Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz schreibt die Verpflegung für Asylbegehrende in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) und deren Außenstellen in Rheinland-Pfalz aus. Der Beginn der Verpflegung der einzelnen Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) erfolgt im Anschluss an die derzeit noch bestehenden Verträge bzw. zum Beginn der Inbetriebnahme der jeweiligen Aufnahmeeinrichtung zeitlich gestaffelt. Im Rahmen der Verpflegung werden die Asylbegehrenden in den Aufnahmeeinrichtung und den Außenstellen vollverpflegt. Die Verpflegung wird einheitlich für alle Personen, unabhängig von Geschlecht und Alter (mit Ausnahme eines Kleinkinderessens für 1 bis 3-Jährige) angeboten. Mit Frühstück, Mittagessen und Abendessen sind täglich drei Mahlzeiten sowie Spezialverpflegungen in Form von Kleinkinderessen, Zusatzverpflegung für Schwangere, Lunchpaketen und Notverpflegung bereitzustellen. Die Betroffenen nehmen die Speisen in den dafür vorgesehenen Speiseräumen oder auf ihren Zimmern ein. Das Speiseangebot muss neben kulturspezifischen Essgewohnheiten auch religiöse Aspekte berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Menge oder Umfang:
Los 1: Verpflegung für Asylbegehrende in der Aufnahmeeinrichtung Trier sowie in den dazugehörigen Außenstellen.Los 2: Verpflegung für Asylbegehrende in den Aufnahmeeinrichtungen Hermeskeil und Kusel sowie in den dazugehörigen Außenstellen.Los 3: Verpflegung für Asylbegehrende in der Aufnahmeeinrichtung Ingelheim sowie in den dazugehörigen Außenstellen.
Los 1: Verpflegung für Asylbegehrende in der Aufnahmeeinrichtung Trier sowie in den dazugehörigen Außenstellen.Los 2: Verpflegung für Asylbegehrende in den Aufnahmeeinrichtungen Hermeskeil und Kusel sowie in den dazugehörigen Außenstellen.Los 3: Verpflegung für Asylbegehrende in der Aufnahmeeinrichtung Ingelheim sowie in den dazugehörigen Außenstellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Postleitzahl: 56068
Postort: Koblenz
Kontakt
E-Mail: zbl@lbm.rlp.de📧
Telefon: +49 26130291777📞
Fax: +49 261291411500 📠
Unter http://www.vergabe.rlp.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz.
Gegenstand der Ausschreibung sind zwar sog. nicht prioritäre Dienstleistungen der Kategorie 17 im Gaststätten und Beherbergungsgewerbe nach Anlage 1 Teil B der VgV. Daher finden grundsätzlich gemäß § 4 Abs. 2 VgV; § 1 Abs. 3 EG-VOL/A, § 97 Abs. 6 GWB und § 127 GWB trotz Überschreiten des vergaberechtlichen Schwellenwertes die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A, sowie die Bestimmungen des § 8 EG-VOL/A, § 15 Abs. 10 EG-VOL/A und § 23 EG-VOL/A Anwendung.
Wegen der Höhe des Auftragswerts, sowie der in Grenznähe zum EU-Mitgliedstaat Frankreich gelegenen Leistungsorte geht die Vergabestelle jedoch von einem möglichen grenzüberschreitenden Interesse am Auftrag aus und schreibt die Leistungen nach dem Bestimmungen des zweiten Abschnittes der VOL/A im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 EG-VOL/A aus.
Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYDS
Vorzulegende Nachweise:
Besichtigungsbestätigung für Los 1 bis 3; Für die Abgabe eines Angebotes ist es erforderlich die betreffenden Räumlichkeiten zu besichtigen, um sich einen Überblick über die räumlichen und technischen Gegebenheiten zu verschaffen.
Mit dem Angebot hat der Bieter daher eine Bestätigung über die erfolgte Vor-Ort-Besichtigung, für jedes Los für das er ein Angebot abgeben möchte, beizufügen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung.
Unter http://www.vergabe.rlp.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz.
Gegenstand der Ausschreibung sind zwar sog. nicht prioritäre Dienstleistungen der Kategorie 17 im Gaststätten und Beherbergungsgewerbe nach Anlage 1 Teil B der VgV. Daher finden grundsätzlich gemäß § 4 Abs. 2 VgV; § 1 Abs. 3 EG-VOL/A, § 97 Abs. 6 GWB und § 127 GWB trotz Überschreiten des vergaberechtlichen Schwellenwertes die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A, sowie die Bestimmungen des § 8 EG-VOL/A, § 15 Abs. 10 EG-VOL/A und § 23 EG-VOL/A Anwendung.
