Der AN stellt die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Übernahme, Vernichtung und Verwertung von Akten und Datenträgern sowie Papier, Pappen und Kartonagen der Bedarfsstellen (=Standorte) der Techniker Krankenkasse einschließlich logistischer Dienstleistungen sicher, für Los 1 stellt er zusätzlich auf Anforderung Personal zur Unterstützung für z. B. Archiventsorgungen zur Verfügung. Bezüglich der Akten- und Datenträgervernichtung handelt es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag im Sinne des § 80 SGB X. Der AN ist Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 i. V. mit § 57 KrWG. Die in den Vergabeunterlagen genannten Entsorgungsmengen resultieren aus der Vergangenheit und dienen der Orientierung. Sie sind nicht garantiert. Es waren 2015 bundesweit insgesamt 12.829 Behälterleerungen für die Aktenvernichtung (ohne Sonderaufträge) und 1 080 Behälterbewegungen für Altpapier (ohne Sonderaufträge Archiventsorgg) zu verzeichnen. Anzahl Abholadressen in Los 1: 240, in Los 2: 14.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Altpapiersammlung
Kurze Beschreibung:
Der AN stellt die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Übernahme, Vernichtung und Verwertung von Akten und Datenträgern sowie Papier, Pappen und Kartonagen der Bedarfsstellen (=Standorte) der Techniker Krankenkasse einschließlich logistischer Dienstleistungen sicher, für Los 1 stellt er zusätzlich auf Anforderung Personal zur Unterstützung für z. B. Archiventsorgungen zur Verfügung. Bezüglich der Akten- und Datenträgervernichtung handelt es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag im Sinne des § 80 SGB X. Der AN ist Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 i. V. mit § 57 KrWG.
Die in den Vergabeunterlagen genannten Entsorgungsmengen resultieren aus der Vergangenheit und dienen der Orientierung. Sie sind nicht garantiert. Es waren 2015 bundesweit insgesamt 12.829 Behälterleerungen für die Aktenvernichtung (ohne Sonderaufträge) und 1 080 Behälterbewegungen für Altpapier (ohne Sonderaufträge Archiventsorgg) zu verzeichnen. Anzahl Abholadressen in Los 1: 240, in Los 2: 14.
Der AN stellt die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Übernahme, Vernichtung und Verwertung von Akten und Datenträgern sowie Papier, Pappen und Kartonagen der Bedarfsstellen (=Standorte) der Techniker Krankenkasse einschließlich logistischer Dienstleistungen sicher, für Los 1 stellt er zusätzlich auf Anforderung Personal zur Unterstützung für z. B. Archiventsorgungen zur Verfügung. Bezüglich der Akten- und Datenträgervernichtung handelt es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag im Sinne des § 80 SGB X. Der AN ist Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 i. V. mit § 57 KrWG.
Die in den Vergabeunterlagen genannten Entsorgungsmengen resultieren aus der Vergangenheit und dienen der Orientierung. Sie sind nicht garantiert. Es waren 2015 bundesweit insgesamt 12.829 Behälterleerungen für die Aktenvernichtung (ohne Sonderaufträge) und 1 080 Behälterbewegungen für Altpapier (ohne Sonderaufträge Archiventsorgg) zu verzeichnen. Anzahl Abholadressen in Los 1: 240, in Los 2: 14.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Altpapiersammlung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Altpapiersammlung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️ Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Postleitzahl: 22305
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe🌏
E-Mail: vergabe.aktenvernichtung@tk.de📧
Fax: +49 4069092060 📠
URL der Dokumente: http://www.tk.de/vergabe🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-11-10 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 220-401141
ABl. S-Ausgabe: 220
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Personen zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AN stellt die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Übernahme, Vernichtung und Verwertung von Akten und Datenträgern sowie Papier, Pappen und Kartonagen der Bedarfsstellen (=Standorte) der Techniker Krankenkasse einschließlich logistischer Dienstleistungen sicher, für Los 1 stellt er zusätzlich auf Anforderung Personal zur Unterstützung für z. B. Archiventsorgungen zur Verfügung. Bezüglich der Akten- und Datenträgervernichtung handelt es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag im Sinne des § 80 SGB X. Der AN ist Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 i. V. mit § 57 KrWG.
Der AN stellt die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Übernahme, Vernichtung und Verwertung von Akten und Datenträgern sowie Papier, Pappen und Kartonagen der Bedarfsstellen (=Standorte) der Techniker Krankenkasse einschließlich logistischer Dienstleistungen sicher, für Los 1 stellt er zusätzlich auf Anforderung Personal zur Unterstützung für z. B. Archiventsorgungen zur Verfügung. Bezüglich der Akten- und Datenträgervernichtung handelt es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag im Sinne des § 80 SGB X. Der AN ist Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 i. V. mit § 57 KrWG.
Die in den Vergabeunterlagen genannten Entsorgungsmengen resultieren aus der Vergangenheit und dienen der Orientierung. Sie sind nicht garantiert. Es waren 2015 bundesweit insgesamt 12.829 Behälterleerungen für die Aktenvernichtung (ohne Sonderaufträge) und 1 080 Behälterbewegungen für Altpapier (ohne Sonderaufträge Archiventsorgg) zu verzeichnen. Anzahl Abholadressen in Los 1: 240, in Los 2: 14.
Die in den Vergabeunterlagen genannten Entsorgungsmengen resultieren aus der Vergangenheit und dienen der Orientierung. Sie sind nicht garantiert. Es waren 2015 bundesweit insgesamt 12.829 Behälterleerungen für die Aktenvernichtung (ohne Sonderaufträge) und 1 080 Behälterbewegungen für Altpapier (ohne Sonderaufträge Archiventsorgg) zu verzeichnen. Anzahl Abholadressen in Los 1: 240, in Los 2: 14.
Bezeichnung des Loses: Akten- und Datenträgervernichtung (Bundesgebiet ohne Hamburg)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der AN stellt die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Übernahme, Vernichtung und Verwertung von Akten und Datenträgern sowie Papier, Pappen und Kartonagen der Bedarfsstellen (=Standorte) der Techniker Krankenkasse einschließlich logistischer Dienstleistungen sicher, zusätzlich stellt er auf Anforderung Personal zur Unterstützung für z. B. Archiventsorgungen zur Verfügung. Bezüglich der Akten- und Datenträgervernichtung handelt es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag im Sinne des § 80 SGB X. Der AN ist Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 i. V. mit § 57 KrWG.
Der AN stellt die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Übernahme, Vernichtung und Verwertung von Akten und Datenträgern sowie Papier, Pappen und Kartonagen der Bedarfsstellen (=Standorte) der Techniker Krankenkasse einschließlich logistischer Dienstleistungen sicher, zusätzlich stellt er auf Anforderung Personal zur Unterstützung für z. B. Archiventsorgungen zur Verfügung. Bezüglich der Akten- und Datenträgervernichtung handelt es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag im Sinne des § 80 SGB X. Der AN ist Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 i. V. mit § 57 KrWG.
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Akten- und Datenträgervernichtung (Hamburg)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der AN stellt die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Übernahme, Vernichtung und Verwertung von Akten und Datenträgern sowie Papier, Pappen und Kartonagen der Bedarfsstellen (=Standorte) der Techniker Krankenkasse einschließlich logistischer Dienstleistungen sicher. Bezüglich der Akten- und Datenträgervernichtung handelt es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag im Sinne des § 80 SGB X. Der AN ist Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 i. V. mit § 57 KrWG.
Der AN stellt die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Übernahme, Vernichtung und Verwertung von Akten und Datenträgern sowie Papier, Pappen und Kartonagen der Bedarfsstellen (=Standorte) der Techniker Krankenkasse einschließlich logistischer Dienstleistungen sicher. Bezüglich der Akten- und Datenträgervernichtung handelt es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag im Sinne des § 80 SGB X. Der AN ist Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 i. V. mit § 57 KrWG.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesweit mit Ausnahme des Stadtgebietes Hamburg.
Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen:
Von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll, sowie jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, ist mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung (gemäß Vorlage in Anlage E 1 der Vergabeunterlagen) einzureichen, in welcher der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft, der Unterauftragnehmer oder das andere Unternehmen darlegt, ob eine Person, deren Verhalten dem jeweiligen Unternehmen zuzurechnen ist (vgl. § 123 Abs. 3 GWB), wegen eines Verstoßes gegen die Tatbestände des § 123 Abs. 1 GWB bzw. entsprechend Abs. 2 GWB rechtskräftig verurteilt worden oder gegen das jeweilige Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist und ob die Tatbestände des § 124 GWB bei dem jeweiligen Unternehmen vorliegen.
Von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll, sowie jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, ist mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung (gemäß Vorlage in Anlage E 1 der Vergabeunterlagen) einzureichen, in welcher der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft, der Unterauftragnehmer oder das andere Unternehmen darlegt, ob eine Person, deren Verhalten dem jeweiligen Unternehmen zuzurechnen ist (vgl. § 123 Abs. 3 GWB), wegen eines Verstoßes gegen die Tatbestände des § 123 Abs. 1 GWB bzw. entsprechend Abs. 2 GWB rechtskräftig verurteilt worden oder gegen das jeweilige Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist und ob die Tatbestände des § 124 GWB bei dem jeweiligen Unternehmen vorliegen.
Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter bzw. (Mitglieder der) Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Unterauftragnehmer jeweils eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter bzw. (Mitglieder der) Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Unterauftragnehmer jeweils eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind einzureichen:
— Eigenerklärung über die Umsätze (Gesamtumsatz exkl. USt. sowie Umsatz exl. USt. mit Leistungen der Akten- und Datenträgervernichtung) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Vorlage (Anlage E4 Los 1 und/oder Anlage E4 Los 2). Maßgeblich sind hier ausschließlich die Umsätze des Bieters bzw. bei einer Bietergemeinschaft die Summe der Umsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. bei Subunternehmern die Summe der Umsätze des Bieters und der Subunternehmer selbst, unabhängig von der etwaigen Einbindung des Unternehmens als verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 AktG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über die Umsätze (Gesamtumsatz exkl. USt. sowie Umsatz exl. USt. mit Leistungen der Akten- und Datenträgervernichtung) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Vorlage (Anlage E4 Los 1 und/oder Anlage E4 Los 2). Maßgeblich sind hier ausschließlich die Umsätze des Bieters bzw. bei einer Bietergemeinschaft die Summe der Umsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. bei Subunternehmern die Summe der Umsätze des Bieters und der Subunternehmer selbst, unabhängig von der etwaigen Einbindung des Unternehmens als verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 AktG.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot einzureichen sind:
— Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft zur Geschäftstätigkeit der letzten 3 Jahre gemäß Vorlage (Anlage E4 Los 1 und/oder Anlage E4 Los 2);
— Eigenerklärung zur Gesamtmitarbeiteranzahl im laufenden Geschäftsjahr (Bei Bietergemeinschaften ist die Anzahl Mitarbeiter aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren, bei Subunternehmern zur Eignungsleihe die Anzahl der Mitarbeiter der Subunternehmer mit der des Bieters zu addieren.) gemäß Vorlage (Anlage E4 Los 1 und/oder Anlage E4 Los 2);
— Eigenerklärung zur Gesamtmitarbeiteranzahl im laufenden Geschäftsjahr (Bei Bietergemeinschaften ist die Anzahl Mitarbeiter aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren, bei Subunternehmern zur Eignungsleihe die Anzahl der Mitarbeiter der Subunternehmer mit der des Bieters zu addieren.) gemäß Vorlage (Anlage E4 Los 1 und/oder Anlage E4 Los 2);
— Nachweis der fachlichen Eignung gemäß Vorlage (Anlage E4 Los 1 und/oder Anlage E4 Los 2);
— Kopien von Zertifizierungen nach §§ 56, 57 KrWG, nach DIN EN ISO 9001, nach DIN 66399;
— zusätzlich für Los 1: eine Erklärung über die Anzahl bereits betreuter Standorte gemäß Vorlage (Anlage E4 Los 1 und/oder Anlage E4 Los 2).
Mindeststandards:
— Eine seit mind. 3 Jahren ausgeübte Geschäftstätigkeit des Bieters bzw. eines Mitgliedes der Bietergemeinschaft auf dem Gebiet der Akten- und/oder Datenträgervernichtung;
— Eine aktuelle Zertifizierung nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (EfB-Zertifikat) i. V. mit § 57 KrWG von einem unabhängigen Zertifizierungsunternehmen für jeden vorgesehenen Standort (ggf. für Unterauftragnehmer und/oder Bietergemeinschaftsmitglieder);
— Eine aktuelle Zertifizierung nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (EfB-Zertifikat) i. V. mit § 57 KrWG von einem unabhängigen Zertifizierungsunternehmen für jeden vorgesehenen Standort (ggf. für Unterauftragnehmer und/oder Bietergemeinschaftsmitglieder);
— Eine aktuelle Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001 des Bieters und ggf. der Mitglieder der Bietergemeinschaft und/oder der Unterauftragnehmer;
— Eine aktuelle Zertifizierung eines unabhängigen Zertifizierungsunternehmens für die Akten- und Datenträgervernichtung gemäß DIN 66399 folgenden Umfangs für den Bieter, ggf. Mitglieder der Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer und jeden vorgesehenen Entsorgungsstandort;
— Eine aktuelle Zertifizierung eines unabhängigen Zertifizierungsunternehmens für die Akten- und Datenträgervernichtung gemäß DIN 66399 folgenden Umfangs für den Bieter, ggf. Mitglieder der Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer und jeden vorgesehenen Entsorgungsstandort;
a. DIN 66399 Teil 1 und 3 (Der Teil 2 der DIN 66399 ist bei Beauftragung zu erfüllen, jedoch im Rahmen der Eignung im Vergabeverfahren nicht durch Kopien nachzuweisen),
b. Alle unter Ziffer 5 genannten Entsorgungsstandorte müssen zertifiziert sein,
c. Zertifizierung der Materialarten P, O, T, H und/oder E für jeden Standort/Entsorgungsbetrieb (siehe aber unten),
d. mindestens Schutzklasse 3 und Sicherheitsstufe 4 für die jeweils zertifizierten Materialarten.
Diese Angaben müssen grundsätzlich aus dem Zertifikat zu entnehmen sein. Sind sie nicht auf dem Zertifikat selbst vermerkt, so kann der Nachweis der Angaben über die Einreichung des zugehörigen Prüfberichts zum Zertifikat nachgewiesen werden. In diesem Fall reichen Sie bitte eine vollständige Kopie des Prüfberichts zum Zertifikat zusätzlich zur Kopie des Zertifikats ein.
Diese Angaben müssen grundsätzlich aus dem Zertifikat zu entnehmen sein. Sind sie nicht auf dem Zertifikat selbst vermerkt, so kann der Nachweis der Angaben über die Einreichung des zugehörigen Prüfberichts zum Zertifikat nachgewiesen werden. In diesem Fall reichen Sie bitte eine vollständige Kopie des Prüfberichts zum Zertifikat zusätzlich zur Kopie des Zertifikats ein.
Bieter haben durch die Zertifizierungen die Vernichtung gemäß der DIN 66399 Teil 1-3, Schutzklasse 3 und Sicherheitsstufe 4 insbesondere im Hinblick auf die taggleiche Vernichtung in ihren Entsorgungsstandorten nachzuweisen.
Sofern nicht jeder vorgesehene Standort für die Vernichtung aller Materialarten in der verlangten Schutzklasse und Sicherheitsstufe zertifiziert ist, kann die entsprechende Materialart in einem anderen -entsprechend zertifizierten- Standort vernichtet werden. Dies gilt nur, soweit alle Datenschutzanforderungen, insbesondere die taggleiche Vernichtung, und alle weiteren Leistungsanforderungen eingehalten werden. Der Bieter hat mit dem Angebot darzulegen, für welche Standorte dies zutrifft und wie und wo er die datenschutzgerechte Vernichtung stattdessen durchführen wird. Die TK behält sich vor, die Praktikabilität zu prüfen und Unklarheiten im Rahmen des Vergabeverfahrens aufzuklären und sofern die Einhaltung der Datenschutzanforderungen nicht nachgewiesen werden kann, Angebote aus dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.
Sofern nicht jeder vorgesehene Standort für die Vernichtung aller Materialarten in der verlangten Schutzklasse und Sicherheitsstufe zertifiziert ist, kann die entsprechende Materialart in einem anderen -entsprechend zertifizierten- Standort vernichtet werden. Dies gilt nur, soweit alle Datenschutzanforderungen, insbesondere die taggleiche Vernichtung, und alle weiteren Leistungsanforderungen eingehalten werden. Der Bieter hat mit dem Angebot darzulegen, für welche Standorte dies zutrifft und wie und wo er die datenschutzgerechte Vernichtung stattdessen durchführen wird. Die TK behält sich vor, die Praktikabilität zu prüfen und Unklarheiten im Rahmen des Vergabeverfahrens aufzuklären und sofern die Einhaltung der Datenschutzanforderungen nicht nachgewiesen werden kann, Angebote aus dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.
Das/die Zertifikat(e) müssen auf das Unternehmen (bzw. die Niederlassung / den Standort), das auftragsgegenständliche Leistungen ausführen soll, ausgestellt sein.
Sofern das Zertifikat nur in Verbindung mit einem Hauptzertifikat o.ä. gültig ist, ist auch das zugehörige gültige Hauptzertifikat o. ä. in Kopie einzureichen.
Die Kopien der gültigen Zertifikate sind grundsätzlich mit dem Angebot, spätestens jedoch bis zum 31.12.2016 einzureichen. Eine separate Aufforderung der TK hierfür wird nicht erfolgen.
— Zusätzliche Anforderung für Los 1: regelmäßige und mehrfache Betreuung von mindestens 40 Standorten in 2015. Standorte, die durch Schreddern des Materials vor Ort im Fahrzeug betreut werden, dürfen nicht mitgezählt werden. Bei Bietergemeinschaften wird die Anzahl der in 2015 regelmäßig und mehrfach belieferten Adressen/Standorte je Region für alle Bietergemeinschaftsmitglieder addiert. Falls sich der Bieter auf die Kapazitäten eines oder mehrerer Unterauftragnehmer beruft, ist auch die Anzahl betreuter Standorte der Unterauftragnehmer zu addieren.
— Zusätzliche Anforderung für Los 1: regelmäßige und mehrfache Betreuung von mindestens 40 Standorten in 2015. Standorte, die durch Schreddern des Materials vor Ort im Fahrzeug betreut werden, dürfen nicht mitgezählt werden. Bei Bietergemeinschaften wird die Anzahl der in 2015 regelmäßig und mehrfach belieferten Adressen/Standorte je Region für alle Bietergemeinschaftsmitglieder addiert. Falls sich der Bieter auf die Kapazitäten eines oder mehrerer Unterauftragnehmer beruft, ist auch die Anzahl betreuter Standorte der Unterauftragnehmer zu addieren.
Verfahren
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-12-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Personen zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle/F 3.50a. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt nur über www.tk.de/vergabe
Dokumente URL: www.tk.de/vergabe🌏
URL der Dokumente: www.tk.de/vergabe🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung genannte Adresse zu übermitteln.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 7.12.2016. Fragen müssen daher bis zum 5.12.2016 bei der TK vorliegen, die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
Außerdem sind folgende Unterlagen einzureichen:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft (gemäß Vorlage in Anlage E 2 der Vergabeunterlagen) vorzulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt sind sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft (gemäß Vorlage in Anlage E 2 der Vergabeunterlagen) vorzulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt sind sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist.
Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern bzw. Drittunternehmen hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung der betreffenden Unternehmen (gemäß Vorlage in Anlage E 3 der Vergabeunterlagen) vorzulegen.
Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern bzw. Drittunternehmen hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung der betreffenden Unternehmen (gemäß Vorlage in Anlage E 3 der Vergabeunterlagen) vorzulegen.
Hinweis zu Ziffer II.2.6): Die geschätzte Gesamtgrößenordnung des Auftrags / der Aufträge ergibt sich aus den Angaben in den Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern des Bundes
Quelle: OJS 2016/S 220-401141 (2016-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S220-401141
Kurze Beschreibung:
Der AN stellt die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Übernahme, Vernichtung und Verwertung von Akten und Datenträgern sowie Papier, Pappen und Kartonagen der Standorte der TK einschließlich logistischer Dienstleistungen sicher. Bzgl. der Akten- und Datenträgervernichtung handelt es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag gem. § 80 SGB X.
Der AN stellt die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Übernahme, Vernichtung und Verwertung von Akten und Datenträgern sowie Papier, Pappen und Kartonagen der Standorte der TK einschließlich logistischer Dienstleistungen sicher. Bzgl. der Akten- und Datenträgervernichtung handelt es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag gem. § 80 SGB X.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
E-Mail: vergabe@tk.de📧
Hinweis zu Ziffer V.2.9): Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß §39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Akten- und Datenträgervernichtung Bundesgebiet ohne Hamburg
Kurze Beschreibung:
Der AN stellt die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Übernahme, Vernichtung und Verwertung von Akten und Datenträgern sowie Papier, Pappen und Kartonagen der Standorte der TK einschließlich logistischer Dienstleistungen sicher. Auf Anforderung stellt der AN Personal zur Unterstützung für z.B. Archiventsorgungen zur Verfügung. Bzgl. der Akten- und Datenträgervernichtung handelt es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag gem. § 80 SGB X.
Der AN stellt die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Übernahme, Vernichtung und Verwertung von Akten und Datenträgern sowie Papier, Pappen und Kartonagen der Standorte der TK einschließlich logistischer Dienstleistungen sicher. Auf Anforderung stellt der AN Personal zur Unterstützung für z.B. Archiventsorgungen zur Verfügung. Bzgl. der Akten- und Datenträgervernichtung handelt es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag gem. § 80 SGB X.
Bezeichnung des Loses: Akten- und Datenträgervernichtung Hamburg
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-10 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle/F0.09e; der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt nur über www.tk.de/vergabe
Internetadresse: www.tk.de/vergabe🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Quelle: OJS 2017/S 093-182618 (2017-05-11)