Ausführung von Verlegemaßnahmen für Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme- und Kommunikationsleitungen / Erstellen von Hausanschlüssen

N-ERGIE Aktiengesellschaft

Ein- oder Zweijahresverträge für Verlegemaßnahmen für Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme- und Kommunikationsleitungen (Maßnahmenbündel von Projekten < 100 000 EUR) in den Sparten Strom, Gas und Wasser, Fernwärme;
Teilnahme an Wettbewerben von Maßnahmen > 100 000 EUR für alle Sparten (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme). Erstellen von Hausanschlüssen (alle Sparten) im Netzgebiet.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-10.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-11-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verlegen von Kabeln
Menge oder Umfang:
“Wertkontrakte (gebündelte Maßnahme bis 100 000 EUR):— Strom Stadt Nürnberg 5 500 000 EUR,— Gas/Wasser Stadt Nürnberg 3 000 000 EUR,— Fernwärme Stadt...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verlegen von Kabeln 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: N-ERGIE Aktiengesellschaft
Postanschrift: Zentralbereich Einkauf, Südliche Fürther Straße 18-20
Postleitzahl: 90429
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.n-ergie.de 🌏
E-Mail: klaus.kutka@n-ergie.de 📧
Telefon: +49 91180258405 📞
Fax: +49 9118028858405 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-10 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 219-400398
ABl. S-Ausgabe: 219
Zusätzliche Informationen

“Der Auftraggeber schreibt nach Sektorenverordnung (SektVO) aus.”
Quelle: OJS 2016/S 219-400398 (2016-11-10)