Verpflegung der Asylbewerber und Flüchtlinge in der Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt

Regierung von Unterfranken

Die Regierung von Unterfranken beabsichtigt, die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen Namens des Freistaates Bayern zu vergeben. Mit der Ausschreibung werden Angebote zur Verpflegung der Asylbewerber in der Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt erbeten. Näheres hierzu ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Für die Leistung bestehen bei Realisierung der Planung und insbesondere der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln folgende zeitliche Vorstellungen:
Ab dem 01. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 Lieferung der Speisen täglich bis spätestens 11:00 Uhr.
Die Ausgabe der Speisen erfolgt von 11:00 Uhr – 14: 00 Uhr.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-23.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-03-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
Gesamtwert des Auftrags: 2 400 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierung von Unterfranken
Postanschrift: Peterplatz 9
Postleitzahl: 97070
Postort: Würzburg
Kontakt
E-Mail: mira.meckelein@reg-ufr.bayern.de 📧
Telefon: +49 9313803110 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 062-108726
ABl. S-Ausgabe: 62
Quelle: OJS 2015/S 062-108726 (2015-03-23)