2017 Zielplanung Neubauvorhaben Haus I

Städtisches KlinikumKarlsruhe gGmbH

Neubau eines Institutsgebäudes für Mikrobiologie und Apotheke (Haus I1); BGF 11 910 m mit 2 Tief- und 3 Obergeschossen: Gefahrenmeldetechnik nach DIN VDE 0833 und DIN 14675: Brandmeldetechnik, Zutrittskontrolle, Fluchttürsteuerung, Einbruchmeldetechnik, Video-Überwachung, BOS-Funk, Aufzugnotruf Zentrale.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-05-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Alarmanlagen und Antennen
Referenznummer: 2017-16-206
Kurze Beschreibung:
Neubau eines Institutsgebäudes für Mikrobiologie und Apotheke (Haus I1); BGF 11 910 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Alarmanlagen und Antennen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Städtisches KlinikumKarlsruhe gGmbH
Postanschrift: Moltkestr. 90
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-karlsruhe.com 🌏
E-Mail: gb6-vergabe@klinikum-karlsruhe.de 📧
Telefon: +49 7219741501 📞
Fax: +49 7219741509 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E88431915 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-28 📅
Datum des Beginns: 2016-09-12 📅
Datum des Endes: 2017-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 102-181080
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 006-006126
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH (Haus Y, EG, Raum 101), Franz-Lust-Str. 15, 76185 Karlsruhe. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des AG gemeinsam durchgeführt. Das Öffnungsverfahren verläuft gemäß § 14 EU VOB/A. Die Niederschrift des Öffnungstermins wird allen Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 41 445 378 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind die Gefahrenmeldetechnischen Gewerke (Brandmeldetechnik, Zutrittskontrolle, Fluchttürsteuerung, Einbruchmeldetechnik, Video-Überwachung, BOS-Funk und Aufzugnotruf Empfangszentrale) zur Ausstattung des neuen Institutsgebäudes Haus I1.
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Für die Brandmeldetechnik müssen zwingend Brandmeldezentralen der Firma Siemens (FC20xx) zum Einsatz kommen, um diese in den Sicherheitsring und an den zentralen Gefahrenmanager (Siemens Topsis) integrieren zu können.
Für die Zutrittskontrolle müssen Komponenten der Siemens Siport Produktreihe sowie SALTO Mechatronic Systeme angeboten werden, um diese in die Zentrale ZKS-Struktur einzubinden.
Für das BOS Funksystem sind Komponenten der Firma Schnoor anzubieten, um eine Synchronisation mit den bereits vorhandenen BOS-Systemen zu ermöglichen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 41 445 378 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH, Moltkestr. 90, 76133 Karlsruhe.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft gem. VOB/A § 6a EU. Hierfür ist das Formblatt KEV 179 zwingend zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegen ist der Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens aus den letzten 3 Geschäftsjahren für alle Leistungen unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (VOB/A § 6a EU). Der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz muss mindestens 900 000 EUR (netto) betragen.
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Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formblatt KEV 179 ist hierfür zwingend zu verwenden.
Die Umsatzzahlen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen und werden kumuliert betrachtet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zur Leistung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
3 Referenznachweise aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben:
— Ansprechpartner – Art der ausgeführten Leistung – Auftragssumme – Ausführungszeitraum – stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs einschl. Angabe der ausgeführten Mengen;
— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
— Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
— Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal);
— Angaben zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
— ggf. Angabe von Gewerken, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme (brutto).
Sicherheit für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaft) in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme einschl. Nachträge (brutto).
Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet wird, ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung einzureichen aus der die gesamtschuldnerische Haftung und ein vertretungsberechtigtes Mitglied der Bietergemeinschaft hervorgeht. Das Formblatt KEV 175 (s. Vergabeunterlagen) ist hierfür zwingend zu verwenden.
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Verpflichtungserklärung zum Landes Tariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG-BW, Bestätigung über Formblatt KEV 179.3 in den Vergabeunterlagen.
Im Rahmen der Ausführung des Auftrages ist die Baustellenordnung des Auftraggebers zu beachten.
Weitere Bedingungen siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen:
Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH (Haus Y, EG, Raum 101), Franz-Lust-Str. 15, 76185 Karlsruhe.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des AG gemeinsam durchgeführt. Das Öffnungsverfahren verläuft gemäß § 14 EU VOB/A.
Die Niederschrift des Öffnungstermins wird allen Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: gGmbH
Kontakt
Kontaktperson: Petra Häusler
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E88431915 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-lD-Nr. E88431915 kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ wird empfohlen, um in den Nachrichten-Verteiler (Bieterfragen, etc.) zu gelangen. Diese ist ebenfalls kostenlos. Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (E88431915).
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Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Etwaige Bieterfragen sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Kalendertage vor Angebotsabgabe zu stellen.
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Im Weiteren sind für die geforderten Erklärungen und Nachweise ausschließlich die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, welche ohne Verwendung dieser Formblätter eingereicht werden, vom weiteren Verfahren auszuschließen.
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Sofern Nachunternehmer vorgesehen werden, sind diese namentlich und in Bezug auf die hierfür vorgesehene Leistung zu benennen. Die Vorlage weiterer Nachweise (z. B. in Bezug auf Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers) ist im Rahmen der Angebotsauswertung noch nicht erforderlich; die Vergabestelle behält sich jedoch vor, solche weiteren Nachweise im Verlauf des weiteren Verfahrens anzufordern. Sollte sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Bieter nicht oder nicht mehr geeignet ist, behält sich die Vergabestelle auch einen nachträglichen Ausschluss vor.
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Ein Nachunternehmerwechsel (Neubennenung, Wegfall oder Auswechslung eines Nachunternehmers) nach Abschluss der Angebotsauswertung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich die dem AG unverzüglich anzuzeigen sind. Der AG behält sich vor, einen solchen Nachunternehmerwechsel in begründeten Fällen zu genehmigen; einen Anspruch hierauf haben die Bieter jedoch nicht.
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Die unter Punkt III.2 aufgeführten Eignungsnachweise sind prinzipiell nur durch den Hauptbieter bzw. Bietergemeinschaftsmitglieder zu erbringen. Hinsichtlich der Nachunternehmer reicht es aus, wenn die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit von dem Nachunternehmer für den von ihm verantworteten Leistungsbereich vorgelegt werden.
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Fehlende Erklärungen und Nachweise in den Angebotsunterlagen werden von der Vergabestelle nachgefordert.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
— § 160 Einleitung, Antrag:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 102-181080 (2016-05-25)