Auftragsbekanntmachung (2016-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Berufsschulen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Berufsschulen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Fürstenfeldbruck, vertreten durch den Kreiseigenen Hochbau
Postanschrift: Münchner Straße 32
Postleitzahl: 82256
Postort: Fürstenfeldbruck
Kontakt
E-Mail: karin.stagge@lra-ffb.bayern.de📧
“Bieteranfragen werden bis maximal 6 Kalendertage vor Submission beantwortet.”
Quelle: OJS 2016/S 249-459257 (2016-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Abriss und Neubau der Staatlichen Berufsschule Fürstenfeldbruck.” Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von weiterführenden Schulen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Fürstenfeldbruck🏙️
“Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen...”
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen. Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 079-151847 (2017-04-20)