WieS@N- Wiesbadener Schulen am Netz Alle 79 Wiesbadener Schulstandorte sind über einen gemeinsamen, geschützten Internetzugang mit dem Internet verbunden (WieS@N). Dieses Wiesbadener Schulnetz soll an die neuen Bedingungen und Entwicklungen angepasst und mit höheren Bandbreiten weitergeführt werden. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem 1.3.2017 und endet mit dem 28.2.2021. Für die Umsetzung von WieS@N stehen jährlich netto 193 300 EUR zur Verfügung. Für die gesamte Laufzeit stehen insgesamt 773 200 EUR netto zur Verfügung. Leistungskriterien für WieS@N 2017 – 2021 (Auszug) Im Zuge des Verhandlungsverfahrens soll für WieS@N ab März 2017 für die Dauer von vier Jahren die bestmögliche Lösung bzgl. Internetanbindungen für Wiesbadener Schulen gefunden werden. Folgende Kriterien und Anforderungen sind für die WieS@N 2017-2021 Umsetzung relevant: WieS@N wird weiterhin mit einem zentralen Ansatz (MPLS o. ä.) geplant. Wenn der zentrale Ansatz nicht umsetzbar ist, kann über eine andere Konzeption verhandelt werden. Sollte Mehraufwand auf Seiten des Auftraggebers entstehen, wird dieser im Verfahren ermittelt und in der Gesamtkalkulation des Auftraggebers berücksichtigt, das nähere Vorgehen wird im Dokument „LV-Auszug und Hinweise“ beschrieben. Die Anbindung wird im Dual-Stack betrieben. Jede Schule verfügt über mindestens eine öffentliche IPv4-Adresse, für WieS@N-Dienste stehen weitere 20 bereit. Das gemeinsame WieS@N verfügt über einen IPv6 Firmen-Adressbereich. Die Anbindungen benötigen keine synchronen (symmetrischen) Bandbreiten. Von folgenden Verhältnissen von Down- zu Upstream wird ausgegangen: 10 (16) Mbit/s Downstream: 2 (2,4) Mbit/s Upstream; 50 Mbit/s Downstream: 10 Mbit/s Upstream; 100 Mbit/s Downstream: 10 (40) Mbit/s Upstream. Die Bandbreite für das zentrale Internetbackbone muss sowohl im Downstream wie im Upstream mindestens ein Drittel der aufsummierten gewerteten Schul-/Standortbandbreiten entsprechen. Davon muss die Hälfte garantiert werden. Die zentrale Serverfarm wird weiterhin an der Lokation des Providers gehostet werden. Sie kann jedoch auch auf verschiedene Standorte aufgeteilt werden. Konkrete Anforderungen und weitere Angaben können den beigefügten (Download-)Dokumenten „LV-Auszug und Hinweise“ und der „Übersicht Anbindung der Wiesbadener Schulen“ entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Internet
Menge oder Umfang:
Insgesamt sollen an zurzeit 79 Schulstandorten die bestehenden Bandbreiten erhöht werden. Eine entsprechende Übersicht über die Anbindung der Wiesbadener Schulen steht zum Download bereit. Weitere Einzelheiten sind der Anlage „LV-Auszug und Hinweise“ zu entnehmen.773 200
Insgesamt sollen an zurzeit 79 Schulstandorten die bestehenden Bandbreiten erhöht werden. Eine entsprechende Übersicht über die Anbindung der Wiesbadener Schulen steht zum Download bereit. Weitere Einzelheiten sind der Anlage „LV-Auszug und Hinweise“ zu entnehmen.773 200
Gesamtwert des Auftrags: 773 200 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Internet📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Schulamt
Postanschrift: Schillerplatz 1-2
Postleitzahl: 65185
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: http://www.Wiesbaden.de🌏
E-Mail: staedtisches-schulamt@wiesbaden.de📧
Telefon: +49 611312204📞
Fax: +49 611314912 📠
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Im folgenden Verhandlungsverfahren wird als Zuschlagskriterium das beste Preis/Leistungs-Verhältnis den Ausschlag geben und zwar wie folgt:
Bewertungskriterien Preis (Gewichtung 30 %).
