Verpflegung von Asylbegehrenden
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz schreibt die Verpflegung für Asylbegehrende in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) und deren Außenstellen in Rheinland-Pfalz aus.
Der Beginn der Verpflegung der einzelnen Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) erfolgt im Anschluss an die derzeit noch bestehenden Verträge bzw. zum Beginn der Inbetriebnahme der jeweiligen Aufnahmeeinrichtung zeitlich gestaffelt.
Im Rahmen der Verpflegung werden die Asylbegehrenden in den Aufnahmeeinrichtung und den Außenstellen vollverpflegt. Die Verpflegung wird einheitlich für alle Personen, unabhängig von Geschlecht und Alter (mit Ausnahme eines Kleinkinderessens für 1 bis 3-Jährige) angeboten.
Mit Frühstück, Mittagessen und Abendessen sind täglich drei Mahlzeiten sowie Spezialverpflegungen in Form von Kleinkinderessen, Zusatzverpflegung für Schwangere, Lunchpaketen und Notverpflegung bereitzustellen. Die Betroffenen nehmen die Speisen in den dafür vorgesehenen Speiseräumen oder auf ihren Zimmern ein. Das Speiseangebot muss neben kulturspezifischen Essgewohnheiten auch religiöse Aspekte berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-08-05
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Auftragsbekanntmachung
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2015-10-12
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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