VOF-Verfahren zur Erstellung eines Verkehrsmodells mit Durchführung einer Haushaltsbefragung für die Stadt Freiburg und das Gebiet des Zweckverbands Regio-Nahverkehr Freiburg
Es werden aktuelle Informationen über das heutige und zukünftige Verkehrsgeschehen in der Stadt Freiburg und im Umland (ZRF-Gebiet) benötigt. Hierfür soll eine Haushaltsbefragung zum Verkehrsverhalten der Einwohner in der Stadt Freiburg und in den beiden Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen durchgeführt werden. Basierend auf den Befragungsergebnissen soll dann ein Verkehrsnachfragemodell erstellt werden, mit dem Verkehrsnachfragematrizen im Personenverkehr (Motorisierter Individualverkehr (MIV) und Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)) ermittelt und die Wirkungen verkehrlicher Maßnahmen abgeschätzt werden können. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist: — die Konzeption, Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Haushaltsbefragung, — die Aufbereitung, Auswertung und Hochrechnung der Befragungsdaten, — die Erstellung des Netzmodells mit den Daten des Verkehrsangebots im motorisierten Straßenverkehr und im öffentlichen Verkehr, den Strukturdaten und Zähldaten für den Analysezustand, — die Erstellung und Kalibrierung des Verkehrsnachfragemodells für den Analysezustand, — die Bestimmung von Merkmalen der Bevölkerungsstruktur und des Verkehrsgeschehens im Untersuchungsraum für den Analysezustand, — und optional die Fortschreibung des Verkehrsnachfragemodells für einen Prognosenullfall, die hierfür erforderliche Bestimmung von Merkmalen der Siedlungsstruktur, der Bevölkerungsstruktur und des Verkehrsangebots sowie die Ableitung des Verkehrsgeschehens im Untersuchungsraum für den Prognosenullfall. Ausführungsdauer: ca. 1.4.2016 bis 31.12.2017. Das Vergabeverfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgt ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren nach den in der Veröffentlichung und den Teilnahme-/Wettbewerbsunterlagen festgelegten Eignungskriterien (1. Stufe „Teilnahmewettbewerb“). Danach werden in der 2. Stufe alle ausgewählten Bewerber, max. 5, zur Abgabe eines Honorarangebotes und Erstellung eines Konzeptes aufgefordert und schriftlich zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Bewertung erfolgt nach den festgelegten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich mehrere Verhandlungsrunden vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kundenbefragung
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kundenbefragung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau – Vergabemanagement
Postanschrift: Berliner Allee 1
Postleitzahl: 79114
Postort: Freiburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de🌏
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de📧
Telefon: +49 7612014083📞
Fax: +49 7612014089 📠
Bewerberanfragen sind möglich bis spätestens 8.12.2015, 12:00 Uhr. Die Bewerbungsunterlagen sind auf dem Vergabeportal Region Freiburg unter www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de herunterzuladen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es werden aktuelle Informationen über das heutige und zukünftige Verkehrsgeschehen in der Stadt Freiburg und im Umland (ZRF-Gebiet) benötigt. Hierfür soll eine Haushaltsbefragung zum Verkehrsverhalten der Einwohner in der Stadt Freiburg und in den beiden Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen durchgeführt werden. Basierend auf den Befragungsergebnissen soll dann ein Verkehrsnachfragemodell erstellt werden, mit dem Verkehrsnachfragematrizen im Personenverkehr (Motorisierter Individualverkehr (MIV) und Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)) ermittelt und die Wirkungen verkehrlicher Maßnahmen abgeschätzt werden können.
Es werden aktuelle Informationen über das heutige und zukünftige Verkehrsgeschehen in der Stadt Freiburg und im Umland (ZRF-Gebiet) benötigt. Hierfür soll eine Haushaltsbefragung zum Verkehrsverhalten der Einwohner in der Stadt Freiburg und in den beiden Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen durchgeführt werden. Basierend auf den Befragungsergebnissen soll dann ein Verkehrsnachfragemodell erstellt werden, mit dem Verkehrsnachfragematrizen im Personenverkehr (Motorisierter Individualverkehr (MIV) und Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)) ermittelt und die Wirkungen verkehrlicher Maßnahmen abgeschätzt werden können.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist:
— die Konzeption, Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Haushaltsbefragung,
— die Aufbereitung, Auswertung und Hochrechnung der Befragungsdaten,
— die Erstellung des Netzmodells mit den Daten des Verkehrsangebots im motorisierten Straßenverkehr und im öffentlichen Verkehr, den Strukturdaten und Zähldaten für den Analysezustand,
— die Erstellung und Kalibrierung des Verkehrsnachfragemodells für den Analysezustand,
— die Bestimmung von Merkmalen der Bevölkerungsstruktur und des Verkehrsgeschehens im Untersuchungsraum für den Analysezustand,
— und optional die Fortschreibung des Verkehrsnachfragemodells für einen Prognosenullfall, die hierfür erforderliche Bestimmung von Merkmalen der Siedlungsstruktur, der Bevölkerungsstruktur und des Verkehrsangebots sowie die Ableitung des Verkehrsgeschehens im Untersuchungsraum für den Prognosenullfall.
— und optional die Fortschreibung des Verkehrsnachfragemodells für einen Prognosenullfall, die hierfür erforderliche Bestimmung von Merkmalen der Siedlungsstruktur, der Bevölkerungsstruktur und des Verkehrsangebots sowie die Ableitung des Verkehrsgeschehens im Untersuchungsraum für den Prognosenullfall.
Ausführungsdauer: ca. 1.4.2016 bis 31.12.2017.
Das Vergabeverfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgt ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren nach den in der Veröffentlichung und den Teilnahme-/Wettbewerbsunterlagen festgelegten Eignungskriterien (1. Stufe „Teilnahmewettbewerb“). Danach werden in der 2. Stufe alle ausgewählten Bewerber, max. 5, zur Abgabe eines Honorarangebotes und Erstellung eines Konzeptes aufgefordert und schriftlich zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Bewertung erfolgt nach den festgelegten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich mehrere Verhandlungsrunden vor.
Das Vergabeverfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgt ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren nach den in der Veröffentlichung und den Teilnahme-/Wettbewerbsunterlagen festgelegten Eignungskriterien (1. Stufe „Teilnahmewettbewerb“). Danach werden in der 2. Stufe alle ausgewählten Bewerber, max. 5, zur Abgabe eines Honorarangebotes und Erstellung eines Konzeptes aufgefordert und schriftlich zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Bewertung erfolgt nach den festgelegten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich mehrere Verhandlungsrunden vor.
Beschreibung der Optionen:
Siehe Aufgabenbeschreibung.
Vertragsverlängerung bei Beauftragung sämtlicher Optionen: ca. 2 Jahre.
Dauer: 21 Monate
Referenznummer: 2015002609
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt zwingend über das vollständig auszufüllende Bewerbungsformular und den dort benannten Anlagen (= Teilnahmeantrag). Gemäß Bewerbungsformular und Anlagen sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt zwingend über das vollständig auszufüllende Bewerbungsformular und den dort benannten Anlagen (= Teilnahmeantrag). Gemäß Bewerbungsformular und Anlagen sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
Unterlage 1: Bewerberangaben.
Unterlage 2: Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (siehe III.1.3)).
Unterlage 3: Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz gem. § 5 Abs. 5h VOF (Art und Umfang der Teilleistungen sowie namentliche Nennung).
Unterlage 4: Name, Lebenslauf mit berufliche Qualifikation aller für die Erbringung der Dienstleistung vorgesehenen Personen. Angabe der Berufsjahre der Projektleitung und stellvertretende Projektleitung im Themenfeld Haushaltsbefragungen und Verkehrsmodell.
Unterlage 4: Name, Lebenslauf mit berufliche Qualifikation aller für die Erbringung der Dienstleistung vorgesehenen Personen. Angabe der Berufsjahre der Projektleitung und stellvertretende Projektleitung im Themenfeld Haushaltsbefragungen und Verkehrsmodell.
Unterlage 5: Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien gem. § 4 Abs. 6 VOF (Erklärung,dass keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt in Bezug auf die Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen gem. §§ 129 und 129b StGB; Geld und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte gem. § 261 StGB; Betrug gem. § 263 StGB; Subventionsbetrug gem. § 264 StGB; Bestechung gem. 334 StGB; Bestechung ausländischer Abgeordneter gem. Art. 2 § 3 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung; § 370 Abgabenordnung i. V. m. § 12 MOG) und gem. § 4 Abs. 9 VOF (kein Insolvenzverfahren/keine Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben, keine falschen Erklärungen).
Unterlage 5: Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien gem. § 4 Abs. 6 VOF (Erklärung,dass keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt in Bezug auf die Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen gem. §§ 129 und 129b StGB; Geld und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte gem. § 261 StGB; Betrug gem. § 263 StGB; Subventionsbetrug gem. § 264 StGB; Bestechung gem. 334 StGB; Bestechung ausländischer Abgeordneter gem. Art. 2 § 3 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung; § 370 Abgabenordnung i. V. m. § 12 MOG) und gem. § 4 Abs. 9 VOF (kein Insolvenzverfahren/keine Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben, keine falschen Erklärungen).
Unterlage 6: Nachweis der geforderten Höhe der Berufshaftpflichtversicherung (gem. III.1.1)).
Kopie des aktuellen Versicherungsscheines mit den geforderten Mindestdeckungssummen oder Kopie des aktuellen Versicherungsscheines mit den aktuellen Deckungssummen sowie eine Erklärung des Versicherungsunternehmens, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden oder Eigenerklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, dass im Auftragsfall eine Objektversicherung mit den erforderlichen Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Versicherung muss die Haftung für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und eingesetzte Nachunternehmer abdecken.Der Versicherungsnachweis darf zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht älter als 1 Jahr sein.
