Anbieter: Merz Therapeutics GmbH
2 archivierte Beschaffungen
Merz Therapeutics GmbH war in der Vergangenheit ein Lieferant von medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte und arzneimittel.
In der Vergangenheit waren die konkurrierenden Bieter CC-Pharma GmbH, EurimPharm Arzneimittel GmbH, 1 4 U Pharma GmbH, 101 Carefarm GmbH, Abacus Medicine A/S, AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG, ACA Müller ADAG Pharma AG, axicorp Pharma B.V. und EMRAmed Arzneimittel GmbH.
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter Merz Therapeutics GmbH erwähnt wird
2022-11-22
Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Botulinumtoxin (Xeomin(R)) (GWQ ServicePlus AG)
§130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zulasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
§130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zulasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher … Ansicht der Beschaffung »
2022-10-17
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A, ATC... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu … Ansicht der Beschaffung »
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu … Ansicht der Beschaffung »