Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Schulungen zur SAS-Software

Beschaffungsamt des BMI

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Schulungen zur SAS-Software.
In den vergangenen Jahren wurde ein auf die Bedürfnisse des Statistischen Bundesamts zugeschnittenes Schulungsprogramm zur Nutzung der SAS-Software entwickelt und erfolgreich umgesetzt. Im Zuge der Einführung von SAS als Standardwerkzeug für die Aufbereitung und Auswertung von Daten im Verbund wurde das Schulungsprogramm in dieser Art ab dem 2. Halbjahr 2007 zusätzlich auch bei den Statistischen Landesämtern im Rahmen der gemeinsamen Fortbildung von Bund und Ländern (GemFo) mit Erfolg durchgeführt.
Das Konzept besteht aus bewährten Kursen, die zum Teil aufeinander aufbauen und die die Grundlage für den erfolgreichen Einsatz von SAS sowohl in den Fachabteilungen als auch in den IT-Abteilungen der Statistischen Ämter bilden. Außerdem stehen man im Verbund aktuell davor, ergänzend die SAS Business Intelligence – Technologie zu nutzen. Auch hierfür wird eine angemessene Schulung zusätzliche benötigt.
Im Statistischen Bundesamt sind über 700 SAS-Anwender registriert. Diese können über die Client-Software Enterprise Guide die SAS-Software nutzen. Es ist davon auszugehen, dass bezüglich der Gesamtanzahl der Nutzer hier eine Sättigung erreicht ist, dass aber allein durch die jährliche Fluktuation durch Weggang von Mitarbeitern (z.B. wegen nicht verlängerter Zeitverträge oder durch Ausscheiden durch Erreichen der Altersgrenze) und durch Aufgabenverlagerung ein Schulungsbedarf in ähnlichem Umfang wie in den letzten Jahren ergibt. Für die Statistischen Landesämter lässt sich die Entwicklung nicht voraussagen. Hier ist der Einsatz von SAS nicht so umfassend wie im Statistischen Bundesamt, jedoch wird der Schulungsbedarf mit wachsendem Einsatz von SAS im Verbund in den Landesämtern weiter steigen.
Für den wirtschaftlichen Einsatz von SAS ist weiterhin eine qualitativ hochwertige Schulung notwendig. Diese kann auf absehbare Zeit nicht durch eigenes Personal in den Statistischen Ämtern durchgeführt werden. Daher soll hierzu ein Rahmenvertrag ausgeschrieben werden, über den das Statistische Bundesamt und der Verbund flexibel die benötigten Kurse von einem externen Vertragspartner konzipieren, vorbereiten und durchführen lassen kann.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-03-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schulungsseminare
Menge oder Umfang:
Der Rahmenvertrag hat eine feste Laufzeit von 2 Jahren plus optional 2 x 1 Jahr (Maximallaufzeit 4 Jahre).Das jährliche Volumen beläuft sich auf bis zu 200 000 EUR pro Vertragsjahr (brutto).Das Gesamtvolumen über 4 Jahre beläuft sich auf bis zu 800 000 EUR (brutto).673 000
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Gesamtwert des Auftrags: 673 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schulungsseminare 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.beschaffungsamt.de 🌏
E-Mail: juergen.dissemond@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-2922 📞
Fax: +49 2289910610-2922 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 056-094234
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 19 VOL/A und §22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht. Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Teilnahme- bzw. Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können den Teilnahmeantrag bzw. das Angebot und die geforderten Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben. Bekanntmachungszusatz.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Schulungen zur SAS-Software.
In den vergangenen Jahren wurde ein auf die Bedürfnisse des Statistischen Bundesamts zugeschnittenes Schulungsprogramm zur Nutzung der SAS-Software entwickelt und erfolgreich umgesetzt. Im Zuge der Einführung von SAS als Standardwerkzeug für die Aufbereitung und Auswertung von Daten im Verbund wurde das Schulungsprogramm in dieser Art ab dem 2. Halbjahr 2007 zusätzlich auch bei den Statistischen Landesämtern im Rahmen der gemeinsamen Fortbildung von Bund und Ländern (GemFo) mit Erfolg durchgeführt.
