Anbieter: Endomedica GmbH

16 archivierte Beschaffungen

Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter Endomedica GmbH erwähnt wird

2023-10-17   Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Leuprorelin, ATC L02AE02... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu … Ansicht der Beschaffung »
2023-05-16   Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff... (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse)
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Leuprorelin (L02AE02, H01CA04) innerhalb des Zeitraumes vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2025 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
2023-05-12   Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V im Rahmen von Open-House-Verfahren (IKK classic)
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2025 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.07.2023 (abweichend Los Adalimumab 01.08.2023), sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen … Ansicht der Beschaffung »
2023-04-17   Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren) (AOK Baden-Württemberg)
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars … Ansicht der Beschaffung »
2021-02-18   Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln (GWQ ServicePlus AG)
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen.Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
2021-01-21   Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren) (AOK Baden-Württemberg)
Das vorliegende Open-House-Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht und wurde bereits mit ABl. EU 2020/S 194-468 476 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (sog. Erstbekanntmachung). Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren erweitert und gibt dies, entsprechend ihrer Ankündigung unter Abschnitt II.2.4) der Erstbekanntmachung und Abschnitt A.I.4 der Teilnahmebedingungen hiermit bekannt. Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen … Ansicht der Beschaffung »
2019-11-13   Nicht-exklusive Arzneimittel-Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit... (AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach §130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zu folgenden Wirkstoffen: – 1. Wirkstoff Leuprorelin, – 2. Wirkstoff Posaconazol. Allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Die Abnahmemenge ist … Ansicht der Beschaffung »
2019-11-01   21. GWQ-Generika-Ausschreibung (2;3) (GWQ ServicePlus AG)
Es ist beabsichtigt, mit pharmazeutischen Unternehmen wirkstoffselektive Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V über die Lieferung von Fertigarzneimitteln gemäß den in elektronischer Form zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen zu schließen. Die Vergabe ist in wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen und die Preisblätter zu den einzelnen Fachlosen als Bestandteil der Vergabeunterlagen verwiesen. Ansicht der Beschaffung »
2019-08-14   Open house Arzneimittelrabattverträge Leuprorelin, ATC L02AE02 (AOK Bayern – Die Gesundheitskasse)
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten … Ansicht der Beschaffung »
2019-05-21   Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen und... (IKK classic)
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.7.2019 bis 30.6.2021 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn für die Lose 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8, 10 und 13 ist der 1.7.2019, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen … Ansicht der Beschaffung »
2019-05-10   Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Leuprorelin... (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse)
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Leuprorelin (ATC: L02AE02 + H01CA04) innerhalb des Zeitraumes vom 1.7.2019 bis zum 30.6.2021 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
2019-01-29   Abschluss nicht exkusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln im generikafreien Markt,... (AOK Baden-Württemberg)
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar – nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4) benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten … Ansicht der Beschaffung »
2018-07-30   Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Rivastigmin... (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse)
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Rivastigmin (ATC: N06DA03) innerhalb des Zeitraumes vom 1.10.2018 bis zum 30.9.2020 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Ansicht der Beschaffung »
2017-10-25   Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im... (AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zum Wirkstoff Leuprorelin (ATC-Code nach WHO: L02AE02) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Die … Ansicht der Beschaffung »