Anbieter: AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG
>20 archivierte Beschaffungen
AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG war in der Vergangenheit ein Lieferant von medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte und arzneimittel.
In der Vergangenheit waren die konkurrierenden Bieter Abacus Medicine A/S, Kohlpharma GmbH, Orifarm GmbH, EurimPharm Arzneimittel GmbH, Haemato Pharm GmbH, HEXAL AG, axicorp Pharma B.V., axicorp Pharma GmbH und CC Pharma GmbH.
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG erwähnt wird
2024-05-24
Generika-Ersatzkassen 20 (DAK-Gesundheit)
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel für 24 Monate vom 01.04.2025 - 31.03.2027. Die Verträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Vertragslaufzeit zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden je Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, … Ansicht der Beschaffung »
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel für 24 Monate vom 01.04.2025 - 31.03.2027. Die Verträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Vertragslaufzeit zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden je Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, … Ansicht der Beschaffung »
2023-12-14
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff... (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse)
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Lopinavir und Ritonavir (J05AR10) innerhalb des Zeitraumes vom 01.02.2024 bis zum 31.01.2026 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen. Ansicht der Beschaffung »
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Lopinavir und Ritonavir (J05AR10) innerhalb des Zeitraumes vom 01.02.2024 bis zum 31.01.2026 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen. Ansicht der Beschaffung »
2023-08-16
Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Glecaprevir | Pibrentasvir (GWQ ServicePlus AG)
§130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zulasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
§130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zulasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
2023-07-17
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Glecaprevir und... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu … Ansicht der Beschaffung »
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu … Ansicht der Beschaffung »
2023-06-07
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff... (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse)
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Bimatoprost (S01EE03) innerhalb des Zeitraumes vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2025 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Bimatoprost (S01EE03) innerhalb des Zeitraumes vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2025 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
2023-05-12
Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V im Rahmen von Open-House-Verfahren (IKK classic)
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2025 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.07.2023 (abweichend Los Adalimumab 01.08.2023), sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen … Ansicht der Beschaffung »
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2025 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.07.2023 (abweichend Los Adalimumab 01.08.2023), sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen … Ansicht der Beschaffung »
2023-01-13
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff... (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse)
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Ritonavir (J05AE03) innerhalb des Zeitraumes vom 01.03.2023 bis zum 28.02.2025 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Ritonavir (J05AE03) innerhalb des Zeitraumes vom 01.03.2023 bis zum 28.02.2025 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
2022-11-23
Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit,... (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu … Ansicht der Beschaffung »
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu … Ansicht der Beschaffung »
2022-11-22
Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Adalimumab (GWQ ServicePlus AG)
§130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zulasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
§130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zulasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
2022-10-17
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A, ATC... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu … Ansicht der Beschaffung »
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu … Ansicht der Beschaffung »
2022-09-16
Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V im Rahmen von Open-House-Verfahren (IKK classic)
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.11.2022 bis zum 31.10.2024 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.11.2022, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen und Unterlagen bis zum 05.10.2022 bei … Ansicht der Beschaffung »
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.11.2022 bis zum 31.10.2024 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.11.2022, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen und Unterlagen bis zum 05.10.2022 bei … Ansicht der Beschaffung »
2022-09-16
Open house Arzneimittelrabattverträge Lopinavir und Ritonavir, ATC J05AR10 (AOK Bayern - Die Gesundheitskasse)
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2022-09-05
Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit,... (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu … Ansicht der Beschaffung »
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu … Ansicht der Beschaffung »
2022-08-19
Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Botulinumtoxin (BOTOX(R)) (GWQ ServicePlus AG)
§130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zulasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
§130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zulasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
2022-07-14
Open house Arzneimittelrabattverträge Botulinumtoxin Typ A, Fertigarzneimittelbezeichnung: Botox, ATC M03AX21 (AOK Bayern - Die Gesundheitskasse)
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2022-06-15
Open house Arzneimittelrabattverträge Timolol und Bimatoprost, Darreichungsform: Augentropfen im... (AOK Bayern - Die Gesundheitskasse)
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2022-06-15
Open house Arzneimittelrabattverträge Timolol und Bimatoprost, Darreichungsform: Augentropfen im Mehrdosenbehältnis... (AOK Bayern - Die Gesundheitskasse)
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Siehe Beschreibung der Beschaffung Ansicht der Beschaffung »
2022-06-15
Open house Arzneimittelrabattverträge Bimatoprost 0,3mg/ml, ATC S01EE03 (AOK Bayern - Die Gesundheitskasse)
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2022-06-15
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Bimatoprost + Timolol... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu … Ansicht der Beschaffung »
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu … Ansicht der Beschaffung »
2022-05-24
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff... (GWQ ServicePlus AG)
