Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unter fallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Adalimumab, ATC L04AB04 nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten den Verfahrensbedingungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: 18-094
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unter fallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.
Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Adalimumab, ATC L04AB04 nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen.
Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten den Verfahrensbedingungen.
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unter fallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.
Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Adalimumab, ATC L04AB04 nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen.
Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten den Verfahrensbedingungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postleitzahl: 81739
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de🌏
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YYURP/documents🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-11-15 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-17 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 222-507532
ABl. S-Ausgabe: 222
Zusätzliche Informationen
Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache sind, müssen mit deutscher Übersetzung eingereicht werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unter fallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unter fallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.
Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Adalimumab, ATC L04AB04 nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen.
Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten den Verfahrensbedingungen.
Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache sind, müssen mit deutscher Übersetzung eingereicht werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— ausgefüllte und unterschriebene Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Europäischen Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung,
— aktuellen (bei Eingang nicht älter als 6 Monate) Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in welchem der Anbieter ansässig ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der aktuelle Ausdruck (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der chronologische Ausdruck (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen.
— aktuellen (bei Eingang nicht älter als 6 Monate) Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in welchem der Anbieter ansässig ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der aktuelle Ausdruck (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der chronologische Ausdruck (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) für sämtliche Arzneimittel, für die der pharmazeutische Unternehmer Rabatte anbietet (die der pharmazeutische Unternehmer gemäß seiner Erklärung unter Anlage 1 zum Rabattvertrag zu Beginn des Rabattvertrages in Verkehr bringen wird). Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller künftigen Rabattarzneimittel ergeben:
— Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) für sämtliche Arzneimittel, für die der pharmazeutische Unternehmer Rabatte anbietet (die der pharmazeutische Unternehmer gemäß seiner Erklärung unter Anlage 1 zum Rabattvertrag zu Beginn des Rabattvertrages in Verkehr bringen wird). Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller künftigen Rabattarzneimittel ergeben:
a) Name/Bezeichnung des Arzneimittels;
b) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Anbieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel nachgewiesen werden muss – anderenfalls ist eine eidesstattliche Versicherung beizufügen, wonach der Anbieter zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in Deutschland berechtigt ist;
b) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Anbieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel nachgewiesen werden muss – anderenfalls ist eine eidesstattliche Versicherung beizufügen, wonach der Anbieter zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in Deutschland berechtigt ist;
c) Darreichungsform;
d) Wirkstoff;
e) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem Angebots gegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Anbieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
Soweit bei einem Angebots gegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Anbieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
Mindeststandards:
— Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) für sämtliche Arzneimittel, für die der pharmazeutische Unternehmer Rabatte anbietet (die der pharmazeutische Unternehmer gemäß seiner Erklärung unter Anlage 1 zum Rabattvertrag zu Beginn des Rabattvertrages in Verkehr bringen wird). Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller künftigen Rabattarzneimittel ergeben:
— Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) für sämtliche Arzneimittel, für die der pharmazeutische Unternehmer Rabatte anbietet (die der pharmazeutische Unternehmer gemäß seiner Erklärung unter Anlage 1 zum Rabattvertrag zu Beginn des Rabattvertrages in Verkehr bringen wird). Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller künftigen Rabattarzneimittel ergeben:
a) Name/Bezeichnung des Arzneimittels;
b) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Anbieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel nachgewiesen werden muss – anderenfalls ist eine eidesstattliche Versicherung beizufügen, wonach der Anbieter zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in Deutschland berechtigt ist;
b) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Anbieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel nachgewiesen werden muss – anderenfalls ist eine eidesstattliche Versicherung beizufügen, wonach der Anbieter zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in Deutschland berechtigt ist;
c) Darreichungsform;
d) Wirkstoff;
e) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem Angebots gegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Anbieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
Soweit bei einem Angebots gegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Anbieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 200
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-12-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bitte entnehmen Sie Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen den §§ 135 und 160 GWB. Der Platz im Formular ist leider nicht ausreichend eine vollständige Wiedergabe.
Quelle: OJS 2018/S 222-507532 (2018-11-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 19-008
Kurze Beschreibung:
Open house Arzneimittelrabattverträge Adalimumab; Bekanntmachung vergebener Aufträge
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Verfahrensbedingungen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-30 📅
Name: Hexal AG
Postort: Holzkirchen
Land: Deutschland 🇩🇪 Miesbach
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-11 📅
Name: AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG
Postort: Wiesbaden
Land: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bitte entnehmen Sie genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen den §§ 135 und 160 GWB. Der Platz im Formular ist nicht ausreichend für eine vollständige Wiedergabe.
Quelle: OJS 2019/S 003-003123 (2019-01-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 19-073
Kurze Beschreibung:
Open house Arzneimittelrabattverträge Adalimumab — Bekanntmachung vergebener Aufträge.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Verfahrensbedingungen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-28 📅
Name: Orifarm GmbH
Postort: Leverkusen
Land: Nordrhein-Westfalen
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2019/S 076-180564 (2019-04-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 20-016
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.
Das Open-House-Verfahren zum Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Adalimumab, ATC L04AB04 nach § 130a Abs. 8 SGB V wird mit Wirkung zum 29.2.2020 aufgehoben. Der Abschluss neuer Verträge ist nicht mehr möglich. Alle bestehenden Verträge wurden zum 29.2.2020 gekündigt. Ein neues Open-House-Verfahren zum Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Adalimumab, ATC L04AB04 nach § 130a Abs. 8 SGB V, ab dem 1.3.2020, wurde mit der Bekanntmachung Nr. 2020/S 013-025599 bekannt gemacht.
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.
Das Open-House-Verfahren zum Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Adalimumab, ATC L04AB04 nach § 130a Abs. 8 SGB V wird mit Wirkung zum 29.2.2020 aufgehoben. Der Abschluss neuer Verträge ist nicht mehr möglich. Alle bestehenden Verträge wurden zum 29.2.2020 gekündigt. Ein neues Open-House-Verfahren zum Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Adalimumab, ATC L04AB04 nach § 130a Abs. 8 SGB V, ab dem 1.3.2020, wurde mit der Bekanntmachung Nr. 2020/S 013-025599 bekannt gemacht.
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.
Das Open-House-Verfahren zum Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Adalimumab, ATC L04AB04 nach § 130a Abs. 8 SGB V wird mit Wirkung zum 29.2.2020 aufgehoben. Der Abschluss neuer Verträge ist nicht mehr möglich. Alle bestehenden Verträge wurden zum 29.2.2020 gekündigt. Ein neues Open-House-Verfahren zum Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Adalimumab, ATC L04AB04 nach § 130a Abs. 8 SGB V, ab dem 1.3.2020, wurde mit der Bekanntmachung Nr. 2020/S 013-025599 bekannt gemacht.
Das Open-House-Verfahren zum Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Adalimumab, ATC L04AB04 nach § 130a Abs. 8 SGB V wird mit Wirkung zum 29.2.2020 aufgehoben. Der Abschluss neuer Verträge ist nicht mehr möglich. Alle bestehenden Verträge wurden zum 29.2.2020 gekündigt. Ein neues Open-House-Verfahren zum Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Adalimumab, ATC L04AB04 nach § 130a Abs. 8 SGB V, ab dem 1.3.2020, wurde mit der Bekanntmachung Nr. 2020/S 013-025599 bekannt gemacht.