Beim Bewertungskriterium Preis wird das günstigste Angebot gleich 100 Punkte gesetzt. Die Abweichung des Gesamtpreises anderer Angebote wird als prozentualer Abzug von 100 Punkten gewertet, wobei grundsätzlich der sich (durch angebotene Lösungen entstehende und in den Verhandlungen spezifizierte) mögliche ergebende Mehraufwand auf Seiten des Auftraggebers in die Ermittlung der Gesamtkosten für das Bewertungskriterium Preis (als fiktive Berechnung) mit einbezogen wird.
Bewertungskriterium Bandbreite (Gewichtung 70 %).
Das Bewertungskriterium Bandbreite setzt sich aus 2 Komponenten zusammen, den Bandbreiten der einzelnen Schulen/Standorte sowie der Bandbreite des zentralen Internet-Backbones. Die Summe der Bewertungspunkte der beiden einzelnen Komponenten ergibt die Gesamtpunktzahl des Kriteriums. Die höchste Punktzahl wird 100 % gleichgesetzt, andere Angebote werden entsprechend ihrer erreichten Punktzahl mit einem prozentualen Abschlag belegt.
(Einzelheiten zu den Bewertungskriterien und deren Berechnung finden sich in der Datei „LV-Auszug und Hinweise“)
Bereitgestellte Formulare: Die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten drei Dateien „Referenzliste“, „Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit und VE nach HVTG“ und „Nachweis der Leistungsfähigkeit“ können zur Abgabe der Teilnahmeanträge verwendet werden. Sie stellen einen Service und eine Vereinfachung der geforderten Unterlagen dar.
Die weiteren im Download bereitgestellten Dateien beziehen sich auf die Vertragsunterlagen (Leistungsverzeichnis etc.) der folgenden Ausschreibung und dienen der vorsorglichen Information.
Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das o. g. E-Mail-Postfach zu führen.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: https://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=OD6WRQUYMHYOW23W
Nachr. HAD-Ref.: 2131/2301;
Nachr. V-Nr/AKZ: 40-801/16 WieS@N 2017-2021.
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Im folgenden Verhandlungsverfahren wird als Zuschlagskriterium das beste Preis/Leistungs-Verhältnis den Ausschlag geben und zwar wie folgt:
Bewertungskriterien Preis (Gewichtung 30 %).
Beim Bewertungskriterium Preis wird das günstigste Angebot gleich 100 Punkte gesetzt. Die Abweichung des Gesamtpreises anderer Angebote wird als prozentualer Abzug von 100 Punkten gewertet, wobei grundsätzlich der sich (durch angebotene Lösungen entstehende und in den Verhandlungen spezifizierte) mögliche ergebende Mehraufwand auf Seiten des Auftraggebers in die Ermittlung der Gesamtkosten für das Bewertungskriterium Preis (als fiktive Berechnung) mit einbezogen wird.
Bewertungskriterium Bandbreite (Gewichtung 70 %).
Das Bewertungskriterium Bandbreite setzt sich aus 2 Komponenten zusammen, den Bandbreiten der einzelnen Schulen/Standorte sowie der Bandbreite des zentralen Internet-Backbones. Die Summe der Bewertungspunkte der beiden einzelnen Komponenten ergibt die Gesamtpunktzahl des Kriteriums. Die höchste Punktzahl wird 100 % gleichgesetzt, andere Angebote werden entsprechend ihrer erreichten Punktzahl mit einem prozentualen Abschlag belegt.
(Einzelheiten zu den Bewertungskriterien und deren Berechnung finden sich in der Datei „LV-Auszug und Hinweise“)
Bereitgestellte Formulare: Die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten drei Dateien „Referenzliste“, „Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit und VE nach HVTG“ und „Nachweis der Leistungsfähigkeit“ können zur Abgabe der Teilnahmeanträge verwendet werden. Sie stellen einen Service und eine Vereinfachung der geforderten Unterlagen dar.
Die weiteren im Download bereitgestellten Dateien beziehen sich auf die Vertragsunterlagen (Leistungsverzeichnis etc.) der folgenden Ausschreibung und dienen der vorsorglichen Information.
Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das o. g. E-Mail-Postfach zu führen.
Alle 79 Wiesbadener Schulstandorte sind über einen gemeinsamen, geschützten Internetzugang mit dem Internet verbunden (WieS@N). Dieses Wiesbadener Schulnetz soll an die neuen Bedingungen und Entwicklungen angepasst und mit höheren Bandbreiten weitergeführt werden.
Alle 79 Wiesbadener Schulstandorte sind über einen gemeinsamen, geschützten Internetzugang mit dem Internet verbunden (WieS@N). Dieses Wiesbadener Schulnetz soll an die neuen Bedingungen und Entwicklungen angepasst und mit höheren Bandbreiten weitergeführt werden.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem 1.3.2017 und endet mit dem 28.2.2021.
Für die Umsetzung von WieS@N stehen jährlich netto 193 300 EUR zur Verfügung. Für die gesamte Laufzeit stehen insgesamt 773 200 EUR netto zur Verfügung.
Leistungskriterien für WieS@N 2017 – 2021 (Auszug)
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens soll für WieS@N ab März 2017 für die Dauer von vier Jahren die bestmögliche Lösung bzgl. Internetanbindungen für Wiesbadener Schulen gefunden werden.
Folgende Kriterien und Anforderungen sind für die WieS@N 2017-2021 Umsetzung relevant:
WieS@N wird weiterhin mit einem zentralen Ansatz (MPLS o. ä.) geplant. Wenn der zentrale Ansatz nicht umsetzbar ist, kann über eine andere Konzeption verhandelt werden. Sollte Mehraufwand auf Seiten des Auftraggebers entstehen, wird dieser im Verfahren ermittelt und in der Gesamtkalkulation des Auftraggebers berücksichtigt, das nähere Vorgehen wird im Dokument „LV-Auszug und Hinweise“ beschrieben.
WieS@N wird weiterhin mit einem zentralen Ansatz (MPLS o. ä.) geplant. Wenn der zentrale Ansatz nicht umsetzbar ist, kann über eine andere Konzeption verhandelt werden. Sollte Mehraufwand auf Seiten des Auftraggebers entstehen, wird dieser im Verfahren ermittelt und in der Gesamtkalkulation des Auftraggebers berücksichtigt, das nähere Vorgehen wird im Dokument „LV-Auszug und Hinweise“ beschrieben.
Die Anbindung wird im Dual-Stack betrieben. Jede Schule verfügt über mindestens eine öffentliche IPv4-Adresse, für WieS@N-Dienste stehen weitere 20 bereit. Das gemeinsame WieS@N verfügt über einen IPv6 Firmen-Adressbereich.
Die Anbindungen benötigen keine synchronen (symmetrischen) Bandbreiten. Von folgenden Verhältnissen von Down- zu Upstream wird ausgegangen:
Die Bandbreite für das zentrale Internetbackbone muss sowohl im Downstream wie im Upstream mindestens ein Drittel der aufsummierten gewerteten Schul-/Standortbandbreiten entsprechen. Davon muss die Hälfte garantiert werden.
Die zentrale Serverfarm wird weiterhin an der Lokation des Providers gehostet werden. Sie kann jedoch auch auf verschiedene Standorte aufgeteilt werden.
Konkrete Anforderungen und weitere Angaben können den beigefügten (Download-)Dokumenten „LV-Auszug und Hinweise“ und der „Übersicht Anbindung der Wiesbadener Schulen“ entnommen werden.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Insgesamt sollen an zurzeit 79 Schulstandorten die bestehenden Bandbreiten erhöht werden. Eine entsprechende Übersicht über die Anbindung der Wiesbadener Schulen steht zum Download bereit. Weitere Einzelheiten sind der Anlage „LV-Auszug und Hinweise“ zu entnehmen.
