Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Die Auftragsunterlagen werden Interessenten nach Abforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse openhouse.rabattvertrag2017-7@kbs.de übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: „Etoricoxib“
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Etoricoxib“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Etoricoxib“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.11.2017, sofern der unterschriebene Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 05.10.2017 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.09.2019. In jedem Fall enden die Verträge am 31.10.2019.
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.11.2017, sofern der unterschriebene Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 05.10.2017 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.09.2019. In jedem Fall enden die Verträge am 31.10.2019.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 024 Monate
Bezeichnung des Loses: „Abacavir / Lamivudin“
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Abacavir / Lamivudin“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Abacavir / Lamivudin“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Bezeichnung des Loses: „Alendronsäure / Colecalciferol“
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Alendronsäure / Colecalciferol“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Alendronsäure / Colecalciferol“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Bezeichnung des Loses: „Fosfomycin“
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Fosfomycin“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Fosfomycin“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Bezeichnung des Loses: „Methyldopa“
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Methyldopa“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Methyldopa“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Bezeichnung des Loses: „Desogestrel / Ethinylestradiol“ Darreichungsform TAB
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Desogestrel / Ethinylestradiol“ – Darreichungsform TAB – mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Desogestrel / Ethinylestradiol“ – Darreichungsform TAB – mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Bezeichnung des Loses: „Drospirenon / Ethinylestradiol“ Darreichungsform FTA
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Drospirenon / Ethinylestradiol“ – Darreichungsform FTA – mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Drospirenon / Ethinylestradiol“ – Darreichungsform FTA – mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Bezeichnung des Loses: „Famotidin“
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Famotidin“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Famotidin“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Bezeichnung des Loses: „Ibandronsäure“ Darreichungsform FER
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Ibandronsäure“ – Darreichungsform FER – mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Ibandronsäure“ – Darreichungsform FER – mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Bezeichnung des Loses: „Metoclopramid“ Darreichungsform LSE, TEI, LOE
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Metoclopramid“ – Darreichungsform LSE, TEI, LOE – mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Metoclopramid“ – Darreichungsform LSE, TEI, LOE – mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Bezeichnung des Loses: „Tramadol“ Darreichungsform BTA, TRT
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Tramadol“ – Darreichungsform BTA, TRT – mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Tramadol“ – Darreichungsform BTA, TRT – mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Bezeichnung des Loses: „Tramadol“ Darreichungsform RET, HKP retadiert, Applikationshäufigkeit 1 x tägl.
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Tramadol“ – Darreichungsform RET, HKP retadiert, Applikationshäufigkeit 1 x tägl. – mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Tramadol“ – Darreichungsform RET, HKP retadiert, Applikationshäufigkeit 1 x tägl. – mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Bezeichnung des Loses: „Xylometazolin“
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Xylometazolin“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Xylometazolin“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Bezeichnung des Loses: „Atazanavir“
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Atazanavir“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Atazanavir“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Bezeichnung des Loses: „Bosentan“
Losnummer: 15
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Bosentan“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Bosentan“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Bezeichnung des Loses: „Emtricitabin / Tenofovirdisoproxil“
Losnummer: 16
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Emtricitabin / Tenofovirdisoproxil“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Emtricitabin / Tenofovirdisoproxil“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Bezeichnung des Loses: „Olmesartan / Amlodipin“
Losnummer: 17
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Olmesartan / Amlodipin“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Olmesartan / Amlodipin“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Ein einfacher Auszug aus dem Handelsregister (für nicht deutsche EU-Mitglieder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 01.06.2017,
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ist in den Auftragsunterlagen enthalten),
c) Eigenerklärung zur Zulassung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Arzneimittelgesetz (ist in den Auftragsunterlagen enthalten).
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 999
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, weist die Vergabestelle bezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
Es gelten die Regelungen von § 134, § 135 und 160 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 kann aufgrund des Formulars nicht dargestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 kann aufgrund des Formulars nicht dargestellt werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 2286190📞
E-Mail: poststelle@bva.de📧
Fax: +49 2286191870 📠
Internetadresse: http://www.bundesversicherungsamt.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 178-364119 (2017-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017-364119
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.11.2017. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.11.2017. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2017. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vorsrucks geschuldet.
Los-Nr.: 1
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde:
Ort: Frankfurt, Augsburg, München, Cuxhaven, Gröbenzell, Bad Vilbel, Oberhaching, Holzkirchen, Ulm, Berlin, Aachen.
Los-Nr.: 2
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde:
Ort: Ausgsburg, Holzkirchen, Frankfurt, Ulm.
Los-Nr.: 3
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde:
Ort: Oberhaching, Holzkirchen, Ulm.
Los-Nr.: 7
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde:
Ort: München, Holzkirchen, Brehna.
Los-Nr.: 8
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde:
Ort: Bad Vilbel, Ulm.
Los-Nr.: 15
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde:
Ort: München, Oberhaching, Holzkirchen, Ulm, Freilassing, Antwerpen, Berlin.
Los-Nr.: 16
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde:
Ort: Augsburg, Cuxhaven, Holzkirchen, Frankfurt, Ulm, Berlin.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2017. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vorsrucks geschuldet.
Los-Nr.: 1
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom…
… 16.9.2017 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen.
… 16.09.2017 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-05 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2017. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vorsrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2017. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vorsrucks geschuldet.
Los-Nr.: 1
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.12.2017. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.12.2017. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.09.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.12.2017. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vorsrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.09.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.12.2017. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vorsrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.09.2017 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom vom 14.10.17 unter der Nummer 2017 / S198-407118 über die Verträge, die zum 01.11.17 beginnen, verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.09.2017 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom vom 14.10.17 unter der Nummer 2017 / S198-407118 über die Verträge, die zum 01.11.17 beginnen, verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-05 📅
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.1.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.1.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.1.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.1.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom…
… 16.9.2017 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.17 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.17 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge, die zum 1.12.2017 beginnen, verwiesen.
… 16.09.2017 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.17 unter der Nummer 2017 / S198-407118 über die Verträge, die zum 01.11.17 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge, die zum 01.12.2017 beginnen, verwiesen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-05 📅
Quelle: OJS 2017/S 241-500002 (2017-12-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.3.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.3.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vorsrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vorsrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017 / S198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge, die zum…
… 01.12.2017 beginnen und auf die Bekannmtachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, verwiesen.
… 1.12.2017 beginnen und auf die Bekannmtachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, verwiesen.
… 1.12.2017 beginnen und auf die Bekannmtachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 0.1.2018 beginnen, verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-05 📅
Quelle: OJS 2018/S 031-067448 (2018-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.4.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.4.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.4.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vorsrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.4.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vorsrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017 / S198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge, die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017 / S198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge, die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-05 📅
Quelle: OJS 2018/S 049-107688 (2018-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.5.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.5.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vorsrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vorsrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge, die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge, die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, verwiesen.
Bezeichnung des Loses: „Abacavir/Lamivudin“
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge, die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge, die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, verwiesen.
Bezeichnung des Loses: „Alendronsäure/Colecalciferol“
„Desogestrel/Ethinylestradiol“ Darreichungsform TAB
„Drospirenon/Ethinylestradiol“ Darreichungsform FTA
„Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil“
„Olmesartan/Amlodipin“
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-05 📅
Quelle: OJS 2018/S 073-161740 (2018-04-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.7.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.7.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vorsrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vorsrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge, die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge, die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-05 📅
Quelle: OJS 2018/S 109-248025 (2018-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.9.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.9.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017 / S198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge, die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom…
… 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 09.06.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen, verwiesen.
… 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen, verwiesen.
… 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S049-107688 über die Verträge, die zum 01.04.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen, verwiesen.
… 10.03.2018 unter der Nummer 2018/S049-107688 über die Verträge, die zum 01.04.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen, verwiesen.
… 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.04.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen, verwiesen.
… 10.03.2018 unter der Nummer 2018/S049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen, verwiesen.
… 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S049-107688 über die Verträge, die zum 01.04.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.04.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen, verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-05 📅
Name: ALIUD Pharma GmbH
Postort: Laichingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: betapharm Arzneimittel GmbH
Postort: Augsburg
Name: TAD Pharma GmbH, ALIUD Pharma GmbH, Hexal AG, 1A Pharma GmbH, betapharm Arzneimittel GmbH
Postort: Cuxhaven, Laichingen, Holzkirchen, Oberhaching, Augsburg
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
5
Quelle: OJS 2018/S 156-358209 (2018-08-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.10.2018. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.10.2018. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Etoricoxib
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 01.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen, verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 01.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen, verwiesen.
Bezeichnung des Loses: Abacavir / Lamivudin
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen, verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen, verwiesen.
Bezeichnung des Loses: Alendronsäure / Colecalciferol
Fosfomycin
Methyldopa
Desogestrel / Ethinylestradiol, Darreichungsform: TAB
Drospirenon / Ethinylestradiol, Darreichungsform: FTA
Famotidin
Ibandronsäure, Darreichungsform: FER
Metoclopramid, Darreichungsform: LSE, TEI, LOE
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom16.08.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen, verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom16.08.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen, verwiesen.
Bezeichnung des Loses: Tramadol, Darreichungsform: BTA, TRT
Tramadol, Darreichungsform: RET, HKP retadiert, Applikationshäufigkeit 1 x tägl.
Xylometazolin
Atazanavir
Bosentan
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.09.2017 unter oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 09.06.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen, verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.09.2017 unter oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 09.06.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen, verwiesen.
Bezeichnung des Loses: Emtricitabin / Tenofovirdisoproxil
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 01.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen, verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 01.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen, verwiesen.
Bezeichnung des Loses: Olmesartan / Amlodipin
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.02.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 01.04.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 09.06.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen, verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.02.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 01.04.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 09.06.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen, verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-05 📅
Name: Zentiva Pharma GmbH, ratiopharm GmbH, AbZ-Pharma GmbH, Mylan dura GmbH
Postort: Berlin, Ulm, Ulm, Darmstadt
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Quelle: OJS 2018/S 179-405199 (2018-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.11.2018. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.11.2018. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 18.9.2018 unter der Nummer 2018/S 179-405199 über die Verträge, die zum 1.10.2018 beginnen, verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 18.9.2018 unter der Nummer 2018/S 179-405199 über die Verträge, die zum 1.10.2018 beginnen, verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-05 📅
Name: Aristo Pharma GmbH
Postort: Berlin
Name: Zentiva Pharma GmbH
EMRAmed Arzneimittel GmbH
Postort: Trittau
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Quelle: OJS 2018/S 202-459064 (2018-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.12.2018. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.12.2018. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 18.9.2018 unter der Nummer 2018/S 179-405199 über die Verträge, die zum 1.10.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459064 über die Verträge, die zum 1.11.2018 beginnen, verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter oben genannten Referenznummer verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 18.9.2018 unter der Nummer 2018/S 179-405199 über die Verträge, die zum 1.10.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459064 über die Verträge, die zum 1.11.2018 beginnen, verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-05 📅
Name: Accord Healthcare Itd.
Postort: North Harrow
Land: Vereinigtes Königreich 🇬🇧
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Quelle: OJS 2018/S 223-510073 (2018-11-16)
Ergänzende Angaben (2019-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Das „Los 1 – Etoricoxib“ entfällt zum 1.5.2019, da die KBS für diesen Wirkstoff einen oder mehrere Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens ausgewählt hat.
Das „Los 2 — Abacavir / Lamivudin“ entfällt zum 1.5.2019, da die KBS für diesen Wirkstoff einen oder mehrere
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens ausgewählt hat.
Das „Los 4 — Fosfomycin“ entfällt zum 1.5.2019, da die KBS für diesen Wirkstoff einen oder mehrere
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens ausgewählt hat.
Das „Los 9 — Ibandronsäure“ Darreichungsform FER" entfällt zum 1.5.2019, da die KBS für diesen Wirkstoff
einen oder mehrere Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens ausgewählt hat.
Das „Los 15 — Bosentan“ entfällt zum 1.5.2019, da die KBS für diesen Wirkstoff einen oder mehrere
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens ausgewählt hat.
Das „Los 16 — Emtricitabin / Tenofovirdisoproxil“ entfällt zum 1.5.2019, da die KBS für diesen Wirkstoff einen
oder mehrere Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens ausgewählt hat.
Das „Los 17 — Olmesartan / Amlodipin“ entfällt zum 1.5.2019, da die KBS für diesen Wirkstoff einen oder
mehrere Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens ausgewählt hat.
Das „Los 1 – Etoricoxib“ entfällt zum 1.5.2019, da die KBS für diesen Wirkstoff einen oder mehrere Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens ausgewählt hat.
Das „Los 2 — Abacavir / Lamivudin“ entfällt zum 1.5.2019, da die KBS für diesen Wirkstoff einen oder mehrere
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens ausgewählt hat.
Das „Los 4 — Fosfomycin“ entfällt zum 1.5.2019, da die KBS für diesen Wirkstoff einen oder mehrere
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens ausgewählt hat.
Das „Los 9 — Ibandronsäure“ Darreichungsform FER" entfällt zum 1.5.2019, da die KBS für diesen Wirkstoff
einen oder mehrere Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens ausgewählt hat.
Das „Los 15 — Bosentan“ entfällt zum 1.5.2019, da die KBS für diesen Wirkstoff einen oder mehrere
Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens ausgewählt hat.
Das „Los 16 — Emtricitabin / Tenofovirdisoproxil“ entfällt zum 1.5.2019, da die KBS für diesen Wirkstoff einen
oder mehrere Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens ausgewählt hat.
Das „Los 17 — Olmesartan / Amlodipin“ entfällt zum 1.5.2019, da die KBS für diesen Wirkstoff einen oder
mehrere Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens ausgewählt hat.
Quelle: OJS 2019/S 068-159606 (2019-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.5.2018. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.5.2018. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer sowie deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer sowie deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Das Los wurde aufgehoben.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung und die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter oben genannten Referenznummer sowie deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 18.9.2018 unter der Nummer 2018/S 179-405199 über die Verträge, die zum 1.10.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459064 über die Verträge, die zum…
… 01.11.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 20.11.2018 unter der Nummer 2018/S 223-510073 über die Verträge, die zum 1.12.2018 beginnen, verwiesen.
… 1.11.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 20.11.2018 unter der Nummer 2018/S 223-510073 über die Verträge, die zum 1.12.2018 beginnen, verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-05 📅
Name: Mylan dura GmbH
Postort: Bad Homburg v.d. Höhe
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer sowie deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer sowie deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Quelle: OJS 2019/S 080-191866 (2019-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.6.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.6.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer sowie deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.6.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer sowie deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.6.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung und die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter oben genannten Referenznummer sowie deren Berichtigung vom…
… 5.4.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 18.9.2018 unter der Nummer 2018/S 179-405199 über die Verträge, die zum 1.10.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459064 über die Verträge, die zum 1.11.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 20.11.2018 unter der Nummer 2018/S 223-510073 über die Verträge, die zum 1.12.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191866 über die Verträge, die zum 1.5.2019 beginnen, verwiesen.
… 5.4.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 18.9.2018 unter der Nummer 2018/S 179-405199 über die Verträge, die zum 1.10.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459064 über die Verträge, die zum 1.11.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 20.11.2018 unter der Nummer 2018/S 223-510073 über die Verträge, die zum 1.12.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 24.04.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191866 über die Verträge, die zum 1.5.2019 beginnen, verwiesen.
… 05.04.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 18.9.2018 unter der Nummer 2018/S 179-405199 über die Verträge, die zum 1.10.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459064 über die Verträge, die zum 01.11.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 20.11.2018 unter der Nummer 2018/S 223-510073 über die Verträge, die zum 01.12.2018 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 24.04.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191866 über die Verträge, die zum 01.05.2019 beginnen, verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-05 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer sowie deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.6.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer sowie deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.6.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/ die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Quelle: OJS 2019/S 099-239606 (2019-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer sowie deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer sowie deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung und die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter oben genannten Referenznummer sowie deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 18.9.2018 unter der Nummer 2018/S 179-405199 über die Verträge, die zum 1.10.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459064 über die Verträge, die zum 1.11.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 20.11.2018 unter der Nummer 2018/S 223-510073 über die Verträge, die zum 1.12.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191866 über die Verträge, die zum 1.5.2019 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239606 über die Verträge, die zum 1.6.2019 beginnen, verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung und die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter oben genannten Referenznummer sowie deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 18.9.2018 unter der Nummer 2018/S 179-405199 über die Verträge, die zum 1.10.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459064 über die Verträge, die zum 1.11.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 20.11.2018 unter der Nummer 2018/S 223-510073 über die Verträge, die zum 1.12.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191866 über die Verträge, die zum 1.5.2019 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 23.5.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239606 über die Verträge, die zum 1.6.2019 beginnen, verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-05 📅
Name: axicorp Pharma B. V., betapharm Arzneimittel GmbH
Postort: Den Haag (Niederlande), Augsburg
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer sowie deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer sowie deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Quelle: OJS 2019/S 156-384826 (2019-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.10.2019. Der Vertrag endet einheitlich am 31.10.2019.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.10.2019. Der Vertrag endet einheitlich am 31.10.2019.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer sowie deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen.
Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer sowie deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen.
Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2019.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung und die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter oben genannten Referenznummer sowie deren Berichtigung vom 05.04.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 18.9.2018 unter der Nummer 2018/S 179-405199 über die Verträge, die zum 1.10.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459064 über die Verträge, die zum 01.11.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 20.11.2018 unter der Nummer 2018/S 223-510073 über die Verträge, die zum 01.12.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 24.04.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191866 über die Verträge, die zum 01.05.2019 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 23.05.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239606 über die Verträge, die zum 01.06.2019 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 14.08.2019 unter der Nummer 2019/S 156-384826 über die Verträge, die zum 01.09.2019 beginnen, verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung und die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter oben genannten Referenznummer sowie deren Berichtigung vom 05.04.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vom 14.10.2017 unter der Nummer 2017/S 198-407118 über die Verträge, die zum 1.11.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 17.11.2017 unter der Nummer 2017/S 221-459182 über die Verträge die zum 1.12.2017 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 15.12.2017 unter der Nummer 2017/S 241-500002 über die Verträge, die zum 1.1.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.2.2018 unter der Nummer 2018/S 031-067448 über die Verträge, die zum 1.3.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 10.3.2018 unter der Nummer 2018/S 049-107688 über die Verträge, die zum 1.4.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 14.4.2018 unter der Nummer 2018/S 073-161740 über die Verträge, die zum 1.5.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248025 über die Verträge, die zum 1.7.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358209 über die Verträge, die zum 1.9.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 18.9.2018 unter der Nummer 2018/S 179-405199 über die Verträge, die zum 1.10.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459064 über die Verträge, die zum 01.11.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 20.11.2018 unter der Nummer 2018/S 223-510073 über die Verträge, die zum 01.12.2018 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 24.04.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191866 über die Verträge, die zum 01.05.2019 beginnen, auf die Bekanntmachung vom 23.05.2019 unter der Nummer 2019/S 099-239606 über die Verträge, die zum 01.06.2019 beginnen und auf die Bekanntmachung vom 14.08.2019 unter der Nummer 2019/S 156-384826 über die Verträge, die zum 01.09.2019 beginnen, verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-05 📅
Name: Hexal AG, TAD Pharma GmbH, ratiopharm GmbH
Postort: Holzkirchen, Cuxhaven, Ulm
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer sowie deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 16.9.2017 unter der oben angegebenen Referenznummer sowie deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Nummer 2019/S 068-159606 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen.