Anbieter: Amneal Deutschland GmbH

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Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter Amneal Deutschland GmbH erwähnt wird

2019-04-26   Nicht-exklusive Arzneimittel-Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit... (AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zum Wirkstoff Fulvestrant (ATC-Code nach WHO: L02BA03) im Rahmen eines sog. „open-house-Modells“. Allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Die … Ansicht der Beschaffung »
2019-01-15   Abschluss indikationsbeschränkter nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem... (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse)
Abschluss indikationsbeschränkter nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Imatinib (ATC-Code: L01XE01) – patentfreie Indikationen – innerhalb des Zeitraumes vom 1.3.2019 bis zum 28.2.2021 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
2018-12-12   Open house Arzneimittelrabattverträge Imatinib ATC-Code L01XE01 beschränkt auf patentfreie Indikationen (AOK Bayern – Die Gesundheitskasse)
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten … Ansicht der Beschaffung »
2018-11-16   Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln (GWQ ServicePlus AG)
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zuschließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
2018-07-02   Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff... (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse)
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Tenofovirdisoproxil (ATC: J05AF07) innerhalb des Zeitraumes vom 1.9.2018 bis zum 31.8.2020 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
2018-04-20   Open house Arzneimittelrabattverträge Oxycodon und Naloxon ATC N02AA55 (AOK Bayern – Die Gesundheitskasse)
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten … Ansicht der Beschaffung »
2018-01-29   Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im... (AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zur Wirkstoffkombination Oxycodon / Naloxon (Amtlicher ATC-Code: N02AA55) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Eine Exklusivität ist nicht … Ansicht der Beschaffung »
2018-01-12   Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit,... (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS))
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu … Ansicht der Beschaffung »
2017-11-15   Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit,... (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS))
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu … Ansicht der Beschaffung »
2017-10-17   Open house Arzneimittelrabattverträge Tenofovirdisoproxil und Emtricitabin ATC J05AR03 (AOK Bayern – Die Gesundheitskasse)
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten … Ansicht der Beschaffung »
2017-09-12   Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit,... (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS))
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu … Ansicht der Beschaffung »
2017-09-04   Open house Arzneimittelrabattverträge Fulvestrant ATC L02BA03 (AOK Bayern – Die Gesundheitskasse)
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell. Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten … Ansicht der Beschaffung »
2017-09-04   Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Fulvestrant... (Vergabestelle der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse)
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Fulvestrant (ATC: L02BA03) innerhalb des Zeitraumes vom 1.11.2017 bis zum 31.10.2019 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
2017-08-25   Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln (GWQ ServicePlus AG)
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
2017-08-24   Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im... (AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zum Wirkstoff Imatinib (ATC-Code nach WHO: L01XE01), beschränkt auf die patentfreien Indikationen, im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Vertragsgegenstand sind die folgenden patentfreien Indikationen: a. Erwachsene und Kinder mit neu diagnostizierter Philadelphia- Chromosom (bcr-abl)-positiver (Ph+) chronischer myeloischer Leukämie (CML), für die eine … Ansicht der Beschaffung »
2017-08-18   Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen und... (IKK classic)
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.10.2017 bis 30.9.2019 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.10.2017, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 11.9.2017 bei der IKK classic … Ansicht der Beschaffung »
2017-08-16   Open house Arzneimittelrabattverträge Tenofovirdisoproxil J05AF07 (AOK Bayern – Die Gesundheitskasse)
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten … Ansicht der Beschaffung »
2017-07-25   Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im... (AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zur Wirkstoffkombination Tenofovirdisoproxil/Emtricitabin (ATC-Code nach WHO: J05AR03) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Eine Exklusivität … Ansicht der Beschaffung »
2017-07-19   Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im... (AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zum Wirkstoff Tenofovirdisoproxil (ATC-Code nach WHO: J05AF07) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Die … Ansicht der Beschaffung »
2017-07-11   Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen und... (IKK classic)
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.9.2017 bis 31.8.2019 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.9.2017, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 11.8.2017 bei der IKK classic … Ansicht der Beschaffung »
2017-06-22   Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen und... (IKK classic)
