Abschluss eines Rahmenvertrages über die Errichtung von Infrastrukturen für den Betrieb von Technikräumen

Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts

Dataport betreibt als Full-Service-IT-Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der öffentlichen Verwaltungen Infrastruktur in den sechs Bundesländern Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. In allen Ländern werden Rechenzentren, Systemräume und Technikstandorte unterschiedlicher Größe betrieben. In diesem Zusammenhang sind neue Technikstandorte aufzubauen, bestehende Standorte zu erweitern oder zurück zu bauen sowie Montageleistungen zur Unterstützung der Roll-Out-Teams zu erbringen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer für max. 4 Jahre über die Erbringung von Liefer- und Montageleistungen für Infrastrukturen, die für den Betrieb von Technikräumen benötigt werden. Dazu zählen insbesondere:
— Stromversorgungssysteme,
— Systemschränke,
— Strom- und Datenverkabelung,
— Kabelführungssysteme.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-02 Auftragsbekanntmachung
2017-02-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von elektrischen Leitungen
Kurze Beschreibung:
Dataport betreibt als Full-Service-IT-Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der öffentlichen Verwaltungen Infrastruktur in den sechs Bundesländern Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. In allen Ländern werden Rechenzentren, Systemräume und Technikstandorte unterschiedlicher Größe betrieben. In diesem Zusammenhang sind neue Technikstandorte aufzubauen, bestehende Standorte zu erweitern oder zurück zu bauen sowie Montageleistungen zur Unterstützung der Roll-Out-Teams zu erbringen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer für max. 4 Jahre über die Erbringung von Liefer- und Montageleistungen für Infrastrukturen, die für den Betrieb von Technikräumen benötigt werden. Dazu zählen insbesondere: — Stromversorgungssysteme, — Systemschränke, — Strom- und Datenverkabelung, — Kabelführungssysteme.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von elektrischen Leitungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektroinstallationsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
Internetadresse: http://www.dataport.de 🌏
E-Mail: dataportvergabe4565@dataport.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dataport.de/unsereloesungen/beratungundservice/Seiten/vergabeverfahren.aspx 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-02 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 213-387497
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung. Sollte der Bewerber sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so muss er dies per E-Mail an die unter I.1) benannte E-Mail-Adresse mitteilen. Nur so ist sicher gestellt, dass ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.2.2. der Teilnahmeunterlage). Dem Bewerber obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß „Checkliste Teilnahmeunterlagen“. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Antrag auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1. der Teilnahmeunterlage aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Nr. 4.1 der Teilnahmeunterlage aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 10b EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dataport betreibt als Full-Service-IT-Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der öffentlichen Verwaltungen Infrastruktur in den sechs Bundesländern Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. In allen Ländern werden Rechenzentren, Systemräume und Technikstandorte unterschiedlicher Größe betrieben. In diesem Zusammenhang sind neue Technikstandorte aufzubauen, bestehende Standorte zu erweitern oder zurück zu bauen sowie Montageleistungen zur Unterstützung der Roll-Out-Teams zu erbringen.
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer für max. 4 Jahre über die Erbringung von Liefer- und Montageleistungen für Infrastrukturen, die für den Betrieb von Technikräumen benötigt werden. Dazu zählen insbesondere:
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— Stromversorgungssysteme,
— Systemschränke,
— Strom- und Datenverkabelung,
— Kabelführungssysteme.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer über die Erbringung von Liefer- und Montageleistungen für Infrastrukturen, die für den Betrieb von Technikräumen benötigt werden. Dazu zählen insbesondere Stromversorgungssysteme, Systemschränke, Strom- und Datenverkabelung und Kabelführungssysteme.