Kopie des aktuellen Versicherungsscheines mit den geforderten Mindestdeckungssummen oder Kopie des aktuellen Versicherungsscheines mit den aktuellen Deckungssummen sowie eine Erklärung des Versicherungsunternehmens, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden oder Eigenerklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, dass im Auftragsfall eine Objektversicherung mit den erforderlichen Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Versicherung muss die Haftung für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und eingesetzte Nachunternehmer abdecken.Der Versicherungsnachweis darf zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht älter als 1 Jahr sein.
Unterlage 7: Erklärung zu den Netto-Umsätzen gem. § 5 Abs. 4c VOF der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) für vergleichbare Dienstleistungen im Bereich der Durchführung von Haushaltsbefragungen zum Verkehrsverhalten. Mindestanforderung: Die Umsätze müssen insgesamt mehr als 100 000 EUR betragen.
Unterlage 7: Erklärung zu den Netto-Umsätzen gem. § 5 Abs. 4c VOF der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) für vergleichbare Dienstleistungen im Bereich der Durchführung von Haushaltsbefragungen zum Verkehrsverhalten. Mindestanforderung: Die Umsätze müssen insgesamt mehr als 100 000 EUR betragen.
Unterlage 8: Erklärung zu den Netto-Umsätzen gem. § 5 Abs. 4c VOF der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) für vergleichbare Dienstleistungen im Bereich der Erstellung eines Verkehrsnachfragemodells. Mindestanforderung: Die Umsätze müssen insgesamt mehr als 100 000 EUR betragen.
Unterlage 8: Erklärung zu den Netto-Umsätzen gem. § 5 Abs. 4c VOF der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) für vergleichbare Dienstleistungen im Bereich der Erstellung eines Verkehrsnachfragemodells. Mindestanforderung: Die Umsätze müssen insgesamt mehr als 100 000 EUR betragen.
Unterlage 9: Erklärung und Nachweis eines Hochschulabschlusses der Projektleitung und stellvertretende Projektleitung. Mindestanforderung: Berufserfahrung der Projektleitung und stellvertretende Projektleitung von mind. 3 Jahren.
Unterlage 10: Referenzliste der seit dem 1.1.2008 abgeschlossenen Projekte in den Bereichen „Haushaltsbefragungen zum Verkehrsverhalten“ und „Aufbau eines Verkehrsnachfragemodells, das sowohl MIV als auch ÖPNV umfasst“.
Unterlage 12: Erklärung über die technische Ausstattung. Angabe der Software-Lizenzen für Verkehrsmodell-Anwendungen der letzten 3 Jahre. Mindestanforderung: Erklärung des über die im Auftragsfall geplante Software für das Verkehrs-Nachfragemodell.
Unterlage 13: Verpflichtungserklärung zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in B.-W. (LTMG).
Die Unterlagen 3, 5, 7, 8, 9, 10 und 13 sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Die Unterlagen 5, 7, 8, 9 und 10 sind von jedem beabsichtigten Nachunternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden von jeweils mindestens 3 000 000 EUR. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mind. das Zweifache der Versicherungssumme/Jahr betragen (siehe III.2.1)).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Dieses Mitglied ist berechtigt, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Dieses Mitglied ist berechtigt, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Siehe III.2.1).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Berufsjahre: 10 %. Anzahl der Referenzen für Haushaltsbefragungen zum Verkehrsverhalten: 10 %. Qualität der Referenzen für Haushaltsbefragungen zum Verkehrsverhalten: 20 %. Anzahl der Referenzen für Aufbau eines Verkehrs-Nachfragemodells: 10 %. Qualität der Referenzen für Aufbau eines Verkehrs-Nachfragemodells: 50 %. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet das Los.
Berufsjahre: 10 %. Anzahl der Referenzen für Haushaltsbefragungen zum Verkehrsverhalten: 10 %. Qualität der Referenzen für Haushaltsbefragungen zum Verkehrsverhalten: 20 %. Anzahl der Referenzen für Aufbau eines Verkehrs-Nachfragemodells: 10 %. Qualität der Referenzen für Aufbau eines Verkehrs-Nachfragemodells: 50 %. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet das Los.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-12-22 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: S. o.
Quelle: OJS 2015/S 223-406605 (2015-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
VOF Verfahren zur Erstellung eines Verkehrsmodells mit Durchführung einer Haushaltsbefragung für die Stadt Freiburg und das Gebiet des Zweckverbands Regio-Nahverkehr Freiburg.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
Internetadresse: http://www.freiburg.de🌏
Telefon: +49 761201-4083📞
Fax: +49 761201-4089 📠
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Siehe oben
Postort: Siehe oben
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Telefon: +49 7219260📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2016/S 173-311022 (2016-09-05)