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Der Beginn der nachfolgend aufgeführten Arbeiten durch den AN hat jeweils innerhalb von 12 Arbeitstagen nach Aufforderung des AG zu erfolgen. Baustufe 1 (28.9.2016 – 30.11.2016):
— Tiefbauabschnitt Sporthalle: Fertigstellung innerhalb von 25 AT nach Beginn,
— Tiefbauabschnitt Anbau: Fertigstellung innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Beginn.
Baustufe 2 (1.10.2016-23.11.2016):
— Komplettierung Südostecke RW Anbau: Fertigstellung innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Beginn,
— Tiefbauabschnitt Nord: Fertigstellung innerhalb von 35 Arbeitstagen nach Beginn.
Baustufe 3 (1.2.2017-31.3.2017):
— Querung der Baustraße mit Medienanbindungen: Fertigstellung innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Beginn,
— Tiefbauabschnitt Versorgung (TW/FW) Neubau Sporthalle: Fertigstellung innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Beginn.
Baustufe 4. -/-.
Baustufe 5 (1.8.2017-30.9.2017):
— Tiefbauabschnitt Entwässerung Haus A: Fertigstellung innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Beginn.
Baustufe 6 (31.8.2017-22.12.2017):
— Tiefbauabschnitt Medien vor Verbinder: Fertigstellung innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Beginn,
— Tiefbauabschnitt Medien zw. Alt-/Neubau: Fertigstellung innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Beginn,
— Tiefbauabschnitt Außensportfeld: Fertigstellung innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Beginn.
Baustufe 7 (1.3.2018-29.6.2018):
— Tiefbauabschnitt Füllkörperrigole: Fertigstellung innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Beginn,
— grabenlose Sanierung Entwässerung: Fertigstellung innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Beginn,
— Fettabscheider/Erhöhung Schächte: Fertigstellung innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Beginn,
— finale Umverlegung Kabel Stadtbeleuchtung: Fertigstellung innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Beginn.
Zusätzlich gefordert Nachweise:
— Nachweis RAL-Gütezeichen der Beurteilungsgruppe AK2 oder gleichwertige Nachweisführung;
— Nachweis RAL-Gütezeichen S, I, R, D,
— Nachweis Zertifizierung AGFW-Arbeitsblatt FW 601, Prüfgruppe FW2 oder gleichwertige Nachweisführung,
— Nachweis Zertifizierung gemäß DVGW GW 301, W3 oder gleichwertige Nachweisführung.