Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

AOK Baden-Württemberg

Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Abschnitt II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.7.2023 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 30.6.2025. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2023 bis 30.6.2025 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4.1 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-04-17 Auftragsbekanntmachung
2023-07-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-10-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: OHV 2023
Kurze Beschreibung:
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Abschnitt II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.7.2023 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 30.6.2025. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2023 bis 30.6.2025 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4.1 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/bw 🌏
E-Mail: ohv@bw.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH06N16/documents 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-17 📅
Einreichungsfrist: 2025-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-21 📅
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 079-237358
ABl. S-Ausgabe: 79
Zusätzliche Informationen
Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens am 31.5.2023 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle einer Erweiterung des Beschaffungsbedarfs wird die Warte- und Stillhaltefrist in Bezug auf Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den neu aufgenommenen Wirkstoffen in den Abschnitten II.2.4) und II.2.14) der entsprechenden Folgebekanntmachung veröffentlicht und ist daneben der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Mehr anzeigen
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Abschnitt II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.7.2023 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 30.6.2025. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2023 bis 30.6.2025 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4.1 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.
Mehr anzeigen
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Die AOK startet das Open-House-Verfahren mit den nachstehenden Wirkstoffen (sog. Startwirkstoffe):
Mehr anzeigen
1. Adalimumab (Lfd.-Nr. 1 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
2. Etanercept (Lfd.-Nr. 2 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
3. Filgrastim (Lfd.-Nr. 3 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
4. Infliximab (Lfd.-Nr. 4 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
5. Interferon beta-1a (Lfd.-Nr. 5 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
6. Interferon beta-1b (Lfd.-Nr. 6 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
7. Leuprorelin (Lfd.-Nr. 7 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
8. Octreotid (Depot)* (Lfd.-Nr. 8 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
9. Pegfilgrastim (Lfd.-Nr. 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen).
*Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit retardierten (langwirkenden) Monatsdepot-Formen.
Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens zu erweitern, d. h. die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Damit würden auch Rabattverträge zu Arzneimitteln mit diesen weiteren Wirkstoffen Gegenstand des vorliegenden Open-House-Verfahrens. Selbstverständlich würde dadurch aber nicht der Inhalt bereits geschlossener Verträge zu anderen Wirkstoffen erweitert, sondern dazu wäre je Wirkstoff ein neuer Vertrag zu schließen (siehe dazu auch die Abschnitte A.I.1, A.I.4.1 und A.III.4 der Teilnahmebedingungen). Entscheidet sich die AOK für eine Erweiterung des Beschaffungsbedarfs, wird sie diesen Umstand jeweils in einer weiteren Auftragsbekanntmachung (sog. Folgebekanntmachung), die Bezug auf diese hier vorliegende Auftragsbekanntmachung (sog. Erstbekanntmachung) nimmt, im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekannt machen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4.1).
Mehr anzeigen
Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens mit Wirkung zum 1.7.2023 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 30.6.2025. Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 1.7.2023 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 19.5.2023 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens am 31.5.2023 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.7.2023 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Im Falle der Erweiterung des Beschaffungsbedarfs werden die jeweilige (maximale) Vertragslaufzeit der Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den neu hinzugekommenen Wirkstoffen, die auf den beabsichtigten Vertragsbeginn bezogenen Angebotsfristen sowie die Warte- und Stillhaltefrist in der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mitgeteilt. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.6.2025. Angebote für diesen letztmöglichen Vertragsstart müssen also spätestens am 17.4.2025 eingehen.
Mehr anzeigen
Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.4.3, A.I.5 und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags verwiesen.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Verlängerungen:
Die AOK kann die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern. Näheres ergibt sich aus den Auftragsunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens am 31.5.2023 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Im Falle einer Erweiterung des Beschaffungsbedarfs wird die Warte- und Stillhaltefrist in Bezug auf Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den neu aufgenommenen Wirkstoffen in den Abschnitten II.2.4) und II.2.14) der entsprechenden Folgebekanntmachung veröffentlicht und ist daneben der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
Mehr anzeigen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S .d. vorgenannten Vorschriften, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Mit Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. (1) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (ABl. EU L 111/1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022; ABL EU L 193/1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren aufweisen, kann kein Vertrag geschlossen werden.
Mehr anzeigen
Weitere Anforderungen:
- Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen";
- Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (bei Einreichung nicht älter als 6 Monate); ausländische pharmazeutische Unternehmen haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
Mehr anzeigen
- Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) der AmAnDa-Datenbank, der Arzneimitteldatenbank des BfArm, für sämtliche angebotsgegenständlichen Arzneimittel und ggf. geeigneter ergänzender Nachweise (siehe Abschnitt A.I.8 und B.3 der Teilnahmebedingungen); dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation, d. h. im Zeitpunkt der Vorlage dieses Zulassungsnachweises, aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
Mehr anzeigen
(1) Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
(2) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Wirtschaftsteilnehmers, der das Angebot abgibt, als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen werden muss,
Mehr anzeigen
(3) Darreichungsform,
(4) Wirkstoff sowie
(5) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation von den erforderlichen Informationen der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank zum verfügbaren letzten Stand bei Angebotsabgabe abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank alle erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der pharmazeutische Unternehmer den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem Auszug aus der Arzneimittel- Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank glaubhaft zu machen.
Mehr anzeigen
Pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V ist dasjenige Unternehmen, das den einheitlichen Abgabepreis gemäß § 78 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG für das/die angebotsgegenständlichen Rabattarzneimittel festlegt und hierdurch sowie durch den Antrag auf Zuteilung einer Pharmazentralnummer gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH ("IFA GmbH") zum Ausdruck bringt, dass das/die angebotsgegenständliche/n Arzneimittel unter dem Namen dieses pharmazeutischen Unternehmers in den Verkehr gebracht wird/werden. Nur ein Unternehmen, welches diese Voraussetzungen erfüllt, ist als pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V anzusehen und kommt als Vertragspartner der Auftraggeberin in Betracht. Die Berechtigung des pharmazeutischen Unternehmers ist wie in den vorstehenden Absätzen beschrieben nachzuweisen.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen ergeben sich aus den Abschnitten II.1.4), II.2.4), II.2.14) und III.1.1) dieser Auftragsbekanntmachung sowie den Auftragsunterlagen.
Vor dem Hintergrund der Vorgaben des zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der darin enthaltenen Verpflichtungen für alle, dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes unterfallenden Unternehmen, hat auch die AOK vorsorglich für den Fall, dass dieses Gesetz zur Anwendung zu bringen ist, den Schutz und die Beachtung menschenrechts- und umweltbezogener Schutzgüter entlang ihrer Lieferkette als unabdingbare Grundlage für die Geschäftsbeziehung mit ihren Vertragspartnern über einen neu eingefügten § 8 i. V. m. dem ebenfalls erstmals im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens eingeführten Anhang 2 zum Rabattvertrag geregelt. Hinsichtlich der vom pharmazeutischen Unternehmer demzufolge im Einzelnen zu beachtenden menschenrechts- und umweltbezogenen Pflichten und Standards wird auf § 8 i. V. m. Anhang 2 des Rabattvertrags verwiesen.
Mehr anzeigen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Zusätzliche Informationen:
Wird der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den in Abschnitt II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung aufgeführten Startwirkstoffen mit Wirkung zum 1.7.2023 angestrebt, müssen die Angebotsunterlagen spätestens bis zum 19.5.2023 und bei angestrebtem Vertragsbeginn nach dem 1.7.2023 zu diesen Wirkstoffen, spätestens 6 Wochen vor Vertragsstart vollständig vorliegen. Sämtliche Angebotsfristen sind dabei der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Im Falle einer Beschaffungsbedarfserweiterung sind sämtliche Angebotsfristen betreffend den Abschluss eines Rabattvertrages mit Arzneimitteln zu den neu aufgenommenen Wirkstoffen bezogen auf den beabsichtigten Vertragsbeginn der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: AOK Baden-Württemberg
Internetadresse: www.aok.de/bw 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH06N16/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Das Konvolut, bestehend aus dem Rahmenvertrag und seinen Anhängen, ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen.
Mehr anzeigen
Vergleiche hierzu ausdrücklich Abschnitt A.III.4 sowie Anlage 6 und 9 zu den Teilnahmebedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH06N16

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren ist die unter VI.4.1) genannte Stelle zuständig (zur Warte- und Stillhaltefrist siehe die Abschnitte II.2.4) und II.2.14) dieser Bekanntmachung). Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 079-237358 (2023-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das OHV unterliegt nicht dem Vergaberecht u.wurde am 21.4.2023 im Supplement zum Amtsblatt der EU(ABI.EU 2023/S 079-237358)veröffentlicht(sog.Erstbekanntmachung).Die AOK Baden-Württemberg(AOK) hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren in einer weiteren Bekanntmachung am 5.6.2023(sog.Folgebekanntmachung,ABl.2023/S 106-334083) erweitert. Die AOK beabsichtigt,mit allen geeigneten pharma. Unternehmern nicht exkl. Rabattverträge gem. §130a Abs.8 SGBV zu Arzneimitteln mit den in Anl. 3 zu den Teilnahmebed. benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gem. Ziff. II.2.4 der Erstbekanntmachung beginnt frühestens am 1.7.2023 u. beträgt max. 24 Monate. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gem. Ziff. II.2.4 der Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.8.2023 u. beträgt max. 23 Monate. Die Vertragslaufzeit endet spät.am 30.6.2025. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2023 bzw.1.8.2023 bis 30.6.2025 jederzeit zu einem Monatsersten möglich.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 144-461197
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 079-237358
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Vor dem 31.5.2023 sind keine Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen (lfd.-Nr. 1 bis 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) und vor dem 3.7.2023 keine Verträge mit der zuletzt bekanntgemachten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) geschlossen worden (Warte- und Stillhaltefrist).
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das OHV unterliegt nicht dem Vergaberecht u.wurde am 21.4.2023 im Supplement zum Amtsblatt der EU(ABI.EU 2023/S 079-237358)veröffentlicht(sog.Erstbekanntmachung).Die AOK Baden-Württemberg(AOK) hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren in einer weiteren Bekanntmachung am 5.6.2023(sog.Folgebekanntmachung,ABl.2023/S 106-334083) erweitert.
Mehr anzeigen
Die AOK beabsichtigt,mit allen geeigneten pharma. Unternehmern nicht exkl. Rabattverträge gem. §130a Abs.8 SGBV zu Arzneimitteln mit den in Anl. 3 zu den Teilnahmebed. benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gem. Ziff. II.2.4 der Erstbekanntmachung beginnt frühestens am 1.7.2023 u. beträgt max. 24 Monate. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gem. Ziff. II.2.4 der Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.8.2023 u. beträgt max. 23 Monate. Die Vertragslaufzeit endet spät.am 30.6.2025. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2023 bzw.1.8.2023 bis 30.6.2025 jederzeit zu einem Monatsersten möglich.
Mehr anzeigen
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 5.6.2023 (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten und im Folgenden aufgezählten Wirkstoffen:
9. Pegfilgrastim (Lfd.-Nr. 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
10. Beclometason dipropionat + Formoterol hemifumarat-1-Wasser (Lfd.-Nr. 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen).
Die AOK startete das Open-House-Verfahren mit den erstbekanntgemachten Wirkstoffen der lfd.-Nr. 1 bis 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Startwirkstoffe) und erweiterte den Beschaffungsbedarf mit der Folgebekanntmachung um die Wirkstoffkombination der lfd.-Nr. 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen. Die AOK behält sich weiterhin vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des Verfahrens zu erweitern, d. h. die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen, um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4.1).
Mehr anzeigen
Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen konnten bereits mit Wirkung zum 1.7.2023 geschlossen werden (sog. frühestmöglicher Vertragsstart). Verträge zu Arzneimitteln mit der laufenden Nummer 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen konnten frühestens mit Wirkung zum 1.8.2023 geschlossen werden. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 30.6.2025 (sog. Vertragsende).
Mehr anzeigen
Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den o. g. Wirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.7.2023 bzw. dem 1.8.2023 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständig ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Vor dem 31.5.2023 sind keine Verträge zu dem Arzneimittel mit den Startwirkstoffen und vor dem 3.7.2023 keine Verträge zu Arzneimitteln mit der zuletzt bekanntgemachten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) geschlossen worden (Warte- und Stillhaltefrist): Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.6.2025. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 17.4.2025 eingehen.
Mehr anzeigen
Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potenziellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Zusätzliche Informationen:
Vor dem 31.5.2023 sind keine Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen (lfd.-Nr. 1 bis 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) und vor dem 3.7.2023 keine Verträge mit der zuletzt bekanntgemachten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) geschlossen worden (Warte- und Stillhaltefrist).
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-21 📅
Name: Hexal AG
Postanschrift: Industriestraße 25
Postort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607
Land: Deutschland 🇩🇪
Oberbayern 🏙️
Name: Biogen GmbH
Postanschrift: Riedenburger Straße 7
Postort: München
Postleitzahl: 81677
Name: Amgen GmbH
Postanschrift: Riesstraße 24
Postleitzahl: 80992
Name: STADApharm GmbH
Postanschrift: Stadastraße 2-18
Postort: Bad Vilbel
Postleitzahl: 61118
Land: Darmstadt 🏙️
Name: Celltrion Healthcare Hungary Kft.
Postanschrift: WestEnd Office Building B torony, Váci út 1-3.
Postort: Budapest
Postleitzahl: 1062
Land: Ungarn 🇭🇺
Name: Viatris Healthcare GmbH
Postanschrift: Benzstraße 1
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Name: Fresenius Kabi Deutschland GmbH
Postanschrift: Else-Kröner-Str. 1
Name: INOPHA GmbH
Postanschrift: Genshagener Str. 37a
Postort: Ludwigsfelde
Postleitzahl: 14974
Land: Brandenburg 🏙️
Name: kohlpharma GmbH
Postanschrift: Im Holzhau 8
Postort: Merzig
Postleitzahl: 66663
Land: Saarland 🏙️
Name: ratiopharm GmbH
Postanschrift: Graf-Arco-Straße 3
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079
Land: Tübingen 🏙️
Name: Pfizer Pharma GmbH
Postanschrift: Linkstraße 10
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Berlin 🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-12 📅
Name: Merck Healthcare Germany GmbH
Postanschrift: Waldstr. 3
Postort: Weiterstadt
Postleitzahl: 64331
Name: Recordati Pharma GmbH
Postanschrift: Eberhard-Finckh-Straße 55
Postleitzahl: 89075
Name: Endomedica GmbH
Postanschrift: Weinbergweg 23
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06120
Land: Sachsen-Anhalt 🏙️
Name: Takeda GmbH
Postanschrift: Byk-Gulden-Strasse 2
Postort: Konstanz
Postleitzahl: 78467
Land: Freiburg 🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-22 📅
Name: Accord Healthcare SLU
Postanschrift: WTC. Moll de Barcelona, s/n Edificio Este, 6a planta
Postort: Barcelona
Postleitzahl: 08039
Land: Spanien 🇪🇸
Name: medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH
Postanschrift: Theaterstr. 6
Postort: Wedel
Postleitzahl: 22880
Land: Schleswig-Holstein 🏙️
Name: Chiesi GmbH
Postanschrift: Gasstraße 6
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22761
Land: Hamburg 🏙️
Name: Hormosan Pharma GmbH
Postanschrift: Hanauer Landstraße 139-143
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60314
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
3
5
1
4
7
2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Angebote sind auf elektronischem Weg sowie in Papierform auf dem Postweg bzw. per Boten einzureichen. Vergleiche hierzu ausführlich Abschnitt A.III.4 sowie Anlage 6 zu den Teilnahmebedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0D026

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs.2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren ist die unter VI.4.1) genannte Stelle zuständig (zur Warte-und Stillhaltefrist siehe die Abschnitte II.2.4) und II.2.14) dieser Bekanntmachung); auf § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 144-461197 (2023-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-04)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 194-607184
ABl. S-Ausgabe: 194

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-12 📅
2023-10-04 📅
Name: Hikma Pharma GmbH
Postanschrift: Lochamer Str. 13
Postort: Martinsried
Postleitzahl: 82152
Quelle: OJS 2023/S 194-607184 (2023-10-04)