Abruf-/ Rahmenvertrag: Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Das LANUV NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie weiteren Laborverbrauchsmaterialien für 4 Jahre zu vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-06 Auftragsbekanntmachung
2016-06-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Anorganische und organische Grundchemikalien
Menge oder Umfang:
Der Bedarf aller beteiligten Behörden kann der veröffentlichten Umsatzübersicht entnommen werden.Folgende Lose wurden gebildet:Chemikalien:C1 Chemikalien der Hersteller Merck, Sigma-Aldrich, Fluka, Riedel-de Haaen;C2 Chemikalien der Hersteller LGC (Promochem), Ehrensdorfer, Ultra Science;C3 Chemikalien des Herstellers Kraft;C4 Reagenziensätze des Herstellers Macherey und Nagel für Photometer-Anwendungen.Laborverbrauchsmaterialien:V1 Allgemeines Laborverbrauchsmaterial gemäß Artikelliste in 4 Gruppen;V2 Chromatographie-Autosamplergefäße gemäß Artikelliste;V3 Dosierhilfsmittel des Herstellers Eppendorf, z. B. Einkanal-Pipetten, Pipettenspitzen, Combitips;V4 Dosierhilfsmittel des Herstellers Brand, z. B. Flaschenaufsatzdispenser, Pipetten, Pipettenspitzen;V5 Filtermaterialien des Herstellers Whatman: Filterpapiere, Membranfilter, in verschiedenen Größen und Qualitäten;V6 Filtermaterialien des Herstellers Sartorius: Membranfilter, Spritzenvorsatzfilter in verschiedenen Größen und Qualitäten;V7 Trennmaterialien des Herstellers Macherey und Nagel: Filter, Kartuschen, Säulen;V8 Kunststoffautosamplergefäße des Herstellers Sarstedt, verschiedene Größen;V9 Kunststoffautosamplergefäße des Herstellers Greiner, verschiedene Größen;V10 Elektroden + Zubehör/Verbrauchsmaterial zu Vorort-Messgeräten des Herstellers WTW;V11 Schutzbrillen des Herstellers UVEX gemäß Katalog und auch mit optischem Glas nach Sehstärkenvorgabe mit individueller Größen- und Modell-Anpassung vor Ort.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Anorganische und organische Grundchemikalien 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de 📧
Fax: +49 023613053268 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 070-121987
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
a) das LANUV stellt die Vergabeunterlagen den interessierten Bietern / Unternehmen auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de zum elektronischen Abruf frei, direkt und vollständig zur Verfügung. b) eine Erstattung der Kosten / Aufwendungen des Bieters für die Erstellung und Einreichung eines Angebotes sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen durch den Auftraggeber findet nicht statt. c) Bieter sowie deren Vertreter / Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A). Bekanntmachungs-ID: CXPNYRCY09Y.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge: Nicht bekannt, vermutlich schwankend.
Kurze Beschreibung:
Das LANUV NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie weiteren Laborverbrauchsmaterialien für 4 Jahre zu vergeben.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los C1 Chemikalien
Kurze Beschreibung:
Chemikalien einschließlich Standards der Hersteller Merck, Sigma-Aldrich, Fluka, Riedel-de Haaen.
Menge oder Umfang: Der Bedarf ergibt sich aus der veröffentlichten Umsatzübersicht.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los C2 Chemikalien
Kurze Beschreibung:
Chemikalien einschließlich Standards der Hersteller LGC (Promochem), Ehrensdorfer, Ultra Science.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los C3 Chemikalien
Kurze Beschreibung: Chemikalien einschließlich Standards des Herstellers Kraft.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los C4 Chemikalien
Kurze Beschreibung: Reagenziensätze des Herstellers Macherey und Nagel für Photometer-Anwendungen.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los V1 Laborverbrauchsmaterial
Kurze Beschreibung: Allgemeines Laborverbrauchsmaterial.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Los V2 Laborverbrauchsmaterial
Kurze Beschreibung: Chromatographie-Autosamplergefäße gemäß Artikelliste.
Menge oder Umfang: Der Bedarf kann der veröffentlichten Umsatzübersicht entnommen werden.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Los V3 Laborverbrauchsmaterial
Kurze Beschreibung:
Dosierhilfsmittel des Herstellers Eppendorf, z. B Einkanal-Pipetten, Pipettenspitzen, Combitips.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Los V4 Laborverbrauchsmaterial
Kurze Beschreibung:
Dosierhilfsmittel des Herstellers Brand, z. B. Flaschenaufsatzdispenser, Pipetten, Pipettenspitzen.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Los V5 Laborverbrauchsmaterial
Kurze Beschreibung:
Filtermaterialien des Herstellers Whatman: Filterpapiere, Membranfilter, in verschiedenen Größen und Qualitäten.
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Los V6 Laborverbrauchsmaterial
Kurze Beschreibung:
Filtermaterialien des Herstellers Sartorius: Membranfilter, Spritzenvorsatzfilter in verschiedenen Größen und Qualitäten.
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Los V7 Laborverbrauchsmaterial
Kurze Beschreibung: Trennmaterialien des Herstellers Macherei und Nagel: Filter, Kartuschen, Säulen.
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Los V8 Laborverbrauchsmaterial
Kurze Beschreibung: Kunststoffautosamplergefäße des Herstellers Sarstedt, verschiedene Größen.
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Los V9 Laborverbrauchsmaterial
Kurze Beschreibung: Kunststoffautosamplergefäße des Herstellers Greiner, verschiedene Größen.
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Los V10 Laborverbrauchsmaterial
Kurze Beschreibung:
Elektroden + Zubehör/Verbrauchsmaterial zu Vorort-Messgeräten des Herstellers WTW.
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Los V11 Laborverbrauchsmaterial
Kurze Beschreibung:
Schutzbrillen des Herstellers UVEX gemäß Katalog und auch mit optischem Glas nach Sehstärkenvorgabe mit individueller Größen- und Modell-Anpassung vor Ort.
Menge oder Umfang:
Der Bedarf aller beteiligten Behörden kann der veröffentlichten Umsatzübersicht entnommen werden.
Folgende Lose wurden gebildet:
Chemikalien:
C1 Chemikalien der Hersteller Merck, Sigma-Aldrich, Fluka, Riedel-de Haaen;
C2 Chemikalien der Hersteller LGC (Promochem), Ehrensdorfer, Ultra Science;
C3 Chemikalien des Herstellers Kraft;
C4 Reagenziensätze des Herstellers Macherey und Nagel für Photometer-Anwendungen.
Laborverbrauchsmaterialien:
V1 Allgemeines Laborverbrauchsmaterial gemäß Artikelliste in 4 Gruppen;
V2 Chromatographie-Autosamplergefäße gemäß Artikelliste;
V3 Dosierhilfsmittel des Herstellers Eppendorf, z. B. Einkanal-Pipetten, Pipettenspitzen, Combitips;
V4 Dosierhilfsmittel des Herstellers Brand, z. B. Flaschenaufsatzdispenser, Pipetten, Pipettenspitzen;
V5 Filtermaterialien des Herstellers Whatman: Filterpapiere, Membranfilter, in verschiedenen Größen und Qualitäten;
V6 Filtermaterialien des Herstellers Sartorius: Membranfilter, Spritzenvorsatzfilter in verschiedenen Größen und Qualitäten;
V7 Trennmaterialien des Herstellers Macherey und Nagel: Filter, Kartuschen, Säulen;
V8 Kunststoffautosamplergefäße des Herstellers Sarstedt, verschiedene Größen;
V9 Kunststoffautosamplergefäße des Herstellers Greiner, verschiedene Größen;
V10 Elektroden + Zubehör/Verbrauchsmaterial zu Vorort-Messgeräten des Herstellers WTW;
V11 Schutzbrillen des Herstellers UVEX gemäß Katalog und auch mit optischem Glas nach Sehstärkenvorgabe mit individueller Größen- und Modell-Anpassung vor Ort.
Referenznummer: 14204/15/EU
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die aktuellen Lieferorte aller beteiligten Behörden können den veröffentlichten Ausschreibungsbestimmungen entnommen werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaats des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist (§ 7 EG Abs. 8 VOL/A). Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.
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b) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
c) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck VOL 5b EG), ggf. auch für alle Subunternehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft.
c) soweit zutreffend: ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt Bietergemeinschaftserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Berufshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an).
b) Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GWO (Gewerbeordnung) für den / die Bieter anfordern, der / die den Zuschlag erhalten soll(en).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Keine Kautionen und Sicherheiten im engeren Sinne, jedoch sind dem Angebot zwingend beizufügen:
a) Angebotsschreiben (Vordruck VOL 7 EG),
b) Ausgefüllte (s) Leistungsverzeichnis (se),
c) Sicherungskopie (bei schriftlichen Angeboten).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Für die Preiskalkulation gilt folgendes (s. Nr. 3.4 und 3.5 der Ausschreibungsbestimmungen):
3.4. Preise für die Rahmenvereinbarung.
Für die Lose C1 bis C4 sowie V3 bis V11 ist je Los ein unveränderbarer Rabattsatz anzubieten, der auf den jeweiligen Listenpreis für die Vertragsdauer in Abzug gebracht wird. Als Listenpreis ist dabei derjenige Preis zu verstehen, den der Hersteller eines Produktes als unverbindlichen Wiederverkaufspreis allgemein festsetzt. Preisänderungen des Herstellers gelten für noch nicht getätigte Bestellungen und erst nachdem sie im Online-Shop des Auftragnehmers hinterlegt sind.
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Für die Lose V1 und V2 sind konkrete Preise und konkrete Produkte anzubieten. Preisänderungen sind möglich. Die erste Preisänderung darf frühestens 6 Monate nach Vertragsschluss wirksam werden. Die jeweils nächste Preisänderung darf frühestens 3 Monate nach der vorangegangenen Preisänderung Inkrafttreten. Die Änderungen sind den Abrufberechtigten jeweils spätestens 2 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich anzuzeigen.
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Wenn sich der Preis des gesamten Loses (Summe aller Einzelpositionen) einmalig um mindestens 3 v. H. oder innerhalb von 12 Monaten um mindestens 5 v. H. erhöhen, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des nächsten Quartals zu. Einzelne Produkte könnten somit stärker steigen, wenn die Preissteigerung bezogen auf das gesamte Los innerhalb der vorgenannten Grenzen bleibt.
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Bei der Kalkulation (Höhe des Rabattsatzes / Einzelpreise) sind auch etwaige Nebenkosten zu berücksichtigen.
Dabei ist ergänzend zu berücksichtigen, dass ein Mindermengenzuschlag für Bestellungen erhoben werden darf, die einen bestimmten Mindestumsatz nicht erreichen. Der Mindestumsatz liegt mit Ausnahme des Loses V1 bei 200 EUR (ohne Umsatzsteuer). Bei Los V1 liegt der Mindestumsatz bei 50 EUR (ohne Umsatzsteuer). Ob und in welcher Höhe ein Mindermengenzuschlag erhoben wird, bleibt dem Bieter überlassen und ist in dem losübergreifenden Leistungsverzeichnis darzustellen.
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Kosten, die nachträglich geltend gemacht werden, werden nicht erstattet.
3.5. Preis je Bestellung.
Es gilt jeweils der Preis, der im Zeitpunkt der Bestellung gültig war. Spätere Preisanpassungen (zwischen Bestellung und Lieferung bzw. Bestellung und Inkrafttreten der geänderten Preise) können nicht berücksichtigt werden.
— Gemäß Ziffer 7 der Ausschreibungsbestimmungen „Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung, Skonto“:
Der jeweiligen Lieferung ist eine Rechnung beizulegen. Soweit mehrere Bestellungen zusammengefasst geliefert werden, sind der Lieferung Rechnungen je Bestellung beizufügen.
Jede Rechnung muss die Auftragsnummer enthalten, um eine eindeutige Zuordnung für den Auftraggeber zu ermöglichen.
Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 VOL-Vordruck 8 EG). Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet.
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— Skonto:
Räumt der Bieter einen Skontoabzug ein, so trägt er die Höhe des Abzugs und die Zahlungsfrist in das losübergreifende Leistungsverzeichnis ein.
Bei einer Skontofrist von mindestens 14 Tagen, wird der Skontoabzug entsprechend bei der Angebotswertung berücksichtigt. Er kann aber während der Vertragsabwicklung in Anspruch genommen werden, wenn die Skontofrist eingehalten werden kann.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Soweit mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben, muss zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft eine ausdrückliche Erklärung der Gemeinschaft eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied benannt werden, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorgeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein (siehe Formblatt_Bietergemeinschaftserklärung). Beschränkungen der Vertretungsbefugnis, die sich aus dem Bietergemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber unwirksam.
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Sonstige besondere Bedingungen:
— Erklärung zur Sicherungskopie (Vordruck VOL 5c EG);
— Verpflichtungserklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Vordruck VOL 5g EG), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen;
— soweit zutreffend: besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer (Vordruck VOL 8b EG);
— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Vordruck VOL 5i EG), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-24 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle – FB 15
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏
Name: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstr. 10
Kontaktperson: FB 15 – Angebotssammelstelle
Frau Bellinghausen
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 14204/15/EU
Zusätzliche Informationen
a) das LANUV stellt die Vergabeunterlagen den interessierten Bietern / Unternehmen auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de zum elektronischen Abruf frei, direkt und vollständig zur Verfügung.
b) eine Erstattung der Kosten / Aufwendungen des Bieters für die Erstellung und Einreichung eines Angebotes sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen durch den Auftraggeber findet nicht statt.
c) Bieter sowie deren Vertreter / Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A).
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRCY09Y.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 0251/411-0 📞
Fax: +49 0251/411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...
§ 114 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Antrage nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...
Quelle: OJS 2016/S 070-121987 (2016-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.lanuv.nrw.de 🌏
Telefon: +492361/305-3216 📞
Fax: +492361/305-3268 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 126-226328
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 070-121987
ABl. S-Ausgabe: 126

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-21 📅
Name: Labortechnik Oltmanns e. K.
Postanschrift: Halterner Straße 195
Postort: Dorsten
Postleitzahl: 46284
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Diagonal GmbH & Co. KG
Postanschrift: Havixbeckerstraße 62
Postort: Münster
Postleitzahl: 48161

3️⃣
Name: Häberle Labortechnik GmbH & Co. KG
Postanschrift: Oberer Seesteig 7
Postort: Lonsee-Ettlenschieß
Postleitzahl: 89173

4️⃣
Name: Sarstedt AG & CO.
Postanschrift: Sarstedtstraße 1
Postort: Nümbrecht
Postleitzahl: 51588

5️⃣
Name: Fisher Scientific GmbH
Postanschrift: Im Heiligen Feld 17
Postort: Schwerte
Postleitzahl: 58239

6️⃣
Name: VWR International GmbH
Postanschrift: Hilpertstraße 20a
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
1
V2: (4), V11: (1)
C1a (2), C1b (2), C2 (2), V01 (1), V04 (4), V06 (4), V07 (2), V09 (2)

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Verena Meyer

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster
Telefon: +49251/411-10 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Quelle: OJS 2016/S 126-226328 (2016-06-22)
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