20-81716 Software zur Unterstützung des digitalen Antrags- und Fallmanagements. Amt 20 / IT-Management: Beschaffung und Einführung einer Software zur Unterstützung des digitalen Antrags- und Fallmanagements. Zur Abrundung der eGovernment-Aktivitäten und des Lösungsangebotes zur Digitalisierung von Verwaltungsabläufen soll das städtische IT-Angebot um eine Software für das Antrags- und Fallmanagement ergänzt werden. Pilotbereiche für die Einführung dieser Software werden die Sachgebiete Gewerbliche Erlaubnisse und Gewerbe- und Ermittlungsdienst des Ordnungsamtes sowie das Dezernat für Ordnung, Bürgerservice und Grünflächen und das Dezernat für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Büroautomatisierungssoftwarepaket
Referenznummer: 20-81716 SW Antragsmanagement
Kurze Beschreibung:
20-81716 Software zur Unterstützung des digitalen Antrags- und Fallmanagements.
Amt 20 / IT-Management: Beschaffung und Einführung einer Software zur Unterstützung des digitalen Antrags- und Fallmanagements.
Zur Abrundung der eGovernment-Aktivitäten und des Lösungsangebotes zur Digitalisierung von Verwaltungsabläufen soll das städtische IT-Angebot um eine Software für das Antrags- und Fallmanagement ergänzt werden. Pilotbereiche für die Einführung dieser Software werden die Sachgebiete Gewerbliche Erlaubnisse und Gewerbe- und Ermittlungsdienst des Ordnungsamtes sowie das Dezernat für Ordnung, Bürgerservice und Grünflächen und das Dezernat für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr sein.
20-81716 Software zur Unterstützung des digitalen Antrags- und Fallmanagements.
Amt 20 / IT-Management: Beschaffung und Einführung einer Software zur Unterstützung des digitalen Antrags- und Fallmanagements.
Zur Abrundung der eGovernment-Aktivitäten und des Lösungsangebotes zur Digitalisierung von Verwaltungsabläufen soll das städtische IT-Angebot um eine Software für das Antrags- und Fallmanagement ergänzt werden. Pilotbereiche für die Einführung dieser Software werden die Sachgebiete Gewerbliche Erlaubnisse und Gewerbe- und Ermittlungsdienst des Ordnungsamtes sowie das Dezernat für Ordnung, Bürgerservice und Grünflächen und das Dezernat für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büroautomatisierungssoftwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat Kämmerei, Abt. Informationsmanagement
Postanschrift: Hasengartenstraße 21
Postleitzahl: 65189
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: http://www.wiesbaden.de🌏
E-Mail: informationsmanagement@wiesbaden.de📧
Telefon: +49 611312582📞
Fax: +49 611313936 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=2131-2676🌏
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, – Marke, – Produkt.
Die zur Abgabe vorgeschriebenen Unterlagen sind zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegt. Sie sind für den Teilnahmewettbewerb in der Anlage T01 und für die Angebotsabgabe in der Anlage A01 abschließend aufgelistet.
Dabei tragen die für die Einreichung der Teilnahmeanträge / Bewerbungen relevanten Unterlagen und Formulare den Buchstaben „T“ vor der Bezeichnung des Dokuments (Dateinamen), und die für die (spätere) Angebotsabgabe benötigten Unterlagen und Formulare den Buchstaben „A“ vor dem jeweiligen Dateinamen.
Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das unter I.1) genannte E-Mail-Postfach zu führen.
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, – Marke, – Produkt.
Die zur Abgabe vorgeschriebenen Unterlagen sind zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegt. Sie sind für den Teilnahmewettbewerb in der Anlage T01 und für die Angebotsabgabe in der Anlage A01 abschließend aufgelistet.
Dabei tragen die für die Einreichung der Teilnahmeanträge / Bewerbungen relevanten Unterlagen und Formulare den Buchstaben „T“ vor der Bezeichnung des Dokuments (Dateinamen), und die für die (spätere) Angebotsabgabe benötigten Unterlagen und Formulare den Buchstaben „A“ vor dem jeweiligen Dateinamen.
Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das unter I.1) genannte E-Mail-Postfach zu führen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
20-81716 Software zur Unterstützung des digitalen Antrags- und Fallmanagements.
Amt 20 / IT-Management: Beschaffung und Einführung einer Software zur Unterstützung des digitalen Antrags- und Fallmanagements.
Zur Abrundung der eGovernment-Aktivitäten und des Lösungsangebotes zur Digitalisierung von Verwaltungsabläufen soll das städtische IT-Angebot um eine Software für das Antrags- und Fallmanagement ergänzt werden. Pilotbereiche für die Einführung dieser Software werden die Sachgebiete Gewerbliche Erlaubnisse und Gewerbe- und Ermittlungsdienst des Ordnungsamtes sowie das Dezernat für Ordnung, Bürgerservice und Grünflächen und das Dezernat für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr sein.
Zur Abrundung der eGovernment-Aktivitäten und des Lösungsangebotes zur Digitalisierung von Verwaltungsabläufen soll das städtische IT-Angebot um eine Software für das Antrags- und Fallmanagement ergänzt werden. Pilotbereiche für die Einführung dieser Software werden die Sachgebiete Gewerbliche Erlaubnisse und Gewerbe- und Ermittlungsdienst des Ordnungsamtes sowie das Dezernat für Ordnung, Bürgerservice und Grünflächen und das Dezernat für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr sein.
20-817/16 IT-Management: Beschaffung und Einführung einer Software zur Unterstützung des digitalen Antrags- und Fallmanagements.
