Abschluss nicht exkusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln im generikafreien Markt, Biologika mit Biosimilar-Wettbewerb und Arzneimitteln mit weiteren Wirkstoffen
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar – nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4) benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.2019 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.2019) und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.2021. Zum Vertragsbeginn und zur Warte- und Stillhaltefrist im Übrigen Ziff. II.2.14).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: OHV 2019-1
Kurze Beschreibung:
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar – nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4) benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.2019 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.2019) und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.2021. Zum Vertragsbeginn und zur Warte- und Stillhaltefrist im Übrigen Ziff. II.2.14).
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar – nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4) benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.2019 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.2019) und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.2021. Zum Vertragsbeginn und zur Warte- und Stillhaltefrist im Übrigen Ziff. II.2.14).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg🌏
E-Mail: ohv-2019-1@bw.aok.de📧
URL der Dokumente: https://ted.europa.eu🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-01-29 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-01 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 023-049590
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.4.2019, für den Wirkstoff Leuprorelin der 1.9.2019. Zu den Fristen, innerhalb derer die Angebotsunterlagen jeweils einzureichen sind, Ziff. IV.2.7).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK fragt folgende Wirkstoffe nach:
1 Adalimumab*
2 Etanercept
3 Filgrastim
4 Infliximab*
5 Interferon beta-1b
6 Leuprorelin
7 Octreotid – LAR**
8 Pegfilgrastim
9 Ranolazin
10 Sorafenib
11 Triptorelin – Pamorelin***
*Bei Fertigarzneimitteln mit den Wirkstoffen Adalimumab und Infliximab, die u. a. als Auseinzelung, Zubereitung oder Lösung abgerechnet werden, handelt es sich um keine echte parenterale Zubereitung aus Fertigarzneimitteln mit onkologischer Indikation i. S. v. § 130a Abs. 8a SGB V.
*Bei Fertigarzneimitteln mit den Wirkstoffen Adalimumab und Infliximab, die u. a. als Auseinzelung, Zubereitung oder Lösung abgerechnet werden, handelt es sich um keine echte parenterale Zubereitung aus Fertigarzneimitteln mit onkologischer Indikation i. S. v. § 130a Abs. 8a SGB V.
**Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit retardierten (langwirkenden) Monatsdepot-Formen, d. h. mit der Zusatzbezeichnung LAR (Long-Acting Release).
***Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit dem Wirkstoff Triptorelin embonat und einer Zulassung für onkologische Indikationen.
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Auftragssunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (Ziff. VI.3)).
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Auftragssunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (Ziff. VI.3)).
Zusätzliche Informationen:
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.4.2019, für den Wirkstoff Leuprorelin der 1.9.2019. Zu den Fristen, innerhalb derer die Angebotsunterlagen jeweils einzureichen sind, Ziff. IV.2.7).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus den Auftragsunterlagen.
Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus den Auftragsunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen ergeben sich aus Ziff. II.1.4) und III.1.1) sowie aus den Auftragsunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 99
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsunterlagen müssen bei angestrebtem Vertragsbeginn zum 1.4.2019 bis zum 25.2.2019 (für den Wirkstoff Leuprorelin: bis zum 26.7.2019), bei späterem angestrebten Vertragsbeginn (nach dem 1.4.2019) spätestens 5 Wochen vor Vertragsbeginn vollständig vorliegen und werden unmittelbar nach ihrem Eingang innerhalb der Geschäftszeiten der Auftraggeberin geöffnet.
