Zurverfügungstellung und Betreibung eines Bildungszentrums in Sonderhausen
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beabsichtigt im Offenen Verfahren gemäß § 3 EG Abs. 1 VOL/A einen Auftrag zur Betreibung eines Bildungszentrums in Sondershausen zu vergeben. Der Auftrag soll ab dem 1.1.2016 erbracht werden. Für das Kalenderjahr 2016 stehen max. 1 000 000 EUR einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zur Verfügung. Es ist eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren vorgesehen. Nach Ablauf des Kalenderjahres 2016 soll für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen für die Folgejahre pro Kalenderjahr nach § 6 VO PR Nr. 30/53 ein Selbstkostenfestpreis vereinbart werden.
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Auf der Grundlage des am 3.5.2011 in Kraft getretenen Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) ist das BAFzA zuständig für die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes. Gemäß § 4 des BFDG führt das BAFzA Seminare im Rahmen der pädagogischen Begleitung durch.
Hierfür stehen dem BAFzA 17 Bildungszentren zur Verfügung, von denen sich 3 im Eigentum des Bundes befinden und vom BAFzA selbst betrieben werden. 14 Bildungszentren werden von Vertragspartnern des BAFzA betrieben. Sie stellen die Liegenschaften und das Inventar zur Verfügung. Mit eigenem Personal bewirtschaften und verwalten sie die Liegenschaften und das Inventar, gewährleisten die Bewachung in und außerhalb des Gebäudes und sorgen dafür, dass die Seminarteilnehmer/innen angemessen untergebracht und verpflegt werden.
Gemäß dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zur zukünftigen Entwicklung der 17 staatlichen Bildungszentren beabsichtigt das BAFzA, die Betreibung eines Bildungszentrums in Sondershausen auszuschreiben.
Der Auftragnehmer hat zur Durchführung der Seminare ein entsprechend geeignetes eigenes Gebäude in Sondershausen zur Verfügung zu stellen oder ein geeignetes fremdes Objekt in Sondershausen anzumieten. Darüber hinaus hat er das dazu erforderliche Inventar zu stellen, die Liegenschaft und das Inventar zu bewirtschaften und zu verwalten sowie die Bewachung des Gebäudes zu gewährleisten.
Kalenderjährlich sollen im vorgesehenen Bildungszentrum in 44 Betriebswochen Seminare mit wöchentlich bis zu 4 Seminargruppen mit je 21 Teilnehmenden durchgeführt werden. Jährlich müssen ca. 3.316 Seminarteilnehmer/innen untergebracht und verpflegt werden können.
Ergänzende Unterlagen sind bei der genannten Kontaktstelle anzufordern.
Auf die ergänzenden Informationen unter Punkt VI.3 wird hingewiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-09.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-03-09
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Auftragsbekanntmachung
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2015-05-20
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Ergänzende Angaben
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