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
2022-04-22
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff... (GWQ ServicePlus AG)
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
2022-02-09
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin... (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse)
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A (M03AX21) innerhalb des Zeitraumes vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2024 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A (M03AX21) innerhalb des Zeitraumes vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2024 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
2021-12-10
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Lopinavir und... (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse)
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Lopinavir und Ritonavir (J05AR10) innerhalb des Zeitraumes vom 01.02.2022 bis zum 31.01.2024 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Lopinavir und Ritonavir (J05AR10) innerhalb des Zeitraumes vom 01.02.2022 bis zum 31.01.2024 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
2021-09-15
Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V im Rahmen von Open-House-Verfahren (IKK classic)
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.11.2021 bis zum 31.10.2023 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.11.2021, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen und Unterlagen bis zum 05.10.2021 bei … Ansicht der Beschaffung »
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.11.2021 bis zum 31.10.2023 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.11.2021, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen und Unterlagen bis zum 05.10.2021 bei … Ansicht der Beschaffung »
2021-07-08
Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V im Rahmen von Open-House-Verfahren (IKK classic)
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.9.2021 bis zum 31.8.2023 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.9.2021, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen und Unterlagen bis zum 5.8.2021 bei der IKK … Ansicht der Beschaffung »
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.9.2021 bis zum 31.8.2023 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.9.2021, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen und Unterlagen bis zum 5.8.2021 bei der IKK … Ansicht der Beschaffung »
2021-06-24
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu den Wirkstoffen Natalizumab,... (GWQ ServicePlus AG)
§ 130 a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130 a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
§ 130 a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130 a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
2021-05-11
Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V im Rahmen von Open-House-Verfahren (IKK classic)
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.7.2021 bis zum 30.6.2023 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.7.2021, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen und Unterlagen bis zum 5.6.2021 bei der IKK … Ansicht der Beschaffung »
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.7.2021 bis zum 30.6.2023 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.7.2021, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen und Unterlagen bis zum 5.6.2021 bei der IKK … Ansicht der Beschaffung »
2020-12-17
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Ritonavir... (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse)
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Ritonavir (J05AE03) innerhalb des Zeitraumes vom 1.2.2021 bis zum 31.1.2023 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Ritonavir (J05AE03) innerhalb des Zeitraumes vom 1.2.2021 bis zum 31.1.2023 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
2020-11-20
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Adalimumab (GWQ ServicePlus AG)
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
2020-11-16
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln (sechs Wirkstoffe) (GWQ ServicePlus AG)
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
2020-09-14
Open house Arzneimittelrabattverträge Lopinavir und Ritonavir, ATC J05AR10 (AOK Bayern – Die Gesundheitskasse)
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten … Ansicht der Beschaffung »
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten … Ansicht der Beschaffung »
2020-09-14
Nicht-exklusiver Arzneimittel-Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit... (AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach §130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zum Wirkstoff Adalimumab (ATC-Codes nach WHO: L04AB04) im Rahmen eines sog. „open-house-Modells“. Allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Die … Ansicht der Beschaffung »
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach §130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zum Wirkstoff Adalimumab (ATC-Codes nach WHO: L04AB04) im Rahmen eines sog. „open-house-Modells“. Allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Die … Ansicht der Beschaffung »
2020-03-30
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu der Wirkstoffkombination Lopinavir... (GWQ ServicePlus AG)
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zuschließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zuschließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
2019-12-02
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Lopinavir und... (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse)
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Lopinavir und Ritonavir (ATC-Code: J05AR10) innerhalb des Zeitraumes vom 1.2.2020 bis zum 31.1.2022 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Lopinavir und Ritonavir (ATC-Code: J05AR10) innerhalb des Zeitraumes vom 1.2.2020 bis zum 31.1.2022 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
2019-07-05
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen und... (IKK classic)
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.9.2019 bis 31.8.2021 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.9.2019, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 09.08.2019 bei der IKK classic … Ansicht der Beschaffung »
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.9.2019 bis 31.8.2021 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.9.2019, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 09.08.2019 bei der IKK classic … Ansicht der Beschaffung »
2019-06-14
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Lopinavir und... (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse)
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Lopinavir und Ritonavir (ATC-Code: J05AR10) innerhalb des Zeitraumes vom 1.8.2019 bis zum 31.7.2021 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Lopinavir und Ritonavir (ATC-Code: J05AR10) innerhalb des Zeitraumes vom 1.8.2019 bis zum 31.7.2021 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
2019-03-21
Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V (IKK classic)
Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGBV mit einer regulären Laufzeit von 2 Jahren. Vertragsbeginn ist der 1.1.2020 (zu den Ausnahmen siehe VI.3.). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die aufgeführten Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, aufgeteilt in 273 Fachlose. Angebote können immer ausschließlich nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel abgegeben werden. Ausnahmen sind die Fachlose: Losnummer 005 (WNK 01 und 02), 048, 049, 050, 065, 066, 113, 119, 129, 140, 141, … Ansicht der Beschaffung »
Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGBV mit einer regulären Laufzeit von 2 Jahren. Vertragsbeginn ist der 1.1.2020 (zu den Ausnahmen siehe VI.3.). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die aufgeführten Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, aufgeteilt in 273 Fachlose. Angebote können immer ausschließlich nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel abgegeben werden. Ausnahmen sind die Fachlose: Losnummer 005 (WNK 01 und 02), 048, 049, 050, 065, 066, 113, 119, 129, 140, 141, … Ansicht der Beschaffung »
2018-12-07
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Ritonavir... (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse)
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Ritonavir (ATC: J05AE03) innerhalb des Zeitraumes vom 1.2.2019 bis zum 31.1.2021 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Ritonavir (ATC: J05AE03) innerhalb des Zeitraumes vom 1.2.2019 bis zum 31.1.2021 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
2018-11-15
Open house Arzneimittelrabattverträge Adalimumab ATC L04AB04 (AOK Bayern – Die Gesundheitskasse)
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unter fallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten … Ansicht der Beschaffung »
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unter fallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten … Ansicht der Beschaffung »
2018-09-28
Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln (GWQ ServicePlus AG)
§130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zulasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
§130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zulasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
2018-09-26
Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem... (GWQ ServicePlus AG)
§130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
§130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
2018-08-21
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen und... (IKK classic)
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.10.2018 bis zum 30.9.2020 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.10.2018, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 10.9.2018 bei der IKK classic … Ansicht der Beschaffung »
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.10.2018 bis zum 30.9.2020 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.10.2018, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 10.9.2018 bei der IKK classic … Ansicht der Beschaffung »
2018-05-29
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln (Lopinavir+Ritonavir) (GWQ ServicePlus AG)
130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V können hierbei die Krankenkassen Leistungserbringer oder Dritte mit dem Abschluss solcher Verträge beauftragen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen … Ansicht der Beschaffung »
130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V können hierbei die Krankenkassen Leistungserbringer oder Dritte mit dem Abschluss solcher Verträge beauftragen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen … Ansicht der Beschaffung »
2017-07-11
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen und... (IKK classic)
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.9.2017 bis 31.8.2019 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.9.2017, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 11.8.2017 bei der IKK classic … Ansicht der Beschaffung »
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.9.2017 bis 31.8.2019 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.9.2017, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 11.8.2017 bei der IKK classic … Ansicht der Beschaffung »
2017-06-07
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Lopinavir und... (Vergabestelle der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse)
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Lopinavir und Ritonavir (ATC: J05AR10) innerhalb des Zeitraumes vom 1.8.2017 bis zum 31.7.2019 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Lopinavir und Ritonavir (ATC: J05AR10) innerhalb des Zeitraumes vom 1.8.2017 bis zum 31.7.2019 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
2016-09-09
Open house Arzneimittelrabattverträge Adalimumab ATC Code L04AB04 (AOK Bayern – Die Gesundheitskasse)
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell. Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten … Ansicht der Beschaffung »
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell. Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten … Ansicht der Beschaffung »
2016-04-12
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit der... (GWQ ServicePlus AG, handelnd für die unter VI 3.) näher genannten Gesetzlichen Krankenkassen)
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu der Wirkstoffkombination Lopinavir | Ritonavir zu schließen. Bis zum Start exklusiver Verträge im Zuge eines EU-weiten, offenen Vergabeverfahrens steht diese Vereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Aufgrund der Beachtung der Meldefristen ist der Betritt letztmalig zum 10.5.2018 möglich. Die Vertragsunterlagen, den Beschaffungsbedarf der teilnehmenden Krankenkassen sowie die Termine für die … Ansicht der Beschaffung »
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu der Wirkstoffkombination Lopinavir | Ritonavir zu schließen. Bis zum Start exklusiver Verträge im Zuge eines EU-weiten, offenen Vergabeverfahrens steht diese Vereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Aufgrund der Beachtung der Meldefristen ist der Betritt letztmalig zum 10.5.2018 möglich. Die Vertragsunterlagen, den Beschaffungsbedarf der teilnehmenden Krankenkassen sowie die Termine für die … Ansicht der Beschaffung »
2016-02-22
„Open-House-Biologika-Rabattverträge 2016-02“ – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8... (Techniker Krankenkasse)
Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Adalimumab ab zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Krankenkassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit … Ansicht der Beschaffung »
Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Adalimumab ab zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Krankenkassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit … Ansicht der Beschaffung »
2015-12-04
Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Zonisamid, ATC-Code: N03AX15,... (spectrumK GmbH)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1) genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Die Angabe in II.1.4) erfolgt aufgrund der Systematik dieser Veröffentlichungvorlage. Gemäß der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf unterliegen … Ansicht der Beschaffung »
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1) genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Die Angabe in II.1.4) erfolgt aufgrund der Systematik dieser Veröffentlichungvorlage. Gemäß der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf unterliegen … Ansicht der Beschaffung »