Wegen der Höhe des Auftragswerts, sowie der in Grenznähe zum EU-Mitgliedstaat Frankreich gelegenen Leistungsorte geht die Vergabestelle jedoch von einem möglichen grenzüberschreitenden Interesse am Auftrag aus und schreibt die Leistungen nach dem Bestimmungen des zweiten Abschnittes der VOL/A im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 EG-VOL/A aus.
Besichtigungsbestätigung für Los 1 bis 3; Für die Abgabe eines Angebotes ist es erforderlich die betreffenden Räumlichkeiten zu besichtigen, um sich einen Überblick über die räumlichen und technischen Gegebenheiten zu verschaffen.
Mit dem Angebot hat der Bieter daher eine Bestätigung über die erfolgte Vor-Ort-Besichtigung, für jedes Los für das er ein Angebot abgeben möchte, beizufügen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz schreibt die Verpflegung für Asylbegehrende in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) und deren Außenstellen in Rheinland-Pfalz aus.
Der Beginn der Verpflegung der einzelnen Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) erfolgt im Anschluss an die derzeit noch bestehenden Verträge bzw. zum Beginn der Inbetriebnahme der jeweiligen Aufnahmeeinrichtung zeitlich gestaffelt.
Im Rahmen der Verpflegung werden die Asylbegehrenden in den Aufnahmeeinrichtung und den Außenstellen vollverpflegt. Die Verpflegung wird einheitlich für alle Personen, unabhängig von Geschlecht und Alter (mit Ausnahme eines Kleinkinderessens für 1 bis 3-Jährige) angeboten.
Im Rahmen der Verpflegung werden die Asylbegehrenden in den Aufnahmeeinrichtung und den Außenstellen vollverpflegt. Die Verpflegung wird einheitlich für alle Personen, unabhängig von Geschlecht und Alter (mit Ausnahme eines Kleinkinderessens für 1 bis 3-Jährige) angeboten.
Mit Frühstück, Mittagessen und Abendessen sind täglich drei Mahlzeiten sowie Spezialverpflegungen in Form von Kleinkinderessen, Zusatzverpflegung für Schwangere, Lunchpaketen und Notverpflegung bereitzustellen. Die Betroffenen nehmen die Speisen in den dafür vorgesehenen Speiseräumen oder auf ihren Zimmern ein. Das Speiseangebot muss neben kulturspezifischen Essgewohnheiten auch religiöse Aspekte berücksichtigen.
Mit Frühstück, Mittagessen und Abendessen sind täglich drei Mahlzeiten sowie Spezialverpflegungen in Form von Kleinkinderessen, Zusatzverpflegung für Schwangere, Lunchpaketen und Notverpflegung bereitzustellen. Die Betroffenen nehmen die Speisen in den dafür vorgesehenen Speiseräumen oder auf ihren Zimmern ein. Das Speiseangebot muss neben kulturspezifischen Essgewohnheiten auch religiöse Aspekte berücksichtigen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Verpflegung für Asylbegehrende in der Aufnahmeeinrichtung Trier sowie in den dazugehörigen Außenstellen
Kurze Beschreibung:
Verpflegung der Asylbegehrenden in der Aufnahmeeinrichtung Trier sowie in den dazugehörigen Außenstellen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Verpflegung für Asylbegehrende in der Aufnahmeeinrichtung Hermeskeil und Kusel sowie in den dazugehörigen Außenstellen
Kurze Beschreibung:
Verpflegung der Asylbegehrenden in der Aufnahmeeinrichtung Hermeskeil und Kusel sowie in den dazugehörigen Außenstellen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Verpflegung für Asylbegehrende in der Aufnahmeeinrichtung Ingelheim sowie in den dazugehörigen Außenstellen
Kurze Beschreibung:
Verpflegung der Asylbegehrenden in der Aufnahmeeinrichtung Ingelheim sowie in den dazugehörigen Außenstellen.
Menge oder Umfang:
Los 1: Verpflegung für Asylbegehrende in der Aufnahmeeinrichtung Trier sowie in den dazugehörigen Außenstellen.
Los 2: Verpflegung für Asylbegehrende in den Aufnahmeeinrichtungen Hermeskeil und Kusel sowie in den dazugehörigen Außenstellen.
Los 3: Verpflegung für Asylbegehrende in der Aufnahmeeinrichtung Ingelheim sowie in den dazugehörigen Außenstellen.
Beschreibung der Optionen:
Diese Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag in Kraft und hat je Los, beginnend mit dem Tag der ersten Leistungserbringung eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch – maximal zweimalig – um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich.