Die Angebotsunterlagen müssen bei angestrebtem Vertragsbeginn zum 1.4.2019 bis zum 25.2.2019 (für den Wirkstoff Leuprorelin: bis zum 26.7.2019), bei späterem angestrebten Vertragsbeginn (nach dem 1.4.2019) spätestens 5 Wochen vor Vertragsbeginn vollständig vorliegen und werden unmittelbar nach ihrem Eingang innerhalb der Geschäftszeiten der Auftraggeberin geöffnet.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: AOK Baden-Württemberg
Dokumente URL: https://ted.europa.eu🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die interessierten pUs müssen bei Anforderung der Auftragsunterlagen (über die unter I.1.) genannte E-Mail-Adresse der Kontaktstelle) die Wirkstoffe angeben (Ziff. II.2.4)), für die ein Angebot abgegeben werden soll (Interessensbekundung). Darüber hinaus muss die Adresse des Unternehmens und dessen Ansprechpartner, wenigstens eine E-Mail-Adresse sowie wenigstens eine Telefonnummer des(r) Ansprechpartner(s), über welche(n) die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll, benannt werden. Die weitere Kommunikation wird im Anschluss an die Verifizierung verschlüsselt durchgeführt. Die AOK wird die benannte(n) E-Mail-Adresse(n) des(r) Ansprechpartner(s) für die weitere Kommunikation verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte(n):
Die interessierten pUs müssen bei Anforderung der Auftragsunterlagen (über die unter I.1.) genannte E-Mail-Adresse der Kontaktstelle) die Wirkstoffe angeben (Ziff. II.2.4)), für die ein Angebot abgegeben werden soll (Interessensbekundung). Darüber hinaus muss die Adresse des Unternehmens und dessen Ansprechpartner, wenigstens eine E-Mail-Adresse sowie wenigstens eine Telefonnummer des(r) Ansprechpartner(s), über welche(n) die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll, benannt werden. Die weitere Kommunikation wird im Anschluss an die Verifizierung verschlüsselt durchgeführt. Die AOK wird die benannte(n) E-Mail-Adresse(n) des(r) Ansprechpartner(s) für die weitere Kommunikation verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte(n):
(1) Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pU von der AOK entsprechend der Bestimmungen unter Abschnitt A.III.1.2 der Teilnahmebedingungen zum Verfahren eine Testnachricht mit einer Entschlüsselungsanleitung für die weiteren verschlüsselten Nachrichten an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n);
(1) Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pU von der AOK entsprechend der Bestimmungen unter Abschnitt A.III.1.2 der Teilnahmebedingungen zum Verfahren eine Testnachricht mit einer Entschlüsselungsanleitung für die weiteren verschlüsselten Nachrichten an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n);
(2) Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pU der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist von derselben E-Mail-Adresse abzusenden, von der die Testnachricht empfangen wurde;
(3) Sobald der AOK die Empfangsbestätigung der Testnachricht vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen und der interessierte pU erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer seiner E-Mail-Adressen die Auftragsunterlagen per verschlüsselter E-Mail von der AOK übersandt. Dem pU wird parallel hierzu telefonisch ein Passwort mitgeteilt, welches ihm die Entschlüsselung der von der AOK übersandten E-Mail ermöglicht. Für die unternehmensinterne Weitergabe des Entschlüsselungspasswortes ist der pharmazeutische Unternehmer selbst verantwortlich. Für das Entschlüsseln der E-Mail samt Auftragsunterlagen benötigt der pU einen „Adobe Reader“. Der Erhalt der Auftragsunterlagen ist der AOK anschließend unverzüglich formlos per E-Mail zu bestätigen.
(3) Sobald der AOK die Empfangsbestätigung der Testnachricht vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen und der interessierte pU erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer seiner E-Mail-Adressen die Auftragsunterlagen per verschlüsselter E-Mail von der AOK übersandt. Dem pU wird parallel hierzu telefonisch ein Passwort mitgeteilt, welches ihm die Entschlüsselung der von der AOK übersandten E-Mail ermöglicht. Für die unternehmensinterne Weitergabe des Entschlüsselungspasswortes ist der pharmazeutische Unternehmer selbst verantwortlich. Für das Entschlüsseln der E-Mail samt Auftragsunterlagen benötigt der pU einen „Adobe Reader“. Der Erhalt der Auftragsunterlagen ist der AOK anschließend unverzüglich formlos per E-Mail zu bestätigen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie („Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates“) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen – gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz – nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie („Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates“) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen – gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz – nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG.
Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet.
Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Quelle: OJS 2019/S 023-049590 (2019-01-29)
Ergänzende Angaben (2019-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar - nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4) benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.2019 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.2019) und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.2021. Zum Vertragsbeginn und zur Warte- und Stillhaltefrist im Übrigen Ziff. II.2.14).
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar - nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4) benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.2019 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.2019) und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.2021. Zum Vertragsbeginn und zur Warte- und Stillhaltefrist im Übrigen Ziff. II.2.14).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Vor dem 11.3.2019 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Quelle: OJS 2019/S 028-062271 (2019-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar – nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs.8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4) benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitl. Vertragsbedingungen und eines einheitl. Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3). Die einheitl. Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.19 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.19) und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.21. Zum Vertragsbeginn i. Ü. Ziff. II.2.14). Zur Warte- und Stillhaltefrist i. Ü. A.III.9 der Teilnahmebedingungen.
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar – nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs.8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4) benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitl. Vertragsbedingungen und eines einheitl. Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3). Die einheitl. Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.19 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.19) und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.21. Zum Vertragsbeginn i. Ü. Ziff. II.2.14). Zur Warte- und Stillhaltefrist i. Ü. A.III.9 der Teilnahmebedingungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.4.2019, für den Wirkstoff Leuprorelin der 1.9.2019. Zu den Fristen, innerhalb derer die Angebotsunterlagen jeweils einzureichen sind, Ziff. IV.2.7). Vor dem 11.3.2019 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.4.2019, für den Wirkstoff Leuprorelin der 1.9.2019. Zu den Fristen, innerhalb derer die Angebotsunterlagen jeweils einzureichen sind, Ziff. IV.2.7). Vor dem 11.3.2019 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
***Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit dem Wirkstoff Triptorelin embonat undeiner Zulassung für onkologische Indikationen.
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information
Der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (s Ziff. VI.3)).
Der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (s Ziff. VI.3)).
Zusätzliche Informationen:
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.4.2019, für den Wirkstoff Leuprorelin der 1.9.2019. Zu den Fristen, innerhalb derer die Angebotsunterlagen jeweils einzureichen sind, Ziff. IV.2.7). Vor dem 11.3.2019 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.4.2019, für den Wirkstoff Leuprorelin der 1.9.2019. Zu den Fristen, innerhalb derer die Angebotsunterlagen jeweils einzureichen sind, Ziff. IV.2.7). Vor dem 11.3.2019 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-19 📅
Name: AMGEN GmbH
Postanschrift: Riesstraße 24
Postort: München
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: Biogen GmbH
Postanschrift: Carl-Zeiss-Ring 6
Postort: Ismaning
Postleitzahl: 85737
Land: Oberbayern🏙️
Name: Pfizer Pharma PFE GmbH
Postanschrift: Linkstraße 10
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Berlin🏙️
Name: ratiopharm GmbH
Postanschrift: Graf-Arco-Straße 3
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079
Land: Ulm, Stadtkreis🏙️
Name: INOPHA GmbH
Postanschrift: Genshagener Str. 37 a
Postort: Ludwigsfelde
Postleitzahl: 14974
Land: Brandenburg🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
3
Referenz Zusätzliche Informationen
Die interessierten pUs müssen bei Anforderung der Teilnahmebedingungen (über die unter I.1.) genannte E-Mail-Adresse der Kontaktstelle) das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Die AOK wird diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte(n):
Die interessierten pUs müssen bei Anforderung der Teilnahmebedingungen (über die unter I.1.) genannte E-Mail-Adresse der Kontaktstelle) das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Die AOK wird diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte(n):
(1) nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pU von der AOK eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n);
(2) den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pU der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde;
(2) den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pU der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde;
(3) sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht der AOK vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen und der interessierte pU erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von der AOK Teilnahmebedingungen per E-Mail übersandt. Der Erhalt ist unverzüglich formlos per E-Mail zu bestätigen.
