Gegenstand der Leistungen zu Los 1 dieser Ausschreibung sind die teilweise Neuerrichtung, die Übernahme von vorhandenen und der Betrieb von LAN-, TK/UC-Infrastrukturen und Multichannel-Contactcentern jeweils auf Basis von Genesys und/oder Cisco-Produkten sowie die Errichtung und der Betrieb von WAN-Infrastrukturen, SIP-Anschlüssen, dezentralen Telefonieanschlüssen und DSL-Anschlüssen für verschiedene Kunden des Auftraggebers. Im Einzelnen: — Übernahme vorhandener TK/UC- und Contactcenter-Infrastrukturen (Cisco, Genesys) sowie Betrieb dieser als Managed Port für Kunden der gkv informatik, u. a. BARMER GEK, AOK Nordost (bundesweit, ca. 20 000 TK/UC-Ports, 1.700 CC-Ports); — Beschaffung neuer TK/UC- und Contactcenter-Infrastrukturen sowie Betrieb dieser als Managed Port für die gkv informatik und ggf. Kunden der gkv informatik (bundesweit, ca. 1 500 TK/UC-Ports, 50 CC-Ports); — Übernahme vorhandener A/V-Infrastruktur (CISCO) zur Abwicklung von Audio/Video-Konferenzen und Videoendpoints der gkv informatik, BARMER GEK und der AOK Nordost (Cisco) sowie Betrieb dieser (bundesweit insgesamt ca. 300 – 500 kleine bis mittelgroße Videokonferenzsysteme des Herstellers CISCO); — Übernahme vorhandener und Beschaffung neuer aktiver LAN-Infrastrukturen sowie Betrieb dieser als Managed Port für die gkv informatik und Kunden der gkv informatik, u.a. BARMER GEK, AOK Nordost (bundesweit, ca. 1 300 LAN-Komponenten/Switche); — WAN-Leitungen (ca. 450 Standorte von 2 Mbit/s bis 10 Gbit/s), zentrale SIP-Anschlüsse, dezentrale analoge (ca. 450) und DSL-Anschlüsse (ca. 20) für die Kunden der gkv informatik, u.a. BARMER GEK. Alle Leistungen werden über ein Warenkorbmodell mit einer Rahmenvereinbarung als Portmodell gebündelt. Während der Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit, dass weitere Kunden des Auftraggebers, insbesondere für den Bereich LAN, auf das Portmodell zurückgreifen. Aus Gründen des Investitionsschutzes (TK/UC/CC-Komponenten, -Software und -Lizenzen (Assets)) werden diese Komponenten (wie aufgezeigt) Bestandteil der neuen Lösung bleiben. Sie sollen auf Basis einer Vereinbarung mit dem Bestandsanbieter zum Start des ausgeschriebenen Vertrages vom neuen Auftragnehmer vom Auftraggeber erworben werden und für die ausgeschrieben Lösung weiterhin genutzt werden. Der Auftraggeber hat das Recht die bestehenden Assets vom aktuellen Vertragspartner auf Basis von Marktpreisen käuflich zu erwerben. Der spätere Auftragnehmer dieses Verfahrens kann auch direkt in den Kauf eintreten. Über diese Kaufoption ist zwingend eine Produktbindung für das TK/UC-System (Cisco) und das Multichannel-Contactcenter (Genesys) bzw. Cisco UCCE (AOK Nordost) gegeben. Dadurch kann die komplexe Lösungslandschaft im laufenden Betrieb übergeben werden, ohne dass eine aufwändige Migration erfolgen muss. Aufgrund auslaufender Verträge werden auch die LAN-Komponenten aller 3 Häuser auf Basis der vorhandenen Cisco-Infrastruktur als Service beschafft. Hierzu werden die vorhandenen Hardware-Assets über einen Verkauf an den Dienstleister übergeben. Gegenstand der Leistungen zu Los 2 sind eine georedundante Internetanbindung ab 2 x 1GBit/s skalierbar bis 2 x 2 GBit/s sowie ein Autonomes System (AS) für den Auftraggeber. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 60 Monate nach Zuschlag. Optional kann der Vertrag 2-mal um jeweils 12 Monate (auf insgesamt maximal 84 Monate) verlängert werden. Optional, für den Fall des Wechsels des Auftragnehmers bei einer erneuten Ausschreibung nach Leistungsende, daran anschließend ein Migrationszeitraum von weiteren 24 Monaten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lokales Netz
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Lokales Netz📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: gkv informatik
Postanschrift: Lichtscheider Str. 89
Postleitzahl: 42285
Postort: Wuppertal
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkvinformatik.de🌏
E-Mail: vergabestelle@gkvi.de📧
Telefon: +49 202-6958-1306📞
Fax: +49 202-6958-1009 📠
1. Es ist beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren in voraussichtlich drei Phasen durchzuführen. In diesen Phasen sollen mit den Teilnehmern eingehende Verhandlungen über sämtliche Aspekte geführt werden, um das in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht beste Konzept für die zu erbringenden Dienstleistungen ggü. der gkv informatik zu ermitteln.