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Die Verteilung der Standorte auf die unterschiedlichen Trägerländer stellt sich wie folgt dar:
Hamburg (Sondervermögen Hamburgisches TK-Netz) ca. 300 Standorte
Schleswig-Holstein (BOS-Zugangsnetze, Landesnetze) derzeit ca. 400 Standorte, geplant insgesamt ca. 1 700 Standorte
Sachsen-Anhalt 16 Standorte
Rechenzentren und Systemräume an zentralen Standorten 8 Standorte
Länderübergreifendes Netz (Vernetzung aller Trägerländer untereinander) 30 Standorte
Die Technik- und Systemräume haben unterschiedliche Größen und auch eine unterschiedliche Wichtigkeit für das Dienstleistungsportfolio von Dataport. Nachfolgend wird der Bestand dargestellt:
Größe der Standorte Anzahl Standorte
≤ 5 Systemschränke 650 Standorte
6 – 10 Systemschränke 66 Standorte
11 – 20 Systemschränke 30 Standorte
≥ 21 Systemschränke 8 Standorte
Der Rahmenvertrag soll:
— die besonderen Sicherheits- und Datenschutzanforderungen von Dataport sicherstellen,
— die projektspezifischen Anforderungen an Technikräume umsetzen
— einen einheitlichen Standard für Technikräume im Sinne der Infrastruktur sicherstellen
Dataport legt einen hohen Wert auf Standardisierung, konsistente Dokumentationslage und einen transparenten Projektverlauf. Projekte resultieren aus Kundenanfragen, Handlungsbedarfen, aufgrund von externen Gutachten und betrieblichen Ereignissen. Das Management von parallelen Aufträgen hinsichtlich ihrer Art nimmt einen wesentlichen Faktor ein und zeigt auch die Komplexität. Es ist beispielsweise möglich, dass der Auftragnehmer einen Standort erst vollständig zurück baut und diesen dann vollständig im Sinne des Vergabegegenstandes errichtet. Gleichzeitig geht Dataport davon aus, dass auch kurzfristig Aufträge umgesetzt werden können. Kurzfristig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Montageleistungen am übernächsten Werktag nach Anforderung möglich sein müssen.
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Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt drei Jahre zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption für den Auftraggeber von einem Jahr. Abrufe aus dem Rahmenvertrag erfolgen durch Dataport sowie durch das Sondervermögen Hamburgisches Telekommunikationsnetz.
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Dataport betreibt auf Grundlage einer eigenen IT-Sicherheitsleitlinie ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz. IT-Grundschutz wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereitgestellt. Ziel dieses Managementsystems ist es, neben der Absicherung der Datenverarbeitung für Dataport-eigene Zwecke unseren Kunden IT-grundschutzkonforme Dienstleistungen in allen Tätigkeitsbereichen von Dataport anbieten zu können.
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Grundlage des ISMS von Dataport bilden die BSI-Standards 100-1 bis 100-46, sowie die IT-Grundschutz-Kataloge in der jeweils aktuellen Fassung. Die IT-Grundschutzkataloge beinhalten u.a. standardisierte IT-Sicherheitsmaßnahmen, die nach fünf Schichten (Übergreifende Aspekte, Raum- und Gebäudeinfrastruktur, IT-Systeme, Netze, Anwendungen) geordnet nach technischen Kriterien in Bausteine (z. B. B 3.101 Allgemeiner Server) gruppiert sind. Der Auftragnehmer muss die Standards zum IT-Grundschutz ebenfalls erfüllen. Das bei Dataport eingesetzte Personal muss in jedem Fall sicherheitsüberprüft werden nach §34 HmbSÜG. Für besondere Standorte (BOS-Zugangsnetz und einzelne Rechenzentrumsstandorte) ist eine höherwertige Sicherheitsüberprüfung nach entsprechendem Landesstandard bzw. Bundesstandard (Ü2 nach SÜG) notwendig.
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Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption für den Auftraggeber um einmalig 12 Monate.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen / Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Errichtung dezentraler Technikstandorte deutschlandweit, Montageleistungen in Rechenzentren, Rückbau von Technikstandorten bis zur besenreinen Übergabe für weitere Nutzung),
— Referenzen / Erfahrung mit vergleichbaren Auftraggebern (öffentliche Auftraggeber),
— Personalentwickung (kontinuierliche Personalentwicklung, d. h. es sind keine Tendenzen ersichtlich, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten),
— Qualifikation des einzusetzenden Personals (Projektmanagement, Bauleitung/Betriebsleitung, Monteure/Installateure),
— Erklärung zum Informationssicherheitsmanagementsystem (Zertifizierung ISO 27001, gleichwertige Zertifizierung, in Grundzügen ausreichend dargestelltes System zur Umsetzung der technisch-organisatorischen Maßnahmen des IT-Grundschutzes).
Nähere Einzelheiten siehe Teilnahmeunterlage.
Mindeststandards:
Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er in der Nutzwertanalyse zumindest einen Gesamtnutzwert von 250 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 500 Punkten erreicht.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG),
— Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien:
— Referenzen / Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (35 %)
— Referenzen / Erfahrung mit vergleichbaren Auftraggebern (15 %)
— Personalentwickung (15 %)
— Qualifikation des einzusetzenden Personals (25 %)
— Erklärung zum Informationssicherheitsmanagementsystem (10 %)
Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er in der Nutzwertanalyse hinsichtlich der Bewertungskriterien zumindest einen Gesamtnutzwert von 250 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 500 Punkten erreicht. Es werden mindestens fünf geeignete Bewerber mit dem höchsten Gesamtnutzwert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.dataport.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dataport.de/unsereloesungen/beratungundservice/Seiten/vergabeverfahren.aspx 🌏
Postanschrift: Geschäftszimmer, Zimmer 310, Billstraße 82
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Hamburg 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung. Sollte der Bewerber sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so muss er dies per E-Mail an die unter I.1) benannte E-Mail-Adresse mitteilen. Nur so ist sicher gestellt, dass ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.2.2. der Teilnahmeunterlage).
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Dem Bewerber obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß „Checkliste Teilnahmeunterlagen“. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Antrag auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers.
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Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
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Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1. der Teilnahmeunterlage aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Nr. 4.1 der Teilnahmeunterlage aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 10b EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die in I.1) genannte Kontaktadresse per E-Mail zu senden.
Quelle: OJS 2016/S 213-387497 (2016-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dataport betreibt als Full-Service-IT-Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der öffentlichen Verwaltungen Infrastruktur in den 6 Bundesländern Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. In allen Ländern werden Rechenzentren, Systemräume und Technikstandorte unterschiedlicher Größe betrieben. In diesem Zusammenhang sind neue Technikstandorte aufzubauen, bestehende Standorte zu erweitern oder zurück zu bauen sowie Montageleistungen zur Unterstützung der Roll-Out-Teams zu erbringen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer für max. 4 Jahre über die Erbringung von Liefer- und Montageleistungen für Infrastrukturen, die für den Betrieb von Technikräumen benötigt werden. Dazu zählen insbesondere: — Stromversorgungssysteme; — Systemschränke; — Strom- und Datenverkabelung; — Kabelführungssysteme.
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Gesamtwert des Auftrags: 13 970 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 036-064658
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 213-387497
ABl. S-Ausgabe: 36

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dataport betreibt als Full-Service-IT-Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der öffentlichen Verwaltungen Infrastruktur in den 6 Bundesländern Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. In allen Ländern werden Rechenzentren, Systemräume und Technikstandorte unterschiedlicher Größe betrieben. In diesem Zusammenhang sind neue Technikstandorte aufzubauen, bestehende Standorte zu erweitern oder zurück zu bauen sowie Montageleistungen zur Unterstützung der Roll-Out-Teams zu erbringen.
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— Stromversorgungssysteme;
— Systemschränke;
— Strom- und Datenverkabelung;

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-17 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
Quelle: OJS 2017/S 036-064658 (2017-02-17)