Im Ordnungsamt sollen die eigenprogrammierten und veralteten Access-Anwendungen abgelöst werden. Die Einführung eines digitalen Prozesses zur Bearbeitung der Dezernatspost (vorrangig Bürgeranfragen) soll die internen Abläufe transparenter und effizienter organisieren und deren Steuerung vereinfachen. Den Pilotprozessen werden dann sukzessive weitere externe und interne Prozesse der Antrags- und Vorgangsbearbeitung folgen.
Im Ordnungsamt sollen die eigenprogrammierten und veralteten Access-Anwendungen abgelöst werden. Die Einführung eines digitalen Prozesses zur Bearbeitung der Dezernatspost (vorrangig Bürgeranfragen) soll die internen Abläufe transparenter und effizienter organisieren und deren Steuerung vereinfachen. Den Pilotprozessen werden dann sukzessive weitere externe und interne Prozesse der Antrags- und Vorgangsbearbeitung folgen.
Es ist beabsichtigt, einen langfristigen Vertrag (angestrebten Laufzeit von 10 Jahren) ohne Abnahmeverpflichtungen, die über die beschriebenen Pilotprojekte hinausgehen, abzuschließen. Diesem soll ein nach Nutzungshäufigkeit bzw. –intensität gestaffeltes Preismodell (stufenweise Ausbaumöglichkeit z. B. nach Anzahl der Nutzer, Datensätze, Fälle o. ä.) zugrunde liegen.
Es ist beabsichtigt, einen langfristigen Vertrag (angestrebten Laufzeit von 10 Jahren) ohne Abnahmeverpflichtungen, die über die beschriebenen Pilotprojekte hinausgehen, abzuschließen. Diesem soll ein nach Nutzungshäufigkeit bzw. –intensität gestaffeltes Preismodell (stufenweise Ausbaumöglichkeit z. B. nach Anzahl der Nutzer, Datensätze, Fälle o. ä.) zugrunde liegen.
Siehe Dokument „Vertragsgrundlagen – Beschreibung der Anforderungen an die Software und deren Implementierung, der Inhalte der Präsentation und der Grundlagen der Angebotsbewertung Anlage A 02“.
Dauer: 120 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen ist ein Auszug, nicht älter als 1.1.2016, aus dem Handelsregister oder sonstigem einschlägigen Berufsregister vorzulegen. (Kopie ausreichend)
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Nachweise:
— Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit und Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG) Anlage T 02.
— Nachweis der Leistungsfähigkeit Anlage T 03.
— Referenzliste (zur Eintragung mindestens einer Referenz, die das Mindestkriterium – s. u. – erfüllt) Anlage T 04.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Mindestkriterium:
Nachweis einer Referenz:
Mindestens 1 Referenz über Leistungen identischen Inhalts (Beschaffung und Einführung einer Software zur Unterstützung des digitalen Antrags- und Fallmanagements) in einer deutschen Stadt (mehr als 100 000 Einwohner).
Die Mindestkriterien für die Angebotsphase sind der Anlage A 03 (Tabelle Anforderungen und Bewertung) zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Keine.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-09-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche und funktionale Anforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Anforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation und Qualifikation Beratungsteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Gewichtung des Preises: 15 %
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, – Marke, – Produkt.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, – Marke, – Produkt.
Die zur Abgabe vorgeschriebenen Unterlagen sind zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegt. Sie sind für den Teilnahmewettbewerb in der Anlage T01 und für die Angebotsabgabe in der Anlage A01 abschließend aufgelistet.
Dabei tragen die für die Einreichung der Teilnahmeanträge / Bewerbungen relevanten Unterlagen und Formulare den Buchstaben „T“ vor der Bezeichnung des Dokuments (Dateinamen), und die für die (spätere) Angebotsabgabe benötigten Unterlagen und Formulare den Buchstaben „A“ vor dem jeweiligen Dateinamen.
Dabei tragen die für die Einreichung der Teilnahmeanträge / Bewerbungen relevanten Unterlagen und Formulare den Buchstaben „T“ vor der Bezeichnung des Dokuments (Dateinamen), und die für die (spätere) Angebotsabgabe benötigten Unterlagen und Formulare den Buchstaben „A“ vor dem jeweiligen Dateinamen.
Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das unter I.1) genannte E-Mail-Postfach zu führen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bewerber/Bieter den Vergabeverstoß nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; zu den konkreten Fristen für die Rüge siehe § 160 Abs. 3 Nummern 1 – 3 GWB.
Quelle: OJS 2016/S 141-254645 (2016-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 890 760 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Kämmerei Abt. Informationsmanagement
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das unter I.1) genannte E-Mail-Postfach zu führen.
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das unter I.1) genannte E-Mail-Postfach zu führen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
20-817/16 IT-Management: Beschaffung und Einführung einer Software zur Unterstützung des digitalen Antrags- und Fallmanagements
Es ist beabsichtigt, einen langfristigen Vertrag (angestrebten Laufzeit von 10 Jahren) ohne Abnahmeverpflichtungen, die über die beschriebenen Pilotprojekte hinausgehen, abzuschließen. Diesem soll ein nach Nutzungshäufigkeit bzw. –intensität gestaffeltes Preismodell (stufenweise Ausbaumöglichkeit z.B. nach Anzahl der Nutzer, Datensätze, Fälle o.ä.) zugrunde liegen.
Es ist beabsichtigt, einen langfristigen Vertrag (angestrebten Laufzeit von 10 Jahren) ohne Abnahmeverpflichtungen, die über die beschriebenen Pilotprojekte hinausgehen, abzuschließen. Diesem soll ein nach Nutzungshäufigkeit bzw. –intensität gestaffeltes Preismodell (stufenweise Ausbaumöglichkeit z.B. nach Anzahl der Nutzer, Datensätze, Fälle o.ä.) zugrunde liegen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-28 📅
Quelle: OJS 2017/S 019-032054 (2017-01-25)