353300 B403, Nordumgehung Nordhorn mit Verlegung der B213. 170263 N3 u. N4-Unterführ. S-N-Kanal u. Überführ. "Nach Schleuse I"

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Neubau einer dreifeldrigen Stahlbetonbrücke, sowie ein dreifeldriges Integralbauwerk.
Die Stahlbetonbrücke unterführt den Süd-Nord-Kanal über eine Länge von 76 m.
Das Integralbauwerk überführt die Straße "Nach Schleuse I" über eine Länge von 33 m.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-03-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Straßenbrücken
Menge oder Umfang:
Pfahlgründung ca. 200 m; Bewehrten Beton herstellen ca. 2 000 m³; Mat. lief u. profilgerecht einbauen ca. 6 850 m3.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Straßenbrücken 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Postanschrift: Lucaskamp 9
Postleitzahl: 49809
Postort: Lingen (Ems)
Kontakt
Internetadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: poststelle-lin@nlstbv.niedersachsen.de 📧
Telefon: 0591/8007-172 📞
Fax: 0591/8007-145 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 065-111960
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
Unterlagen, welche auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: — Detaillierter Bauzeitenplan; — Urkalkulation des Hauptauftragnehmers und der Nachunternehmer. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen: Darlegung der besonderen Bedingungen: Nach § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (nds. GVBI. Nr. 20/2013, 7.11.2013) ist den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, ein Mindestentgelt i. S. d. AentG für den Bereich: (siehe www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Entsendung-von-Arbeitnehmern/inhalt.html) oder, sollte kein einschlägiger Mindestlohn bestehen oder dieser für die Beschäftigten ungünstiger sein, ein Mindestentgelt von 8,50 EUR brutto pro Stunde zu zahlen. Entsprechende Eigenerklärungen zu § 4 Abs. 1 bzw. § 5 Abs. 1 NTVergG sind vom Bieter mit dem Angebot und ggf. von den Nachunternehmern auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Erklärungen hinsichtlich der Mindestentgelte in geeigneter Weise zu kontrollieren. Für Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern (Teil- oder Vollzeit) sind gemäß § 11 NTVergG soziale Kriterien zu beachten. Der Bieter hat mit dem Angebot zu erklären, dass er im Rahmen der Leistungserbringung schwerbehinderte Menschen und/oder Auszubildende und/oder Langzeitarbeitslose beschäftigt und/oder die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf fördert und/oder sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt (Eigenerklärung zu § 11 NTVergG). Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten sozialen Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren. Als Nachweise sind vom Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau einer dreifeldrigen Stahlbetonbrücke, sowie ein dreifeldriges Integralbauwerk.
Die Stahlbetonbrücke unterführt den Süd-Nord-Kanal über eine Länge von 76 m.
Das Integralbauwerk überführt die Straße "Nach Schleuse I" über eine Länge von 33 m.
Menge oder Umfang:
Pfahlgründung ca. 200 m; Bewehrten Beton herstellen ca. 2 000 m³; Mat. lief u. profilgerecht einbauen ca. 6 850 m
Dauer: 450 Tage
Referenznummer: L-3-33-3311 /P353300-A169582
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordhorn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
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dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen,
dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Näheres siehe Vertragsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis der Eignung durch Angabe:
— Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
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— zur Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der Eignung durch:
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal;
— die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
— Qualifikation der zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)".
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme.
Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B und ZVB/E-StB.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-04-28 📅
Öffnungsort: Lingen (Ems).
Ort des Eröffnungstermins: Lingen (Ems).
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 034200
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Herrn Tenberg
Internetadresse: www.strassenbau.niedersachsen.de 🌏
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de (Suchbegriff: 170263 / B403) 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: L-3-33-3311 /P353300-A169582
Zusätzliche Informationen
Unterlagen, welche auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
— Detaillierter Bauzeitenplan;
— Urkalkulation des Hauptauftragnehmers und der Nachunternehmer.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen:
Darlegung der besonderen Bedingungen:
Nach § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (nds. GVBI. Nr. 20/2013, 7.11.2013) ist den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, ein Mindestentgelt i. S. d. AentG für den Bereich:
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(siehe www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Entsendung-von-Arbeitnehmern/inhalt.html) oder, sollte kein einschlägiger Mindestlohn bestehen oder dieser für die Beschäftigten ungünstiger sein, ein Mindestentgelt von 8,50 EUR brutto pro Stunde zu zahlen. Entsprechende Eigenerklärungen zu § 4 Abs. 1 bzw. § 5 Abs. 1 NTVergG sind vom Bieter mit dem Angebot und ggf. von den Nachunternehmern auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Erklärungen hinsichtlich der Mindestentgelte in geeigneter Weise zu kontrollieren.
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Für Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern (Teil- oder Vollzeit) sind gemäß § 11 NTVergG soziale Kriterien zu beachten. Der Bieter hat mit dem Angebot zu erklären, dass er im Rahmen der Leistungserbringung schwerbehinderte Menschen und/oder Auszubildende und/oder Langzeitarbeitslose beschäftigt und/oder die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf fördert und/oder sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt (Eigenerklärung zu § 11 NTVergG). Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten sozialen Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren. Als Nachweise sind vom Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: NLStBV
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76A
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de 📧
Telefon: 0511 / 3034-01 📞
Internetadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de 🌏
Fax: 0511 / 3034-2099 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Quelle: OJS 2016/S 065-111960 (2016-03-23)