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Das Konzept besteht aus bewährten Kursen, die zum Teil aufeinander aufbauen und die die Grundlage für den erfolgreichen Einsatz von SAS sowohl in den Fachabteilungen als auch in den IT-Abteilungen der Statistischen Ämter bilden. Außerdem stehen man im Verbund aktuell davor, ergänzend die SAS Business Intelligence – Technologie zu nutzen. Auch hierfür wird eine angemessene Schulung zusätzliche benötigt.
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Im Statistischen Bundesamt sind über 700 SAS-Anwender registriert. Diese können über die Client-Software Enterprise Guide die SAS-Software nutzen. Es ist davon auszugehen, dass bezüglich der Gesamtanzahl der Nutzer hier eine Sättigung erreicht ist, dass aber allein durch die jährliche Fluktuation durch Weggang von Mitarbeitern (z.B. wegen nicht verlängerter Zeitverträge oder durch Ausscheiden durch Erreichen der Altersgrenze) und durch Aufgabenverlagerung ein Schulungsbedarf in ähnlichem Umfang wie in den letzten Jahren ergibt. Für die Statistischen Landesämter lässt sich die Entwicklung nicht voraussagen. Hier ist der Einsatz von SAS nicht so umfassend wie im Statistischen Bundesamt, jedoch wird der Schulungsbedarf mit wachsendem Einsatz von SAS im Verbund in den Landesämtern weiter steigen.
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Für den wirtschaftlichen Einsatz von SAS ist weiterhin eine qualitativ hochwertige Schulung notwendig. Diese kann auf absehbare Zeit nicht durch eigenes Personal in den Statistischen Ämtern durchgeführt werden. Daher soll hierzu ein Rahmenvertrag ausgeschrieben werden, über den das Statistische Bundesamt und der Verbund flexibel die benötigten Kurse von einem externen Vertragspartner konzipieren, vorbereiten und durchführen lassen kann.
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Menge oder Umfang:
Der Rahmenvertrag hat eine feste Laufzeit von 2 Jahren plus optional 2 x 1 Jahr (Maximallaufzeit 4 Jahre).
Das jährliche Volumen beläuft sich auf bis zu 200 000 EUR pro Vertragsjahr (brutto).
Das Gesamtvolumen über 4 Jahre beläuft sich auf bis zu 800 000 EUR (brutto).
Beschreibung der Optionen:
Zweimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils 1 Jahr. (Insgesamt 2 + 1 + 1 Jahre Laufzeit).
Referenznummer: B 14.17 - 1534/13/VV : 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wiesbaden, Bonn, Berlin und Standorte der Statistischen Landesämter.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Kriterien welche im folgenden mit (A) gekenzeichnet sind Ausschlusskriterien und führen bei Nichterfüllung zum Ausschluss.
KE 3.1 (A) Eigenerklärung Zuverlässigkeit + Mindestlohn.
Der AG wird nur zuverlässige Auftragnehmer beauftragen. Zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit ist die „Eigenerklärung Zuverlässigkeit + Mindestlohn“ (Dokument Nr. 14) ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Alle darin getroffenen Erklärungen gelten über das signierte Formular „Angebotsvordruck“ als Zusicherung, sowohl für den Bieter (jeweils allen Partner einer Bietergemeinschaft) und allen genannten Subunternehmer. Für Partner einer Bietergemeinschaft und Subunternehmer, die Bestandteile zur Eignung beitragen ist jeweils eine separate „EigenerklärungZuverlässigkeit“ auszufüllen und beizufügen.
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Erklärung/en ist/sind dem Angebot ausgefüllt beigefügt.
KE 3.2 (A) Eigenerklärung zur sozialen Nachhaltigkeit für IT.
Der AG legt besonderen Wert auf soziale Nachhaltigkeit. Daher muss der Bieter sich hierzu verpflichten.