Diese Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag in Kraft und hat je Los, beginnend mit dem Tag der ersten Leistungserbringung eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch – maximal zweimalig – um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 21 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 2015 / ZBL / Z.15-0060
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier.
Weitere Aufnahmeeinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz und deren Außenstellen. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Nachweise:
ZBL – Teil A – Anlage Eigenerklärungen; Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter die unterschriebene Anlage Teil A – Eigenerklärungen vorzulegen und zu versichern, dass
1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung/Vorteilsgewährung gegenüber der Vergabestelle; Unterschlagung, Untreue, Betrug, Urkundenfälschung; Verstöße gegen das GWB? z.B. Preisabsprachen), § 70 des Strafgesetzbuches (StGB, wirksames Berufsverbot), § 132a StGB (wirksames vorläufiges Berufsverbot),
1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung/Vorteilsgewährung gegenüber der Vergabestelle; Unterschlagung, Untreue, Betrug, Urkundenfälschung; Verstöße gegen das GWB? z.B. Preisabsprachen), § 70 des Strafgesetzbuches (StGB, wirksames Berufsverbot), § 132a StGB (wirksames vorläufiges Berufsverbot),
2. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat,
3. er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
4. die Ausübung des Gewerbes nicht gemäß § 35 Gewerbeordnung (GewO, wirksame Gewerbeuntersagung) ganz oder teilweise untersagt wurde,
5. keine Personen seines Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung), aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden ist:
5. keine Personen seines Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung), aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden ist:
a. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b. § 89a Absatz 1 StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) in den Fällen des § 89a Absatz 2 Nummer 4 des Strafgesetzbuchs oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
b. § 89a Absatz 1 StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) in den Fällen des § 89a Absatz 2 Nummer 4 des Strafgesetzbuchs oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f. §§ 283ff. StGB (Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren),
g. § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen),
h. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
i. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
j. §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
j. §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
k. §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel), § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels) oder § 236 des Strafgesetzbuchs (Kinderhandel)
l. § 370 der Abgabenordnung (Steuerhinterziehung), auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
l. § 370 der Abgabenordnung (Steuerhinterziehung), auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
6. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ein ausländischer Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind.
6. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ein ausländischer Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind.
7. das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
8. er keine sonstige schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
9. das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die ?Technologie von L. Ron Hubbard? anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weiter gehende Rechte bleiben unberührt.
9. das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die ?Technologie von L. Ron Hubbard? anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weiter gehende Rechte bleiben unberührt.
10. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Einem Verstoß gegen vorgenannte Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
10. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Einem Verstoß gegen vorgenannte Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
11. seine Leistungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet werden.
11. seine Leistungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet werden.
12. er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz abzugeben.
13. die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen.
Setzt der Bieter Nachunternehmer ein, hat jeder Nachunternehmer die vorstehenden Erklärungen ebenfalls abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
ZBL – Handelsregisterauszug; Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (nicht älter als 6 Monate? nicht beglaubigte Kopie genügt).
ZBL – Handelsregisterauszug; Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (nicht älter als 6 Monate? nicht beglaubigte Kopie genügt).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Nachweise:
ZBL – Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung (wirtschaftlich); Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz und zum durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens im betroffenen Geschäftsfeld bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
ZBL – Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung (wirtschaftlich); Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz und zum durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens im betroffenen Geschäftsfeld bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
ZBL – Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung; Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 5 000 000 EUR für Personenschäden und 2 500 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages bzw. insgesamt pauschal höchstens 100 000 EUR) oder alternativ Vorlage einer verbindlichen Erklärung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate oder Eigenerklärung). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
ZBL – Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung; Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 5 000 000 EUR für Personenschäden und 2 500 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages bzw. insgesamt pauschal höchstens 100 000 EUR) oder alternativ Vorlage einer verbindlichen Erklärung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate oder Eigenerklärung). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorzulegende Nachweise:
ZBL – Zertifikat gemäß EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig; Der Nachweis über die Etablierung eines Umweltmanagement-Systems hat durch Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen, nach europäischen Zertifizierungsnormen akkreditierten Qualitätsstelle zu erfolgen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
ZBL – Zertifikat gemäß EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig; Der Nachweis über die Etablierung eines Umweltmanagement-Systems hat durch Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen, nach europäischen Zertifizierungsnormen akkreditierten Qualitätsstelle zu erfolgen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
ZBL – Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig; Der Nachweis über die Etablierung eines Qualitätsmanagement-Systems hat durch Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen, nach europäischen Zertifizierungsnormen akkreditierten Qualitätsstelle zu erfolgen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
ZBL – Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig; Der Nachweis über die Etablierung eines Qualitätsmanagement-Systems hat durch Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen, nach europäischen Zertifizierungsnormen akkreditierten Qualitätsstelle zu erfolgen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
ZBL – Teil A – Anlage Referenzen; Der Bieter hat in der Teil A – Anlage Referenzen mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen anzugeben. Die Leistungen müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Dabei sind Rechnungswert, Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Adresse, ein Ansprechpartner, sowie Telefax- und Telefonnummer desselben zwingend anzugeben.