Insgesamt sollen an zurzeit 79 Schulstandorten die bestehenden Bandbreiten erhöht werden. Eine entsprechende Übersicht über die Anbindung der Wiesbadener Schulen steht zum Download bereit. Weitere Einzelheiten sind der Anlage „LV-Auszug und Hinweise“ zu entnehmen.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 40-801/16 WieS@N 2017-2021
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: RC04
RC03
JA10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Wiesbaden, Wiesbaden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A, § 7 EG Abs. 1, 4, 5, 8 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A, § 7 EG Abs. 1, 4, 5, 8 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen.
Nutzen Sie bitte die als Download hinterlegten Vorlagen (Nachweis der Leistungsfähigkeit, Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit, Referenzliste) Ersatzweise können Sie diese auch per E-Mail unter der unter A I „Weitere Auskünfte erteilen“ hinterlegten E-Mail-Adresse kostenlos anfordern.
Nutzen Sie bitte die als Download hinterlegten Vorlagen (Nachweis der Leistungsfähigkeit, Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit, Referenzliste) Ersatzweise können Sie diese auch per E-Mail unter der unter A I „Weitere Auskünfte erteilen“ hinterlegten E-Mail-Adresse kostenlos anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bewerbungsbedingungen:
Es wird mindestens 1 Referenz aus vergleichbaren Projekten (nicht älter als 7 Jahre) gefordert, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, – unter Angabe von Auftragswert, Leistungsort, Leistungszeit(raum) sowie Kunde (Auftraggeber) und Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es wird mindestens 1 Referenz aus vergleichbaren Projekten (nicht älter als 7 Jahre) gefordert, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, – unter Angabe von Auftragswert, Leistungsort, Leistungszeit(raum) sowie Kunde (Auftraggeber) und Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners.
Mindestanforderungen an die (Vergleichbarkeit der) Referenz: Auftragswert 50 000 EUR p. a., zentrale Netzwerkkonzeption (die Art der technischen Umsetzung ist nicht relevant), Bandbreiten mindestens 10 Mbit/s Downstream und 2 Mbit/s Upstream, mindestens 10 Standorte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestanforderungen an die (Vergleichbarkeit der) Referenz: Auftragswert 50 000 EUR p. a., zentrale Netzwerkkonzeption (die Art der technischen Umsetzung ist nicht relevant), Bandbreiten mindestens 10 Mbit/s Downstream und 2 Mbit/s Upstream, mindestens 10 Standorte.
Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit und Verpflichtungserklärung nach HVTG
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit ist die Höhe des Umsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben.
Folgende Dokumente werden zum Download zur Verfügung gestellt und können verwendet werden:
— Referenzliste;
— Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit und Verpflichtungserklärung nach HVTG;
— Nachweis der Leistungsfähigkeit.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 2, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entspricht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 2, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entspricht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Im Falle der Beauftragung sichert der Auftragnehmer zu, alle Wiesbadener Schulen mit den jeweils vereinbarten Bandbreiten zu versorgen.
Mindeststandards:
Einzelheiten bzgl. geforderter Standards und Mindestbandbreiten entnehmen Sie bitte den Dokumenten (Downloadbereich) „LV-Auszug und Hinweise“ und „Übersicht Anbindung der Wiesbadener Schulen“.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen erfolgen gemäß § 19 HVTG, VOL/B sowie den Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-04-21 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (unter Berücksichtigung eines evtl. Mehraufwandes beim AG) (30)
2. Bandbreiten (70)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Reinhard Debus
Name: Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Schulamt
URL der Dokumente: http://www.wiesbaden.de🌏
Name: Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Zentrale Verdingungsstelle
Postanschrift: Gustav-Stresemann-Ring 15
Postleitzahl: 65189
Kontaktperson: Zimmer A 520
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Im folgenden Verhandlungsverfahren wird als Zuschlagskriterium das beste Preis/Leistungs-Verhältnis den Ausschlag geben und zwar wie folgt:
Bewertungskriterien Preis (Gewichtung 30 %).
Beim Bewertungskriterium Preis wird das günstigste Angebot gleich 100 Punkte gesetzt. Die Abweichung des Gesamtpreises anderer Angebote wird als prozentualer Abzug von 100 Punkten gewertet, wobei grundsätzlich der sich (durch angebotene Lösungen entstehende und in den Verhandlungen spezifizierte) mögliche ergebende Mehraufwand auf Seiten des Auftraggebers in die Ermittlung der Gesamtkosten für das Bewertungskriterium Preis (als fiktive Berechnung) mit einbezogen wird.