2. Zur Teilnahme am Wettbewerb haben sich die Bewerber auf der elektronischen Ausschreibungsplattform der gkvi (www.gkvi.de → Ausschreibungen → Registrierung) zu registrieren. Die Registrierung ist kostenlos. Im Ausschreibungsraum für dieses Vergabeverfahren stehen das Teilnahmeformular (mit Anlagen) und ein Antragskennzettel zum Download bereit. Die Verwendung des Teilnahmeformulars ist verbindlich. Sofern im Laufe des Bewerbungsverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls in dem Ausschreibungsraum bekannt gegeben.
3. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch
im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. späteren Dokumenten und Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert begründet kennzeichnen. Anderenfalls wird im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme ausgegangen.
4. Bewerber, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und
Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Der Auftraggeber kann Ausnahmen zulassen.
6. Teilnahmeanträge sind ausschließlich über den Postweg oder direkt an die unter Ziffer I.1) benannte Stelle in zweifacher Ausfertigung zu übermitteln. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag/
Behältnis einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bewerber haben den Umschlag zweckmäßiger Weise mit dem Antragskennzettel zu versehen.
7. Dem in zweifacher Ausfertigung schriftlich übersandten Teilnahmeantrag ist eine elektronische Fassung des Teilnahmeantrags auf CD-ROM oder USB-Stick beizufügen.
8. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden von der Wertung ausgeschlossen. Eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten ist mangels entsprechender
Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann der Auftraggeber auch sonst bei an die Bewerber/ Bieter gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind nur für diesbezüglich unkritische Informationen geeignet.
9. Informationen im Verfahren werden, sofern nicht anders bestimmt, über die Ausschreibungsplattform im entsprechenden Ausschreibungsraum des Auftraggebers bereitgestellt. Fragen der Bewerber und Bieter zum Verfahren
und zu den Unterlagen sind über die Ausschreibungsplattform zu stellen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über die Ausschreibungsplattform.
10. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Insbesondere für den Fall, dass nach den Verhandlungsphasen den Anforderungen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen, eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen erforderlich wird oder andere schwerwiegende Gründe bestehen. Ersatzansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit der Anforderung des Bewerbungsformulars stimmt der Bewerber dem zu.
11. Der Vertragsschluss bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung des Auftraggebers (gkv Informatik).
12. Vergabeunterlagen und erläuternden Beschreibung der Zuschlagskriterien (§ 3 EG Abs. 6 VOL/A) werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Der Auftraggeber behält sich die Fortschreibung und Konkretisierung der Beschreibung einschließlich der Bedürfnisse und Anforderungen bis zum Ende der Verhandlungsphase ausdrücklich vor. Fortschreibungen und Konkretisierungen werden jedoch stets so vorgenommen, dass sich die verbleibenden Verhandlungsteilnehmer auf die Änderungen einstellen können.
13. Eine schrittweise Verringerung der Zahl der Verhandlungsteilnehmer und der zu erörternden Lösungen/ Angebote ist vorbehalten; ob, wann und in welcher Form davon Gebrauch gemacht wird, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Verfahrensermessen. Falls davon Gebrauch gemacht wird, erfolgt die Verringerung auf Grundlage der Zuschlagskriterien.
14. Der Auftraggeber beabsichtigt eine No-Spy-Erklärung als Bestandteil des zu verhandelnden Vertrages zur Leistung aufzunehmen (Vertragsbestandteil, keine Frage der Eignung). Den Bewerbern wird empfohlen frühzeitig zu klären, ob derlei vertraglich möglich ist.
1. Es ist beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren in voraussichtlich drei Phasen durchzuführen. In diesen Phasen sollen mit den Teilnehmern eingehende Verhandlungen über sämtliche Aspekte geführt werden, um das in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht beste Konzept für die zu erbringenden Dienstleistungen ggü. der gkv informatik zu ermitteln.
2. Zur Teilnahme am Wettbewerb haben sich die Bewerber auf der elektronischen Ausschreibungsplattform der gkvi (www.gkvi.de → Ausschreibungen → Registrierung) zu registrieren. Die Registrierung ist kostenlos. Im Ausschreibungsraum für dieses Vergabeverfahren stehen das Teilnahmeformular (mit Anlagen) und ein Antragskennzettel zum Download bereit. Die Verwendung des Teilnahmeformulars ist verbindlich. Sofern im Laufe des Bewerbungsverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls in dem Ausschreibungsraum bekannt gegeben.
3. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch
im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. späteren Dokumenten und Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert begründet kennzeichnen. Anderenfalls wird im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme ausgegangen.
4. Bewerber, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und
Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Der Auftraggeber kann Ausnahmen zulassen.
6. Teilnahmeanträge sind ausschließlich über den Postweg oder direkt an die unter Ziffer I.1) benannte Stelle in zweifacher Ausfertigung zu übermitteln. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag/
Behältnis einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bewerber haben den Umschlag zweckmäßiger Weise mit dem Antragskennzettel zu versehen.
7. Dem in zweifacher Ausfertigung schriftlich übersandten Teilnahmeantrag ist eine elektronische Fassung des Teilnahmeantrags auf CD-ROM oder USB-Stick beizufügen.
8. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden von der Wertung ausgeschlossen. Eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten ist mangels entsprechender
Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann der Auftraggeber auch sonst bei an die Bewerber/ Bieter gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind nur für diesbezüglich unkritische Informationen geeignet.
9. Informationen im Verfahren werden, sofern nicht anders bestimmt, über die Ausschreibungsplattform im entsprechenden Ausschreibungsraum des Auftraggebers bereitgestellt. Fragen der Bewerber und Bieter zum Verfahren
und zu den Unterlagen sind über die Ausschreibungsplattform zu stellen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über die Ausschreibungsplattform.
10. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Insbesondere für den Fall, dass nach den Verhandlungsphasen den Anforderungen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen, eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen erforderlich wird oder andere schwerwiegende Gründe bestehen. Ersatzansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit der Anforderung des Bewerbungsformulars stimmt der Bewerber dem zu.
11. Der Vertragsschluss bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung des Auftraggebers (gkv Informatik).
12. Vergabeunterlagen und erläuternden Beschreibung der Zuschlagskriterien (§ 3 EG Abs. 6 VOL/A) werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Der Auftraggeber behält sich die Fortschreibung und Konkretisierung der Beschreibung einschließlich der Bedürfnisse und Anforderungen bis zum Ende der Verhandlungsphase ausdrücklich vor. Fortschreibungen und Konkretisierungen werden jedoch stets so vorgenommen, dass sich die verbleibenden Verhandlungsteilnehmer auf die Änderungen einstellen können.
13. Eine schrittweise Verringerung der Zahl der Verhandlungsteilnehmer und der zu erörternden Lösungen/ Angebote ist vorbehalten; ob, wann und in welcher Form davon Gebrauch gemacht wird, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Verfahrensermessen. Falls davon Gebrauch gemacht wird, erfolgt die Verringerung auf Grundlage der Zuschlagskriterien.
14. Der Auftraggeber beabsichtigt eine No-Spy-Erklärung als Bestandteil des zu verhandelnden Vertrages zur Leistung aufzunehmen (Vertragsbestandteil, keine Frage der Eignung). Den Bewerbern wird empfohlen frühzeitig zu klären, ob derlei vertraglich möglich ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistungen zu Los 1 dieser Ausschreibung sind die teilweise Neuerrichtung, die Übernahme von vorhandenen und der Betrieb von LAN-, TK/UC-Infrastrukturen und Multichannel-Contactcentern jeweils auf Basis von Genesys und/oder Cisco-Produkten sowie die Errichtung und der Betrieb von WAN-Infrastrukturen, SIP-Anschlüssen, dezentralen Telefonieanschlüssen und DSL-Anschlüssen für verschiedene Kunden des Auftraggebers. Im Einzelnen:
Gegenstand der Leistungen zu Los 1 dieser Ausschreibung sind die teilweise Neuerrichtung, die Übernahme von vorhandenen und der Betrieb von LAN-, TK/UC-Infrastrukturen und Multichannel-Contactcentern jeweils auf Basis von Genesys und/oder Cisco-Produkten sowie die Errichtung und der Betrieb von WAN-Infrastrukturen, SIP-Anschlüssen, dezentralen Telefonieanschlüssen und DSL-Anschlüssen für verschiedene Kunden des Auftraggebers. Im Einzelnen:
— Übernahme vorhandener TK/UC- und Contactcenter-Infrastrukturen (Cisco, Genesys) sowie Betrieb dieser als Managed Port für Kunden der gkv informatik, u. a. BARMER GEK, AOK Nordost (bundesweit, ca. 20 000 TK/UC-Ports, 1.700 CC-Ports);
— Beschaffung neuer TK/UC- und Contactcenter-Infrastrukturen sowie Betrieb dieser als Managed Port für die gkv informatik und ggf. Kunden der gkv informatik (bundesweit, ca. 1 500 TK/UC-Ports, 50 CC-Ports);
— Übernahme vorhandener A/V-Infrastruktur (CISCO) zur Abwicklung von Audio/Video-Konferenzen und Videoendpoints der gkv informatik, BARMER GEK und der AOK Nordost (Cisco) sowie Betrieb dieser (bundesweit insgesamt ca. 300 – 500 kleine bis mittelgroße Videokonferenzsysteme des Herstellers CISCO);
— Übernahme vorhandener A/V-Infrastruktur (CISCO) zur Abwicklung von Audio/Video-Konferenzen und Videoendpoints der gkv informatik, BARMER GEK und der AOK Nordost (Cisco) sowie Betrieb dieser (bundesweit insgesamt ca. 300 – 500 kleine bis mittelgroße Videokonferenzsysteme des Herstellers CISCO);
— Übernahme vorhandener und Beschaffung neuer aktiver LAN-Infrastrukturen sowie Betrieb dieser als Managed Port für die gkv informatik und Kunden der gkv informatik, u.a. BARMER GEK, AOK Nordost (bundesweit, ca. 1 300 LAN-Komponenten/Switche);
— WAN-Leitungen (ca. 450 Standorte von 2 Mbit/s bis 10 Gbit/s), zentrale SIP-Anschlüsse, dezentrale analoge (ca. 450) und DSL-Anschlüsse (ca. 20) für die Kunden der gkv informatik, u.a. BARMER GEK.
Alle Leistungen werden über ein Warenkorbmodell mit einer Rahmenvereinbarung als Portmodell gebündelt. Während der Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit, dass weitere Kunden des Auftraggebers, insbesondere für den Bereich LAN, auf das Portmodell zurückgreifen.
Alle Leistungen werden über ein Warenkorbmodell mit einer Rahmenvereinbarung als Portmodell gebündelt. Während der Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit, dass weitere Kunden des Auftraggebers, insbesondere für den Bereich LAN, auf das Portmodell zurückgreifen.
Aus Gründen des Investitionsschutzes (TK/UC/CC-Komponenten, -Software und -Lizenzen (Assets)) werden diese Komponenten (wie aufgezeigt) Bestandteil der neuen Lösung bleiben. Sie sollen auf Basis einer Vereinbarung mit dem Bestandsanbieter zum Start des ausgeschriebenen Vertrages vom neuen Auftragnehmer vom Auftraggeber erworben werden und für die ausgeschrieben Lösung weiterhin genutzt werden. Der Auftraggeber hat das Recht die bestehenden Assets vom aktuellen Vertragspartner auf Basis von Marktpreisen käuflich zu erwerben. Der spätere Auftragnehmer dieses Verfahrens kann auch direkt in den Kauf eintreten.
Aus Gründen des Investitionsschutzes (TK/UC/CC-Komponenten, -Software und -Lizenzen (Assets)) werden diese Komponenten (wie aufgezeigt) Bestandteil der neuen Lösung bleiben. Sie sollen auf Basis einer Vereinbarung mit dem Bestandsanbieter zum Start des ausgeschriebenen Vertrages vom neuen Auftragnehmer vom Auftraggeber erworben werden und für die ausgeschrieben Lösung weiterhin genutzt werden. Der Auftraggeber hat das Recht die bestehenden Assets vom aktuellen Vertragspartner auf Basis von Marktpreisen käuflich zu erwerben. Der spätere Auftragnehmer dieses Verfahrens kann auch direkt in den Kauf eintreten.
Über diese Kaufoption ist zwingend eine Produktbindung für das TK/UC-System (Cisco) und das Multichannel-Contactcenter (Genesys) bzw. Cisco UCCE (AOK Nordost) gegeben. Dadurch kann die komplexe Lösungslandschaft im laufenden Betrieb übergeben werden, ohne dass eine aufwändige Migration erfolgen muss.
Über diese Kaufoption ist zwingend eine Produktbindung für das TK/UC-System (Cisco) und das Multichannel-Contactcenter (Genesys) bzw. Cisco UCCE (AOK Nordost) gegeben. Dadurch kann die komplexe Lösungslandschaft im laufenden Betrieb übergeben werden, ohne dass eine aufwändige Migration erfolgen muss.
Aufgrund auslaufender Verträge werden auch die LAN-Komponenten aller 3 Häuser auf Basis der vorhandenen Cisco-Infrastruktur als Service beschafft. Hierzu werden die vorhandenen Hardware-Assets über einen Verkauf an den Dienstleister übergeben.
Gegenstand der Leistungen zu Los 2 sind eine georedundante Internetanbindung ab 2 x 1GBit/s skalierbar bis 2 x 2 GBit/s sowie ein Autonomes System (AS) für den Auftraggeber.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 60 Monate nach Zuschlag. Optional kann der Vertrag 2-mal um jeweils 12 Monate (auf insgesamt maximal 84 Monate) verlängert werden. Optional, für den Fall des Wechsels des Auftragnehmers bei einer erneuten Ausschreibung nach Leistungsende, daran anschließend ein Migrationszeitraum von weiteren 24 Monaten.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 60 Monate nach Zuschlag. Optional kann der Vertrag 2-mal um jeweils 12 Monate (auf insgesamt maximal 84 Monate) verlängert werden. Optional, für den Fall des Wechsels des Auftragnehmers bei einer erneuten Ausschreibung nach Leistungsende, daran anschließend ein Migrationszeitraum von weiteren 24 Monaten.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: LAN, WAN, UCC, Telefonie
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungen WAN, LAN, TK/UC-Infrastruktur, Multichannel-Contactcenter, SIP-Anschlüsse, dezentrale Telefonieanschlüsse bzw. DSL-Anschlüsse für verschiedene Kunden des Auftraggebers in einem gebündelten Los als Portmodell (wie in II 1.5) dieser Bekanntmachung detailliert beschrieben).
Dienstleistungen WAN, LAN, TK/UC-Infrastruktur, Multichannel-Contactcenter, SIP-Anschlüsse, dezentrale Telefonieanschlüsse bzw. DSL-Anschlüsse für verschiedene Kunden des Auftraggebers in einem gebündelten Los als Portmodell (wie in II 1.5) dieser Bekanntmachung detailliert beschrieben).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Internet
Kurze Beschreibung:
Georedundante Internetanbindung des Auftraggebers (wie in II.1.5) dieser Bekanntmachung beschrieben).
Beschreibung der Optionen:
Nach dem Ende der Laufzeit dieses Vertrages ist der Auftraggeber zur erneuten Vergabe der Leistung verpflichtet. Optional, für den Fall des Wechsels des Auftragnehmers bei der erneuten Ausschreibung, schließt sich daher ggf. ein Migrationszeitraum von weiteren 24 Monaten an.
Nach dem Ende der Laufzeit dieses Vertrages ist der Auftraggeber zur erneuten Vergabe der Leistung verpflichtet. Optional, für den Fall des Wechsels des Auftragnehmers bei der erneuten Ausschreibung, schließt sich daher ggf. ein Migrationszeitraum von weiteren 24 Monaten an.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 01-2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemein gilt: Will ein Bewerber bzw. ein Unternehmen sich auf die Leistungsfähigkeit (z. B. wirtschaftliche, technische, personelle Kapazitäten, Referenzen) eines Dritten berufen, so sind zusätzlich auch für den Dritten die für das sich auf ihn berufende Unternehmen erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen, soweit für den jeweiligen Leistungsbereich relevant. Ein Nachweis, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten für den Fall der Auftragserteilung, ist spätestens auf Anforderung der gkvi zu führen.
Allgemein gilt: Will ein Bewerber bzw. ein Unternehmen sich auf die Leistungsfähigkeit (z. B. wirtschaftliche, technische, personelle Kapazitäten, Referenzen) eines Dritten berufen, so sind zusätzlich auch für den Dritten die für das sich auf ihn berufende Unternehmen erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen, soweit für den jeweiligen Leistungsbereich relevant. Ein Nachweis, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten für den Fall der Auftragserteilung, ist spätestens auf Anforderung der gkvi zu führen.
Eignungsnachweise, Angaben und sonstige Erklärungen sind, soweit nichts anderes angegeben ist, mit Abgabe des Teilnahmeantrages einzureichen. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden; der Auftraggeber kann – zur näheren Überprüfung – die Nachreichung des Originals verlangen. Bewerber aus den EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Eignungsnachweise, Angaben und sonstige Erklärungen sind, soweit nichts anderes angegeben ist, mit Abgabe des Teilnahmeantrages einzureichen. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden; der Auftraggeber kann – zur näheren Überprüfung – die Nachreichung des Originals verlangen. Bewerber aus den EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Bewerbergemeinschaften müssen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Zuverlässigkeit vollständig belegen. Die Fachkunde und Leistungsfähigkeit muss für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h., es werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet. Bewerber, die zum Nachweis ihrer Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit (nicht möglich für den Nachweis der Zuverlässigkeit) Belege anderer Unternehmen, etwa konzernverbundener Unternehmen, vorlegen, müssen den konkreten
Bewerbergemeinschaften müssen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Zuverlässigkeit vollständig belegen. Die Fachkunde und Leistungsfähigkeit muss für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h., es werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet. Bewerber, die zum Nachweis ihrer Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit (nicht möglich für den Nachweis der Zuverlässigkeit) Belege anderer Unternehmen, etwa konzernverbundener Unternehmen, vorlegen, müssen den konkreten
Nachweis führen, dass die Erfahrungen und Mittel dieser dritten Unternehmen ihnen für die Auftragsführung auch tatsächlich in geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden, bei Rückgriff auf Dritte zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer harten Patronatserklärung.
Nachweis führen, dass die Erfahrungen und Mittel dieser dritten Unternehmen ihnen für die Auftragsführung auch tatsächlich in geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden, bei Rückgriff auf Dritte zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer harten Patronatserklärung.
Angaben und Formalitäten zur persönlichen Lage (PL):
Bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages ist eine Eigenerklärung zu den folgenden Punkten abzugeben:
PL1: Einhaltung Wettbewerbsrecht.
PL2: Erfüllung der Steuer- und Abgabepflichten.
PL3: keine schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
PL4: keine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder ähnlichen Verfahrens.
PL5: Das Unternehmen nicht liquidiert wird.
PL6: Mitarbeiter haben keine Straftaten aus folgenden Straftatbeständen begangen: Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechung.
Ferner sind durch Kopie, welche zum Zeitpunkt der Schlussfrist der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein darf, nachzuweisen:
PL7: aktueller Auszug Handels- oder Berufsregister.
PL8: Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung der Sozialversicherung.
PL9: Bescheinigung Finanzamt über die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Ausschlusskriterien zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit Abgabe des Teilnahmeantrages folgende Erklärungen vorzulegen (WL):
WL1: Angaben zur Mindestanzahl an beschäftigten Mitarbeitern (selbst oder ggf. bei Nachunternehmer): 100 Mitarbeiter.
WL2: Angabe zu Umsätzen: mind. 15 000 000 EUR jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Zur Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit Abgabe des Teilnahmeantrages folgende Erklärungen vorzulegen:
WL3: Angabe Eigenkapital.
WL4: Angabe Eigenkapitalquote.
WL5: Angabe Gesamtumsatz.
WL6: Angaben von Umsätzen bezogen auf den Auftragsgegenstand.
WL7: Angaben zur Haftpflichtversicherung (Eigenerklärung oder Vorlage der Kopie einer bestehenden Versicherungspolice mit einer Deckungshöhe für Sachschäden in Höhe von 10 000 000 EUR je Schadensfall, insgesamt begrenzt auf 20 000 000 EUR; für Vermögensschäden in Höhe von 5 000 000 EUR je Schadensfall, insgesamt begrenzt auf 20 000 000 EUR).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL7: Angaben zur Haftpflichtversicherung (Eigenerklärung oder Vorlage der Kopie einer bestehenden Versicherungspolice mit einer Deckungshöhe für Sachschäden in Höhe von 10 000 000 EUR je Schadensfall, insgesamt begrenzt auf 20 000 000 EUR; für Vermögensschäden in Höhe von 5 000 000 EUR je Schadensfall, insgesamt begrenzt auf 20 000 000 EUR).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit sind mit Abgabe des Teilnahmeantrages folgende Erklärungen zu machen (TL):
TL1: Angaben zu Referenzen und darin enthalten Angaben zu deren Bewertung, wobei das Leistungsende in Bezug auf die Schlussfrist des Teilnahmeantrages nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf.
TL2: Nachweis über eine Cisco-Gold-Partnerschaft (ggf. über einen Nachunternehrmer).
TL3: Nachweis über eine Genesys-Gold-Partnerschaft (ggf. über einen Nachunternehmer).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Abrechnung erfolgt nach Portmodell. Der Auftragnehmer ist damit wirtschaftlich zur Vorleistung verpflichtet. Einzelheiten werden im Rahmen der Verhandlungen festgelegt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der
Bewerber-/Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung
einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 60
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Abweichend von der üblichen Laufzeit von Rahmenvereinbarungen (48 Monaten; § 3 Abs. 4 VgV) ist eine Laufzeit von 60 Monaten vorgesehen. Die vorgesehene Laufzeit ergibt sich aus der typischen Lebensdauer der der zu beschaffenden Dienstleistung zugrundeliegenden Hardware und der aufwändigen Migration im WAN-Bereich. Die neu bereitzustellenden WAN-Abschlusskomponenten, LAN-Switche und Telefone haben eine übliche Lebensdauer von 60 bis 84 Monaten. Vor diesem Hintergrund sind nur dann wirtschaftliche Angebote zu erwarten, wenn diesem Lebenszyklus Rechnung getragen wird. Aufgrund des Asset-Übergangs vom alten zum neuen Anbieter hinsichtlich Lizenzen und Bestands-Hardware ergibt sich ein Innovationszyklus nach rund 24 Monaten Laufzeit des neuen Vertrages für die übernommene Hardware. Die aufgrund des Erneuerungszyklus beschaffte Hardware könnte bis zum Abschluss der Rollback-Migration am Ende des neuen Vertragszyklus betrieben werden.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Abweichend von der üblichen Laufzeit von Rahmenvereinbarungen (48 Monaten; § 3 Abs. 4 VgV) ist eine Laufzeit von 60 Monaten vorgesehen. Die vorgesehene Laufzeit ergibt sich aus der typischen Lebensdauer der der zu beschaffenden Dienstleistung zugrundeliegenden Hardware und der aufwändigen Migration im WAN-Bereich. Die neu bereitzustellenden WAN-Abschlusskomponenten, LAN-Switche und Telefone haben eine übliche Lebensdauer von 60 bis 84 Monaten. Vor diesem Hintergrund sind nur dann wirtschaftliche Angebote zu erwarten, wenn diesem Lebenszyklus Rechnung getragen wird. Aufgrund des Asset-Übergangs vom alten zum neuen Anbieter hinsichtlich Lizenzen und Bestands-Hardware ergibt sich ein Innovationszyklus nach rund 24 Monaten Laufzeit des neuen Vertrages für die übernommene Hardware. Die aufgrund des Erneuerungszyklus beschaffte Hardware könnte bis zum Abschluss der Rollback-Migration am Ende des neuen Vertragszyklus betrieben werden.
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien: Anlage zur Auswahl der Bewerber (s. Anlage Teilnahmeantrag).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Sven Reinicke
Internetadresse: www.gkvinformatik.de🌏
URL der Dokumente: http://gkvi.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 01-2016
Zusätzliche Informationen
1. Es ist beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren in voraussichtlich drei Phasen durchzuführen. In diesen Phasen sollen mit den Teilnehmern eingehende Verhandlungen über sämtliche Aspekte geführt werden, um das in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht beste Konzept für die zu erbringenden Dienstleistungen ggü. der gkv informatik zu ermitteln.
1. Es ist beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren in voraussichtlich drei Phasen durchzuführen. In diesen Phasen sollen mit den Teilnehmern eingehende Verhandlungen über sämtliche Aspekte geführt werden, um das in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht beste Konzept für die zu erbringenden Dienstleistungen ggü. der gkv informatik zu ermitteln.
2. Zur Teilnahme am Wettbewerb haben sich die Bewerber auf der elektronischen Ausschreibungsplattform der gkvi (www.gkvi.de → Ausschreibungen → Registrierung) zu registrieren. Die Registrierung ist kostenlos. Im Ausschreibungsraum für dieses Vergabeverfahren stehen das Teilnahmeformular (mit Anlagen) und ein Antragskennzettel zum Download bereit. Die Verwendung des Teilnahmeformulars ist verbindlich. Sofern im Laufe des Bewerbungsverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls in dem Ausschreibungsraum bekannt gegeben.
2. Zur Teilnahme am Wettbewerb haben sich die Bewerber auf der elektronischen Ausschreibungsplattform der gkvi (www.gkvi.de → Ausschreibungen → Registrierung) zu registrieren. Die Registrierung ist kostenlos. Im Ausschreibungsraum für dieses Vergabeverfahren stehen das Teilnahmeformular (mit Anlagen) und ein Antragskennzettel zum Download bereit. Die Verwendung des Teilnahmeformulars ist verbindlich. Sofern im Laufe des Bewerbungsverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls in dem Ausschreibungsraum bekannt gegeben.
3. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch
im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. späteren Dokumenten und Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert begründet kennzeichnen. Anderenfalls wird im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme ausgegangen.
im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. späteren Dokumenten und Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert begründet kennzeichnen. Anderenfalls wird im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme ausgegangen.
4. Bewerber, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und
Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Der Auftraggeber kann Ausnahmen zulassen.
6. Teilnahmeanträge sind ausschließlich über den Postweg oder direkt an die unter Ziffer I.1) benannte Stelle in zweifacher Ausfertigung zu übermitteln. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag/
Behältnis einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bewerber haben den Umschlag zweckmäßiger Weise mit dem Antragskennzettel zu versehen.
7. Dem in zweifacher Ausfertigung schriftlich übersandten Teilnahmeantrag ist eine elektronische Fassung des Teilnahmeantrags auf CD-ROM oder USB-Stick beizufügen.
8. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden von der Wertung ausgeschlossen. Eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten ist mangels entsprechender
Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann der Auftraggeber auch sonst bei an die Bewerber/ Bieter gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind nur für diesbezüglich unkritische Informationen geeignet.
Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann der Auftraggeber auch sonst bei an die Bewerber/ Bieter gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind nur für diesbezüglich unkritische Informationen geeignet.
9. Informationen im Verfahren werden, sofern nicht anders bestimmt, über die Ausschreibungsplattform im entsprechenden Ausschreibungsraum des Auftraggebers bereitgestellt. Fragen der Bewerber und Bieter zum Verfahren
und zu den Unterlagen sind über die Ausschreibungsplattform zu stellen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über die Ausschreibungsplattform.
10. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Insbesondere für den Fall, dass nach den Verhandlungsphasen den Anforderungen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen, eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen erforderlich wird oder andere schwerwiegende Gründe bestehen. Ersatzansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit der Anforderung des Bewerbungsformulars stimmt der Bewerber dem zu.
10. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Insbesondere für den Fall, dass nach den Verhandlungsphasen den Anforderungen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen, eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen erforderlich wird oder andere schwerwiegende Gründe bestehen. Ersatzansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit der Anforderung des Bewerbungsformulars stimmt der Bewerber dem zu.
11. Der Vertragsschluss bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung des Auftraggebers (gkv Informatik).
12. Vergabeunterlagen und erläuternden Beschreibung der Zuschlagskriterien (§ 3 EG Abs. 6 VOL/A) werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Der Auftraggeber behält sich die Fortschreibung und Konkretisierung der Beschreibung einschließlich der Bedürfnisse und Anforderungen bis zum Ende der Verhandlungsphase ausdrücklich vor. Fortschreibungen und Konkretisierungen werden jedoch stets so vorgenommen, dass sich die verbleibenden Verhandlungsteilnehmer auf die Änderungen einstellen können.
12. Vergabeunterlagen und erläuternden Beschreibung der Zuschlagskriterien (§ 3 EG Abs. 6 VOL/A) werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Der Auftraggeber behält sich die Fortschreibung und Konkretisierung der Beschreibung einschließlich der Bedürfnisse und Anforderungen bis zum Ende der Verhandlungsphase ausdrücklich vor. Fortschreibungen und Konkretisierungen werden jedoch stets so vorgenommen, dass sich die verbleibenden Verhandlungsteilnehmer auf die Änderungen einstellen können.
13. Eine schrittweise Verringerung der Zahl der Verhandlungsteilnehmer und der zu erörternden Lösungen/ Angebote ist vorbehalten; ob, wann und in welcher Form davon Gebrauch gemacht wird, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Verfahrensermessen. Falls davon Gebrauch gemacht wird, erfolgt die Verringerung auf Grundlage der Zuschlagskriterien.
13. Eine schrittweise Verringerung der Zahl der Verhandlungsteilnehmer und der zu erörternden Lösungen/ Angebote ist vorbehalten; ob, wann und in welcher Form davon Gebrauch gemacht wird, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Verfahrensermessen. Falls davon Gebrauch gemacht wird, erfolgt die Verringerung auf Grundlage der Zuschlagskriterien.
14. Der Auftraggeber beabsichtigt eine No-Spy-Erklärung als Bestandteil des zu verhandelnden Vertrages zur Leistung aufzunehmen (Vertragsbestandteil, keine Frage der Eignung). Den Bewerbern wird empfohlen frühzeitig zu klären, ob derlei vertraglich möglich ist.
14. Der Auftraggeber beabsichtigt eine No-Spy-Erklärung als Bestandteil des zu verhandelnden Vertrages zur Leistung aufzunehmen (Vertragsbestandteil, keine Frage der Eignung). Den Bewerbern wird empfohlen frühzeitig zu klären, ob derlei vertraglich möglich ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a GWB: Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf
elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Quelle: OJS 2016/S 009-011796 (2016-01-12)
Ergänzende Angaben (2016-01-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben