Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
“Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die...”
Kurze Beschreibung
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
“Die Auftragsunterlagen werden Interessenten nach Abforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse openhouse.rabattvertrag2018-1@kbs.de übermittelt bzw....”
Die Auftragsunterlagen werden Interessenten nach Abforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse openhouse.rabattvertrag2018-1@kbs.de übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt.
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Quelle: OJS 2018/S 010-017697 (2018-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.3.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2018. Die...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 29.2.2020. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2018/S 031-067443 (2018-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.4.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.4.2018. Die...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.4.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 29.2.2020. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2018/S 049-107707 (2018-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.5.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2018. Die...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 29.2.2020. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2018/S 073-161698 (2018-04-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.6.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.6.2018. Die...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.6.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 29.2.2020. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2018/S 092-208494 (2018-05-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.7.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2018. Die...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 29.2.2020. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2018/S 109-248023 (2018-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.8.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.8.2018. Die...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.8.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 29.2.2020. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2018/S 135-307948 (2018-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.09.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2018. Die...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 29.2.2020. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2018/S 156-358116 (2018-08-13)
Ergänzende Angaben (2018-09-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.10.2018. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 sowie deren Berichtigung vom 28.9.2018 unter der...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 sowie deren Berichtigung vom 28.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 187-422457 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.10.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 29.2.2020. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2018/S 190-429466 (2018-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.11.2018. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 sowie deren Berichtigung vom 28.9.2018 unter der...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 sowie deren Berichtigung vom 28.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 187-422457 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 29.2.2020. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2018/S 202-458934 (2018-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.12.2018. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 sowie deren Berichtigungen vom 28.9.2018 unter der...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 sowie deren Berichtigungen vom 28.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 187-422457 und vom 13.11.2018 unter der Referenznummer 2018/S 218-499085 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 29.2.2020. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2018/S 223-509976 (2018-11-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.1.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 sowie deren Berichtigungen vom 28.9.2018 unter der...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 sowie deren Berichtigungen vom 28.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 187-422457 und vom 13.11.2018 unter der Referenznummer 2018/S 218-499085 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.1.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 29.2.2020. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 244-558303 (2018-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.4.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 sowie deren Berichtigungen vom 28.9.2018 unter der...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 sowie deren Berichtigungen vom 28.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 187-422457 und vom 13.11.2018 unter der Referenznummer 2018/S 218-499085 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.4.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 29.2.2020. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2019/S 058-133772 (2019-03-20)
Ergänzende Angaben (2019-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die...”
Kurze Beschreibung
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
“Das Los 13 – Anagrelid entfällt zum 1.5.2019, da die KBS für diesen Wirkstoff einen oder mehrere Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens...”
Das Los 13 – Anagrelid entfällt zum 1.5.2019, da die KBS für diesen Wirkstoff einen oder mehrere Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens ausgewählt hat.
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Quelle: OJS 2019/S 068-159598 (2019-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 sowie deren Berichtigungen vom 28.9.2018 unter der...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 sowie deren Berichtigungen vom 28.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 187-422457, vom 13.11.2018 unter der Referenznummer 2018/S 218-499085 und vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159598 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 29.2.2020. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2019/S 156-385014 (2019-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.11.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 sowie deren Berichtigungen vom 28.9.2018 unter der...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 sowie deren Berichtigungen vom 28.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 187-422457, vom 13.11.2018 unter der Referenznummer 2018/S 218-499085 und vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159598 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 29.2.2020. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2019/S 196-475906 (2019-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.2.2020. Es können keine weiteren Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 sowie deren Berichtigungen vom 28.9.2018 unter der...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 16.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 010-017697 sowie deren Berichtigungen vom 28.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 187-422457, vom 13.11.2018 unter der Referenznummer 2018/S 218-499085 und vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159598 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.2.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 29.2.2020. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2020/S 011-021368 (2020-01-14)