Die Gemeinde Pettstadt hat beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Pettstadt auf Basis der NGA-Rahmenregelung zu verbessern. Die Gemeinde Pettstadt ist für diesen Fall die ausschreibende Stelle. Bei erfolgreichem Verlauf des Breitbandprojektes ist vorgesehen, den Pachtvertrag dieses Verfahrens auf einen noch zu gründenden Eigenbetrieb der Gemeinde Pettstadt mit allen daraus entstehenden Rechten und Pflichten zu übertragen. Die Orte Eichenhof, Neuhaus, Pettstadt und Schadlos sollen vollständig mit einem NGA-Breitbandnetz versorgt werden. Es wurde beschlossen, zur Breitband-Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in den vorgenannten Gebieten mit mind. 100 Mbit/s ein Leerrohrnetz inklusive Glasfaserkabel zu errichten und an einen Betreiber zu verpachten. Die Planung und der Bau des passiven NGA-Netzwerkes obliegen der Gemeinde Pettstadt und werden von dieser geleistet und eng mit dem Pächter abgestimmt. Dabei wird im Verhandlungsverfahren bestimmt, wie und zu welchen wirtschaftlichen Konditionen der Pächter seine Aufgabe wahrnehmen kann. Der Pächter hat nach Fertigstellung des Netzes die Aufgabe, das Netzwerk mit aktiver Technik auszustatten, den Backbone-Anschluss zu schalten und den Bürgern und Gewerbetreibenden Endkundenprodukte (Internet, Telefon und TV) zu marktkonformen Preisen anzubieten. Pachtgegenstand wird das gesamte errichtete passive Netzwerk. Der Ausbau ist dabei abhängig von einem positiven Business Case in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl an Vorverträgen (Quote) mit den Bürgern in den Ausbaugebieten. Für die Vermarktung und somit Erreichung der Quote ist der Pächter verantwortlich. Dies gilt für eigene Kommunikationsprodukte und durchgeleitete Dienste anderer Anbieter. Der Pächter des Netzwerkes muss hierfür Open-Access auf physikalischer- und logischer Ebene bieten. Die exakten Anforderungen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mitgeteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Menge oder Umfang:
Im Gebiet der Gemeinde Pettstadt sind in Summe 629 Häuser bei einem 100 % Ausbau an ein Breitbandnetz anzuschließen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Pettstadt
Postanschrift: Kirchplatz 10
Postleitzahl: 96175
Postort: Pettstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.pettstadt.de🌏
E-Mail: roland.hack@pettstadt.de📧
Telefon: +49 9502490611📞
Fax: +49 9502490620 📠
Die Durchführung des Verhandlungsverfahrens und der Abschluss eines Pachtvertrages stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur sowie der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Bamberg.
Information und Kommunikation finden im gesamten Teilnahmeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur per E-Mail über die oben unter I.1) benannte Kontaktstelle; Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften (insbesondere Rügen). Der Auftraggeber bittet ausdrücklich darum, von jeder telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme im Teilnahmeverfahren abzusehen; Anrufe im Teilnahmeverfahren wird der Auftraggeber nicht annehmen, persönliche Gespräche werden nicht geführt.
Die Durchführung des Verhandlungsverfahrens und der Abschluss eines Pachtvertrages stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur sowie der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Bamberg.
Information und Kommunikation finden im gesamten Teilnahmeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur per E-Mail über die oben unter I.1) benannte Kontaktstelle; Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften (insbesondere Rügen). Der Auftraggeber bittet ausdrücklich darum, von jeder telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme im Teilnahmeverfahren abzusehen; Anrufe im Teilnahmeverfahren wird der Auftraggeber nicht annehmen, persönliche Gespräche werden nicht geführt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Pettstadt hat beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Pettstadt auf Basis der NGA-Rahmenregelung zu verbessern. Die Gemeinde Pettstadt ist für diesen Fall die ausschreibende Stelle. Bei erfolgreichem Verlauf des Breitbandprojektes ist vorgesehen, den Pachtvertrag dieses Verfahrens auf einen noch zu gründenden Eigenbetrieb der Gemeinde Pettstadt mit allen daraus entstehenden Rechten und Pflichten zu übertragen.
Die Gemeinde Pettstadt hat beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Pettstadt auf Basis der NGA-Rahmenregelung zu verbessern. Die Gemeinde Pettstadt ist für diesen Fall die ausschreibende Stelle. Bei erfolgreichem Verlauf des Breitbandprojektes ist vorgesehen, den Pachtvertrag dieses Verfahrens auf einen noch zu gründenden Eigenbetrieb der Gemeinde Pettstadt mit allen daraus entstehenden Rechten und Pflichten zu übertragen.
Die Orte Eichenhof, Neuhaus, Pettstadt und Schadlos sollen vollständig mit einem NGA-Breitbandnetz versorgt werden.
Es wurde beschlossen, zur Breitband-Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in den vorgenannten Gebieten mit mind. 100 Mbit/s ein Leerrohrnetz inklusive Glasfaserkabel zu errichten und an einen Betreiber zu verpachten. Die Planung und der Bau des passiven NGA-Netzwerkes obliegen der Gemeinde Pettstadt und werden von dieser geleistet und eng mit dem Pächter abgestimmt. Dabei wird im Verhandlungsverfahren bestimmt, wie und zu welchen wirtschaftlichen Konditionen der Pächter seine Aufgabe wahrnehmen kann. Der Pächter hat nach Fertigstellung des Netzes die Aufgabe, das Netzwerk mit aktiver Technik auszustatten, den Backbone-Anschluss zu schalten und den Bürgern und Gewerbetreibenden Endkundenprodukte (Internet, Telefon und TV) zu marktkonformen Preisen anzubieten. Pachtgegenstand wird das gesamte errichtete passive Netzwerk. Der Ausbau ist dabei abhängig von einem positiven Business Case in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl an Vorverträgen (Quote) mit den Bürgern in den Ausbaugebieten. Für die Vermarktung und somit Erreichung der Quote ist der Pächter verantwortlich. Dies gilt für eigene Kommunikationsprodukte und durchgeleitete Dienste anderer Anbieter.
Es wurde beschlossen, zur Breitband-Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in den vorgenannten Gebieten mit mind. 100 Mbit/s ein Leerrohrnetz inklusive Glasfaserkabel zu errichten und an einen Betreiber zu verpachten. Die Planung und der Bau des passiven NGA-Netzwerkes obliegen der Gemeinde Pettstadt und werden von dieser geleistet und eng mit dem Pächter abgestimmt. Dabei wird im Verhandlungsverfahren bestimmt, wie und zu welchen wirtschaftlichen Konditionen der Pächter seine Aufgabe wahrnehmen kann. Der Pächter hat nach Fertigstellung des Netzes die Aufgabe, das Netzwerk mit aktiver Technik auszustatten, den Backbone-Anschluss zu schalten und den Bürgern und Gewerbetreibenden Endkundenprodukte (Internet, Telefon und TV) zu marktkonformen Preisen anzubieten. Pachtgegenstand wird das gesamte errichtete passive Netzwerk. Der Ausbau ist dabei abhängig von einem positiven Business Case in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl an Vorverträgen (Quote) mit den Bürgern in den Ausbaugebieten. Für die Vermarktung und somit Erreichung der Quote ist der Pächter verantwortlich. Dies gilt für eigene Kommunikationsprodukte und durchgeleitete Dienste anderer Anbieter.
Der Pächter des Netzwerkes muss hierfür Open-Access auf physikalischer- und logischer Ebene bieten. Die exakten Anforderungen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mitgeteilt.
Dauer: 240 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Im Gebiet der Gemeinde Pettstadt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Teilnahmebedingungen gemäß III.2.1)-III.2.3) dienen dazu, die Teilnahmeanträge auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter zu überprüfen. Die danach geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bieter müssen daher bis zum Ende der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags die unter III.2.1), III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen schriftlich beim Auftraggeber (siehe Kontaktstelle) per Post oder direkt einreichen.
Die Teilnahmebedingungen gemäß III.2.1)-III.2.3) dienen dazu, die Teilnahmeanträge auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter zu überprüfen. Die danach geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bieter müssen daher bis zum Ende der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags die unter III.2.1), III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen schriftlich beim Auftraggeber (siehe Kontaktstelle) per Post oder direkt einreichen.
Bietergemeinschaften müssen beachten, dass die aufgeführten Teilnahmebedingungen (III.2.1)-III.2.3)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen sind. Die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen für den jeweiligen Teil der Auftragserbringung, für den sie zuständig sind, auch die hierfür relevanten Nachweise und Erklärungen erbringen. Die Bietergemeinschaften müssen aus diesem Grund darlegen, welches Mitglied für welchen Aufgabenbereich verantwortlich sein soll. Beruft sich ein Bieter auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten, so muss er auch für diesen die Nachweise und Erklärungen erbringen, die den Bereich betrefder Bieter auf die Leistungsfähigkeit des Dritten beruft.
Bietergemeinschaften müssen beachten, dass die aufgeführten Teilnahmebedingungen (III.2.1)-III.2.3)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen sind. Die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen für den jeweiligen Teil der Auftragserbringung, für den sie zuständig sind, auch die hierfür relevanten Nachweise und Erklärungen erbringen. Die Bietergemeinschaften müssen aus diesem Grund darlegen, welches Mitglied für welchen Aufgabenbereich verantwortlich sein soll. Beruft sich ein Bieter auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten, so muss er auch für diesen die Nachweise und Erklärungen erbringen, die den Bereich betrefder Bieter auf die Leistungsfähigkeit des Dritten beruft.
Folgende Angaben der Bieter zu ihrer persönlichen Lage sind erforderlich:
— Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister,
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröfabgelehnt wurde und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber durch eine rechtskräftige Verurteilung in den letzten drei Jahren einer Person, deren VBewerber zuzurechnen ist, in Frage stellt, z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer VGeldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechung, Vorteilsgewährung etc.
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber durch eine rechtskräftige Verurteilung in den letzten drei Jahren einer Person, deren VBewerber zuzurechnen ist, in Frage stellt, z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer VGeldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechung, Vorteilsgewährung etc.
— Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoße gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes oder des Arbeitnehmerentsendegesetzes rechtskräftig verurteilt worden
sind,
— Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat,
— Eigenerklärung, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen einer festgestellten nachweislich schweren Wettbewerbsverfehlung nach § 6 Abs. 5 lit. c) bzw. § 6 EG Abs. 6 lit. c) VOL/A, § 6 Abs. 3 NrVOB/A und § 4 Abs. 9 lit. b) und c) VOF von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen worden ist,
— Eigenerklärung, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen einer festgestellten nachweislich schweren Wettbewerbsverfehlung nach § 6 Abs. 5 lit. c) bzw. § 6 EG Abs. 6 lit. c) VOL/A, § 6 Abs. 3 NrVOB/A und § 4 Abs. 9 lit. b) und c) VOF von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen worden ist,
— Eigenerklärung darüber dass sämtliche Erklärungen im Vergabeverfahren richtig sind und dem Bewerber bekannt ist, dass unrichtige Angaben, zu seinem Ausschluss von diesem und künftigen V sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an Informationsstellen, die entsprechende Vergaberegister führen, nach sich ziehen kann.
— Eigenerklärung darüber dass sämtliche Erklärungen im Vergabeverfahren richtig sind und dem Bewerber bekannt ist, dass unrichtige Angaben, zu seinem Ausschluss von diesem und künftigen V sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an Informationsstellen, die entsprechende Vergaberegister führen, nach sich ziehen kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis zur Leistungsfähigkeit in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht gemäß § 7EG Absatz 2 VOL/A.
— Vorlage entsprechender Bankauskünfte/Bankerklärungen oder Bestätigungen von Wirtschaftsprüfern.
— Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung. Diese Bestätigung darf nicht älter als 12 Monate sein. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend.
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens, falls deren Veröfdem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis zur Leistungsfähigkeit in fachlicher und technischer Hinsicht gemäß § 7 EG Absatz 3 VOL/A,
— Nachweis über die Zulassung als Telekommunikationsanbieter durch die Telekommunikationsbehörde,
— 1 Referenz über ein in den letzten 3 Jahren erbrachtes vergleichbares Projekt mit Angabe, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber unter Nennung des Namens des Auftraggebers und eines Ansprechpartners/in (einschließlich Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail des Ansprechpartners/in),
— 1 Referenz über ein in den letzten 3 Jahren erbrachtes vergleichbares Projekt mit Angabe, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber unter Nennung des Namens des Auftraggebers und eines Ansprechpartners/in (einschließlich Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail des Ansprechpartners/in),
— Beschreibung des Qualitäts- und Projektmanagements,
— Nachweise der Qualifikation der dezidierten technischen und kaufmännischen Leitung des Projekts.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit zur Vertragserfüllung (Vertragserfüllungsbürgschaft) des Pachtvertrages für mind. 12 Monate Laufzeit sowie eine Globalabtretungsvereinbarung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Langfristiger Pachtvertrag für das passive Breitbandnetz; Zahlungen der notwendigen Maßnahmen gemäß separat zu vereinbarendem Zahlungsplan.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Darlegung der besonderen Bedingungen: Gemäß der Leistungsbeschreibung, die zu Beginn des Verhandlungsverfahrens überreicht wird, und dem noch auszuhandelnden Pachtvertrag.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Roland Hack
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Durchführung des Verhandlungsverfahrens und der Abschluss eines Pachtvertrages stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur sowie der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Bamberg.
