Projekt/Hintergrund: Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) des Landes Nordrhein Westfalen betreibt im Bereich der Wasserwirtschaft, des Bodenschutzes und der Abfallwirtschaft zahlreiche Datenverarbeitungsverfahren (DV-Verfahren). Die Gesamtkoordination dieser DV-Verfahren obliegt dem Referat IV-1 „Haushalts- und Querschnittsaufgaben, EU-Angelegenheiten, DV, Verbandsaufsicht“ (Fachliche DV-Koordination) der Abteilung IV „Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Wasserwirtschaft“ des MKULNV. Die DV-technische Realisierung sowie der Betrieb der DV-Verfahren werden über-wiegend von externem Dienstleistern durchgeführt. Größter Auftragnehmer ist der Landesbetrieb „Information und Technik NRW“ (IT.NRW), der für die meisten DV-Verfahren die Entwicklung, den Second-Level-Support und den Betrieb durchführt. Leistungen größeren Umfangs werden i. d. R. vom MKULNV beauftragt. Die Leitung der DV-Projekte wird üblicherweise vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) durchgeführt. Dabei untersteht die Projektleitung der Projektlenkung im Referat IV-1 des MKULNV, die den Handlungsrahmen hinsichtlich der Terminierung von Projektmeilensteinen, die Budgetierung sowie die fachlichen und technischen Ziele festsetzt (s. Anlage 1 Nr. 3. zur Projektbeschreibung). Zur Unterstützung der Lenkung und Leitung komplexer DV-Projekte wird eine externe Beratung und Unterstützung gesucht. Aufgabenschwerpunkt ist das IT-Projekt für das Reengineering der DV-Verfahren für den Vollzug der Abwasserabgabe und des Wasserentnahmeentgeltes (RAW). Die Leitung des Projekts obliegt dem Fachbereich 59 des LANUV (Umweltabgaben, Umwelttechnische Berufe). Zu den Aufgaben der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers (AN) gehören neben der laufenden Begutachtung des Projektzustandes im Sinne eines „Frühwarnsystems“ auch die möglichst proaktive Beratung sowie die Unterstützung bei komplexen Entscheidungen (z. B. zur Vorgehensweise bei der Ablösung der Altverfahren) und in schwierigen Projektsituationen (z. B. komplexes Changemanagement). Die Ausschreibung erfolgt, weil der bestehende Vertrag mit der Firma Cassini Consulting GmbH Mitte 2015 ausgeschöpft sein wird. Nach Absprache sollen die Beratungsleistungen auch für andere DV-Projekte des MKULNV geleistet werden. Grundlagen und Vorgaben: Das RAW-Projekt wurde Ende 2013 begonnen. Unter Mitwirkung der externen Dienstleister Fa. Init und IT.NRW sollen im Rahmen eines Konzeptionsauftrags bis Mitte 2015 die Anforderungsanalyse, die Sollfindung und die Grobkonzeption durchgeführt worden. Die Arbeiten der Fa. Init werden voraussichtlich Mitte 2015 auslaufen. Anfang 2015 wurde der zusätzliche Auftrag an IT.NRW erteilt, die Neuerstellung der DV-Verfahren für den Vollzug der Abwasserabgabe und des Wasserentnahmeentgelts im agilen Entwicklungsprozess durchzuführen. Ab Mitte 2015 werden die Schwerpunkte des Projekts auf der produktionsbegleitenden Feinspezifikation, der Umsetzung im Agilen Prozess sowie aller notwendigen Maßnahmen und Tätigkeiten für eine möglichst schrittweise Einführung der Neuverfahren liegen. Für die Abwicklung dieses Auftrages setzt IT.NRW eine eigene Teilprojektleitung ein. Das Volumen des Entwicklungsauftrags an IT.NRW beträgt rund 12 700 000 EUR. Das Projekt soll Ende 2018 abgeschlossen werden. Als Hintergrundinformation sind der Projektbeschreibung folgende Unterlagen beigefügt: — Entwurf Projekthandbuch RAW, Teil A“ (Anlage 1). Dieses Dokument ist ein noch in Überarbeitung befindlicher Entwurf zur Beschreibung der Ausgestaltung der Arbeiten im Projekt während der Umsetzungsphase. — Auszug aus der Leistungsbeschreibung des Auftrages an IT.NRW (Anlage 2). Leistungsumfang: Die oder der AN hat im Rahmen des Projektes insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: — Laufende Begutachtung des Projektzustandes im Sinne eines Frühwarnsystems. Dazu gehört u.a. die regelmäßige Teilnahme an den Projektleitungssitzungen des FB 59 LANUV, die z. Zt. wöchentlich stattfinden. — Möglichst proaktive Beratung der Beteiligten am Umsetzungsprojekt (Fachbereich 59 des LANUV, Akteure von IT.NRW) zur Sicherstellung des Projekterfolges nach Rücksprache mit dem AG. — Beratung der Projektlenkung (Ref. IV-1) des MKULNV. Dazu gehört u. a. die regelmäßige Teilnahme an Sitzungen der Projektlenkungsgruppe (ca. 4 x pro Jahr) sowie die Unterstützung der Projektlenkung bei Entscheidungen sowie dem Umgang mit schwierigen Projektsituationen. Rund 2 x pro Monat finden anlassbezogen Besprechungen mit ggf. weiteren Beteiligten des Projekts statt. — Stellungnahme zu Berichten, Konzepten und Verfahren, die im Projekt von grundlegender Bedeutung sind (z. B. Risikomanagement, Architekturkonzept, Verfahren zur Migration und Inbetriebnahme der Neusysteme, Aufwandsschätzungen für das Gesamtprojekt). — Methodenunterstützung insbesondere hinsichtlich Gestaltung des Scrum of Scrum Prozesses, Aufwandsschätzungen, Management schwieriger Projektsituationen u. s. w. nach Bedarf. Grundsätzlich kann Beratungs- und Unterstützungsbedarf zu allen Fragestellungen entstehen, die im Projekt auftreten. Fragestellungen zur Fachaufgabe des Vollzugs der Abwasserabgabe und des Wasserentnahmeentgelts sind davon ausdrücklich ausgenommen. Der Aufwand wird mit rund 180 Personentagen abgeschätzt. Die Laufzeit des Vertrages soll sich bis zum Projektabschluss (31.12.2018) erstrecken. Die Arbeiten sollen unmittelbar nach Auftragsvergabe beginnen. Aus der in der Anlage 1 Ziffer 4.1 dargestellten Projektrisikoübersicht erscheinen für das Jahr 2015 insbesondere folgende Risiken relevant: — Komplexität (technisch): erfolgskritisch ist die Erstellung einer langfristig tragfähigen Systemarchitektur, — Komplexität (organisatorisch): erfolgskritisch ist das optimale Zusammenwirken aller Beteiligten im skalierten Scrum Prozess (Teamaufbau IT.NRW, Wissenstransfer in Entwicklungsteams, Zusammenarbeit in Teams - Wissensmanagement und Change-Management). Ein Projekt dieser Komplexität ist für die Beteiligten Neuland. Hierzu notwendiger Beratungsbedarf wird bis Mitte 2015 noch aus dem mit Fa. Cas-sini bestehenden Beratungsvertrag gedeckt. Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber: Notwendige Besprechungen mit dem Auftraggeber (AG) sowie den Projektbeteiligten des RAW-Projekts (LANUV, IT.NRW) finden beim AG am Dienstort Düsseldorf statt. Es bestehen jedoch Planungen, noch während der Projektlaufzeit, jedoch frühestens ab Januar 2017, den Dienstort Düsseldorf des LANUV nach Duisburg zu verlagern. Die im Projekt von IT.NRW, dem LANUV und dem MKULNV verwendeten Kollabora-tionsplattformen lt. Anlagen (z. B. Confluence, JIRA) sind nur im Netz der Landesverwaltung verfügbar. Eine Zugriffsmöglichkeit für externe Dienstleister über das Internet besteht nicht. Es wird erwartet, dass die oder der AN für den Austausch von Dokumenten eine geeignete Plattform (z. B. Sharepoint) im Internet bereitstellt. Sonstiges: Es ist beabsichtigt, mit der/dem AN einen EVB-IT Dienstvertrag zu schließen, aus dem Leistungen abgerufen werden können. Die Kosten für diese Leistungen auf Basis von Tagessätzen werden in der 2. Verfahrensstufe im Wettbewerb ermittelt. IT.NRW wird für die Durchführung des Auftrages für die Neuerstellung der DV-Verfahren für den Vollzug der Abwasserabgabe und des Wasserentnahmeentgelts ebenfalls Beratungsleistungen ausschreiben. Diese Beratungsleistungen sollen schwerpunktmäßig in den Bereichen: — Managen größerer agiler Projekte/Skalieren von Scrum; — Requirements Engineering in agilen Projekten; — Systemarchitektur; — Konzeption/Design; — Qualitätssicherung erbracht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-09.
