Abbruch und Ersatzneubau einer Wirtschaftswegeunterführung im Zuge des Ausbaus des 9. Bauabschnittes der B 49 zwischen Leun und Tiefenbach

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Dillenburg

Abbruch und Ersatzneubau einer Feldwegeüberführung im Zuge der B 49 incl. Erdarbeiten hierfür B49, 4-streifiger Ausbau; 9. Abschnitt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.

Wer?

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-04-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken
Menge oder Umfang:
“Abbruch Bestandsbauwerk 3-Feld Rahmenbauwerk, Stützweiten 9,10m-16,80m-9,80m mit schräg gestellten Stützen und einstegigem vorgespanntem Vollquerschnitt,...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Dillenburg
Postanschrift: Moritzstraße 16
Postleitzahl: 35683
Postort: Dillenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.vergabe.hessen.de 🌏
E-Mail: vergabe.dillenburg@mobil.hessen.de 📧
Telefon: +49 2771/840-0 📞
Fax: +49 2771/840-345 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 076-133118
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 229-416069
ABl. S-Ausgabe: 76
Zusätzliche Informationen

“Insbesondere Nennung der Stelle an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann”
Quelle: OJS 2016/S 076-133118 (2016-04-14)