Information und Kommunikation finden im gesamten Teilnahmeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur per E-Mail über die oben unter I.1) benannte Kontaktstelle; Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften (insbesondere Rügen). Der Auftraggeber bittet ausdrücklich darum, von jeder telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme im Teilnahmeverfahren abzusehen; Anrufe im Teilnahmeverfahren wird der Auftraggeber nicht annehmen, persönliche Gespräche werden nicht geführt.
Information und Kommunikation finden im gesamten Teilnahmeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur per E-Mail über die oben unter I.1) benannte Kontaktstelle; Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften (insbesondere Rügen). Der Auftraggeber bittet ausdrücklich darum, von jeder telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme im Teilnahmeverfahren abzusehen; Anrufe im Teilnahmeverfahren wird der Auftraggeber nicht annehmen, persönliche Gespräche werden nicht geführt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die im Rahmen der Bekanntmachung oder im Rahmen der Teilnahmeunterlagen erkennbar sind, muss der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gegenüber dem Auftraggeber bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle rügen. Ebenso sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bewerbern unverzüglich ab Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle zu rügen; Bewerber werden gebeten, in ihrem Rügeschreiben den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des gerügten Verstoßes anzugeben.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die im Rahmen der Bekanntmachung oder im Rahmen der Teilnahmeunterlagen erkennbar sind, muss der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gegenüber dem Auftraggeber bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle rügen. Ebenso sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bewerbern unverzüglich ab Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle zu rügen; Bewerber werden gebeten, in ihrem Rügeschreiben den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des gerügten Verstoßes anzugeben.
Der Auftraggeber bittet darum, Rügen möglichst per E-Mail einlegen zu lassen. Der Auftraggeber weist ansonsten darauf hin, dass es im eigenen Interesse des Bewerbers liegt, Rügen in schriftlicher Form anzubringen und die Bevollmächtigung für die Einlegung der Rüge nachzuweisen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber bittet darum, Rügen möglichst per E-Mail einlegen zu lassen. Der Auftraggeber weist ansonsten darauf hin, dass es im eigenen Interesse des Bewerbers liegt, Rügen in schriftlicher Form anzubringen und die Bevollmächtigung für die Einlegung der Rüge nachzuweisen.
Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bewerber einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb von 15 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist ausgeschlossen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bewerber einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb von 15 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist ausgeschlossen.
Quelle: OJS 2015/S 206-374195 (2015-10-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Durchführung des Verhandlungsverfahrens und der Abschluss eines Pachtvertrages stehen unter dem
Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur sowie der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht
des Landkreises Bamberg.
Information und Kommunikation finden im gesamten Teilnahmeverfahren ausnahmslos schriftlich statt
und zwar grundsätzlich nur per E-Mail über die oben unter I.1) benannte Kontaktstelle; Ausnahmen vom
Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften
(insbesondere Rügen). Der Auftraggeber bittet ausdrücklich darum, von jeder telefonischen oder persönlichen
Kontaktaufnahme im Teilnahmeverfahren abzusehen; Anrufe im Teilnahmeverfahren wird der Auftraggeber nicht
annehmen, persönliche Gespräche werden nicht geführt.
Die Durchführung des Verhandlungsverfahrens und der Abschluss eines Pachtvertrages stehen unter dem
Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur sowie der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht
des Landkreises Bamberg.
Information und Kommunikation finden im gesamten Teilnahmeverfahren ausnahmslos schriftlich statt
und zwar grundsätzlich nur per E-Mail über die oben unter I.1) benannte Kontaktstelle; Ausnahmen vom
Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften
(insbesondere Rügen). Der Auftraggeber bittet ausdrücklich darum, von jeder telefonischen oder persönlichen
Kontaktaufnahme im Teilnahmeverfahren abzusehen; Anrufe im Teilnahmeverfahren wird der Auftraggeber nicht
annehmen, persönliche Gespräche werden nicht geführt.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind (100)
Auftragsvergabe
Name: Stadtnetz Bamberg GmbH
Postanschrift: Margaretendamm 28
Postort: Bamberg
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2016/S 202-366064 (2016-10-14)