Abschluss von Rahmenverträgen über die Erbringung von Rechtsberatungsleistungen

FMS Wertmanagement AöR

Die FMS Wertmanagement AöR (FMS-WM oder Auftraggeberin) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 08.07.2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen.
Die FMS-WM übernahm zum 01.10.2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln. Dabei minimiert sie Verluste und nimmt Ertragschancen wahr.
Mit dieser Ausschreibung soll der Beschaffungsbedarf der FMS-WM an Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit umfangreichen grenzüberschreitenden Transaktionen gedeckt werden. Die Ausschreibung erfolgt mit dem Ziel, für einen Zeitraum von sechs Jahren einen Rahmenvertrag mit bis zu zwölf Rahmenvertragspartnern über die Durchführung entsprechender Dienstleistungen abzuschließen.
Vor dem Hintergrund, dass die Transaktionsprojekte zumeist international und grenzüberschreitend geprägt sind, erwartet die FMS-WM von den Bietern, dass sie Büros bzw. Partnerkanzleien in den relevanten Jurisdiktionen besitzen, darunter jedenfalls in den USA, im Vereinigten Königreich und in Deutschland (die Kernjurisdiktionen). Gegenstand dieser Ausschreibung ist die geplante Vergabe von Rechtsberatung in den vorgenannten Kernjurisdiktionen in den Rechtsgebieten
— Bank- und Bankaufsichtsrecht,
— Gesellschaftsrecht,
— Kapitalmarktrecht,
— Steuerrecht,
— Kartellrecht und
— Datenschutzrecht
bei der Begleitung der oben genannten Transaktionsprojekte. Dessen ungeachtet ist jedoch davon auszugehen, dass künftige Transaktionsprojekte neben den vorgenannten Kernjurisdiktionen im Einzelfall auch noch weitere Jurisdiktionen betreffen. Daher legt die FMS-WM Wert darauf, dass die Bieter über ein möglichst internationales Netzwerk an Niederlassungen bzw. Kanzleien verfügen, die über die Kernjurisdiktionen hinaus gehen.
Mit Transaktionen sind z.B. die Übertragung von Kreditinstituten oder der Kauf bzw. Rückkauf von Anleihen gemeint, aber auch die Übertragung von bzw. die Unterbeteiligung an Krediten oder Kreditportfolien und Derivaten, die Liquidierung, Restrukturierung, Umwandlung oder Veräußerung von Zweckgesellschaften, die Restrukturierung von Bankbilanzen z.B. durch Restrukturierung von Anleihen, Derviaten oder sonstigen Finanzierungsinstrumenten. Die Transaktionen können insbesondere Assets aus den Bereichen Sovereign Finance, Infrastructure Finance und Commercial Real Estate betreffen. Für die FMS-WM ist maßgeblich, dass das Team des jeweiligen Bieters mit den Formaten internationaler Finanzierungsverträge vertraut und auch kurzfristig mit ausreichender Personalkapazität verfügbar ist. Als Transaktionssprachen müssen in jedem Fall Englisch und optional Deutsch durch die FMS-WM abrufbar sein.
