Es soll ein Rahmenvertrag über 2 Jahre – mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr geschlossen werden. Der Rahmenvertrag basiert auf den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Für die Konfektionierung und Adressierung der BGHM-Wandkalender und der Taschenbücher beträgt das Nettoauftragsvolumen ca. 50 000 EUR. Die Freimachung und Zustellung beläuft sich auf etwa 150 000 EUR. Das geschätzte Volumen für den gesamten Auftrag beträgt netto pro Jahr etwa 200 000 EUR. Für die gesamte Vertragslaufzeit von bis zu 4 Jahren beträgt das geschätzte Nettoauftragsvolumen ca. 800 000 EUR.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
Menge oder Umfang:
Für die Konfektionierung und Adressierung der BGHM-Wandkalender und der Taschenbücher beträgt das Nettoauftragsvolumen ca. 50 000 EUR. Die Freimachung und Zustellung beläuft sich auf etwa 150 000 EUR. Das geschätzte Volumen für den gesamten Auftrag beträgt netto pro Jahr etwa 200 000 EUR. Für die gesamte Vertragslaufzeit von bis zu 4 Jahren beträgt das geschätzte Nettoauftragsvolumen ca. 800 000 EUR.800 000
Für die Konfektionierung und Adressierung der BGHM-Wandkalender und der Taschenbücher beträgt das Nettoauftragsvolumen ca. 50 000 EUR. Die Freimachung und Zustellung beläuft sich auf etwa 150 000 EUR. Das geschätzte Volumen für den gesamten Auftrag beträgt netto pro Jahr etwa 200 000 EUR. Für die gesamte Vertragslaufzeit von bis zu 4 Jahren beträgt das geschätzte Nettoauftragsvolumen ca. 800 000 EUR.800 000
Gesamtwert des Auftrags: 800 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 18
Postleitzahl: 55124
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.bghm.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bghm.de📧
Fax: +49 613180224530 📠
Es soll ein Rahmenvertrag über 2 Jahre – mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr geschlossen werden. Der Rahmenvertrag basiert auf den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Für die Konfektionierung und Adressierung der BGHM-Wandkalender und der Taschenbücher beträgt das Nettoauftragsvolumen ca. 50 000 EUR. Die Freimachung und Zustellung beläuft sich auf etwa 150 000 EUR. Das geschätzte Volumen für den gesamten Auftrag beträgt netto pro Jahr etwa 200 000 EUR. Für die gesamte Vertragslaufzeit von bis zu 4 Jahren beträgt das geschätzte Nettoauftragsvolumen ca. 800 000 EUR.
Für die Konfektionierung und Adressierung der BGHM-Wandkalender und der Taschenbücher beträgt das Nettoauftragsvolumen ca. 50 000 EUR. Die Freimachung und Zustellung beläuft sich auf etwa 150 000 EUR. Das geschätzte Volumen für den gesamten Auftrag beträgt netto pro Jahr etwa 200 000 EUR. Für die gesamte Vertragslaufzeit von bis zu 4 Jahren beträgt das geschätzte Nettoauftragsvolumen ca. 800 000 EUR.
Menge oder Umfang:
Für die Konfektionierung und Adressierung der BGHM-Wandkalender und der Taschenbücher beträgt das Nettoauftragsvolumen ca. 50 000 EUR. Die Freimachung und Zustellung beläuft sich auf etwa 150 000 EUR. Das geschätzte Volumen für den gesamten Auftrag beträgt netto pro Jahr etwa 200 000 EUR. Für die gesamte Vertragslaufzeit von bis zu 4 Jahren beträgt das geschätzte Nettoauftragsvolumen ca. 800 000 EUR.
Für die Konfektionierung und Adressierung der BGHM-Wandkalender und der Taschenbücher beträgt das Nettoauftragsvolumen ca. 50 000 EUR. Die Freimachung und Zustellung beläuft sich auf etwa 150 000 EUR. Das geschätzte Volumen für den gesamten Auftrag beträgt netto pro Jahr etwa 200 000 EUR. Für die gesamte Vertragslaufzeit von bis zu 4 Jahren beträgt das geschätzte Nettoauftragsvolumen ca. 800 000 EUR.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: HFI-EU-2015-2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unterschriebene Eigenerklärung als Nachweis der Zuverlässigkeit. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Kopie ist ausreichend), der nicht älter als 3 Monate sein darf.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Unternehmensdarstellung.
2. Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre.
3. Vorlage einer Bankerklärung über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und das Zahlungsverhalten (nicht älter als 3 Monate).
4. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate).
5. Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate – Kopie genügt).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate – Kopie genügt).
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
6. Werden Speditionen oder Postdienstleister – auch als Nachunternehmer – tätig, dann wird von dem Postdienstleister als Nachweis eine Lizenz nach § 5 PostG in Form einer Kopie gefordert. Setzen Postdienstleister für diesen Auftrag ihrerseits Nachunternehmer ein, dann ist in einer Eigenerklärung anzugeben, dass auch diese entsprechend lizenziert sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6. Werden Speditionen oder Postdienstleister – auch als Nachunternehmer – tätig, dann wird von dem Postdienstleister als Nachweis eine Lizenz nach § 5 PostG in Form einer Kopie gefordert. Setzen Postdienstleister für diesen Auftrag ihrerseits Nachunternehmer ein, dann ist in einer Eigenerklärung anzugeben, dass auch diese entsprechend lizenziert sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Erklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen bzw. Rücksprache bei den zuständigen Stellen bestätigen zu lassen. Bei fremdsprachigen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei Bewerbungen durch eine Bietergemeinschaft sind die vorstehenden Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber behält sich vor, die Erklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen bzw. Rücksprache bei den zuständigen Stellen bestätigen zu lassen. Bei fremdsprachigen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei Bewerbungen durch eine Bietergemeinschaft sind die vorstehenden Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung können Nachweise nach § 19 VOL/A-EG nachgefordert werden. Sollten jedoch mehr als 2 Nachweise fehlen, dann wird das Angebot ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zertifizierungen oder Audits nach DIN EN ISO 9001:2008, DIN EN ISO 14001:2004 können als Kopie eingereicht werden.
Mindestens 3, höchstens 5 nachprüfbare Referenzen von vergleichbaren Aufträgen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2015-08-24 📅
Öffnungsort: Mainz.
Ort des Eröffnungstermins: Mainz.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle BGHM
Marcus Leonhard
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-10-01 📅
Datum des Endes: 2017-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: HFI-EU-2015-2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes – Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 107 Abs. 3 GWB).
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 101 a GWB geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 101 a GWB geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 124-227643 (2015-06-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 708 858,80 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-24 📅
Name: atrikom fulfillment Gesellschaft für Projekt-Dienstleistungen mbH
Postanschrift: Haagweg 12
Postort: Ginsheim-Gustavsburg
Postleitzahl: 65462
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@atrikom.de📧
Internetadresse: http://www.atrikom.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 107 Abs. 3 GWB).
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 101 a GWB geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 101 a GWB geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.3.1)
Quelle: OJS 2015/S 185-336099 (2015-09-21)