(3) sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht der AOK vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen und der interessierte pU erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von der AOK Teilnahmebedingungen per E-Mail übersandt. Der Erhalt ist unverzüglich formlos per E-Mail zu bestätigen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die unter VI.4.1) genannte Stelle ist nur für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. In diesem Fall sind insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten (zur Warte- und Stillhaltefrist s. o. Ziff. II.2.14). Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die unter VI.4.1) genannte Stelle ist nur für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. In diesem Fall sind insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten (zur Warte- und Stillhaltefrist s. o. Ziff. II.2.14). Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte.
Quelle: OJS 2019/S 072-170099 (2019-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar – nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4) benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitl. Vertragsbedingungen u. eines einheitl. Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3). Die einheitl. Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.19 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.19) und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.21. Zum Vertragsbeginn i. Ü. Ziff. II.2.14). Zur Warte- und Stillhaltefrist i. Ü. A.III.9 der Teilnahmebedingungen.
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar – nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4) benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitl. Vertragsbedingungen u. eines einheitl. Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3). Die einheitl. Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.19 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.19) und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.21. Zum Vertragsbeginn i. Ü. Ziff. II.2.14). Zur Warte- und Stillhaltefrist i. Ü. A.III.9 der Teilnahmebedingungen.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.4.2019, für den Wirkstoff Leuprorelin der 1.9.2019. Zu den Fristen, innerhalb derer die Angebotsunterlagen jeweils einzureichensind, Ziff. IV.2.7). Vor dem 11.3.2019 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.4.2019, für den Wirkstoff Leuprorelin der 1.9.2019. Zu den Fristen, innerhalb derer die Angebotsunterlagen jeweils einzureichensind, Ziff. IV.2.7). Vor dem 11.3.2019 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Adalimumab*;
2) Etanercept;
3) Filgrastim;
4) Infliximab*;
5) Interferon beta-1b;
6) Leuprorelin;
7) Octreotid – LAR**;
8) Pegfilgrastim;
9) Ranolazin;
10) Sorafenib;
11) Triptorelin – Pamorelin***.
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (s Ziff. VI.3)).
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (s Ziff. VI.3)).
Zusätzliche Informationen:
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.4.2019, für den Wirkstoff Leuprorelin der 1.9.2019. Zu den Fristen, innerhalb derer die Angebotsunterlagen jeweils einzureichensind, Ziff. IV.2.7). Vor dem 11.3.2019 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.4.2019, für den Wirkstoff Leuprorelin der 1.9.2019. Zu den Fristen, innerhalb derer die Angebotsunterlagen jeweils einzureichensind, Ziff. IV.2.7). Vor dem 11.3.2019 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-08 📅
Name: Hexal AG
Postanschrift: Industriestr. 25
Postort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-30 📅
Name: Mylan Healthcare GmbH
Postanschrift: Freundallee 9A
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30173
Land: Hannover🏙️
Name: Bayer Vital GmbH
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Allee 70
Postort: Leverkusen
Postleitzahl: 51368
Land: Leverkusen, Kreisfreie Stadt🏙️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.aok.de/baden-wuerttemberg🌏
Quelle: OJS 2019/S 089-213130 (2019-05-06)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-23 📅
Name: Fresenius Kabi Deutschland GmbH
Postanschrift: Else-Kröner-Str. 1
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Land: Darmstadt🏙️
Name: Acccord Healthcare S.L.U
Postanschrift: WTC. Moll de Barcelona, s/n Edificio Este, 6a planta
Postort: Barcelona
Postleitzahl: 08039
Land: Spanien 🇪🇸
Barcelona 🏙️
Name: Abacus Medicine A/S
Postanschrift: Vesterbrogade 149
Postort: Kopenhagen
Postleitzahl: 1620
Land: Dänemark 🇩🇰
Byen København 🏙️
Quelle: OJS 2019/S 107-261008 (2019-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar – nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4) benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitl. Vertragsbedingungen u. eines einheitl. Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3) ). Die einheitl. Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.19 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.19) und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.21. Zum Vertragsbeginn i. Ü. Ziff. II.2.14). Zur Warte- und Stillhaltefrist i. Ü. A.III.9 der Teilnahmebedingungen.
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar – nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4) benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitl. Vertragsbedingungen u. eines einheitl. Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3) ). Die einheitl. Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.19 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.19) und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.21. Zum Vertragsbeginn i. Ü. Ziff. II.2.14). Zur Warte- und Stillhaltefrist i. Ü. A.III.9 der Teilnahmebedingungen.
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (s. Ziff. VI.3) ).
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (s. Ziff. VI.3) ).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-17 📅
Name: Mundipharma GmbH
Postanschrift: De-Saint-Exupéry-Straße 10
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60549
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Die interessierten pUs müssen bei Anforderung der Teilnahmebedingungen (über die unter I.1) ) genannte E-Mail-Adresse der Kontaktstelle) das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Die AOK wird diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte(n):
Die interessierten pUs müssen bei Anforderung der Teilnahmebedingungen (über die unter I.1) ) genannte E-Mail-Adresse der Kontaktstelle) das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Die AOK wird diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte(n):
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-06 📅
Name: Hikma Pharma GmbH
Postanschrift: Lochhamer Str. 13
Postort: Martinsried
Postleitzahl: 82152
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-12 📅
Name: Novartis Pharma GmbH
Postanschrift: Roonstraße 25
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90429
Land: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pU von der AOK eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n);
2) Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pU der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde;
2) Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pU der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde;
3) Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht der AOK vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen und der interessierte pU erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von der AOK Teilnahmebedingungen per E-Mail übersandt. Der Erhalt ist unverzüglich formlos per E-Mail zu bestätigen.
3) Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht der AOK vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen und der interessierte pU erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von der AOK Teilnahmebedingungen per E-Mail übersandt. Der Erhalt ist unverzüglich formlos per E-Mail zu bestätigen.
Quelle: OJS 2019/S 225-551489 (2019-11-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar – nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4) benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitl. Vertragsbedingungen u. eines einheitl. Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3)). Die einheitl. Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.19 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.19) und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.21. Zum Vertragsbeginn i. Ü. Ziff. II.2.14). Zur Warte- und Stillhaltefrist i. Ü. A.III.9 der Teilnahmebedingungen.
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar – nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4) benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitl. Vertragsbedingungen u. eines einheitl. Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3)). Die einheitl. Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.19 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.19) und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.21. Zum Vertragsbeginn i. Ü. Ziff. II.2.14). Zur Warte- und Stillhaltefrist i. Ü. A.III.9 der Teilnahmebedingungen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-16 📅
Name: Inopha GmbH
Postanschrift: Genshagener Str. 37a
Land: Teltow-Fläming🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-20 📅
Name: Takeda GmbH
Postanschrift: Byk-Gulden-Str. 2
Postort: Konstanz
Postleitzahl: 78467
Land: Konstanz🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-18 📅
Name: Ratiopharm GmbH
Referenz Zusätzliche Informationen
Die interessierten pUs müssen bei Anforderung der Teilnahmebedingungen (über die unter I.1)) genannte E-Mail-Adresse der Kontaktstelle) das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Die AOK wird diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte(n):
Die interessierten pUs müssen bei Anforderung der Teilnahmebedingungen (über die unter I.1)) genannte E-Mail-Adresse der Kontaktstelle) das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Die AOK wird diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte(n):
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-11 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
1. nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pU von der AOK eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n),
2. den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pU der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde,
2. den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pU der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde,
3. sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht der AOK vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen und der interessierte pU erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von der AOK Teilnahmebedingungen per E-Mail übersandt. Der Erhalt ist unverzüglich formlos per E-Mail zu bestätigen.
3. sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht der AOK vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen und der interessierte pU erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von der AOK Teilnahmebedingungen per E-Mail übersandt. Der Erhalt ist unverzüglich formlos per E-Mail zu bestätigen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die unter VI.4.1) genannte Stelle ist nur für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. In diesem Fall sind insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten (zur Warte- und Stillhaltefrist s. o. Ziff. II.2.14)). Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die unter VI.4.1) genannte Stelle ist nur für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. In diesem Fall sind insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten (zur Warte- und Stillhaltefrist s. o. Ziff. II.2.14)). Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-29 📅
Postanschrift: Benzstraße 1
Name: Stadapharm GmbH
Postanschrift: Stadastr. 2-8
Postort: Bad Vilbel
Postleitzahl: 61118
Referenz Zusätzliche Informationen
1) nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pU von der AOK eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n),
2) den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pU der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde,
2) den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pU der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde,
3) sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht der AOK vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen und der interessierte pU erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von der AOK Teilnahmebedingungen per E-Mail übersandt. Der Erhalt ist unverzüglich formlos per E-Mail zu bestätigen.
3) sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht der AOK vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen und der interessierte pU erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von der AOK Teilnahmebedingungen per E-Mail übersandt. Der Erhalt ist unverzüglich formlos per E-Mail zu bestätigen.
Quelle: OJS 2020/S 129-315840 (2020-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3. stellt keine Begrenzung dar – nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4. benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitl. Vertragsbedingungen u. eines einheitl. Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1. benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3.). Die einheitl. Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.19 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.19. und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.21. Zum Vertragsbeginn i. Ü. Ziff. II.2.14.. Zur Warte- und Stillhaltefrist i. Ü. A.III.9 der Teilnahmebedingungen.
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3. stellt keine Begrenzung dar – nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4. benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitl. Vertragsbedingungen u. eines einheitl. Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1. benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3.). Die einheitl. Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.19 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.19. und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.21. Zum Vertragsbeginn i. Ü. Ziff. II.2.14.. Zur Warte- und Stillhaltefrist i. Ü. A.III.9 der Teilnahmebedingungen.
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.4.2019, für den Wirkstoff Leuprorelin der 1.9.2019. Zu den Fristen, innerhalb derer die Angebotsunterlagen jeweils einzureichen sind, Ziff. IV.2.7.. Vor dem 11.3.2019 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.4.2019, für den Wirkstoff Leuprorelin der 1.9.2019. Zu den Fristen, innerhalb derer die Angebotsunterlagen jeweils einzureichen sind, Ziff. IV.2.7.. Vor dem 11.3.2019 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Adalimumab*,
2. Etanercept,
3. Filgrastim,
4. Infliximab*,
5. Interferon beta-1b,
6. Leuprorelin,
7. Octreotid – LAR**,
8. Pegfilgrastim,
9. Ranolazin,
10. Sorafenib,
11. Triptorelin – Pamorelin***.
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1. genannten Kontaktstelle abrufen können (s Ziff. VI.3.).
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1. genannten Kontaktstelle abrufen können (s Ziff. VI.3.).
Zusätzliche Informationen:
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.4.2019, für den Wirkstoff Leuprorelin der 1.9.2019. Zu den Fristen, innerhalb derer die Angebotsunterlagen jeweils einzureichen sind, Ziff. IV.2.7.. Vor dem 11.3.2019 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.4.2019, für den Wirkstoff Leuprorelin der 1.9.2019. Zu den Fristen, innerhalb derer die Angebotsunterlagen jeweils einzureichen sind, Ziff. IV.2.7.. Vor dem 11.3.2019 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-27 📅
Name: medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH
Postanschrift: Theaterstr. 6
Postort: Wedel
Postleitzahl: 22880
Land: Pinneberg🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die unter VI.4.1. genannte Stelle ist nur für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. In diesem Fall sind insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten (zur Warte- und Stillhaltefrist s. o. Ziff. II.2.14.. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die unter VI.4.1. genannte Stelle ist nur für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. In diesem Fall sind insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten (zur Warte- und Stillhaltefrist s. o. Ziff. II.2.14.. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: 11 Triptorelin – Pamorelin***,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-20 📅
Name: EurimPharm Arzneimittel GmbH
Postanschrift: EurimPark 8
Postort: Saaldorf-Surheim
Postleitzahl: 83416
Referenz Zusätzliche Informationen
1. nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pU von der AOK eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n);
2. den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pU der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde;
2. den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pU der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde;