi-systeme.de 🌏
E-Mail: jonas.klees@bwi-systeme.de 📧
Telefon: +49 1721724698 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-12 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 094-171181
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sind auf dem Postweg und außen als solche gekennzeichnet rechtzeitig vor Fristablauf
einzureichen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 000 000 💰
1 300 000 💰
Kurze Beschreibung:
Zu den Aufgaben der BWI Systeme gehört die Bereitstellung einer Lotus Notes Infrastruktur mit entsprechenden Services für die Bundeswehr. Der Kommunikationsverbund Lotus Notes Bundeswehr (KVLNBw) ist eine auf Lotus Notes basierende zentrale Messaging- und Groupware-Lösung und damit ein wesentlicher Bestandteil der Bürokommunikation in der Bundeswehr. Über den KVLNBw erfolgt der Informationsaustausch innerhalb der Bundeswehr sowie zwischen Bundeswehr und externen Partnern (z. B. Defense, Industrie, öffentliche Einrichtungen).
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Bezeichnung des Loses: Domino System Administrator
Kurze Beschreibung:
Übernahme von Aufgaben eines Domino Administrators für Betriebsleistungen und Mitwirkungen innerhalb der Projektaktivitäten im Kommunikationsverbund Lotus Notes der Bundeswehr (KVLNBw).
Menge oder Umfang: Max. 5 120 h.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 340 000 💰
430 000 💰
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Domino Server Administrator
Kurze Beschreibung:
Übernahme von Aufgaben eines Domino Administrators für Betriebsleistungen und Mitwirkungen innerhalb der Projektaktivitäten im Kommunikationsverbund Lotus Notes der Bundeswehr (KVLNBw) inkl. Beratung, Analyse von Fehlerbildern, Lösungsvorschlägen, Analyse der Auswirkungen von Anpassung des KVLNBw für die Abbildung der Prozesse und für die Datenmigration.
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Bezeichnung des Loses: Domino-Entwickler/JAVA
Kurze Beschreibung:
Der Domino-Entwickler setzt die Architekturempfehlungen bzw. Lösungsbeschreibungen um inkl. Beratung zu den Auswirkungen bei Anpassung des KVLNBw für die Abbildung der Prozesse, bei der Definition von Entwicklungspaketen und bei der Erstellung von Entscheidungsvorlagen. Die Entwicklertätigkeit bezieht sich auf die Bereitstellung von Applikationen für den Kunden und unterschiedliche Werkzeuge. Er implementiert Entwicklungspakete - teils Eigenentwicklungen, teils angepasste Kaufprodukte - bei denen neben Lotus Notes Formelsprache und Lotus Script mittlerweile auch Java Script und Java einen gewichtigen Anteil übernommen haben.
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Max. 15 360 Arbeitsstunden.
Beschreibung der Optionen:
Das Volumen der Arbeitsstunden beinhaltet eine fixe Mindestabnahmemenge und ein darüber hinausgehendes, optionales Volumen.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 16 Monate Referenznummer: TIO-2014-016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Meckenheim, Bonn, Köln.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2015-06-12 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können Bewerber oder Bieter ausgeschlossen werden,
1.über deren Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens beantragt oder ein solches Verfahren bereits eröffnet worden oder wenn die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist;
2.die sich im Verfahren der Liquidation befinden;
3.die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils wegen eines Deliktes bestraft worden sind, das ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt, insbesondere wegen eines Verstoßes gegen Rechtsvorschriften über die Ausfuhr von Verteidigungs- oder Sicherheitsgütern;
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4.die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde, insbesondere eine Verletzung der Pflicht zur Gewährleistung der Informations- oder Versorgungssicherheit im Rahmen eines früheren Auftrags;
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5.die nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweisen, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen; der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mithilfe geschützter Datenquellen erfolgen;
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6.die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen, Steuern und Abgaben nachweislich nicht erfüllt haben, § 23 Absatz 3 gilt entsprechend;
7.die sich bei der Erteilung von Auskünften, die gemäß der Nummern 1 bis 6 sowie der §§ 7, 8, 25 bis 28 zum Nachweis der Eignung eingeholt werden können, in erheblichem Ausmaß falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte nicht erteilt haben.
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Darum ist zu den hier aufgeführten Ziff. 1. bis 7. Eine Eigenerklärung vorzulegen.
Ein Bewerber oder Bieter ist wegen Unzuverlässigkeit von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen:
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1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
2.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
3.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
4.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
5.§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr);
6.§ 334 des Strafgesetzbuchs (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 1 Absatz 1 Ziffer 7 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes.
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Darum ist zu den vorstehenden Ziff. 1. bis 6. ebenfalls eine Eigenerklärung vorzulegen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten…
… der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) sind unter der URL https://www.bwi-it.de/index.php?id=632 abzurufen.
… von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) sind unter der URL https://www.bwi-it.de/index.php?id=632 abzurufen.
Geforderte Kautionen und Garantien: Gem. Leistungsbeschreibung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gem. Leistungsbeschreibung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gem. Leistungsbeschreibung.
Sonstige besondere Bedingungen: Gem. Leistungsbeschreibung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 16
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2015-06-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: BWI Systeme GmbH
Herrn Jonas Klees
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-09-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-27 📅
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sind auf dem Postweg und außen als solche gekennzeichnet rechtzeitig vor Fristablauf
einzureichen.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Autraggeber nicht unverzüglich gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,die aufgrund der Bekanntmachng erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachun erkennbar sind, nicht spätestens bis
DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 12 / 16
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittelung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Name: Wie VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 094-171181 (2015-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 218 560 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 204-371262
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 94-171181
ABl. S-Ausgabe: 204
Auftragsvergabe
Name: DATAGROUP Vega GmbH
Postanschrift: Industriestr. 161
Postort: Köln
Postleitzahl: 50999
Land: Deutschland 🇩🇪
Name: We 4 IT GmbH
Postanschrift: Buschhöhe 10
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28357
Name: Hays AG
Postanschrift: Im Mediapark 8
Postleitzahl: 50670
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: 53123
Postleitzahl: Bonn
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Telefon: +49 22894990 📞
Quelle: OJS 2015/S 204-371262 (2015-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 218 560 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 204-371262
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 94-171181
ABl. S-Ausgabe: 204
Auftragsvergabe
Name: DATAGROUP Vega GmbH
Postanschrift: Industriestr. 161
Postort: Köln
Postleitzahl: 50999
Land: Deutschland 🇩🇪
Name: We 4 IT GmbH
Postanschrift: Buschhöhe 10
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28357
Name: Hays AG
Postanschrift: Im Mediapark 8
Postleitzahl: 50670
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: 53123
Postleitzahl: Bonn
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die nachfolgenden Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Name: Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Telefon: +49 22894990 📞
Quelle: OJS 2015/S 204-371262 (2015-10-16)
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