Auftragsbekanntmachung (2015-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung im Bereich Systemqualitätssicherung
Menge oder Umfang: Vertragslaufzeit voraussichtlich: 20.8.2015 bis 31.12.2018.
Gesamtwert des Auftrags: 250 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planung im Bereich Systemqualitätssicherung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW
Postanschrift: Schwannstr. 3
Postleitzahl: 40476
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.umwelt.nrw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@mkulnv.nrw.de📧
Telefon: +49 2114566463📞
Fax: +49 2114566430 📠
Die Teilnahmeunterlagen werden den Bewerberinnen und Bewerbern über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Das Ausschreibungsverfahren ist auf dem Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) im Bereich „Land NRW“ unter der selben in der europaweiten Bekanntmachung (dort Ziffer II.1.1)) genannten Bezeichnung des Auftrags „Unterstützungs- und Beratungsleistung für das Management komplexer IT-Projekte“ zu finden. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können die Teilnahmeunterlagen angefordert bzw. heruntergeladen werden. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Weitere Informationen zum Gegenstand und Inhalt der Ausschreibung sowie zum Ablauf des Verfahrens ergeben sich aus der auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Leistungsbeschreibung“ eingestellten Projektbeschreibung einschließlich deren Anlagen.
1. Einreichung und Form der Teilnahmeanträge
Der Teilnahmeantrag sowie sämtliche Unterlagen zum Teilnahmeantrag (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen, Formblatt VOL 5z EG) sind von der Bewerberin bzw. vom Bewerber bis zum 10.4.2015, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) in der im Folgenden vorgesehenen Form einzureichen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei der angegebenen Stelle. Bewerbungen, die nicht rechtzeitig eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber (soweit entsprechend gekennzeichnet auch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und Drittunternehmen) hat ihren bzw. seinen Teilnahmeantrag die in Tz. III.2.1 bis III.2.3 bezeichneten Angaben, Nachweise und Erklärungen (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) zum Nachweis der Eignung beizufügen.
Sind dafür Formblätter vorgesehen, müssen die entsprechenden Formblätter (gegebenenfalls mit Anlagen versehen) verwendet werden. Die Formblätter werden zum Ausfüllen als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Die Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch auszufüllen und wie nachfolgend beschrieben einzureichen. Der Text der Formblätter darf ansonsten nicht abgeändert werden.
Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend alle im Formblatt VOL 5z EG aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sowie Formblätter – soweit einschlägig – abzugeben. Die Formblätter und Erklärungen sind an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache nebst beizufügenden Formblättern, Erklärungen und Nachweisen bis zu dem in Tz. IV.3.4) genannten Termin einzureichen entweder:
— elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes NRW (http:/www.evergabe.nrw.de) oder
— schriftlich in zweifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag oder Behältnis. Zur Kennzeichnung ist der Aufkleber „Kennzettel Teilnahmeantrag (VOL 9 EG)“ zu verwenden.
Nähere Einzelheiten sind den Hinweisen zur Form der Einreichung von Teilnahmeanträgen und zu Teilnahmeunterlagen (VOL 4a EG) zu entnehmen.
Die eingereichten Unterlagen des Teilnahmeantrags (einschließlich aller Anlagen) sind mit durchlaufenden Seitenzahlen zu versehen.
Änderungen oder Berichtigungen der Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages zulässig. Sie sind als solche zweifelsfrei zu kennzeichnen. Teilnahmeanträge mit nicht zweifelsfreien Änderungen werden von der Bewertung ausgeschlossen. Teilnahmeanträge können bis zum Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich zurückgezogen werden.
2. Zusätzliche Auskünfte/Fragen:
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen.
Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Auftraggebers zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen sowie Bewerberinnen und Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
Die Fragen der Bewerberinnen und Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerberinnen und Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerberinnen und Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren.
Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, d. h. bis spätestens zum 2.4.2015 gestellt werden.
Die den Bewerberinnnen und Bewerbern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen für den Teilnahmewettbewerb und sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zu beachten.
3. Ausschluss von Teilnahmeanträgen:
Die Teilnahmeanträge, die die formellen Anforderungen nicht erfüllen oder die zwingend einzureichende Erklärungen, Angaben und Nachweise (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) nicht beinhalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich aber vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ggf. fehlende Angaben, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen grundsätzlich zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrages führt bzw. führen kann. Die Bewerberinnen und Bewerber haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihre Teilnahmeanträge alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten.
Weitere zwingende Ausschlussgründe von Teilnahmeanträgen:
— Der Teilnahmeantrag ist nach dem 10.4.2015, 12:00 Uhr und damit verspätet zugegangen und der Bewerber hat die Verspätung zu vertreten;
— Der Teilnahmenatag ist vom Bewerber nicht rechtsverbindlich unterschrieben;
— ein Ausschlusskriterium wird nicht erfüllt;
— Formerfordernisse sind nicht eingehalten.
4. Fristen/Termine
Bei den in Tz. IV.3.5), Tz. IV.3.7 und Tz. IV.3.8) genannten Fristen/Terminen handelt es sich um erste Vorstellungen des Auftraggebers, die unverbindlich sind und sich im laufenden Verfahren konkretisieren bzw. ändern können.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYMYY0W
Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Die Teilnahmeunterlagen werden den Bewerberinnen und Bewerbern über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Das Ausschreibungsverfahren ist auf dem Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) im Bereich „Land NRW“ unter der selben in der europaweiten Bekanntmachung (dort Ziffer II.1.1)) genannten Bezeichnung des Auftrags „Unterstützungs- und Beratungsleistung für das Management komplexer IT-Projekte“ zu finden. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können die Teilnahmeunterlagen angefordert bzw. heruntergeladen werden. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Weitere Informationen zum Gegenstand und Inhalt der Ausschreibung sowie zum Ablauf des Verfahrens ergeben sich aus der auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Leistungsbeschreibung“ eingestellten Projektbeschreibung einschließlich deren Anlagen.
1. Einreichung und Form der Teilnahmeanträge
Der Teilnahmeantrag sowie sämtliche Unterlagen zum Teilnahmeantrag (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen, Formblatt VOL 5z EG) sind von der Bewerberin bzw. vom Bewerber bis zum 10.4.2015, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) in der im Folgenden vorgesehenen Form einzureichen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei der angegebenen Stelle. Bewerbungen, die nicht rechtzeitig eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber (soweit entsprechend gekennzeichnet auch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und Drittunternehmen) hat ihren bzw. seinen Teilnahmeantrag die in Tz. III.2.1 bis III.2.3 bezeichneten Angaben, Nachweise und Erklärungen (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) zum Nachweis der Eignung beizufügen.
Sind dafür Formblätter vorgesehen, müssen die entsprechenden Formblätter (gegebenenfalls mit Anlagen versehen) verwendet werden. Die Formblätter werden zum Ausfüllen als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Die Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch auszufüllen und wie nachfolgend beschrieben einzureichen. Der Text der Formblätter darf ansonsten nicht abgeändert werden.
Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend alle im Formblatt VOL 5z EG aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sowie Formblätter – soweit einschlägig – abzugeben. Die Formblätter und Erklärungen sind an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache nebst beizufügenden Formblättern, Erklärungen und Nachweisen bis zu dem in Tz. IV.3.4) genannten Termin einzureichen entweder:
— elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes NRW (http:/www.evergabe.nrw.de) oder
— schriftlich in zweifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag oder Behältnis. Zur Kennzeichnung ist der Aufkleber „Kennzettel Teilnahmeantrag (VOL 9 EG)“ zu verwenden.
Nähere Einzelheiten sind den Hinweisen zur Form der Einreichung von Teilnahmeanträgen und zu Teilnahmeunterlagen (VOL 4a EG) zu entnehmen.
Die eingereichten Unterlagen des Teilnahmeantrags (einschließlich aller Anlagen) sind mit durchlaufenden Seitenzahlen zu versehen.
Änderungen oder Berichtigungen der Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages zulässig. Sie sind als solche zweifelsfrei zu kennzeichnen. Teilnahmeanträge mit nicht zweifelsfreien Änderungen werden von der Bewertung ausgeschlossen. Teilnahmeanträge können bis zum Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich zurückgezogen werden.
2. Zusätzliche Auskünfte/Fragen:
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen.
Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Auftraggebers zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen sowie Bewerberinnen und Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
Die Fragen der Bewerberinnen und Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerberinnen und Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerberinnen und Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren.
Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, d. h. bis spätestens zum 2.4.2015 gestellt werden.
Die den Bewerberinnnen und Bewerbern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen für den Teilnahmewettbewerb und sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zu beachten.
3. Ausschluss von Teilnahmeanträgen:
Die Teilnahmeanträge, die die formellen Anforderungen nicht erfüllen oder die zwingend einzureichende Erklärungen, Angaben und Nachweise (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) nicht beinhalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich aber vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ggf. fehlende Angaben, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen grundsätzlich zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrages führt bzw. führen kann. Die Bewerberinnen und Bewerber haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihre Teilnahmeanträge alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten.
Weitere zwingende Ausschlussgründe von Teilnahmeanträgen:
— Der Teilnahmeantrag ist nach dem 10.4.2015, 12:00 Uhr und damit verspätet zugegangen und der Bewerber hat die Verspätung zu vertreten;
— Der Teilnahmenatag ist vom Bewerber nicht rechtsverbindlich unterschrieben;
— ein Ausschlusskriterium wird nicht erfüllt;
— Formerfordernisse sind nicht eingehalten.
4. Fristen/Termine
Bei den in Tz. IV.3.5), Tz. IV.3.7 und Tz. IV.3.8) genannten Fristen/Terminen handelt es sich um erste Vorstellungen des Auftraggebers, die unverbindlich sind und sich im laufenden Verfahren konkretisieren bzw. ändern können.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) des Landes Nordrhein Westfalen betreibt im Bereich der Wasserwirtschaft, des Bodenschutzes und der Abfallwirtschaft zahlreiche Datenverarbeitungsverfahren (DV-Verfahren).
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) des Landes Nordrhein Westfalen betreibt im Bereich der Wasserwirtschaft, des Bodenschutzes und der Abfallwirtschaft zahlreiche Datenverarbeitungsverfahren (DV-Verfahren).
Die Gesamtkoordination dieser DV-Verfahren obliegt dem Referat IV-1 „Haushalts- und Querschnittsaufgaben, EU-Angelegenheiten, DV, Verbandsaufsicht“ (Fachliche DV-Koordination) der Abteilung IV „Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Wasserwirtschaft“ des MKULNV.
Die Gesamtkoordination dieser DV-Verfahren obliegt dem Referat IV-1 „Haushalts- und Querschnittsaufgaben, EU-Angelegenheiten, DV, Verbandsaufsicht“ (Fachliche DV-Koordination) der Abteilung IV „Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Wasserwirtschaft“ des MKULNV.
Die DV-technische Realisierung sowie der Betrieb der DV-Verfahren werden über-wiegend von externem Dienstleistern durchgeführt. Größter Auftragnehmer ist der Landesbetrieb „Information und Technik NRW“ (IT.NRW), der für die meisten DV-Verfahren die Entwicklung, den Second-Level-Support und den Betrieb durchführt. Leistungen größeren Umfangs werden i. d. R. vom MKULNV beauftragt.
Die DV-technische Realisierung sowie der Betrieb der DV-Verfahren werden über-wiegend von externem Dienstleistern durchgeführt. Größter Auftragnehmer ist der Landesbetrieb „Information und Technik NRW“ (IT.NRW), der für die meisten DV-Verfahren die Entwicklung, den Second-Level-Support und den Betrieb durchführt. Leistungen größeren Umfangs werden i. d. R. vom MKULNV beauftragt.
Die Leitung der DV-Projekte wird üblicherweise vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) durchgeführt. Dabei untersteht die Projektleitung der Projektlenkung im Referat IV-1 des MKULNV, die den Handlungsrahmen hinsichtlich der Terminierung von Projektmeilensteinen, die Budgetierung sowie die fachlichen und technischen Ziele festsetzt (s. Anlage 1 Nr. 3. zur Projektbeschreibung).
Die Leitung der DV-Projekte wird üblicherweise vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) durchgeführt. Dabei untersteht die Projektleitung der Projektlenkung im Referat IV-1 des MKULNV, die den Handlungsrahmen hinsichtlich der Terminierung von Projektmeilensteinen, die Budgetierung sowie die fachlichen und technischen Ziele festsetzt (s. Anlage 1 Nr. 3. zur Projektbeschreibung).
Zur Unterstützung der Lenkung und Leitung komplexer DV-Projekte wird eine externe Beratung und Unterstützung gesucht.
Aufgabenschwerpunkt ist das IT-Projekt für das Reengineering der DV-Verfahren für den Vollzug der Abwasserabgabe und des Wasserentnahmeentgeltes (RAW). Die Leitung des Projekts obliegt dem Fachbereich 59 des LANUV (Umweltabgaben, Umwelttechnische Berufe).
Aufgabenschwerpunkt ist das IT-Projekt für das Reengineering der DV-Verfahren für den Vollzug der Abwasserabgabe und des Wasserentnahmeentgeltes (RAW). Die Leitung des Projekts obliegt dem Fachbereich 59 des LANUV (Umweltabgaben, Umwelttechnische Berufe).
Zu den Aufgaben der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers (AN) gehören neben der laufenden Begutachtung des Projektzustandes im Sinne eines „Frühwarnsystems“ auch die möglichst proaktive Beratung sowie die Unterstützung bei komplexen Entscheidungen (z. B. zur Vorgehensweise bei der Ablösung der Altverfahren) und in schwierigen Projektsituationen (z. B. komplexes Changemanagement).
Zu den Aufgaben der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers (AN) gehören neben der laufenden Begutachtung des Projektzustandes im Sinne eines „Frühwarnsystems“ auch die möglichst proaktive Beratung sowie die Unterstützung bei komplexen Entscheidungen (z. B. zur Vorgehensweise bei der Ablösung der Altverfahren) und in schwierigen Projektsituationen (z. B. komplexes Changemanagement).
Die Ausschreibung erfolgt, weil der bestehende Vertrag mit der Firma Cassini Consulting GmbH Mitte 2015 ausgeschöpft sein wird.
Nach Absprache sollen die Beratungsleistungen auch für andere DV-Projekte des MKULNV geleistet werden.
Grundlagen und Vorgaben:
Das RAW-Projekt wurde Ende 2013 begonnen. Unter Mitwirkung der externen Dienstleister Fa. Init und IT.NRW sollen im Rahmen eines Konzeptionsauftrags bis Mitte 2015 die Anforderungsanalyse, die Sollfindung und die Grobkonzeption durchgeführt worden. Die Arbeiten der Fa. Init werden voraussichtlich Mitte 2015 auslaufen.
Das RAW-Projekt wurde Ende 2013 begonnen. Unter Mitwirkung der externen Dienstleister Fa. Init und IT.NRW sollen im Rahmen eines Konzeptionsauftrags bis Mitte 2015 die Anforderungsanalyse, die Sollfindung und die Grobkonzeption durchgeführt worden. Die Arbeiten der Fa. Init werden voraussichtlich Mitte 2015 auslaufen.
Anfang 2015 wurde der zusätzliche Auftrag an IT.NRW erteilt, die Neuerstellung der DV-Verfahren für den Vollzug der Abwasserabgabe und des Wasserentnahmeentgelts im agilen Entwicklungsprozess durchzuführen. Ab Mitte 2015 werden die Schwerpunkte des Projekts auf der produktionsbegleitenden Feinspezifikation, der Umsetzung im Agilen Prozess sowie aller notwendigen Maßnahmen und Tätigkeiten für eine möglichst schrittweise Einführung der Neuverfahren liegen.
Anfang 2015 wurde der zusätzliche Auftrag an IT.NRW erteilt, die Neuerstellung der DV-Verfahren für den Vollzug der Abwasserabgabe und des Wasserentnahmeentgelts im agilen Entwicklungsprozess durchzuführen. Ab Mitte 2015 werden die Schwerpunkte des Projekts auf der produktionsbegleitenden Feinspezifikation, der Umsetzung im Agilen Prozess sowie aller notwendigen Maßnahmen und Tätigkeiten für eine möglichst schrittweise Einführung der Neuverfahren liegen.
Für die Abwicklung dieses Auftrages setzt IT.NRW eine eigene Teilprojektleitung ein. Das Volumen des Entwicklungsauftrags an IT.NRW beträgt rund 12 700 000 EUR. Das Projekt soll Ende 2018 abgeschlossen werden.
Als Hintergrundinformation sind der Projektbeschreibung folgende Unterlagen beigefügt:
— Entwurf Projekthandbuch RAW, Teil A“ (Anlage 1). Dieses Dokument ist ein noch in Überarbeitung befindlicher Entwurf zur Beschreibung der Ausgestaltung der Arbeiten im Projekt während der Umsetzungsphase.
— Auszug aus der Leistungsbeschreibung des Auftrages an IT.NRW (Anlage 2).
Leistungsumfang:
Die oder der AN hat im Rahmen des Projektes insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
— Laufende Begutachtung des Projektzustandes im Sinne eines Frühwarnsystems. Dazu gehört u.a. die regelmäßige Teilnahme an den Projektleitungssitzungen des FB 59 LANUV, die z. Zt. wöchentlich stattfinden.
— Möglichst proaktive Beratung der Beteiligten am Umsetzungsprojekt (Fachbereich 59 des LANUV, Akteure von IT.NRW) zur Sicherstellung des Projekterfolges nach Rücksprache mit dem AG.
— Beratung der Projektlenkung (Ref. IV-1) des MKULNV. Dazu gehört u. a. die regelmäßige Teilnahme an Sitzungen der Projektlenkungsgruppe (ca. 4 x pro Jahr) sowie die Unterstützung der Projektlenkung bei Entscheidungen sowie dem Umgang mit schwierigen Projektsituationen. Rund 2 x pro Monat finden anlassbezogen Besprechungen mit ggf. weiteren Beteiligten des Projekts statt.
— Beratung der Projektlenkung (Ref. IV-1) des MKULNV. Dazu gehört u. a. die regelmäßige Teilnahme an Sitzungen der Projektlenkungsgruppe (ca. 4 x pro Jahr) sowie die Unterstützung der Projektlenkung bei Entscheidungen sowie dem Umgang mit schwierigen Projektsituationen. Rund 2 x pro Monat finden anlassbezogen Besprechungen mit ggf. weiteren Beteiligten des Projekts statt.
— Stellungnahme zu Berichten, Konzepten und Verfahren, die im Projekt von grundlegender Bedeutung sind (z. B. Risikomanagement, Architekturkonzept, Verfahren zur Migration und Inbetriebnahme der Neusysteme, Aufwandsschätzungen für das Gesamtprojekt).
— Stellungnahme zu Berichten, Konzepten und Verfahren, die im Projekt von grundlegender Bedeutung sind (z. B. Risikomanagement, Architekturkonzept, Verfahren zur Migration und Inbetriebnahme der Neusysteme, Aufwandsschätzungen für das Gesamtprojekt).
— Methodenunterstützung insbesondere hinsichtlich Gestaltung des Scrum of Scrum Prozesses, Aufwandsschätzungen, Management schwieriger Projektsituationen u. s. w. nach Bedarf.
Grundsätzlich kann Beratungs- und Unterstützungsbedarf zu allen Fragestellungen entstehen, die im Projekt auftreten.
Fragestellungen zur Fachaufgabe des Vollzugs der Abwasserabgabe und des Wasserentnahmeentgelts sind davon ausdrücklich ausgenommen.
Der Aufwand wird mit rund 180 Personentagen abgeschätzt.
Die Laufzeit des Vertrages soll sich bis zum Projektabschluss (31.12.2018) erstrecken.
Die Arbeiten sollen unmittelbar nach Auftragsvergabe beginnen.
Aus der in der Anlage 1 Ziffer 4.1 dargestellten Projektrisikoübersicht erscheinen für das Jahr 2015 insbesondere folgende
Risiken relevant:
— Komplexität (technisch): erfolgskritisch ist die Erstellung einer langfristig tragfähigen Systemarchitektur,
— Komplexität (organisatorisch): erfolgskritisch ist das optimale Zusammenwirken aller Beteiligten im skalierten Scrum Prozess (Teamaufbau IT.NRW, Wissenstransfer in Entwicklungsteams, Zusammenarbeit in Teams - Wissensmanagement und Change-Management). Ein Projekt dieser Komplexität ist für die Beteiligten Neuland.
— Komplexität (organisatorisch): erfolgskritisch ist das optimale Zusammenwirken aller Beteiligten im skalierten Scrum Prozess (Teamaufbau IT.NRW, Wissenstransfer in Entwicklungsteams, Zusammenarbeit in Teams - Wissensmanagement und Change-Management). Ein Projekt dieser Komplexität ist für die Beteiligten Neuland.
Hierzu notwendiger Beratungsbedarf wird bis Mitte 2015 noch aus dem mit Fa. Cas-sini bestehenden Beratungsvertrag gedeckt.
Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber:
Notwendige Besprechungen mit dem Auftraggeber (AG) sowie den Projektbeteiligten des RAW-Projekts (LANUV, IT.NRW) finden beim AG am Dienstort Düsseldorf statt. Es bestehen jedoch Planungen, noch während der Projektlaufzeit, jedoch frühestens ab Januar 2017, den Dienstort Düsseldorf des LANUV nach Duisburg zu verlagern.
Notwendige Besprechungen mit dem Auftraggeber (AG) sowie den Projektbeteiligten des RAW-Projekts (LANUV, IT.NRW) finden beim AG am Dienstort Düsseldorf statt. Es bestehen jedoch Planungen, noch während der Projektlaufzeit, jedoch frühestens ab Januar 2017, den Dienstort Düsseldorf des LANUV nach Duisburg zu verlagern.
Die im Projekt von IT.NRW, dem LANUV und dem MKULNV verwendeten Kollabora-tionsplattformen lt. Anlagen (z. B. Confluence, JIRA) sind nur im Netz der Landesverwaltung verfügbar. Eine Zugriffsmöglichkeit für externe Dienstleister über das Internet besteht nicht.
Die im Projekt von IT.NRW, dem LANUV und dem MKULNV verwendeten Kollabora-tionsplattformen lt. Anlagen (z. B. Confluence, JIRA) sind nur im Netz der Landesverwaltung verfügbar. Eine Zugriffsmöglichkeit für externe Dienstleister über das Internet besteht nicht.
Es wird erwartet, dass die oder der AN für den Austausch von Dokumenten eine geeignete Plattform (z. B. Sharepoint) im Internet bereitstellt.
Sonstiges:
Es ist beabsichtigt, mit der/dem AN einen EVB-IT Dienstvertrag zu schließen, aus dem Leistungen abgerufen werden können.
Die Kosten für diese Leistungen auf Basis von Tagessätzen werden in der 2. Verfahrensstufe im Wettbewerb ermittelt.
IT.NRW wird für die Durchführung des Auftrages für die Neuerstellung der DV-Verfahren für den Vollzug der Abwasserabgabe und des Wasserentnahmeentgelts ebenfalls Beratungsleistungen ausschreiben. Diese Beratungsleistungen sollen schwerpunktmäßig in den Bereichen:
IT.NRW wird für die Durchführung des Auftrages für die Neuerstellung der DV-Verfahren für den Vollzug der Abwasserabgabe und des Wasserentnahmeentgelts ebenfalls Beratungsleistungen ausschreiben. Diese Beratungsleistungen sollen schwerpunktmäßig in den Bereichen:
— Managen größerer agiler Projekte/Skalieren von Scrum;
— Requirements Engineering in agilen Projekten;
— Systemarchitektur;
— Konzeption/Design;
— Qualitätssicherung
erbracht werden.
Referenznummer: 15/021
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf.
Sonstige Angaben zum Leistungsort:
Ggf. ab Anfang 2017 der neue Standort des LANUV in Duisburg. Hier ist die Adresse noch nicht bekannt.
Weitere(r) Ort(e):
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf; Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Kennedydamm 15, 40476 Düsseldorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bewerbergemeinschaften:
Soweit mehrere Bewerberinnen oder Bewerber ein Angebot als Bewerbergemeinschaft abgeben, muss zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung der Gemeinschaft eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied benannt werden, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren sowie während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorgeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein (gemäß Formblatt „Erklärung zur Bewerbergemeinschaft“). Die Gründe zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind darzulegen.
Soweit mehrere Bewerberinnen oder Bewerber ein Angebot als Bewerbergemeinschaft abgeben, muss zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung der Gemeinschaft eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied benannt werden, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren sowie während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorgeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein (gemäß Formblatt „Erklärung zur Bewerbergemeinschaft“). Die Gründe zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind darzulegen.
Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der späteren Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Unterauftragnehmerinnen bzw. Unterauftragnehmer (Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer):
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer kann sich zur Erbringung der Leistung bzw. zum Nachweis ihrer oder seiner Eignung bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs Drittunternehmen bedienen, ohne dass diese Mitglied Bewerbergemeinschaft sind (Unterauftragnehmer, Nachunternehmer).
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer kann sich zur Erbringung der Leistung bzw. zum Nachweis ihrer oder seiner Eignung bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs Drittunternehmen bedienen, ohne dass diese Mitglied Bewerbergemeinschaft sind (Unterauftragnehmer, Nachunternehmer).
In diesem Fall hat die Bewerberin, der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft die betreffenden Unternehmen mit der Bewerbung zu benennen und anzugeben, in welcher Weise er auf deren Ressourcen/Kapazitäten zurückgreift (gemäß Formblatt „Darstellung Bewerberstruktur“). Zudem muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Nachunternehmens einreichen, mit dem dieses sich verpflichtet, der Bewerberin, dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft die jeweiligen Ressourcen/Kapazitäten zur Auftragsdurchführung zur Verfügung zu stellen.
In diesem Fall hat die Bewerberin, der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft die betreffenden Unternehmen mit der Bewerbung zu benennen und anzugeben, in welcher Weise er auf deren Ressourcen/Kapazitäten zurückgreift (gemäß Formblatt „Darstellung Bewerberstruktur“). Zudem muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Nachunternehmens einreichen, mit dem dieses sich verpflichtet, der Bewerberin, dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft die jeweiligen Ressourcen/Kapazitäten zur Auftragsdurchführung zur Verfügung zu stellen.
Mehrfachbeteiligungen:
Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller so beteiligten Bewerberinnen und Bewerber vom Ausschreibungsverfahren. Ein Ausschluss kann auch bei einer mehrfachen Beteiligung eines Unternehmens als Drittunternehmen verschiedener Bewerberinnen oder Bewerber oder sowohl als Einzelbewerber als auch als Drittunternehmen erfolgen, sofern der so beteiligte Bewerber auf Nachfrage nicht nachweisen kann, dass eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist (z. B. durch geeignete organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung des Austauschs wettbewerbsrelevanter Informationen).
Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller so beteiligten Bewerberinnen und Bewerber vom Ausschreibungsverfahren. Ein Ausschluss kann auch bei einer mehrfachen Beteiligung eines Unternehmens als Drittunternehmen verschiedener Bewerberinnen oder Bewerber oder sowohl als Einzelbewerber als auch als Drittunternehmen erfolgen, sofern der so beteiligte Bewerber auf Nachfrage nicht nachweisen kann, dass eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist (z. B. durch geeignete organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung des Austauschs wettbewerbsrelevanter Informationen).
Vorzulegende Nachweise:
Eignungsmatrix (Buchstabe A) (Mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (VOL 5b EG): Diese Eigenerklärung muss auch von Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich die Bewerberin oder der Bewerber oder die Bieterin oder der Bieter oder die Bietergemeinschaft bei der Durchführung des Auftrags stützt.
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (VOL 5b EG): Diese Eigenerklärung muss auch von Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich die Bewerberin oder der Bewerber oder die Bieterin oder der Bieter oder die Bietergemeinschaft bei der Durchführung des Auftrags stützt.
Diese Erklärung ist auch von allen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben. (Mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Erklärung zur Bewerbergemeinschaft (gemäß Formblatt) (Mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Darstellung der Bewerberstruktur (gemäß Formblatt) (Mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (Mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen).
Erklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG – NRW (VOL 5d EG): Diese Eigenerklärung muss auch von Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich die Bewerberin oder der Bewerber oder die Bieterin oder der Bieter oder die Bietergemeinschaft bei der Durchführung des Auftrags stützt.
Erklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG – NRW (VOL 5d EG): Diese Eigenerklärung muss auch von Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich die Bewerberin oder der Bewerber oder die Bieterin oder der Bieter oder die Bietergemeinschaft bei der Durchführung des Auftrags stützt.
Unternehmensdarstellung (Mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Teilnahmeantrag (Mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angabe des Gesamtumsatzes für IT-Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Angabe der festangestellten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Bereich IT-Beratung.
Das Formblatt „Umsatzentwicklung“ ist auch von jedem Nachunternehmer und jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen.
Vorzulegende Nachweise:
Formblatt Umsatzentwicklung und entsprechende Angaben gemäß B.1 der Eignungsmatrix: Diese Eigenerklärung muss auch von Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich die Bewerberin oder der Bewerber oder die Bieterin oder der Bieter oder die Bietergemeinschaft bei der Durchführung des Auftrags stützt. Diese Erklärung ist auch von allen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben. (Mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen) Angabe der festangestellten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter gemäß B.2 der Eignunsmatrix (Mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Formblatt Umsatzentwicklung und entsprechende Angaben gemäß B.1 der Eignungsmatrix: Diese Eigenerklärung muss auch von Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich die Bewerberin oder der Bewerber oder die Bieterin oder der Bieter oder die Bietergemeinschaft bei der Durchführung des Auftrags stützt. Diese Erklärung ist auch von allen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben. (Mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen) Angabe der festangestellten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter gemäß B.2 der Eignunsmatrix (Mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Mindeststandards:
— Summe aller Umsätze mindestens 3 000 000 EUR für jedes Mitgleid einer Bewerbergemeinschaft oder für jeden Unterauftragnehmer mindestens 1 500 000 EUR in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Mindestanzahl der festangestellten Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter im Bereich IT-Beratung (einschließlich etwaiger Nachunternehmer und Mitglieder der Bewerbergemeinschaft): 5.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorzulegende Nachweise:
Formblatt Firmenreferenzen und Angaben gemäß Buchstabe C.1 – 6 der Eignungsmatrix (Mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Formblatt Mitarbeiter/in in Schlüsselposition und Angaben gemäß Buchstabe C. 7 der Eignungsmatrix (Mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Mindeststandards:
Vorlage von mindestens 3 maximal 5 Firmen-Referenz-Projekten in den letzten 5 Kalenderjahren, die durch Angabe von Kontaktdaten des Referenzkunden überprüfbar sind und die hinsichtlich der Aufgabenstellung Unterstützung und Beratungsleistungen für das Management komplexer IT-Projekte einen Umfang von mindestens 100 000 EUR aufweisen (gemäß Formblatt "Firmenreferenzen"). Die Referenzen sind mit den Nummern I-V zu kennzeichnen.
Vorlage von mindestens 3 maximal 5 Firmen-Referenz-Projekten in den letzten 5 Kalenderjahren, die durch Angabe von Kontaktdaten des Referenzkunden überprüfbar sind und die hinsichtlich der Aufgabenstellung Unterstützung und Beratungsleistungen für das Management komplexer IT-Projekte einen Umfang von mindestens 100 000 EUR aufweisen (gemäß Formblatt "Firmenreferenzen"). Die Referenzen sind mit den Nummern I-V zu kennzeichnen.
Anforderungen an die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter:
… Kenntnissen im Management komplexer IT-Projekte, mit mehr als fünf Jahren entsprechender Berufserfahrung.
… Kenntnissen in der Planung und Durchführung von größeren Migrationen bei DV-Anwendungen mit mehr als 5 Jahren entsprechender Berufserfahrung.
… Erfahrung bei der Implementierung von Risikound Stakeholdermanagement mit mehr als 5-jähriger entsprechender Berufserfahrung.
… fundierten Kenntnissen im Bereich Systemarchitektur (technologieübergreifende Konzeption, Systemarchitekturen, Systemintegration) mit entsprechender Berufserfahrung in den letzten 3 Jahren.
… umfassenden Kenntnissn im Bereich Softwareentwicklung in skalierten Scrum Prozessen mit mehr als 3-jähriger entsprechender Berufserfahrung.
Hinweis: die Rolle Entwickler im Scrum Team ist nicht ausreichend. Gefordert werdenRollen wie z.B. Scrum of Scrum Master, Coach eines Scrum of Scrum Masters, Manager eines Scrum of Scrum Projekts.
— Mindestens 1 Projektmitarbeiterinnen/-mitarbeiter mit Erfahrung bei der Implementierung von Change Request Management mit mehr als 5-jähriger entsprechender Berufserfahrung.
Als geeignet werden Bewerber angesehen, die sämtliche Ausschlusskriterien (A-Kriterien) der Eignungsmatrix erfüllen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bieter, im Falle der Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die bei der Abgabe des Angebotes benannt wurden bzw. werden, haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen vom 10.1.2012, GV.NRW. S.17) abzugeben (vgl. insbesondere § 4 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen).
Die Bieter, im Falle der Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die bei der Abgabe des Angebotes benannt wurden bzw. werden, haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen vom 10.1.2012, GV.NRW. S.17) abzugeben (vgl. insbesondere § 4 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen).
Ferner werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen Bestandteil des Dienstleistungsvertrages.
Ferner werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen Bestandteil des Dienstleistungsvertrages.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen entsprechend den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes (Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns von derzeit 8,85 EUR/Std. (Nummer 2 des Vordrucks, 3. Variante) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen entsprechend den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes (Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns von derzeit 8,85 EUR/Std. (Nummer 2 des Vordrucks, 3. Variante) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Die Bieter, im Falle der Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung nach § 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben.
Die Bieter, im Falle der Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung nach § 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben.
Über vom Bieter ggf. geltend gemachte Ausnahmetatbestände entscheidet der AG nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreueund Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – RVO TVgG-NRW) vom 7.5.2013.
Über vom Bieter ggf. geltend gemachte Ausnahmetatbestände entscheidet der AG nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreueund Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – RVO TVgG-NRW) vom 7.5.2013.
Gemäß § 3 Abs. 3 RVO TVgG-NRW kann von der vertraglichen Umsetzung von Auftragsausführungsbedingungen, wie sie z. B. in Ziffer 2.2 der Verpflichtungserklärung VOL 5i EG vorgesehen sind, abgesehen werden, wenn durch den Bieter nachgewiesen wird, dass es ihm aus objektiv belegbaren Gründen unmöglich ist, Nachhaltigkeitsaspekte (z. B. Maßnahmen der Frauen- und Familienförderung) im Rahmen des Auftrages umzusetzen oder wenn nachgewiesen wird, dass die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Hinblick auf das Auftragsvolumen oder die Anzahl der konkret mit dem öffentlichen Auftrag eingesetzten Beschäftigten im Verhältnis zum Gesamtumsatz des Betriebes oder dessen Belegschaft unverhältnismäßig oder unzumutbar ist. Von der vertraglichen Umsetzung kann auch abgesehen werden, wenn der Bieter nachweist, dass er alle in § 17 RVO TVgG-NRW genannten Maßnahmen bereits in seinem Unternehmen umgesetzt hat.
Gemäß § 3 Abs. 3 RVO TVgG-NRW kann von der vertraglichen Umsetzung von Auftragsausführungsbedingungen, wie sie z. B. in Ziffer 2.2 der Verpflichtungserklärung VOL 5i EG vorgesehen sind, abgesehen werden, wenn durch den Bieter nachgewiesen wird, dass es ihm aus objektiv belegbaren Gründen unmöglich ist, Nachhaltigkeitsaspekte (z. B. Maßnahmen der Frauen- und Familienförderung) im Rahmen des Auftrages umzusetzen oder wenn nachgewiesen wird, dass die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Hinblick auf das Auftragsvolumen oder die Anzahl der konkret mit dem öffentlichen Auftrag eingesetzten Beschäftigten im Verhältnis zum Gesamtumsatz des Betriebes oder dessen Belegschaft unverhältnismäßig oder unzumutbar ist. Von der vertraglichen Umsetzung kann auch abgesehen werden, wenn der Bieter nachweist, dass er alle in § 17 RVO TVgG-NRW genannten Maßnahmen bereits in seinem Unternehmen umgesetzt hat.
Die entsprechenden Umstände und Gründe für das Vorliegen einer subjektiven Unmöglichkeit sind im Angebot im Einzelnen ausführlich darzulegen.
Die Verpflichtungserklärungen (Formblatt VOL 5f EG und Formblatt VOL 5i EG) sowie die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL für die Vergabe von Dienstleistungen“ (VOL 8a), sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Sonstiges eingestellt.
Die Verpflichtungserklärungen (Formblatt VOL 5f EG und Formblatt VOL 5i EG) sowie die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL für die Vergabe von Dienstleistungen“ (VOL 8a), sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Sonstiges eingestellt.
Sofern die/der AN auch bei IT.NRW für das RAW-Projekt tätig ist, darf das dort eingesetzte Personal zur Vermeidung von Interessenkollisionen nicht für die hier ausgeschriebenen Leistungen eingesetzt werden. Für Personal des Auftraggebers, das für das RAW-Projekts IT.NRW bzw. das MKULNV berät, dürfen sich aus der organisatorischen Einbindung bei der/dem AN ebenfalls keine Interessenkollisionen ergeben.
Sofern die/der AN auch bei IT.NRW für das RAW-Projekt tätig ist, darf das dort eingesetzte Personal zur Vermeidung von Interessenkollisionen nicht für die hier ausgeschriebenen Leistungen eingesetzt werden. Für Personal des Auftraggebers, das für das RAW-Projekts IT.NRW bzw. das MKULNV berät, dürfen sich aus der organisatorischen Einbindung bei der/dem AN ebenfalls keine Interessenkollisionen ergeben.
Das Vergabeverfahren und die anschließende Vertragsumsetzung werden in deutscher Sprache abgewickelt.
Vorzulegende Nachweise:
Erklärung zum Ausschluss von Interessenkonflikten bei Tätigkeiten für IT-NRW (Mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 40
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Grundlage für die Bewertung der Teilnahmeanträge sind die in der Eignungsmatrix (unter der Rubrik „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ eingestellt) genannten Kriterien und deren Bewertungspunkte.
Der Bewerber muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten.
Als geeignet werden Bewerber angesehen, die sämtliche Ausschlusskriterien (A-Kriterien) der Eignungsmatrix erfüllen.
Die Auswahl unter den geeigneten Bewerbern, die zum Angebot aufgefordert werden, erfolgt anhand der in der Eignungsmatrix aufgeführten Bewertungskriterien (B-Kriterien).
Es können maximal 320 Bewertungspunkte erreicht werden.
Die nach Punkten Bestplatzierten, maximal fünf Bewerber, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-04-30 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Fachliche Bewertung (50)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 15/021
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeunterlagen werden den Bewerberinnen und Bewerbern über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Das Ausschreibungsverfahren ist auf dem Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) im Bereich „Land NRW“ unter der selben in der europaweiten Bekanntmachung (dort Ziffer II.1.1)) genannten Bezeichnung des Auftrags „Unterstützungs- und Beratungsleistung für das Management komplexer IT-Projekte“ zu finden. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können die Teilnahmeunterlagen angefordert bzw. heruntergeladen werden. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Die Teilnahmeunterlagen werden den Bewerberinnen und Bewerbern über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Das Ausschreibungsverfahren ist auf dem Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) im Bereich „Land NRW“ unter der selben in der europaweiten Bekanntmachung (dort Ziffer II.1.1)) genannten Bezeichnung des Auftrags „Unterstützungs- und Beratungsleistung für das Management komplexer IT-Projekte“ zu finden. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können die Teilnahmeunterlagen angefordert bzw. heruntergeladen werden. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Weitere Informationen zum Gegenstand und Inhalt der Ausschreibung sowie zum Ablauf des Verfahrens ergeben sich aus der auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Leistungsbeschreibung“ eingestellten Projektbeschreibung einschließlich deren Anlagen.
Weitere Informationen zum Gegenstand und Inhalt der Ausschreibung sowie zum Ablauf des Verfahrens ergeben sich aus der auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Leistungsbeschreibung“ eingestellten Projektbeschreibung einschließlich deren Anlagen.
1. Einreichung und Form der Teilnahmeanträge
Der Teilnahmeantrag sowie sämtliche Unterlagen zum Teilnahmeantrag (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen, Formblatt VOL 5z EG) sind von der Bewerberin bzw. vom Bewerber bis zum 10.4.2015, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) in der im Folgenden vorgesehenen Form einzureichen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei der angegebenen Stelle. Bewerbungen, die nicht rechtzeitig eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag sowie sämtliche Unterlagen zum Teilnahmeantrag (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen, Formblatt VOL 5z EG) sind von der Bewerberin bzw. vom Bewerber bis zum 10.4.2015, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) in der im Folgenden vorgesehenen Form einzureichen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei der angegebenen Stelle. Bewerbungen, die nicht rechtzeitig eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber (soweit entsprechend gekennzeichnet auch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und Drittunternehmen) hat ihren bzw. seinen Teilnahmeantrag die in Tz. III.2.1 bis III.2.3 bezeichneten Angaben, Nachweise und Erklärungen (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) zum Nachweis der Eignung beizufügen.
Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber (soweit entsprechend gekennzeichnet auch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und Drittunternehmen) hat ihren bzw. seinen Teilnahmeantrag die in Tz. III.2.1 bis III.2.3 bezeichneten Angaben, Nachweise und Erklärungen (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) zum Nachweis der Eignung beizufügen.
Sind dafür Formblätter vorgesehen, müssen die entsprechenden Formblätter (gegebenenfalls mit Anlagen versehen) verwendet werden. Die Formblätter werden zum Ausfüllen als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Die Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch auszufüllen und wie nachfolgend beschrieben einzureichen. Der Text der Formblätter darf ansonsten nicht abgeändert werden.
Sind dafür Formblätter vorgesehen, müssen die entsprechenden Formblätter (gegebenenfalls mit Anlagen versehen) verwendet werden. Die Formblätter werden zum Ausfüllen als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Die Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch auszufüllen und wie nachfolgend beschrieben einzureichen. Der Text der Formblätter darf ansonsten nicht abgeändert werden.
Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend alle im Formblatt VOL 5z EG aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sowie Formblätter – soweit einschlägig – abzugeben. Die Formblätter und Erklärungen sind an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend alle im Formblatt VOL 5z EG aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sowie Formblätter – soweit einschlägig – abzugeben. Die Formblätter und Erklärungen sind an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache nebst beizufügenden Formblättern, Erklärungen und Nachweisen bis zu dem in Tz. IV.3.4) genannten Termin einzureichen entweder:
— elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes NRW (http:/www.evergabe.nrw.de) oder
— schriftlich in zweifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag oder Behältnis. Zur Kennzeichnung ist der Aufkleber „Kennzettel Teilnahmeantrag (VOL 9 EG)“ zu verwenden.
Nähere Einzelheiten sind den Hinweisen zur Form der Einreichung von Teilnahmeanträgen und zu Teilnahmeunterlagen (VOL 4a EG) zu entnehmen.
Die eingereichten Unterlagen des Teilnahmeantrags (einschließlich aller Anlagen) sind mit durchlaufenden Seitenzahlen zu versehen.
Änderungen oder Berichtigungen der Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages zulässig. Sie sind als solche zweifelsfrei zu kennzeichnen. Teilnahmeanträge mit nicht zweifelsfreien Änderungen werden von der Bewertung ausgeschlossen. Teilnahmeanträge können bis zum Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich zurückgezogen werden.
Änderungen oder Berichtigungen der Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages zulässig. Sie sind als solche zweifelsfrei zu kennzeichnen. Teilnahmeanträge mit nicht zweifelsfreien Änderungen werden von der Bewertung ausgeschlossen. Teilnahmeanträge können bis zum Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich zurückgezogen werden.
2. Zusätzliche Auskünfte/Fragen:
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen.
Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Auftraggebers zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen sowie Bewerberinnen und Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Auftraggebers zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen sowie Bewerberinnen und Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
Die Fragen der Bewerberinnen und Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerberinnen und Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerberinnen und Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren.
Die Fragen der Bewerberinnen und Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerberinnen und Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerberinnen und Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren.
Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, d. h. bis spätestens zum 2.4.2015 gestellt werden.
Die den Bewerberinnnen und Bewerbern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen für den Teilnahmewettbewerb und sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zu beachten.
3. Ausschluss von Teilnahmeanträgen:
Die Teilnahmeanträge, die die formellen Anforderungen nicht erfüllen oder die zwingend einzureichende Erklärungen, Angaben und Nachweise (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) nicht beinhalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich aber vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ggf. fehlende Angaben, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen grundsätzlich zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrages führt bzw. führen kann. Die Bewerberinnen und Bewerber haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihre Teilnahmeanträge alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten.
Die Teilnahmeanträge, die die formellen Anforderungen nicht erfüllen oder die zwingend einzureichende Erklärungen, Angaben und Nachweise (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen in Formblatt VOL 5z EG) nicht beinhalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich aber vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ggf. fehlende Angaben, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen grundsätzlich zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrages führt bzw. führen kann. Die Bewerberinnen und Bewerber haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihre Teilnahmeanträge alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten.
Weitere zwingende Ausschlussgründe von Teilnahmeanträgen:
— Der Teilnahmeantrag ist nach dem 10.4.2015, 12:00 Uhr und damit verspätet zugegangen und der Bewerber hat die Verspätung zu vertreten;
— Der Teilnahmenatag ist vom Bewerber nicht rechtsverbindlich unterschrieben;
— ein Ausschlusskriterium wird nicht erfüllt;
— Formerfordernisse sind nicht eingehalten.
4. Fristen/Termine
Bei den in Tz. IV.3.5), Tz. IV.3.7 und Tz. IV.3.8) genannten Fristen/Terminen handelt es sich um erste Vorstellungen des Auftraggebers, die unverbindlich sind und sich im laufenden Verfahren konkretisieren bzw. ändern können.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf – über Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 2114753131📞
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Der Nachprüfungsantrag ist bei der folgenden Stelle einzulegen:
Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf – über Bezirksregierung Düsseldorf,
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW
Postanschrift: Schwannstr. 3
Postleitzahl: 40476
Telefon: +49 2114566709📞
Internetadresse: www.umwelt.nrw.de🌏
Fax: +49 2114566430 📠
Quelle: OJS 2015/S 056-097706 (2015-03-09)