ZBL – Teil A – Anlage Referenzen; Der Bieter hat in der Teil A – Anlage Referenzen mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen anzugeben. Die Leistungen müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Dabei sind Rechnungswert, Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Adresse, ein Ansprechpartner, sowie Telefax- und Telefonnummer desselben zwingend anzugeben.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
ZBL – Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung (technisch); Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum organisatorischer Aufbau des Unternehmens, zur Dauer der Marktpräsenz, zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre zu machen.
ZBL – Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung (technisch); Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum organisatorischer Aufbau des Unternehmens, zur Dauer der Marktpräsenz, zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
Mindeststandards:
Dabei gelten ergänzend folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die in Teil A – Anlage Referenzen anzugebenden Referenzen:
— wenigstens eine der drei einzutragenden Referenzen muss…
… zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein, und
… eine Gesamtauftrags-summe von mindestens 1 500 000 EUR ODER 700 Mittagessen täglich überschreiten, und
… eine Vollverpflegung im Sinne von Frühstück, Mittagessen und Abendessen beinhalten.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vorbehaltlich speziellerer Regelungen in den ergänzenden / besonderen Vertragsbedingungen gelten gemäß § 11 Abs. 1 EG-VOL/A die Regelungen der VOL/B, insbesondere § 17 VOL/B. Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Vorbehaltlich speziellerer Regelungen in den ergänzenden / besonderen Vertragsbedingungen gelten gemäß § 11 Abs. 1 EG-VOL/A die Regelungen der VOL/B, insbesondere § 17 VOL/B. Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten ergänzenden / besonderen Vertragsbedingungen an und verpflichtet sich insbesondere, die jeweils gültigen Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz? LTTG) einzuhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten ergänzenden / besonderen Vertragsbedingungen an und verpflichtet sich insbesondere, die jeweils gültigen Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz? LTTG) einzuhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Vorzulegende Nachweise:
ZBL – Teil A – Anlage Tariftreueerklärung (Mindestentgelterklärung); Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Nachunternehmer haben mit Abgabe des Angebotes die unterzeichnete Teil A? Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz? LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010), geändert durch Gesetz vom 22. November 2013 (GVBl. S. 469, BS 70-31) einzuhalten.
ZBL – Teil A – Anlage Tariftreueerklärung (Mindestentgelterklärung); Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Nachunternehmer haben mit Abgabe des Angebotes die unterzeichnete Teil A? Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz? LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010), geändert durch Gesetz vom 22. November 2013 (GVBl. S. 469, BS 70-31) einzuhalten.
Bieter, die beabsichtigen den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind, haben statt der Teil A? Anlage Tariftreueerklärung mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dies gilt auch für Bieter, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben und den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Auftragnehmern erbringen werden.
Bieter, die beabsichtigen den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind, haben statt der Teil A? Anlage Tariftreueerklärung mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dies gilt auch für Bieter, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben und den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Auftragnehmern erbringen werden.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-15 📅
Öffnungsort: Koblenz
Ort des Eröffnungstermins: Koblenz
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Unter http://www.vergabe.rlp.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz.
Unter http://www.vergabe.rlp.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz.
Gegenstand der Ausschreibung sind zwar sog. nicht prioritäre Dienstleistungen der Kategorie 17 im Gaststätten und Beherbergungsgewerbe nach Anlage 1 Teil B der VgV. Daher finden grundsätzlich gemäß § 4 Abs. 2 VgV; § 1 Abs. 3 EG-VOL/A, § 97 Abs. 6 GWB und § 127 GWB trotz Überschreiten des vergaberechtlichen Schwellenwertes die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A, sowie die Bestimmungen des § 8 EG-VOL/A, § 15 Abs. 10 EG-VOL/A und § 23 EG-VOL/A Anwendung.