Beim Bewertungskriterium Preis wird das günstigste Angebot gleich 100 Punkte gesetzt. Die Abweichung des Gesamtpreises anderer Angebote wird als prozentualer Abzug von 100 Punkten gewertet, wobei grundsätzlich der sich (durch angebotene Lösungen entstehende und in den Verhandlungen spezifizierte) mögliche ergebende Mehraufwand auf Seiten des Auftraggebers in die Ermittlung der Gesamtkosten für das Bewertungskriterium Preis (als fiktive Berechnung) mit einbezogen wird.
Bewertungskriterium Bandbreite (Gewichtung 70 %).
Das Bewertungskriterium Bandbreite setzt sich aus 2 Komponenten zusammen, den Bandbreiten der einzelnen Schulen/Standorte sowie der Bandbreite des zentralen Internet-Backbones. Die Summe der Bewertungspunkte der beiden einzelnen Komponenten ergibt die Gesamtpunktzahl des Kriteriums. Die höchste Punktzahl wird 100 % gleichgesetzt, andere Angebote werden entsprechend ihrer erreichten Punktzahl mit einem prozentualen Abschlag belegt.
Das Bewertungskriterium Bandbreite setzt sich aus 2 Komponenten zusammen, den Bandbreiten der einzelnen Schulen/Standorte sowie der Bandbreite des zentralen Internet-Backbones. Die Summe der Bewertungspunkte der beiden einzelnen Komponenten ergibt die Gesamtpunktzahl des Kriteriums. Die höchste Punktzahl wird 100 % gleichgesetzt, andere Angebote werden entsprechend ihrer erreichten Punktzahl mit einem prozentualen Abschlag belegt.
(Einzelheiten zu den Bewertungskriterien und deren Berechnung finden sich in der Datei „LV-Auszug und Hinweise“)
Bereitgestellte Formulare: Die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten drei Dateien „Referenzliste“, „Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit und VE nach HVTG“ und „Nachweis der Leistungsfähigkeit“ können zur Abgabe der Teilnahmeanträge verwendet werden. Sie stellen einen Service und eine Vereinfachung der geforderten Unterlagen dar.
Bereitgestellte Formulare: Die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten drei Dateien „Referenzliste“, „Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit und VE nach HVTG“ und „Nachweis der Leistungsfähigkeit“ können zur Abgabe der Teilnahmeanträge verwendet werden. Sie stellen einen Service und eine Vereinfachung der geforderten Unterlagen dar.
Die weiteren im Download bereitgestellten Dateien beziehen sich auf die Vertragsunterlagen (Leistungsverzeichnis etc.) der folgenden Ausschreibung und dienen der vorsorglichen Information.
Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das o. g. E-Mail-Postfach zu führen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bewerber/Bieter den Vergabeverstoß nicht unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bewerber/Bieter den Vergabeverstoß nicht unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 048-080202 (2016-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 40-80116 WieS@N 2017-2021
Kurze Beschreibung:
WieS@N- Wiesbadener Schulen am Netz.
Alle 79 Wiesbadener Schulstandorte sind über einen gemeinsamen, geschützten Internetzugang mit dem Internet verbunden (WieS@N). Dieses Wiesbadener Schulnetz soll an die neuen Bedingungen und Entwicklungen angepasst und mit höheren Bandbreiten weitergeführt werden. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem 1.3.2017 und endet mit dem 28.2.2021. Für die Umsetzung von WieS@N stehen jährlich netto 193 300 EUR zur Verfügung. Für die gesamte Laufzeit stehen insgesamt 773 200 EUR netto zur Verfügung. Leistungskriterien für WieS@N 2017 – 2021 (Auszug).
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens soll für WieS@N ab März 2017 für die Dauer von 4 Jahren die bestmögliche Lösung bzgl. Internetanbindungen für Wiesbadener Schulen gefunden werden.
Alle 79 Wiesbadener Schulstandorte sind über einen gemeinsamen, geschützten Internetzugang mit dem Internet verbunden (WieS@N). Dieses Wiesbadener Schulnetz soll an die neuen Bedingungen und Entwicklungen angepasst und mit höheren Bandbreiten weitergeführt werden. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem 1.3.2017 und endet mit dem 28.2.2021. Für die Umsetzung von WieS@N stehen jährlich netto 193 300 EUR zur Verfügung. Für die gesamte Laufzeit stehen insgesamt 773 200 EUR netto zur Verfügung. Leistungskriterien für WieS@N 2017 – 2021 (Auszug).
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens soll für WieS@N ab März 2017 für die Dauer von 4 Jahren die bestmögliche Lösung bzgl. Internetanbindungen für Wiesbadener Schulen gefunden werden.
Gesamtwert des Auftrags: 862454.88 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das o. g. E-Mail-Postfach zu führen.
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das o. g. E-Mail-Postfach zu führen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
WieS@N- Wiesbadener Schulen am Netz.
Alle 79 Wiesbadener Schulstandorte sind über einen gemeinsamen, geschützten Internetzugang mit dem Internet verbunden (WieS@N). Dieses Wiesbadener Schulnetz soll an die neuen Bedingungen und Entwicklungen angepasst und mit höheren Bandbreiten weitergeführt werden. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem 1.3.2017 und endet mit dem 28.2.2021. Für die Umsetzung von WieS@N stehen jährlich netto 193 300 EUR zur Verfügung. Für die gesamte Laufzeit stehen insgesamt 773 200 EUR netto zur Verfügung. Leistungskriterien für WieS@N 2017 – 2021 (Auszug).
Alle 79 Wiesbadener Schulstandorte sind über einen gemeinsamen, geschützten Internetzugang mit dem Internet verbunden (WieS@N). Dieses Wiesbadener Schulnetz soll an die neuen Bedingungen und Entwicklungen angepasst und mit höheren Bandbreiten weitergeführt werden. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem 1.3.2017 und endet mit dem 28.2.2021. Für die Umsetzung von WieS@N stehen jährlich netto 193 300 EUR zur Verfügung. Für die gesamte Laufzeit stehen insgesamt 773 200 EUR netto zur Verfügung. Leistungskriterien für WieS@N 2017 – 2021 (Auszug).
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens soll für WieS@N ab März 2017 für die Dauer von 4 Jahren die bestmögliche Lösung bzgl. Internetanbindungen für Wiesbadener Schulen gefunden werden.
Alle 79 Wiesbadener Schulstandorte sind über einen gemeinsamen, geschützten Internetzugang mit dem Internet verbunden (WieS@N). Dieses Wiesbadener Schulnetz soll an die neuen Bedingungen und Entwicklungen angepasst und mit höheren Bandbreiten weitergeführt werden. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem 1.3.2017 und endet mit dem 28.2.2021. Für die Umsetzung von WieS@N stehen jährlich netto 193 300 EUR zur Verfügung. Für die gesamte Laufzeit stehen insgesamt 773 200 EUR netto zur Verfügung. Leistungskriterien für WieS@N 2017 – 2021 (Auszug)
Alle 79 Wiesbadener Schulstandorte sind über einen gemeinsamen, geschützten Internetzugang mit dem Internet verbunden (WieS@N). Dieses Wiesbadener Schulnetz soll an die neuen Bedingungen und Entwicklungen angepasst und mit höheren Bandbreiten weitergeführt werden. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem 1.3.2017 und endet mit dem 28.2.2021. Für die Umsetzung von WieS@N stehen jährlich netto 193 300 EUR zur Verfügung. Für die gesamte Laufzeit stehen insgesamt 773 200 EUR netto zur Verfügung. Leistungskriterien für WieS@N 2017 – 2021 (Auszug)
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preis (unter Berücksichtigung eines evtl. Mehraufwandes beim AG)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bandbreiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Gewichtung des Preises: 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-21 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bewerber/Bieter den Vergabeverstoß nicht unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bewerber/Bieter den Vergabeverstoß nicht unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2016/S 209-378711 (2016-10-25)