Abschluss indikationsbeschränkter nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Imatinib, in den Indikationen chronische myeloische Leukämie, akute lymphatische Leukämie, myelodysplastische/myeloproliferative Erkrankungen, fortgeschrittenes hypereosinophiles Syndrom und/oder chronische eosinophile Leukämie, Dermatofibrosarcoma protuberans. Nicht erfasst ist die Indikation gastrointestinale Stromatumore. Jederzeitige Beitrittsmöglichkeit aller interessierten pharmazeutischen Unternehmen im Rahmen eines „open-house“- Verfahrens innerhalb des Zeitraumes vom 1.2.2017 bis zum 31.1.2019

IKK classic

Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.2.2017 bis 31.1.2019 zu Imatinib (in den Indikationen chronische myeloische Leukämie, akute lymphatische Leukämie, myelodysplastische/myeloproliferative Erkrankungen, fortgeschrittenes hypereosinophiles Syndrom und/oder chronische eosinophile Leukämie, Dermatofibrosarcoma protuberans) indikationsbeschränkte nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Nicht erfasst ist die Indikation gastrointestinale Stromatumore. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.2.2017, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 9.1.2017 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt, bei Eingang der Unterlagen bis zum 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 9.12.2018. Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit Start dieser die entsprechenden „open-house“- Verträge. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.1.2019.
Die Bekanntgabe findet im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union statt, um transparent und weiträumig über die Absichten der IKK classic zu informieren. Da für „open-house“- Verfahren kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht, wird ersatzhalber das Formular für die Auftragsbekanntmachung offener Verfahren i. S. der Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) bzw. des Kartellvergaberechts genutzt. Hieraus ergibt sich keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind.
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-21.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-21 Auftragsbekanntmachung
2017-01-04 Ergänzende Angaben
2017-01-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-02-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-03-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-04-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-05-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-06-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-11-09 Ergänzende Angaben