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.8.2017 bis 31.7.2019 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.8.2017, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 11.7.2017 bei der IKK classic … Ansicht der Beschaffung »
2017-06-07   Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff... (Vergabestelle der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse)
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Tenofovirdisoproxil und Emtricitabin (ATC J05AR03) innerhalb des Zeitraumes vom 01.08.2017 bis zum 31.07.2019 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
2017-05-30   Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im... (AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zum Wirkstoff Fulvestrant (ATC-Code nach WHO: L02BA03) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Die … Ansicht der Beschaffung »
2017-03-29   Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V (GWQ ServicePlus AG)
130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
2017-03-20   Open-House-Verträge für Colecalciferol, Dasatinib, Denosumab, Fosamprenavir, Immunglobuline normal human zur... (AOK Bremen/Bremerhaven)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die Wirkstoffe Colecalciferol, Dasatinib, Denosumab, Fosamprenavir, Immunglobuline normal human zur intravasalen Anwendung, Pankreatin, Sunitinib und Voriconazol im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer … Ansicht der Beschaffung »
2017-02-22   Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem... (GWQ ServicePlus AG)
130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
2016-12-21   Abschluss indikationsbeschränkter nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Imatinib, in den... (IKK classic)
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.2.2017 bis 31.1.2019 zu Imatinib (in den Indikationen chronische myeloische Leukämie, akute lymphatische Leukämie, myelodysplastische/myeloproliferative Erkrankungen, fortgeschrittenes hypereosinophiles Syndrom und/oder chronische eosinophile Leukämie, Dermatofibrosarcoma protuberans) indikationsbeschränkte nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu … Ansicht der Beschaffung »
2016-10-24   Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen und... (IKK classic)
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.12.2016 bis 30.11.2018 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.12.2016, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 11.11.2016 bei der IKK classic … Ansicht der Beschaffung »
2016-08-12   Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im... (AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zum Wirkstoff Voriconazol (ATC-Code nach WHO: J02AC03) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Die … Ansicht der Beschaffung »
2016-08-11   Voriconazol Open house Arzneimittelrabattverträge (ATC-Code J02AC03) (AOK Bayern – Die Gesundheitskasse)
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten … Ansicht der Beschaffung »
2016-07-13   Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff... (Vergabestelle der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse)
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Tenofovirdisoproxil (ATC-Code J05AF07) innerhalb des Zeitraumes vom 1.9.2016 bis zum 31.8.2018 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
2016-06-01   Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V (IKK classic)
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit einer regulären Laufzeit von zwei Jahren. Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist der 01.01.2017 (zu den Ausnahmen in einzelnen Losen siehe unter Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung und Ziffer 7 des jeweiligen Fachloses). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die aufgeführten Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, aufgeteilt in 232 Fachlose. Angebote können immer ausschließlich nur für … Ansicht der Beschaffung »
2016-03-16   Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Voriconazol... (Vergabestelle der AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse)
Zu dem Wirkstoff Voriconazol bietet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „openhouse-Modells“. Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer … Ansicht der Beschaffung »
2016-02-15   Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen und... (IKK classic)
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.4.2016 bis 31.3.2018 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.04.2016, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 9.3.2016 bei der IKK classic … Ansicht der Beschaffung »
2016-01-27   Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im... (AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zum Wirkstoff Linezolid (ATC-Code nach WHO: J01XX08) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Die Abnahmemenge … Ansicht der Beschaffung »
2016-01-25   „Open-House-Rabattverträge 2016-01“ – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit... (Techniker Krankenkasse)
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die unter Anhang B – „Angaben zu den Losen“ jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine … Ansicht der Beschaffung »
2016-01-11   Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Linezolid... (Vergabestelle der AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse)
Zu dem Wirkstoff Linezolid bietet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „openhouse-Modells“. Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer … Ansicht der Beschaffung »
2015-12-21   Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit,... (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS))
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGBV) (Rabattverträge). Gemäß § 130 a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Auftragnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 3 EG Abs. 1 Satz 1 … Ansicht der Beschaffung »