Gegenstand der Ausschreibung sind zwar sog. nicht prioritäre Dienstleistungen der Kategorie 17 im Gaststätten und Beherbergungsgewerbe nach Anlage 1 Teil B der VgV. Daher finden grundsätzlich gemäß § 4 Abs. 2 VgV; § 1 Abs. 3 EG-VOL/A, § 97 Abs. 6 GWB und § 127 GWB trotz Überschreiten des vergaberechtlichen Schwellenwertes die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A, sowie die Bestimmungen des § 8 EG-VOL/A, § 15 Abs. 10 EG-VOL/A und § 23 EG-VOL/A Anwendung.
Wegen der Höhe des Auftragswerts, sowie der in Grenznähe zum EU-Mitgliedstaat Frankreich gelegenen Leistungsorte geht die Vergabestelle jedoch von einem möglichen grenzüberschreitenden Interesse am Auftrag aus und schreibt die Leistungen nach dem Bestimmungen des zweiten Abschnittes der VOL/A im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 EG-VOL/A aus.
Wegen der Höhe des Auftragswerts, sowie der in Grenznähe zum EU-Mitgliedstaat Frankreich gelegenen Leistungsorte geht die Vergabestelle jedoch von einem möglichen grenzüberschreitenden Interesse am Auftrag aus und schreibt die Leistungen nach dem Bestimmungen des zweiten Abschnittes der VOL/A im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 EG-VOL/A aus.
Besichtigungsbestätigung für Los 1 bis 3; Für die Abgabe eines Angebotes ist es erforderlich die betreffenden Räumlichkeiten zu besichtigen, um sich einen Überblick über die räumlichen und technischen Gegebenheiten zu verschaffen.
Mit dem Angebot hat der Bieter daher eine Bestätigung über die erfolgte Vor-Ort-Besichtigung, für jedes Los für das er ein Angebot abgeben möchte, beizufügen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Internetadresse: www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (sog. Nichtabhilfeentscheidung), vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a Abs. 1 Satz 5 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a Abs. 1 Satz 5 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 6519494511📞
Internetadresse: www.add.rlp.de🌏
Fax: +49 6519494179 📠
Quelle: OJS 2015/S 152-280816 (2015-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL)
Gegenstand der Ausschreibung sind zwar sog. nicht prioritäre Dienstleistungen der Kategorie 17 im Gaststätten und Beherbergungsgewerbe nach Anlage 1 Teil B der VgV. Daher finden grundsätzlich gemäß § 4 Abs. 2 VgV; § 1 Abs. 3 EG-VOL/A, § 97 Abs. 6 GWB und § 127 GWB trotz Überschreiten des vergaberechtlichen Schwellenwertes die Bestimmungen des
ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A, sowie die Bestimmungen des § 8 EG-VOL/A, § 15 Abs. 10 EG-VOL/A und § 23 EG-VOL/A Anwendung.
Wegen der Höhe des Auftragswerts, sowie der in Grenznähe zum EU-Mitgliedstaat Frankreich gelegenen Leistungsorte ist die Vergabestelle jedoch von einem möglichen grenzüberschreitenden Interesse am Auftrag ausgegangen und hat die Leistungen nach den Regeln eines offenen Verfahrens europaweit bekannt gemacht.
Bekanntmachungs-ID: CXPHYYRYYRQ.
Gegenstand der Ausschreibung sind zwar sog. nicht prioritäre Dienstleistungen der Kategorie 17 im Gaststätten und Beherbergungsgewerbe nach Anlage 1 Teil B der VgV. Daher finden grundsätzlich gemäß § 4 Abs. 2 VgV; § 1 Abs. 3 EG-VOL/A, § 97 Abs. 6 GWB und § 127 GWB trotz Überschreiten des vergaberechtlichen Schwellenwertes die Bestimmungen des
ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A, sowie die Bestimmungen des § 8 EG-VOL/A, § 15 Abs. 10 EG-VOL/A und § 23 EG-VOL/A Anwendung.
Wegen der Höhe des Auftragswerts, sowie der in Grenznähe zum EU-Mitgliedstaat Frankreich gelegenen Leistungsorte ist die Vergabestelle jedoch von einem möglichen grenzüberschreitenden Interesse am Auftrag ausgegangen und hat die Leistungen nach den Regeln eines offenen Verfahrens europaweit bekannt gemacht.
Bekanntmachungs-ID: CXPHYYRYYRQ.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier;
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-06 📅
Name: Sander Catering GmbH
Postanschrift: Industriepark 12
Postort: Wiebelsheim
Postleitzahl: 56291
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
3️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
7
6
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Stiftstraße 9
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf § 107 Abs. 3 S. 1 GWB hin:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabeprüfstelle
Internetadresse: http://www.add.rlp.de🌏
Quelle: OJS 2015/S 202-367151 (2015-10-12)