Nähere Informationen zur FMS-WM und zum bewirtschafteten Portfolio stehen auch im Downloadcenter der FMS-WM unter www.fms-wm.de zum Abruf bereit. Auf die dort erhältlichen Informationen wird hiermit Bezug genommen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-01 Auftragsbekanntmachung
2016-08-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-03-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechtsberatung
Menge oder Umfang:
Abschluss nicht exklusiver Rahmenverträge über die Erbringung von Rechtsberatungsleistungen bei internationalen und grenzüberschreitenden Transaktionen. Eine Mindestabnahme oder Höchstmenge in Bezug auf den von einem Rahmenvertragspartner zu erwartenden Umsatz wird nicht festgelegt. Für die ersten drei Jahre der Vertragslaufzeit wird aus heutiger Sicht ein Umsatzvolumen von insgesamt mindestens EUR 5 Mio. geschätzt.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechtsberatung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: FMS Wertmanagement AöR
Postanschrift: Prinzregentenstr. 56
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.fms-wm.de 🌏
E-Mail: legal.transactiontender@fms-wm.de 📧
Telefon: +49 899547627-644 📞
Fax: +49 899547627-7644 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-01 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 046-076583
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
1. Die zu vergebenden Dienstleistungen unterfallen der Kategorie 21 des Anhangs I Teil B der VOF. Die Vergabe wird daher nach §§ 97 Abs. 6 GWB, 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VgV, 1 Abs. 3 Satz 1 VOF in Verbindung mit den dort in Bezug genommenen Vorschriften sowie den allgemeinen Grundsätzen des Vergaberechts durchgeführt. Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine freiwillige europaweite Bekanntmachung. Die Auftraggeberin hat sich hierzu entschlossen, um ein möglichst hohes Maß an Transparenz und Wettbewerb herzustellen. Eine Selbstbindung der Auftraggeberin an vergaberechtliche Vorschriften, die über die genannten Vorschriften hinausgehen, findet nicht statt. 2. Bei der Zusammenstellung des Angebotes ist auf die Vollständigkeit der Unterlagen und eine übersichtliche Ausgestaltung zu achten. Es wird darum gebeten, die im Bekanntmachungstext und in den Formblättern vorgesehene Nummerierung zu verwenden. 3. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den ergänzend bereit gestellten Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 21. März 2016 an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: legal.transactiontender@fms-wm.de. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortkataloges anonymisiert an alle Bieter versandt. Die Fragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und konkretisieren diese gegebenenfalls. 4. Das Angebot muss handschriftlich unterzeichnet sein und schriftlich bei der in Ziffer I.1) benannten Adresse eingereicht werden. Eine elektronische Übermittlung oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Das Angebot ist bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin einzureichen. Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bieter. 5. Das Angebot ist mit sämtlichen zugehörigen Unterlagen in einem fest verschlossenen Umschlag / Paket einzureichen und wie folgt eindeutig zu kennzeichnen: „Angebot im Vergabeverfahren Ausschreibung von Rechtsberatungsleistungen bei transnationalen Transaktionen Nicht vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen! Persönlich und ungeöffnet zu Händen von Herrn Dr. Rüdiger Hansel“ Ist das Angebot nicht entsprechend gekennzeichnet und wird der Umschlag / das Paket aus diesem Grund vor dem Schlusstermin zur Öffnung der Angebote geöffnet, kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. 6. Es wird darum gebeten, zusätzlich zur Papierversion mit der handschriftlichen Unterzeichnung des Bieters (Original) eine Kopie in Papierform sowie eine CD-ROM / DVD mit dem eingescannten Angebot im pdf-Format einzureichen. Bei inhaltlichen Abweichungen und/oder Widersprüchen zwischen den Dokumenten ist stets das Original maßgeblich. 7. Bieter, die die nach dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise nicht mit dem Angebot vorlegen, können von dem Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf eine Nachforderung. 8. Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Als Mehrangebot gilt auch die Abgabe eines Angebots sowohl als Einzelbieter als auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft. 9. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. 10. Enthalten diese Bekanntmachung oder die weiteren Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so haben die Bieter die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform hinzuweisen. 11. Ausländische Bieter, ausländische Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder ausländische Nachunternehmen haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. Erklärungen abzugeben. Soweit diese Nachweise und Erklärungen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, soll eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beigefügt werden.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die FMS Wertmanagement AöR (FMS-WM oder Auftraggeberin) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 08.07.2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen.
Mehr anzeigen
Die FMS-WM übernahm zum 01.10.2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln. Dabei minimiert sie Verluste und nimmt Ertragschancen wahr.
Mehr anzeigen
Mit dieser Ausschreibung soll der Beschaffungsbedarf der FMS-WM an Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit umfangreichen grenzüberschreitenden Transaktionen gedeckt werden. Die Ausschreibung erfolgt mit dem Ziel, für einen Zeitraum von sechs Jahren einen Rahmenvertrag mit bis zu zwölf Rahmenvertragspartnern über die Durchführung entsprechender Dienstleistungen abzuschließen.
Mehr anzeigen
Vor dem Hintergrund, dass die Transaktionsprojekte zumeist international und grenzüberschreitend geprägt sind, erwartet die FMS-WM von den Bietern, dass sie Büros bzw. Partnerkanzleien in den relevanten Jurisdiktionen besitzen, darunter jedenfalls in den USA, im Vereinigten Königreich und in Deutschland (die Kernjurisdiktionen). Gegenstand dieser Ausschreibung ist die geplante Vergabe von Rechtsberatung in den vorgenannten Kernjurisdiktionen in den Rechtsgebieten
Mehr anzeigen
— Bank- und Bankaufsichtsrecht,
— Gesellschaftsrecht,
— Kapitalmarktrecht,
— Steuerrecht,
— Kartellrecht und
— Datenschutzrecht
bei der Begleitung der oben genannten Transaktionsprojekte. Dessen ungeachtet ist jedoch davon auszugehen, dass künftige Transaktionsprojekte neben den vorgenannten Kernjurisdiktionen im Einzelfall auch noch weitere Jurisdiktionen betreffen. Daher legt die FMS-WM Wert darauf, dass die Bieter über ein möglichst internationales Netzwerk an Niederlassungen bzw. Kanzleien verfügen, die über die Kernjurisdiktionen hinaus gehen.
Mehr anzeigen
Mit Transaktionen sind z.B. die Übertragung von Kreditinstituten oder der Kauf bzw. Rückkauf von Anleihen gemeint, aber auch die Übertragung von bzw. die Unterbeteiligung an Krediten oder Kreditportfolien und Derivaten, die Liquidierung, Restrukturierung, Umwandlung oder Veräußerung von Zweckgesellschaften, die Restrukturierung von Bankbilanzen z.B. durch Restrukturierung von Anleihen, Derviaten oder sonstigen Finanzierungsinstrumenten. Die Transaktionen können insbesondere Assets aus den Bereichen Sovereign Finance, Infrastructure Finance und Commercial Real Estate betreffen. Für die FMS-WM ist maßgeblich, dass das Team des jeweiligen Bieters mit den Formaten internationaler Finanzierungsverträge vertraut und auch kurzfristig mit ausreichender Personalkapazität verfügbar ist. Als Transaktionssprachen müssen in jedem Fall Englisch und optional Deutsch durch die FMS-WM abrufbar sein.
Mehr anzeigen
Nähere Informationen zur FMS-WM und zum bewirtschafteten Portfolio stehen auch im Downloadcenter der FMS-WM unter www.fms-wm.de zum Abruf bereit. Auf die dort erhältlichen Informationen wird hiermit Bezug genommen.
Dauer: 72 Monate
Referenznummer: Abschluss von Rahmenverträgen über die Erbringung von Rechtsberatungsleistungen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Hinweise zur Eignungsprüfung, die für alle nach Ziffer III.2.1) bis 3) dieser Bekanntmachung zu machenden Angaben gelten:
Der hier ausgeschriebene Auftrag wird an einen zuverlässigen (Ziffer III.2.1), leistungsfähigen (Ziffer III.2.2) und fachkundigen (Ziffer III.2.3) Bieter vergeben. Die Kriterien der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde sind durch Vorlage der nachfolgend geforderten Erklärungen und Unterlagen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist für die Beurteilung der Fachkunde und der Leistungsfähigkeit die Bietergemeinschaft insgesamt maßgeblich. Die Zuverlässigkeit muss bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen. Dies gilt beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmen entsprechend.
Mehr anzeigen
Für die geforderten Erklärungen und Nachweise sind Formblätter zu verwenden (nachfolgend gekennzeichnet mit „Formblatt“), die die Auftraggeberin den Bietern unter der in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Kontaktadresse zur Verfügung stellt.
Mehr anzeigen
Aus den Formblättern ergibt sich auch, ob und welche der nachstehend verlangten Erklärungen und Nachweise von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. von beteiligten Nachunternehmen gesondert einzureichen sind.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Falls erforderlich, können zusätzliche Angaben auf gesonderten Blättern unter Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordruckes gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des Angebotes oder auf Literatur oder Broschüren können unvollständige Angaben auf den Vordrucken nicht ersetzen.
Mehr anzeigen
Zur Wahrung der Angebotsfrist können die geforderten Erklärungen und Nachweise auch in Kopie ohne Originalunterschrift eingereicht werden; das Original muss in diesem Fall jedoch unverzüglich nachgereicht werden. Die Auftraggeberin behält sich insgesamt vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, unter kurzer Fristsetzung nachzufordern. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass Angebote nicht ordnungsgemäß vorliegen, und zwar auch bei fehlenden und/oder widersprüchlichen Angaben auf Formblättern.
Mehr anzeigen
Die Nichtvorlage der geforderten Erklärungen und Nachweise führt – vorbehaltlich einer Nachforderungsentscheidung der Auftraggeberin, die in ihrem pflichtgemäßen Ermessen steht – zum Ausschluss des betreffenden Angebotes vom Verfahren. Es wird deshalb um besondere Sorgfalt bei der Erstellung des Angebotes gebeten.
Mehr anzeigen
Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
1. Basisinformationen – Eigenerklärung zum Bieter bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift, Kontaktdaten, Ansprechpartner) inklusive der Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder eines vergleichbaren Dokuments des Landes, in dem der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft ansässig ist (nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend) sowie Angaben zum internationalen Kanzleinetzwerk (Formblatt).
Mehr anzeigen
2. Im Falle eines Angebotes einer Bietergemeinschaft: Eigenerklärung zur Vertretungsberechtigung sowie welche Leistungen von welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden (Formblatt). Eine entsprechende Eigenerklärung ist von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen
3. Im Falle der Beteiligung von Nachunternehmen: Angaben zum Nachunternehmen sowie eine Verpflichtungserklärung des jeweiligen Nachunternehmens, dass es die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stellen wird (Formblatt).
4. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, aus der sich ergibt, dass die in § 4 Abs. 6 und 9 VOF genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen (Formblatt). Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. bei Beteiligung von Nachunternehmen ist eine entsprechende Eigenerklärung von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. von jedem Nachunternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Für ausländische Bieter, ausländische Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder ausländische Nachunternehmen: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Heimatlandes mit den in § 4 Abs. 6 und 9 VOF genannten Ausschlussgründen vergleichbar sind.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5. Eigenerklärung zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 100 Mio. EUR je Versicherungsfall (Formblatt). Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Vertragslaufzeit – z.B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o.ä. – abgeschlossen sein. Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Eigenerklärung von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
Zu Ziffer 5. Sofern der Bieter über keine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt, hat er mit seinem Angebot verbindlich zu erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird (Formblatt). Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Eigenerklärung von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Berufsträger nach Senioritäten in den verfahrensgegenständlichen Rechtsbereichen in den Geschäftsjahren 2015, 2014 und 2013 (Formblatt).
Bei Bietergemeinschaften bzw. bei Einsatz von Nachunternehmen sind die jeweiligen Berufsträgerzahlen getrennt nach Kanzleien aufzuschlüsseln, das heißt von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. von jedem Nachunternehmen ist eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen. Die Berufsträgerzahlen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. von Bietern und Nachunternehmen werden addiert.
Mehr anzeigen
7. Eigenerklärung zu mit dem Gegenstand der Ausschreibung vergleichbaren Referenzprojekten, die in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist in den Kernjurisdiktionen durchgeführt wurden, mit einer Beschreibung des Auftragsinhalts unter Nennung der betroffenen Jurisdiktionen, einer Benennung des Referenzkunden inkl. dessen Kontaktdaten, der Benennung des Auftrags- und Ausführungsdatums und des Leistungsumfangs einschließlich des Transaktionsvolumens und des Aufwands, letzteren benannt in Personentagen (Formblatt).
Mehr anzeigen
Auch laufende, d.h. nicht abgeschlossene, Beratungsprojekte werden bei entsprechenden Angaben berücksichtigt. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen bei dem angegebenen Referenzkunden zu prüfen.
8. Eigenerklärung zu dem für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlichen Personal, d.h. Benennung des Kernberaterteams je Kernjurisdiktion und Rechtsgebiet unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Seniorität der betreffenden Teammitglieder.
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
Zu Ziffer 6. Die durchschnittliche Anzahl der Partner muss in jedem der vorgenannten Geschäftsjahre in den verfahrensgegenständlichen Rechtsbereichen
— Bankrecht (inklusive Finanzierungen) mindestens fünf Partner, davon mindestens ein Partner im Bankaufsichtsrecht,
— Gesellschaftsrecht mindestens fünf Partner,
— Kapitalmarktrecht mindestens drei Partner,
— Kartellrecht mindestens drei Partner,
— Datenschutzrecht mindestens zwei Partner und
— Steuerrecht mindestens drei Partner
betragen haben.
zu Ziffer 7. Je Kernjurisdiktion müssen drei vergleichbare Referenzprojekte angegeben werden, davon mindestens zwei mit einem Transaktionsvolumen von mindestens 50 Mio. EUR. Dabei kann eine Referenz mehrere Jurisdiktionen abdecken. Allerdings müssen die Referenzprojekte jeweils kumuliert die Rechtsgebiete
Mehr anzeigen
— Bank- und Bankaufsichtsrecht,
— Gesellschaftsrecht und
— Kapitalmarktrecht
abdecken.
zu Ziffer 8: Das Kernberaterteam muss für jede Kernjurisdiktion und jedes Rechtsgebiet mindestens einen Partner und einen zweiten Berater umfassen, die jeweils über mindestens zwei vergleichbare, nicht notwendig abgeschlossene persönliche Referenzen über Transaktionen verfügen, von denen mindestens eine ein Transaktionsvolumen von mindestens EUR 50 Mio. hatte.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft ist nicht vorgeschrieben. Bei Gründung einer Gesellschaft müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft jedoch zu einer gesamtschuldnerischen Haftung (§ 421 BGB) gegenüber der Auftraggeberin verpflichten, sofern sich eine solche Haftung nicht bereits unmittelbar aus dem Gesetz ergibt.
Mehr anzeigen
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
— Deutschland: Zulassung als Rechtsanwalt nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
— Vereinigtes Königreich: Zulassung als Rechtsanwalt (Solicitor) nach dem „Solicitors Act 1974“
— USA: Zulassung als Rechtsanwalt (Attorney at Law).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 12
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 72
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Artikel 32 der Richtlinie 2004/18/EG findet auf Rechtsberatungsleistungen keine Anwendung, vgl. Art. 21 der Richtlinie 2004/18/EG.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: FMS Wertmanagement AöR
Dr. Rüdiger Hansel

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Abschluss von Rahmenverträgen über die Erbringung von Rechtsberatungsleistungen
Zusätzliche Informationen
1. Die zu vergebenden Dienstleistungen unterfallen der Kategorie 21 des Anhangs I Teil B der VOF. Die Vergabe wird daher nach §§ 97 Abs. 6 GWB, 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VgV, 1 Abs. 3 Satz 1 VOF in Verbindung mit den dort in Bezug genommenen Vorschriften sowie den allgemeinen Grundsätzen des Vergaberechts durchgeführt. Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine freiwillige europaweite Bekanntmachung. Die Auftraggeberin hat sich hierzu entschlossen, um ein möglichst hohes Maß an Transparenz und Wettbewerb herzustellen. Eine Selbstbindung der Auftraggeberin an vergaberechtliche Vorschriften, die über die genannten Vorschriften hinausgehen, findet nicht statt.
Mehr anzeigen
2. Bei der Zusammenstellung des Angebotes ist auf die Vollständigkeit der Unterlagen und eine übersichtliche Ausgestaltung zu achten. Es wird darum gebeten, die im Bekanntmachungstext und in den Formblättern vorgesehene Nummerierung zu verwenden.
3. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den ergänzend bereit gestellten Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 21. März 2016 an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: legal.transactiontender@fms-wm.de. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortkataloges anonymisiert an alle Bieter versandt. Die Fragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und konkretisieren diese gegebenenfalls.
Mehr anzeigen
4. Das Angebot muss handschriftlich unterzeichnet sein und schriftlich bei der in Ziffer I.1) benannten Adresse eingereicht werden. Eine elektronische Übermittlung oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Das Angebot ist bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin einzureichen. Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bieter.
5. Das Angebot ist mit sämtlichen zugehörigen Unterlagen in einem fest verschlossenen Umschlag / Paket einzureichen und wie folgt eindeutig zu kennzeichnen:
„Angebot im Vergabeverfahren
Ausschreibung von Rechtsberatungsleistungen bei transnationalen Transaktionen
Nicht vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen!
Persönlich und ungeöffnet zu Händen von Herrn Dr. Rüdiger Hansel“
Ist das Angebot nicht entsprechend gekennzeichnet und wird der Umschlag / das Paket aus diesem Grund vor dem Schlusstermin zur Öffnung der Angebote geöffnet, kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
6. Es wird darum gebeten, zusätzlich zur Papierversion mit der handschriftlichen Unterzeichnung des Bieters (Original) eine Kopie in Papierform sowie eine CD-ROM / DVD mit dem eingescannten Angebot im pdf-Format einzureichen. Bei inhaltlichen Abweichungen und/oder Widersprüchen zwischen den Dokumenten ist stets das Original maßgeblich.
Mehr anzeigen
7. Bieter, die die nach dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise nicht mit dem Angebot vorlegen, können von dem Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf eine Nachforderung.
Mehr anzeigen
8. Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Als Mehrangebot gilt auch die Abgabe eines Angebots sowohl als Einzelbieter als auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft.
9. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
10. Enthalten diese Bekanntmachung oder die weiteren Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so haben die Bieter die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform hinzuweisen.
Mehr anzeigen
11. Ausländische Bieter, ausländische Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder ausländische Nachunternehmen haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. Erklärungen abzugeben. Soweit diese Nachweise und Erklärungen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, soll eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beigefügt werden.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/EN/Publicprocurement/publicprocurement_node.html 🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die folgende gesetzliche Regelung betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird hingewiesen (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB):
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 046-076583 (2016-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 164-296339
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 046-076583
ABl. S-Ausgabe: 164
Zusätzliche Informationen
1. Die zu vergebenden Dienstleistungen unterfallen der Kategorie 21 des Anhangs I Teil B der VOF. Die Vergabe wird daher nach §§ 97 Abs. 6 GWB, 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VgV, 1 Abs. 3 Satz 1 VOF in Verbindung mit den dort in Bezug genommenen Vorschriften sowie den allgemeinen Grundsätzen des Vergaberechts durchgeführt. Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine freiwillige europaweite Bekanntmachung. Die Auftraggeberin hat sich hierzu entschlossen, um ein möglichst hohes Maß an Transparenz und Wettbewerb herzustellen. Eine Selbstbindung der Auftraggeberin an vergaberechtliche Vorschriften, die über die genannten Vorschriften hinausgehen, findet nicht statt. 2. Bei der Zusammenstellung des Angebotes ist auf die Vollständigkeit der Unterlagen und eine übersichtliche Ausgestaltung zu achten. Es wird darum gebeten, die im Bekanntmachungstext und in den Formblättern vorgesehene Nummerierung zu verwenden. 3. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den ergänzend bereit gestellten Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 21.3.2016 an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: legal.transactiontender@fms-wm.de Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortkataloges anonymisiert an alle Bieter versandt. Die Fragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und konkretisieren diese gegebenenfalls. 4. Das Angebot muss handschriftlich unterzeichnet sein und schriftlich bei der in Ziffer I.1) benannten Adresse eingereicht werden. Eine elektronische Übermittlung oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Das Angebot ist bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin einzureichen. Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bieter. 5. Das Angebot ist mit sämtlichen zugehörigen Unterlagen in einem fest verschlossenen Umschlag / Paket einzureichen und wie folgt eindeutig zu kennzeichnen: „Angebot im Vergabeverfahren Ausschreibung von Rechtsberatungsleistungen bei transnationalen Transaktionen Nicht vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen! Persönlich und ungeöffnet zu Händen von Herrn Dr. Rüdiger Hansel“. Ist das Angebot nicht entsprechend gekennzeichnet und wird der Umschlag / das Paket aus diesem Grund vor dem Schlusstermin zur Öffnung der Angebote geöffnet, kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. 6. Es wird darum gebeten, zusätzlich zur Papierversion mit der handschriftlichen Unterzeichnung des Bieters (Original) eine Kopie in Papierform sowie eine CD-ROM / DVD mit dem eingescannten Angebot im pdf-Format einzureichen. Bei inhaltlichen Abweichungen und/oder Widersprüchen zwischen den Dokumenten ist stets das Original maßgeblich. 7. Bieter, die die nach dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise nicht mit dem Angebot vorlegen, können von dem Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf eine Nachforderung. 8. Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Als Mehrangebot gilt auch die Abgabe eines Angebots sowohl als Einzelbieter als auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft. 9. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. 10. Enthalten diese Bekanntmachung oder die weiteren Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so haben die Bieter die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform hinzuweisen. 11. Ausländische Bieter, ausländische Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder ausländische Nachunternehmen haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. Erklärungen abzugeben. Soweit diese Nachweise und Erklärungen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, soll eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beigefügt werden.
Mehr anzeigen

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Qualität (60)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-23 📅
Name: Freshfields Bruckhaus Deringer LLP
Postort: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Hogan Lovells International LLP

3️⃣
Name: Linklaters LLP

4️⃣
Name: Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH

5️⃣
Name: Jones Day

6️⃣
Name: C/M/S Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH

7️⃣
Name: Dentons Europe LLP
Postort: Berlin
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Quelle: OJS 2016/S 164-296339 (2016-08-24)