Abschluss nicht exkusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln im generikafreien Markt, Biologika mit Biosimilar-Wettbewerb und Arzneimitteln mit weiteren Wirkstoffen
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar – nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4) benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.2019 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.2019) und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.2021. Zum Vertragsbeginn und zur Warte- und Stillhaltefrist im Übrigen Ziff. II.2.14).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: OHV 2019-1
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar – nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4) benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.2019 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.2019) und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.2021. Zum Vertragsbeginn und zur Warte- und Stillhaltefrist im Übrigen Ziff. II.2.14).
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg🌏
E-Mail: ohv-2019-1@bw.aok.de📧
URL der Dokumente: https://ted.europa.eu🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-01-29 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-01 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 023-049590
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
“Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.4.2019, für den Wirkstoff Leuprorelin der 1.9.2019. Zu den...”
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.4.2019, für den Wirkstoff Leuprorelin der 1.9.2019. Zu den Fristen, innerhalb derer die Angebotsunterlagen jeweils einzureichen sind, Ziff. IV.2.7).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 023-049590 (2019-01-29)
Ergänzende Angaben (2019-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar - nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4) benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.2019 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.2019) und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.2021. Zum Vertragsbeginn und zur Warte- und Stillhaltefrist im Übrigen Ziff. II.2.14).
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
“Vor dem 11.3.2019 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).”
Quelle: OJS 2019/S 028-062271 (2019-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar – nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs.8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4) benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitl. Vertragsbedingungen und eines einheitl. Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3). Die einheitl. Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.19 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.19) und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.21. Zum Vertragsbeginn i. Ü. Ziff. II.2.14). Zur Warte- und Stillhaltefrist i. Ü. A.III.9 der Teilnahmebedingungen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦
“Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.4.2019, für den Wirkstoff Leuprorelin der 1.9.2019. Zu den...”
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.4.2019, für den Wirkstoff Leuprorelin der 1.9.2019. Zu den Fristen, innerhalb derer die Angebotsunterlagen jeweils einzureichen sind, Ziff. IV.2.7). Vor dem 11.3.2019 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 072-170099 (2019-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar – nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4) benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitl. Vertragsbedingungen u. eines einheitl. Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3). Die einheitl. Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.19 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.19) und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.21. Zum Vertragsbeginn i. Ü. Ziff. II.2.14). Zur Warte- und Stillhaltefrist i. Ü. A.III.9 der Teilnahmebedingungen.
“Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.4.2019, für den Wirkstoff Leuprorelin der 1.9.2019. Zu den...”
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.4.2019, für den Wirkstoff Leuprorelin der 1.9.2019. Zu den Fristen, innerhalb derer die Angebotsunterlagen jeweils einzureichensind, Ziff. IV.2.7). Vor dem 11.3.2019 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 089-213130 (2019-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar – nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4) benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitl. Vertragsbedingungen u. eines einheitl. Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3) ). Die einheitl. Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.19 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.19) und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.21. Zum Vertragsbeginn i. Ü. Ziff. II.2.14). Zur Warte- und Stillhaltefrist i. Ü. A.III.9 der Teilnahmebedingungen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar – nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4) benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitl. Vertragsbedingungen u. eines einheitl. Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3)). Die einheitl. Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.19 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.19) und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.21. Zum Vertragsbeginn i. Ü. Ziff. II.2.14). Zur Warte- und Stillhaltefrist i. Ü. A.III.9 der Teilnahmebedingungen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3. stellt keine Begrenzung dar...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3. stellt keine Begrenzung dar – nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4. benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitl. Vertragsbedingungen u. eines einheitl. Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1. benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3.). Die einheitl. Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.19 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.19. und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.21. Zum Vertragsbeginn i. Ü. Ziff. II.2.14.. Zur Warte- und Stillhaltefrist i. Ü. A.III.9 der Teilnahmebedingungen.
“Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.4.2019, für den Wirkstoff Leuprorelin der 1.9.2019. Zu den...”
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.4.2019, für den Wirkstoff Leuprorelin der 1.9.2019. Zu den Fristen, innerhalb derer die Angebotsunterlagen jeweils einzureichen sind, Ziff. IV.2.7.. Vor dem 11.3.2019 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 150-367436 (2020-07-31)