Ausführungsleistung Ramp 1 und Anschluss TWY G

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) beabsichtigt, die vorhandene Ramp 1 zu erneuern und temporär der Bundesrepublik Deutschland (BUND) zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren beinhaltet die Maßnahme die Errichtung der Rollbahn G neu im Anschlussbereich an die vorhandene Rollbahn G südlich der Ramp 1. Darüber hinaus ist es vorgesehen, die vorhandene Rollbahn G im Anschlussbereich der Ramp 1 ggf. im Rahmen der Maßnahme zu sanieren.
Die Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen den Abbruch vorhandener Flugbetriebsflächen (Ramp 1) und den Neubau geplanter Flugbetriebsflächen (Ramp 1 und Rollbahn G neu im Anschlussbereich an die vorhandene Rollbahn G) in Beton- und Asphaltbauweise einschließlich der technischen Ausrüstung sowie der erforderlichen Entwässerungsanlagen. Die Baumaßnahme beinhaltet somit die zugehörigen Maßnahmen für den Leitungstiefbau und der elektrotechnischen Ausrüstung inklusive Anpassung an die bestehende Befeuerungssteuerung des Herstellers Honeywell. Darüber hinaus sind Straßenbaumaßnahmen im unmittelbaren Bereich der Ramp 1 Bestandteil der geplanten Baumaßnahme. Das Baufeld befindet sich im Bereich des nördlichen Flughafengeländes SXF.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-15 Auftragsbekanntmachung
2017-05-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Flughäfen
Menge oder Umfang:
Voraussichtlicher Leistungsumfang (alle Mengen- bzw. Massenangaben sind ca.-Werte):Verkehrsflächenbau – Flugbetriebsflächen und Straßen:60.000 m2 Neubau Flugbetriebsfläche in Betonbauweise27.500 m2 Neubau Flugbetriebsfläche und Schulter in Asphaltbauweise1.650 m Neubau Entwässerungsrinnen600 m Blastschutzzaun10.000 m2 Neubau Betriebsstraßen in AsphaltbauweiseErdbau, Landschaftsbau:100.000 m3 Abtrag und Abfuhr Mineralboden20.000 m3 Liefern und einbauen geeigneter Mineralboden10.000 m3 Abtrag, lagern und Wiedereinbau Oberboden25.000 m2 Rasenansaat2.500 m2 VegetationstragschichtEntwässerung:2.000 m Neubau Entwässerungsleitungen bis DN2400300 m Neubau Dränageleitungen DN20030 Stck. Neubau Schachtbauwerke bis DN150020 Stck. Neubau Schachtkammern für Entwässerungsleitungen bis DN 24001 Stck. Regenrückhaltebecken V = 330 m3 in Ortbetonbauweise1 Stck. Regenwasserpumpwerk Qp 10 l/s2 Stck. Koaleszenzabscheider Nenngröße NS 1001 Stck. offenes Versickerungsbecken V = 500 m31 Stck. Auffangbehälter V = 150 m3 DN24002 Stck. Bodenfilter, ingesamt 300 m lang, 9 m breit, V(Erdaushub) = 2.700 m3Kabelleitungstiefbau / Tiefbau für flughafenspezifische Anlagen:40 Stck. Kabelschachtbauwerke4.000 m Neubau Kabelschutzrohre /-trassen (Mehrfachrohr 4fach 40, DN110 und DN150)2.400 m Leitung für Schachtentwässerung DN1501.500 m SekundärverrohrungVer- und Entsorgung:900 m Trinkwasserleitung bis DN150100 m Schmutzwasserleitung DN200Flughafenspezifische Anlagen:4 Stck. Vorfeldbeleuchtungsmaste bis 40 m Höhe21 Stck. LED-Fluter4 Stck. Außenbeleuchtungsverteiler12 Stck. Straßenbeleuchtungsmast 8 m30 Stck. Rollbahnrandfeuer (TXE)10 Stck. Beschilderung10 Stck. Hindernisfeuer10.000 m MS- und NS-Kabel2.000 m LWL-Außenkabel bis 48 Fasern300 m Fernmeldeaußenkabel 6 bis 100DA1 Stück EnergieversorgungsstationAbbruch / Rückbau:40.000 m2 Verkehrsflächen in Betonbauweise15.000 m2 Verkehrsflächen in Asphaltbauweise350 m Entwässerungsrinnen / Schlitzrinnen aus Beton100 m2 Verkehrsflächen in Pflasterbauweise1.800 m Regenwasserkanäle DN100 bis DN400100 m Schmutzwasserkanäle DN100 bis DN400850 m Trinkwasserleitung bis DN150 inkl. Armaturen und Hydranten1.000 m Kabelschutzrohre zuzüglich Schachtbauwerke5 Stck. Beleuchtungsmaste10 Stck. Schaltschränke / Außenaufstellung15 Stck. Über- und UnterflurfeuerSonstiges:MarkierungsarbeitenFlughafensicherheitszaunKampfmittelräumung,Beseitigung von AltlastenProvisorien (Sperrfeuerketten, Beschilderung).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Flughäfen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf/ Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG
Postleitzahl: 2521
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 077-137896
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
1. Grundsätzliches: Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal unter http://www.dtvp.de nach vorheriger, einmaliger und kostenloser Registrierung zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren, Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVYR92. 2. Erläuterungen Verfahrensablauf des Teilnahmewettbewerbs: Der Auftraggeber hat für die Bewerbung um Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung des Teilnahmeantrags zu verwenden. Die Vordrucke zum Teilnahmewettbewerb können nach Registrierung über das Vergabeportal abgerufen werden. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach (1 Original und 2 Kopien, die Unterlagen sind entsprechend zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) für die Entgegennahme der Teilnahmeanträge genannten Adresse (Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Büro Düsseldorf) einzureichen. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags und deren Anlagen hat schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag/ Behältnis mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag FBB-EB-2016-0014 – Nicht öffnen!" zu erfolgen. Eine Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete Kennzettel verwendet werden, der ebenfalls auf der Vergabeplattform allen Bewerbern zur Verfügung steht. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über das Vergabeportal zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens zehn Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Vordrucke), Antworten auf Bewerberfragen zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf dem Vergabeportal veröffentlichen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegenden vorgegeben Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Der Teilnahmeantrag und die geforderten Erklärungen und Nachweise sind anhand der auf dem Vergabeportal bereitgestellten Vordrucke und möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge einzureichen. 3. Wertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende oder inhaltlich defizitäre Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen. Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als "Mindestanforderung" gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als "Mindestanforderung" gekennzeichneten Angaben führt ggf. nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 Abs. 3 SektVO zum Ausschluss. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die Vergabestelle prüft die Eignung der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften in einem dreistufigen Verfahren. 1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen des Teilnahmeantrages und der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziff. III.2.1), III.2.2), III.2.3)); 2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Zuverlässigkeitsprüfung sowie Einhaltung der Mindestanforderungen; 3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit, der personellen Ausstattung/ Leistungsfähigkeit und technischen Ausrüstung gemessen an der ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziff. III.2.3)). Ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technische Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen (vgl. § 20 Abs. 3 SektVO). Der Auftraggeber wird max. 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen; in Abhängigkeit der geforderten Qualifikation der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften können jedoch auch weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen, sofern der Aufsichtsrat oder die Gesellschafter der FBB GmbH der Durchführung der baulichen Maßnahmen und der Beauftragung der "Bauleistungen Ausführungsleistung Ramp 1 und Anschluss TWY" nicht zustimmt oder die notwendige Finanzierung nicht gesichert werden kann. Im Falle der Einstellung des Vergabeverfahrens aus den vor benannten Gründen gewährt der Auftraggeber keine Erstattung von etwaigen Aufwendungen, die den Bewerbern/Bietern für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren entstanden sind. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird die Vergabestelle eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/ Angaben die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. III.2.2 und III.2.3)) der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften bewertet wird. Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1000 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen (Bewertungsmatrix): — max. 100 Punkte auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß Ziffer III.2.2). Bewertet wird der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2012, 2013, 2014 abgeschlossen wurden, mit dem Gewichtungsfaktor 12 sowie die Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung mit dem Gewichtungsfaktor 8. — max. 600 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit – Referenzen – gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 1. Bewertet wird die Aktualität/Kontinuität und Anzahl der vergleichbaren Leistungen der Referenzen ab den 01.01.2007 mit dem Gewichtungsfaktor 10, die Art und Anzahl der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 80, der Umfang und die Anzahl der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 30, — max. 300 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit – personelle und technische Ausstattung – gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 3. Bewertet werden die durchschnittliche Anzahl der Angestellten in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2012, 2013, 2014) mit dem Gewichtungsfaktor 10, die Angaben zur beruflichen Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung des/der für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Gesamtprojektleiters/ Gesamtprojektleiterin mit dem Gewichtungsfaktor 40 sowie die Angaben über die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung mit dem Gewichtungsfaktor 10. Entsprechend der Bedeutung für eine erfolgreiche Bieterauswahl hat die Vergabestelle die Gewichtung der einzelnen Kriterien vorgenommen. Die Bedeutung jedes Kriteriums spiegelt sich in der zu erreichenden Maximalpunktzahl wider. 3.1. Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß Ziffer III.2.2): Der Inhalt der aktuellen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung des Bewerbers bzw. jedem Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft soll weiteren Aufschluss über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Der Inhalt der jeweiligen Bankauskünfte wird mit der nachfolgend beschriebenen Punkteskala von 0 – 5 Punkte bewertet. Sofern die Bankauskunft von Bewerbergemeinschaften bewertet wird, wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft durch die Bildung einer Durchschnittsnote nach Auswertung der jeweiligen Bankauskunft des einzelnen Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft ermittelt. Die vorbenannten Bewertungsgrundsätze finden bei der Benennung von Nachunternehmern/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen durch die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit entsprechend Anwendung, sofern die Bewerber/Bewerbergemeinschaft die geforderte Verpflichtungserklärung für die jeweils benannten Nachunternehmer/ Dritten/konzernverbundenen Unternehmen zum Teilnahmeantrag vorgelegt hat. Nach Auffassung der Vergabestelle sind aber die vorgelegten Unterlagen der seitens der Bewerber/Bewerbergemeinschaft benannten Nachunternehmern/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft auf Grund einer nicht bestehenden direkten vertraglichen Beziehung zwischen dem Auftraggeber und den benannten Nachunternehmer/Dritten/ konzernverbundenen Unternehmen nicht gleichwertig zu den Unterlagen im Bezug auf die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die die Bewerber oder die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft selbst vorlegen. Insoweit ist nach Auffassung der Vergabestelle im Rahmen der Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft/des Bewerbers in der vorbenannten Konstellation eine angemessene Abwertung gerechtfertigt. Darüber hinaus hat sich die Vergabestelle entschlossen, die Angaben zum Gesamtumsatz im Rahmen der Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers wie folgt zu bewerten: Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft mit dem höchsten Wert für den Gesamtumsatz in Höhe von >/= 250 Mio. Euro erhält die Höchstpunktzahl von 5 Punkten. Die Punktzahl für den/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft mit niedrigeren Werten als 250 Mio. Euro wird ins Verhältnis gesetzt und wie folgt ermittelt: Punktzahl Bewerber/Bewerbergemeinschaft XY = Wert des Bewerber/Bewerbergemeinschaft XY x 5 / 250 Mio. Euro Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes einer Bewerbergemeinschaft wird der jeweilige Umsatz der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Ermittlung des wertenden Gesamtumsatzes der Bewerbergemeinschaft addiert. Soweit ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung des vorbenannten Dritten vorlegt, in der sich bereit erklärt, entsprechende finanzielle und wirtschaftliche Ressourcen im Auftragsfalle dem Bewerber/Bewerbergemeinschaft zur Verfügung zu stellen. 3.2. Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit – Referenzen gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 1 und 1.1. bis 1.8: Die Vergabestelle wird die seitens der Bewerber vorgelegten Referenzen nach Anzahl sowie nach dem Grad der Erfüllung der Art und des Umfanges der im Veröffentlichungstext beschriebenen vergleichbaren Leistungen, sowie der Aktualität/Kontinuität der Erbringung der vergleichbaren Leistungen bezogen auf den unter Ziffer III.2.3) genannten Leistungszeitraum und der Anzahl der Referenzen mit vergleichbaren Leistungen mit der nachfolgend beschriebenen Punkteskala (0 bis 5 Punkte) bewerten. Bei der Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit von Bewerbergemeinschaften ist die Vergabestelle der Auffassung, dass nicht alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaften die im Veröffentlichungstext geforderten Anforderungen erfüllen müssen. Vielmehr reicht es nach Auffassung der Vergabestelle in diesem Fall, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die im Veröffentlichungstext geforderten Anforderungen erfüllt. Die vorbenannten Bewertungsgrundsätze bzgl. der Erfüllung der Einhaltung der Anforderungen im Rahmen der Wertung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft finden auch entsprechend Anwendung im Rahmen der Bewertung der Referenzen der einzelnen Mitglieder einer Bewerbungsgemeinschaft oder bei Benennung von Nachunternehmern/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen mit der nachfolgenden Punkteskala. Die Vergabestelle geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber die jeweils 5 Referenzen über die Erbringung der in der Bekanntmachung beschriebenen jeweiligen vergleichbaren Leistungen zum Nachweis der Erfüllung des geforderten Bewertungskriteriums „Art und Anzahl der vergleichbaren Leistungen“ sowie „Umfang und Anzahl der vergleichbaren Leistungen“ vorlegen können und in den vorgelegten Referenzen die jeweilige Leistungserbringung bezogen auf den unter Ziffer III.2.3), Punkt 1 genannten Leistungszeitraum erfolgt ist, im Regelfall eine Bewertung mit 5 Punkten in den vorbenannten jeweiligen Kriterien durch die Vergabestelle erhalten werden. Die Vergabestelle geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber die kontinuierlich, d.h. über den vorbenannten Zeitraum kontinuierlich verteilt jeweils 5 Referenzen über die Erbringung der im Veröffentlichungstext