Die „Eigenerklärung zur sozialen Nachhaltigkeit“ (Dokument: 09_ Erklärung_soz_Nachhaltigkeit) ist für den Bieter und allen Partnern einer Bietergemeinschaft und allen genannten Subunternehmer, dem Angebot ausgefüllt und signiert (oder mit Unterschrift) beigefügt.
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KE 3.3 (A) Verpflichtungserklärung.
Erklären Sie (Ihre Mitarbeiter) die Bereitschaft, dass die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter ggf. nach dem Verpflichtungsgesetz auf die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Obliegenheiten verpflichtet werden?
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Kriterien welche im folgenden mit (A) gekenzeichnet sind Ausschlusskriterien und führen bei Nichterfüllung zum Ausschluss.
KE 1.1 (A) Unternehmensdarstellung.
Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen und Leistungsspektrum, im gesamten und im Segment der SAS-Schulung, kurz vor.
Für das Erreichen der Eignungsschwelle muss Ihr Unternehmen einen klaren Bezug zu den hier ausgeschriebenen Leistungen haben, insbesondere im SAS-Schulungsbereich; SAS-Schulungen dürfen nicht nur in Einzelfällen durchgeführt worden sein (= Durchschnittlich mindestens 75 Schulungstage mit SAS-Software-bezogenen Themen in den letzten drei Jahren; Ein Schulungstag wird gewertet, wenn der Unterricht an diesem Tag mindestens 4 Zeitstunden gedauert hat).
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KE 1.2 (A) Umsatz.
Geben Sie für die letzten drei Jahre jeweils den Gesamt-Jahresumsatzes (in EUR) Ihres Unternehmens sowie den Jahresumsatz im Bereich SAS-Schulungen (deutschlandweit) an.
Bewerbergemeinschaften sowie Nachunternehmerkonstellationen können die Jahresumsätze addiert angeben, sofern dadurch der Leistungszahlen nicht mehrfach gezählt werden.
— Der arithmetische Mittelwert (Durchschnitt) der angegebenen
Gesamt-Jahresumsätze beträgt mindestens 1 000 000 EUR.
Jahresumsätze im Bereichen der SAS-Schulungen (deutschlandweit) beträgt mindestens 300 000 EUR.
Werden diese Mindestanforderungen erfüllt?
KE 1.3 (A) Mitarbeiter:
Benennen Sie die Gesamtzahl der Mitarbeiter Ihres Unternehmens jeweils für die Jahre 2013, 2014 und 2015 sowie die entsprechenden Mitarbeiterzahlen bezogen auf SAS-Schulungen.
Bewerbergemeinschaften sowie Nachunternehmerkonstellationen können die Mitarbeiterzahl addiert angeben, sofern dadurch die Mitarbeiter nicht mehrfach gezählt werden.
Der arithmetische Mittelwert (Durchschnitt) über die drei Jahre der angegebenen Mitarbeiterzahlen bezogen auf SAS-Schulungen beträgt mindestens 4 MA.
KE 1.4 (A) Mitarbeiterentwicklung
Erläutern Sie bitte, wie Sie in Ihrem Unternehmen vorgehen, die Qualifikation der von Ihnen beschäftigten bzw. angebotenen, zum kontinuierlichen Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter, hinsichtlich der Weiterentwicklung von Schulungsthemen in neuen Technologien und Methoden sicherstellen.
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Gehen Sie hierbei auf folgende Punkte ein:
— Schulungs- und/oder Qualifikationsmanagement.
— Weiterentwicklungsmnagement.
— Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit.
— Sicherstellung der Kontinuität der Mitarbeiter.
Für die Erreichung der Eignungsschwelle muss unter Einbeziehung der genannten Aspekte ein überzeugendes Konzept und Vorgehen im Hinblick auf die Mitarbeiterentwicklung erkennbar sein.
KE 1.5 (A) Leistungsbeginn.
Sichern Sie zu, dass Sie unverzüglich zum Start des neuen Rahmenvertrages ausreichenden Personalkapazitäten für Beauftragungen zur Verfügung stellen können?
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kriterien welche im folgenden mit (A) gekenzeichnet sind Ausschlusskriterien und führen bei Nichterfüllung zum Ausschluss.
KE 2.1 (A) Personalbezogenen Zertifizierungen.
Verfügt Ihr Unternehmen über mindestens 4 Mitarbeiter (Trainer/Dozenten), die für SAS zertifiziert sind oder die Kenntnisse nachweisen können, die einer SAS-Zertifizierung entsprechen oder die bei der SAS Institute GmbH für die Abhaltung von SAS-Kursen akkreditiert sind?
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Für die Erfüllung dieser Eignungsschwelle bestätigen Sie uns dies und legen entsprechende Nachweise für die entsprechenden Mitarbeiter bei. Eine Festanstellung ist nicht erforderlich.
KE 2.2 (A) Referenzen.
Benennen Sie mindestens zwei mit dem Leistungsgegenstand bezüglich des Inhalts vergleichbare Referenzaufträge für die Durchführung von Schulungen, wovon mindestens eine Referenz überwiegend (3/4) SAS-Schulungen beinhalten muss.
Die Referenzen dürfen nicht älter als 4 Jahre alt sein.
Aussagekräftig sind Referenzen in Bezug auf Verträge, die derartige Leistungen umfassen. Die Vertragslaufzeit muss noch nicht abgeschlossen sein.
Gehen Sie detailliert auf folgende Aspekte ein:
— lfd. Nr.,
— Angabe Generalunternehmer,
— Referenzkunde, Standort,
— Branche und Größe des Kunden,
— Ansprechpartner des endkundenseitigen Projektverantwortlichen (Tel. u. E-Mail),
— genauen Inhalt hinsichtlich der SAS-Software,
— genaue Beschreibung des eigenen Anteils (bei Subunternehmerschaft),
— Darstellung und Erläuterung der Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung,
— Gesamtvolumen (ggf. eigener Anteil) und Volumen SAS-Schulungsanteils,
— Vertragslaufzeit.
Es wird eine systematische und nachvollziehbare, auf Ihre spezifischen Leistungen im Ausschreibungskontext in Verbindung mit Vergleichbarkeit bzw. Unterschiede zu den hier angefragten Leistungen erwartet.
Für die Erreichung der Eignungsschwelle müssen mindestens 2 Referenzen vorgelegt werden, die mit dem vorliegenden Auftrag inhaltlich vergleichbar sind. Alle genannten Aspekte müssen plausibel beantwortet sein. Die komplette Themenbandbreite der in der Leistungsbeschreibung genannten Schulungen muss nicht innerhalb einer Referenz behandelt worden sein.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
— Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI;
— Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zur Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit + Mindestlohn:
Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR (inkl. Umsatzsteuer) muss die Vergabestelle zwingend für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung anfordern. Eine Eigenerklärung des Bieters reicht in diesen Fällen nicht aus. Die für Sie zutreffenden Daten für die Abfrage sind anzugeben.
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ILO-Kernarbeitsnormen:
Der Bieter verpflichtet sich im Falle der Auftragserteilung die in der als Anlage beigefügten „Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit für IT“ festgelegten Anforderungen hinsichtlich der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen zu erfüllen und die erforderlichen Nachweise im festgelegten Zeitrahmen beizubringen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: ReferatB 14
Jürgen Dissemond
Internetadresse: www.beschaffungsamt.de 🌏
Name: e-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de (Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt)

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B 14.17 - 1534/13/VV : 1
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 19 VOL/A und §22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht.
Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen.
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Sie erhalten ausschließlich elektronische Teilnahme- bzw. Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können den Teilnahmeantrag bzw. das Angebot und die geforderten
Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben.
Bekanntmachungszusatz.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt,
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BeschA zu rügen (§107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
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Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
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Quelle: OJS 2016/S 056-094234 (2016-03-14)
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