Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 142-257118
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: I02000130805
Titel: Bodenbelagsarbeiten 2 (Lino)
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-14 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dieter Holschbach GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 21
Postort: Morsbach
Postleitzahl: 51597
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Oberbergischer Kreis🏙️
URL: http://www.holschbach.eu/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 32 384 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium in Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstrasse 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend gemacht hat. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 193-435728 (2018-10-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Innentüren 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bautischlerarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türrahmen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bautischlerei-Einbauarbeiten ohne Metall📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Ca. 65 St. Innentüren mit Holztürblatt und Stahlzarge oder Holzblockzarge
Ca. 25 St. T30 Brandschutztüren mit Stahlzarge und Stahltürblatt oder Holztürblatt”
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: I02000130905
Titel: Innentüren 2
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-29 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schreinerei Friedmar Pfefferle
Postanschrift: Untermatten 10 A
Postort: Ballrechten-Dottingen
Postleitzahl: 79282
Region: Breisgau-Hochschwarzwald🏙️
URL: https://pfefferle-schreinerei.de/🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 91 119 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-10-04) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 91 119 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
Geltend gemacht hat. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 193-435730 (2018-10-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-07-31) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 751/82-399📞
Fax: +49 751 / 82-60399 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schreinerarbeiten 1 (Wandverkleidungen)
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bautischlerei-Einbauarbeiten📦
Beschreibung der Beschaffung:
“— ca. 1 300 m Massivsockel,
— ca. 800 m Pinnwände, Oberfläche Filz,
— ca. 300 m Heizkörperverkleidungen, Oberfläche Schichtstoff,
— ca. 700 m...”
Beschreibung der Beschaffung
— ca. 1 300 m Massivsockel,
— ca. 800 m Pinnwände, Oberfläche Filz,
— ca. 300 m Heizkörperverkleidungen, Oberfläche Schichtstoff,
— ca. 700 m Wandverkleidungen, Oberfläche Schichtstoff.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: I02000130906
Titel: Schreinerarbeiten 1 (Wandverkleidungen)
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Peter Bucher
Postanschrift: Henkerberg 20
Postort: Owingen
Postleitzahl: 88696
E-Mail: info@schreinerei-peter-bucher.de📧
Region: Bodenseekreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 299 374 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postleitzahl: 76133
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend gemacht hat. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postleitzahl: 76133
Quelle: OJS 2019/S 149-366354 (2019-07-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-07-31) Auftragsvergabe
Vertragsnummer: I0200130906
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 299 374 💰
Quelle: OJS 2019/S 149-366357 (2019-07-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-07-31) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Spohnstraße 22,
88212 Ravensburg
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 299 374 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str.17
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend gemacht hat. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str.17
Quelle: OJS 2019/S 149-366358 (2019-07-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-07-31) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 299 374 💰
Quelle: OJS 2019/S 149-366359 (2019-07-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-07-31) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 299 374 💰
Quelle: OJS 2019/S 149-366363 (2019-07-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 020-001 Generalsanierung der AEG-/Spohngymnasiums Ravensburg
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— ca. 1 300 m Massivsockel;
— ca. 800 m Pinnwände, Oberfläche Filz;
— ca. 300 m Heizkörperverkleidungen, Oberfläche Schichtstoff;
— ca. 700 m...”
Beschreibung der Beschaffung
— ca. 1 300 m Massivsockel;
— ca. 800 m Pinnwände, Oberfläche Filz;
— ca. 300 m Heizkörperverkleidungen, Oberfläche Schichtstoff;
— ca. 700 m Wandverkleidungen, Oberfläche Schichtstoff.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 299 374 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend gemacht hat. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Quelle: OJS 2020/S 095-226195 (2020-05-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-05-13) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Spohnstraße 22, 88212 Ravensburg
Beschreibung der Beschaffung:
“— ca. 1 300 m Massivsockel;
— ca. 800 m² Pinnwände, Oberfläche Filz;
— ca. 300 m² Heizkörperverkleidungen, Oberfläche Schichtstoff;
— ca. 700 m²...”
Beschreibung der Beschaffung
— ca. 1 300 m Massivsockel;
— ca. 800 m² Pinnwände, Oberfläche Filz;
— ca. 300 m² Heizkörperverkleidungen, Oberfläche Schichtstoff;
— ca. 700 m² Wandverkleidungen, Oberfläche Schichtstoff.