beschriebenen vergleichbaren Leistungen erbracht haben, im Rahmen der Bewertung des Kriteriums „Aktualität/Kontinuität und Anzahl der Erbringung der vergleichbaren Leistungen im Regelfall mit 5 Punkten zu bewerten sind. 3.3 Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit – Personelle Ausstattung und Gesamtprojektleitung Ziff. III.2.3) Punkt 3.1 Die Vergabestelle geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber, die durchschnittlich eine Anzahl von ≥ 300 Angestellten in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2012, 2013, 2014) beschäftigt haben, im Rahmen der Bewertung des Kriteriums "Personelle Aussattung" im Regelfall mit 5 Punkten zu bewerten sind. Bei einer Unterschreitung der vorbenannten Anzahl der Mitarbeiter/-innen wird die Vergabestelle im Rahmen des ihr zustehenden Bewertungs- und Beurteilungsspielraums angemessen Punktabzüge vornehmen. Weiter geht die Vergabestelle auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber im Rahmen der Bewertung des Kriteriums „Berufliche Qualifikation und Erfahrung hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung des/ der für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Gesamtprojektleiters/ Gesamtprojektleiterin" im Regelfall mit 5 Punkten zu bewerten sind, wenn der/ die benannte Gesamtprojektleiter/ Gesamtprojektleiterin die geforderte Qualifikation und Berufserfahrung aufweist und über 5 persönliche Referenzen im festgelegten Leistungszeitraum gem. Ziff. III.2.3 Punkt 1.1 oder 1.3 verfügt. Bei einer Unterschreitung der vorbenannten Anforderungen wird die Vergabestelle im Rahmen des ihr zustehenden Bewertungs- und Beurteilungsspielraums angemessene Punktabzüge vornehmen. Alle weiteren Bewertungskriterien werden wie folgt bewertet (- das jeweilige Kriterium wird mit jeweils 0 – 5 Punkten bewertet und mit den zugeordneten Gewichtungen multipliziert): Die Punkteverteilung der vorgenannten Kriterien erfolgt nach folgendem Bewertungsschlüssel: — 0 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder der Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Aussage enthält. — 1 Punkt, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung insgesamt bzw. schwerwiegend Defizite und Schwächen aufweisen. — 2 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung weitreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder der Teilnahmeantrag nur wenige wertungsfähige Aussagen enthält. — 3 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung mehrere bzw. nicht lediglich geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen. — 4 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung vereinzelte bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen. — 5 Punkte, wenn der Bewerber die jeweiligen Eignungsvoraussetzungen vollständig und uneingeschränkt erfüllt. 4. Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber / Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 5.Ablauf des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitnah zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen, die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (EuGH-Urteil vom 05.12.2013 – RS.C – 561/2012) gelten. Sofern Bieter etwaige ausdrücklich gekennzeichneten verbindlichen Anforderungen in den Vergabeunterlagen im Rahmen der Wertung des Erstangebotes nicht vollumfänglich erfüllen, können Bieter aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen und nicht mehr zur Abgabe eines optimierten Angebotes aufgefordert werden. In allen anderen Fällen, in denen die Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht, nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebote für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erschienen. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Verhandlungen durchgeführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Verhandlungsverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf Grundlage der vorbenannten Zuschlagskriterien schrittweise zu verringern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) beabsichtigt, die vorhandene Ramp 1 zu erneuern und temporär der Bundesrepublik Deutschland (BUND) zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren beinhaltet die Maßnahme die Errichtung der Rollbahn G neu im Anschlussbereich an die vorhandene Rollbahn G südlich der Ramp 1. Darüber hinaus ist es vorgesehen, die vorhandene Rollbahn G im Anschlussbereich der Ramp 1 ggf. im Rahmen der Maßnahme zu sanieren.
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Die Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen den Abbruch vorhandener Flugbetriebsflächen (Ramp 1) und den Neubau geplanter Flugbetriebsflächen (Ramp 1 und Rollbahn G neu im Anschlussbereich an die vorhandene Rollbahn G) in Beton- und Asphaltbauweise einschließlich der technischen Ausrüstung sowie der erforderlichen Entwässerungsanlagen. Die Baumaßnahme beinhaltet somit die zugehörigen Maßnahmen für den Leitungstiefbau und der elektrotechnischen Ausrüstung inklusive Anpassung an die bestehende Befeuerungssteuerung des Herstellers Honeywell. Darüber hinaus sind Straßenbaumaßnahmen im unmittelbaren Bereich der Ramp 1 Bestandteil der geplanten Baumaßnahme. Das Baufeld befindet sich im Bereich des nördlichen Flughafengeländes SXF.
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Menge oder Umfang:
Voraussichtlicher Leistungsumfang (alle Mengen- bzw. Massenangaben sind ca.-Werte):
Verkehrsflächenbau – Flugbetriebsflächen und Straßen:
60.000 m2 Neubau Flugbetriebsfläche in Betonbauweise
27.500 m2 Neubau Flugbetriebsfläche und Schulter in Asphaltbauweise
1.650 m Neubau Entwässerungsrinnen
600 m Blastschutzzaun
10.000 m2 Neubau Betriebsstraßen in Asphaltbauweise
Erdbau, Landschaftsbau:
100.000 m3 Abtrag und Abfuhr Mineralboden
20.000 m3 Liefern und einbauen geeigneter Mineralboden
10.000 m3 Abtrag, lagern und Wiedereinbau Oberboden
25.000 m2 Rasenansaat
2.500 m2 Vegetationstragschicht
Entwässerung:
2.000 m Neubau Entwässerungsleitungen bis DN2400
300 m Neubau Dränageleitungen DN200
30 Stck. Neubau Schachtbauwerke bis DN1500
20 Stck. Neubau Schachtkammern für Entwässerungsleitungen bis DN 2400
1 Stck. Regenrückhaltebecken V = 330 m3 in Ortbetonbauweise
1 Stck. Regenwasserpumpwerk Qp 10 l/s
2 Stck. Koaleszenzabscheider Nenngröße NS 100
1 Stck. offenes Versickerungsbecken V = 500 m
1 Stck. Auffangbehälter V = 150 m3 DN2400
2 Stck. Bodenfilter, ingesamt 300 m lang, 9 m breit, V(Erdaushub) = 2.700 m
Kabelleitungstiefbau / Tiefbau für flughafenspezifische Anlagen:
40 Stck. Kabelschachtbauwerke
4.000 m Neubau Kabelschutzrohre /-trassen (Mehrfachrohr 4fach 40, DN110 und DN150)
2.400 m Leitung für Schachtentwässerung DN150
1.500 m Sekundärverrohrung
Ver- und Entsorgung:
900 m Trinkwasserleitung bis DN150
100 m Schmutzwasserleitung DN200
Flughafenspezifische Anlagen:
4 Stck. Vorfeldbeleuchtungsmaste bis 40 m Höhe
21 Stck. LED-Fluter
4 Stck. Außenbeleuchtungsverteiler
12 Stck. Straßenbeleuchtungsmast 8 m
30 Stck. Rollbahnrandfeuer (TXE)
10 Stck. Beschilderung
10 Stck. Hindernisfeuer
10.000 m MS- und NS-Kabel
2.000 m LWL-Außenkabel bis 48 Fasern
300 m Fernmeldeaußenkabel 6 bis 100DA
1 Stück Energieversorgungsstation
Abbruch / Rückbau:
40.000 m2 Verkehrsflächen in Betonbauweise
15.000 m2 Verkehrsflächen in Asphaltbauweise
350 m Entwässerungsrinnen / Schlitzrinnen aus Beton
100 m2 Verkehrsflächen in Pflasterbauweise
1.800 m Regenwasserkanäle DN100 bis DN400
100 m Schmutzwasserkanäle DN100 bis DN400
850 m Trinkwasserleitung bis DN150 inkl. Armaturen und Hydranten
1.000 m Kabelschutzrohre zuzüglich Schachtbauwerke
5 Stck. Beleuchtungsmaste
10 Stck. Schaltschränke / Außenaufstellung
15 Stck. Über- und Unterflurfeuer
Sonstiges:
Markierungsarbeiten
Flughafensicherheitszaun
Kampfmittelräumung,
Beseitigung von Altlasten
Provisorien (Sperrfeuerketten, Beschilderung).
Beschreibung der Optionen:
Option 1:
Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der beauftragten baulichen und technischen Anlagen gelten, und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 von Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B)).
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Darüber hinaus hat der Auftragnehmer nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
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Der Auftraggeber kann Anordnungen i. S. d. §§ 1 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 VOB/B zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der Bau-/ Planungstermine und -zeiten (Beschleunigungsanordnungen etc.) treffen, wenn der Betrieb des Auftragnehmer auf die dafür erforderlichen Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht unzumutbar sind. Die Vergütung für etwaige vorbenannte Anordnungen des Auftraggebers berechnet sich gemäß den nachfolgend getroffenen Festlegungen.
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Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderten oder zusätzlichen Leistungen erfolgt auf Basis der Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages (Urkalkulation) gemäß den einschlägigen Regelungen der VOB/B §§ 2 Abs. 5 ff.
Der Auftragnehmer ist bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen (Urkalkulation) seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen oder geminderten Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen.
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Option 2:
Oberflächensanierung TWY G im Anschlussbereich der Ramp 1
Fläche, Deckschicht, Binderschicht, Feuerausbau, Leerverrohrung und Einbau (Oberflächensanierung einer Rollbahn in Asphalt), ca. 15.000 m
Option 3:
Sanierung von Regenwasserkanälen von DN 400 bis DN 1200.
Dauer: 11 Monate
Referenznummer: EB-2016-0014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Brandenburg, Landkreis Dahme – Spreewald.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Beurteilung der persönlichen Lage hat der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/ Unterlagen vorzulegen:
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein;
2. Schriftliche Eigenerklärung folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) Ich / wir erklären, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden ist;
b) Ich / wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
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c) Ich / wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachkommen.
d) Ich / wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/ Mitglieds eines Bewerber-/ Bietergemeinschaft gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs.3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen.
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e) Ich / wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/ Mitglieds eines Bewerber-/ Bietergemeinschaft gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs.3 i.V.m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) nicht vorliegen.
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f) Ich / wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/ Mitglieds eines Bewerber-/ Bietergemeinschaft gemäß dem § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung nicht vorliegen.
g) Ich / wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht, vorliegt.
3. Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung (vgl. Ziff. III.1.3) schriftlich zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft nach ihrer Auffassung keinen Verstoß gegen §1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein, sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft um den Auftrag zu bewerben.
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Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
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Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/ diese bereit ist/ sind, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
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Für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1), Pkt. 2 und Pkt. 3 sowie für die Verpflichtungserklärung stellt der Auftraggeber auf dem Vergabeportal (siehe hierzu Ziff. VI.3) Vordrucke zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen weitere Angaben/ Unterlagen zur Beurteilung der persönlichen Lage wie insbesondere Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorstehend unter Pkt. 2 aufgeführten Ausschlussgründe nachzufordern.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/ unterlagen vorzulegen:
1. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
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2. Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2012, 2013, 2014 abgeschlossen wurden.
3. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 40 Mio. Euro des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014). Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert.
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Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/ Unterlagen vorzulegen:
1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 01.01.2007 erbracht worden sind und bei denen die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt. 1.1 bis 1.8 zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
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Durch den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben stellt der Auftraggeber auf dem Vergabeportal (siehe hierzu Ziff. VI.3) einen Vordruck zu Verfügung.
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1.1 Referenzen im Leistungszeitraum gemäß v. g. Anforderung Pkt. 1.;
Leistungsart: Erstellung von Flugbetriebsflächen in Betonbauweise,
Leistungsumfang: ≥ 30.000 m2, Schichtdicke D ≥ 36 cm pro Einzelauftrag,
1.2 Referenzen im Leistungszeitraum gemäß v. g. Anforderung Pkt. 1.;
Leistungsart: Erstellung von Flugbetriebsflächen in Asphalt- oder Betonbauweise unter Flugbetrieb im Sicher-heitsbereich,
Leistungsumfang: ≥ 30.000 m2 pro Einzelauftrag,
1.3 Referenzen im Leistungszeitraum gemäß v. g. Anforderung Pkt. 1.;
Leistungsart: Erstellung von Flugbetriebsflächen in Asphaltbauweise,
Leistungsumfang: ≥ 15.000 m2 pro Einzelauftrag,
1.4 Referenzen im Leistungszeitraum gemäß v. g. Anforderung Pkt. 1.;
Leistungsart: Erstellung Entwässerungsbauwerk in Ortbetonbauweise,
Leistungsumfang: ≥ 150 m
1.5 Referenzen im Leistungszeitraum gemäß v. g. Anforderung Pkt. 1.;
Leistungsart: Errichtung eines Leichtflüssigkeitsabscheiders,
Leistungsumfang: ≥ 50 l/s Abscheider Nennleistung pro Einzelauftrag,
1.6 Referenzen im Leistungszeitraum gemäß v. g. Anforderung Pkt. 1.;
Leistungsart: Herstellen von Beleuchtungsanlagen für Flugbetriebsflächen,
Leistungsumfang: ≥ 4 Stück pro Einzelauftrag,
1.7 Referenzen im Leistungszeitraum gemäß v. g. Anforderung Pkt. 1.;
Leistungsart: Großflächige Folienverlegung mit PE-HD-Folie, Dicke ≥ 2,5 mm,
Leistungsumfang: ≥3.000 m2 pro Einzelauftrag.
1.8 Referenzen im Leistungszeitraum gemäß v. g. Anforderung Pkt. 1.;
Leistungsart: Herstellen von Befeuerungsanlagen für Flugbetriebsflächen (Überflur- / Unterflurfeuer),
Leistungsumfang: ≥ 40 Stück Feuer pro Einzelauftrag.
2. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 und 1.3 aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten/Leistungsumfänge erfüllen:
2.1 eine Referenz im Leistungszeitraum gemäß v. g. Anforderung Pkt. 1;
Leistungsumfang: ≥ 10.000 m2, Schichtdicke D ≥ 36 cm pro Einzelauftrag,
2.2 eine Referenz im Leistungszeitraum gemäß v. g. Anforderung zu Pkt. 1;
Leistungsumfang: ≥ 10.000 m2 pro Einzelauftrag,
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannten geforderten Leistungen können hinsichtlich der Leistungsart für jeden einzelnen Anstrich durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden, da die Bewerber nicht alle geforderten Leistungen zur Leistungsart in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht haben müssen. Der Nachweis der geforderten Anforderungen hinsichtlich des Leistungsumfangs ist nicht durch die Addition von mehreren eingereichten Referenzen möglich.
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Die Darstellung aller Referenzen hat anhand der auf dem Vergabeportal (siehe hierzu Ziff. VI.3) zur Verfügung gestellten Vordrucke zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— Name des Referenzgebers (z. B. Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmer etc.),
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Bezeichnung des Referenzobjektes,
— konkreter Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angaben zu den erbrachten Leistungen wie folgt:
a) für die Referenzen nach Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 u. a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang;
b) für die Referenzen nach Ziffer III.2.3), Punkt 1.2 u. a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang;
c) für die Referenzen nach Ziffer III.2.3), Punkt 1.3 u. a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang;
d) für die Referenzen nach Ziffer III.2.3), Punkt 1.4 u. a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang.
e) für die Referenzen nach Ziffer III.2.3), Punkt 1.5 u. a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang;
f) für die Referenzen nach Ziffer III.2.3), Punkt 1.6 u. a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang;
g) für die Referenzen nach Ziffer III.2.3), Punkt 1.7 u. a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang;
h) für die Referenzen nach Ziffer III.2.3), Punkt 1.8 u. a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang.
3. Beschreibung der personellen und technischen Ausstattung für die zu erbringenden Leistungen:
3.1 Personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit
3.1.1 Angabe zur durchschnittlichen Anzahl der Angestellten in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2012, 2013, 2014).
3.1.2 Angaben zu dem/ der im Auftragsfall vorgesehenen Gesamtprojektleiter(in) mit folgenden Anforderungen:
Dipl.-Ing. oder Master oder vergleichbar,
>/= 15 Jahre Berufserfahrung,
eine Referenzen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 vergleichbar ist sowie eine Referenz, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 1.3 vergleichbar ist.
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Hinweis: Der Nachweis der Erbringung der vorbenannt geforderten Leistungen kann hinsichtlich der Leistungsart auch für jeden einzelnen Anstrich durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden, da die Bewerber nicht alle geforderten vergleichbaren Leistungen zur Leistungsart in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht haben müssen. Der Nachweis der geforderten Anforderungen hinsichtlich des Leistungsumfangs ist nicht durch die Addition von mehreren
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eingereichten Referenzen möglich.
Die Darstellung aller persönlichen Referenzen hat anhand der auf dem Vergabeportal (siehe hierzu Ziff. VI.3) zur Verfügung gestellten Vordrucke zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— Funktion des vorgesehenen Leistungsträgers,
— Name des vorgesehenen Leistungsträgers,
— Berufserfahrung,
— Angabe des Ortes der erbrachten Leistungen,
— konkreter Zeitraum der Leistungserbringung gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 1,
— Angaben zur konkreten Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang der erbrachten Leistungen.
3.2 Angaben über die dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung wie folgt:
Die Vergabestelle erwartet spezifische Angaben für die zum Einsatz vorgesehenen Betonfertiger
— Anforderungen: 1 Fertiger mit Fertigungsbreite 10 m bis 15 m für einschichtig zweilagige Bauweise
— 1 Fertiger mit Fertigungsbreite 5 m für einlagige Bauweise.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme und Mängelbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen.
— Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen.
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— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle auf dem Vergabeportal (siehe hierzu Ziff. VI.3) den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung.
— Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
— Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. VI.3) verwiesen.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Das einzusetzende Personal im Sicherheitsbereich muss bei Leistungsbeginn gemäß § 7 LuftSiG sicherheitsüberprüft sein, da die Baumaßnahme im Sicherheitsbereich des Flughafens liegt.
— Vor dem Einbau von Rohrleitungen, Schlitzrinnen und Schachtbauwerken ist der Nachweis für die Bauteile hinsichtlich AKR-Beständigkeit (betonschädigende Alkali-Kieselsäure-Reaktion) nach dem aktuellen Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) durch eine Performance-Prüfung zu erbringen und der Bauleitung des AG zu übergeben.
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— Erstprüfung und Nachwiese Betondecke
Erstprüfung für Betondecke sowie alle Eignungsnachweise nach ZTV + TL Beton-StB 07 sowie nach dem aktuellen Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) durchführen und liefern. Der Nachweis der Unbedenklichkeit der gewählten Gesteinskörnung bzw. des Fahrbahndeckenbetons hinsichtlich der Vermeidung einer schädigenden Alkalirektion ist in Anlehnung an die Verfahrensbeschreibung aus dem aktuellen ARS des BMVBS zu führen. Die gutachterliche Begleitung muss durch einen vom BMVBS bzw. von der BASt anerkannten Gutachter erfolgen.
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Für den Nachweis ist die Durchführung einer Bestätigungsprüfung durch den AN im Rahmen der Baumaßnahme sowie die Vorlage einer WS-Grundprüfung gefordert. Die WS-Grundprüfung sowie die Bestätigungsprüfung sind unter Verwendung von Flächenenteisungsmitteln für Flugbetriebsflächen durchzuführen. Für die Bestätigungsprüfung ist eine Prüflösung nach Vorlage durch den Gutachter zu verwenden.
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— Die Vergütung der Ausführungsleistungen erfolgt zu Einheitspreisen auf der Basis eines Leistungsverzeichnisses und Planunterlagen ohne Preisgleitklausel für Stoffe und Lohn. Der Auftraggeber behält sich ggf. im Rahmen der Bieterverhandlungen vor, einen Pauschalpreis zu vereinbaren.
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— Sofern der Auftragnehmer aus einer Bietergemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteht, verpflichten sich die Gesellschafter der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, bei einem insolvenzbedingten Ausscheiden eines Gesellschafters die Geschäftsanteile des ausscheidenden Gesellschafters im Wege einer Anwachsung gemäß § 730 BGB zu übernehmen und die vertraglich vereinbarten Leistungen bis zur Restfertigstellung vertragsgerecht zu erbringen.
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— Sofern der Auftragnehmer eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist und die Gesellschaft nur aus zwei Gesellschaftern besteht, ist der Auftraggeber berechtigt, bei einem insolvenzbedingten Ausscheiden eines Gesellschafters der Gesellschaft die noch offenen restlichen Leistungen im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge auf den verbliebenen Gesellschafter zu übertragen. Zur Aufrechterhaltung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist der Auftragnehmer mit Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, einen neuen Gesellschafter in die Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufzunehmen, sofern der neue Gesellschafter die im ursprünglichen Ausschreibungsverfahren geforderten wirtschaftlichen, technischen und personellen Mindestanforderungen vollumfänglich erfüllt.
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— Der Auftraggeber ist nach einer etwaigen insolvenzbedingten oder aus sonstigen außeror-dentlichen wichtigen Gründen bedingten Kündigung des Vertrages mit dem Auftragnehmer berechtigt, die jeweils noch offenen Teilleistungen / Restleistungen, die vom Auftragnehmer mit den im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens benannten Nachunternehmer erbracht werden, im Wege einer gesamtschuldnerischen Rechtsnachfolge durch einseitige Erklärung (Option) auf die vorbenannten Nachunternehmer jeweils zu übertragen.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Titscher
Name: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, über das elektronische Vergabeportal, siehe hierzu Ziff. VI.3)
Postanschrift: Stadttor 1
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40219
Kontaktperson: Herrn RA Dr. Hendrik Röwekamp
URL für weitere Informationen: http://www.dtvp.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.dtvp.de 🌏
Name: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Postanschrift: Stadttor 1, Empfang 14. Etage West
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
URL der Dokumente: http://www.dtvp.de/Center/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Gemäß Richtlinie 2004/17/EG, Anlage XII C Nr. 9 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 2289499-400 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Quelle: OJS 2016/S 077-137896 (2016-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postleitzahl: 12521
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 100-199901
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 077-137896
ABl. S-Ausgabe: 100

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land Brandenburg, Landkreis Dahme –
Spreewald.
Quelle: OJS 2017/S 100-199901 (2017-05-23)