Ausschreibung des Netzbetriebes eines Hochgeschwindigkeitsnetzes der Große Kreisstadt Öhringen für die Stadtteile Schwöllbronn, Verrrenberg, Untersöllbach, Weinsbach sowie die Ortschaft Westernbach der Nachbargemeinde Zweiflingen
Die Große Kreisstadt Öhringen sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewebetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb hat sie ein Hochgeschwindigkeitsnetz zur Verbesserung der Breitbandversorgung errichtet, welches an einen privaten Betreiber zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den vorgegebenen Versorgungsbereichen zur Nutzung verpachtet werden soll. Die Große Kreisstadt Öhringen schreibt die Überlassung eines FTTC-Netzes zur Breitbandversorgung der Stadtteile Schwöllbronn, Verrenberg, Untersöllbach, Weinsbach sowie die Ortschaft Westernbach der Nachbargemeinde Zweiflingen an private Netzbetreiber zur Pacht bzw. mit und/oder ohne Anschubfinanzierung aus. Mit Zuschlagserteilung kommt ein Netzbetriebsvertrag mit der Großen Kreisstadt Öhringen zustande. Die vorgesehenen Trassen und Versorgungbereiche sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Große Kreisstadt Öhringen
Postanschrift: Marktplatz 15
Postleitzahl: 74613
Postort: Öhringen
Kontakt
Internetadresse: http://www.oehringen.de🌏
E-Mail: bernd.blahetek@oehringen.de📧
Telefon: +49 7941/68-169📞
Fax: +49 7941/68-33169 📠
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: Ausschreibung des Netzbetriebs eines Hochgeschwindigkeitsnetzes der Große Kreisstadt Öhringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Große Kreisstadt Öhringen sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewebetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb hat sie ein Hochgeschwindigkeitsnetz zur Verbesserung der Breitbandversorgung errichtet, welches an einen privaten Betreiber zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den vorgegebenen Versorgungsbereichen zur Nutzung verpachtet werden soll. Die Große Kreisstadt Öhringen schreibt die Überlassung eines FTTC-Netzes zur Breitbandversorgung der Stadtteile Schwöllbronn, Verrenberg, Untersöllbach, Weinsbach sowie die Ortschaft Westernbach der Nachbargemeinde Zweiflingen an private Netzbetreiber zur Pacht bzw. mit und/oder ohne Anschubfinanzierung aus. Mit Zuschlagserteilung kommt ein Netzbetriebsvertrag mit der Großen Kreisstadt Öhringen zustande. Die vorgesehenen Trassen und Versorgungbereiche sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Große Kreisstadt Öhringen sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewebetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb hat sie ein Hochgeschwindigkeitsnetz zur Verbesserung der Breitbandversorgung errichtet, welches an einen privaten Betreiber zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den vorgegebenen Versorgungsbereichen zur Nutzung verpachtet werden soll. Die Große Kreisstadt Öhringen schreibt die Überlassung eines FTTC-Netzes zur Breitbandversorgung der Stadtteile Schwöllbronn, Verrenberg, Untersöllbach, Weinsbach sowie die Ortschaft Westernbach der Nachbargemeinde Zweiflingen an private Netzbetreiber zur Pacht bzw. mit und/oder ohne Anschubfinanzierung aus. Mit Zuschlagserteilung kommt ein Netzbetriebsvertrag mit der Großen Kreisstadt Öhringen zustande. Die vorgesehenen Trassen und Versorgungbereiche sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Dauer: 84 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gebiet der Großen Kreisstadt Öhringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
* Angaben zur Berufsgenossenschaft;
* Angaben zur Haftpflichtversicherung;
* Angaben zu Unterauftragnehmern;
* Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer;
* Angaben zum Firmenprofil;
* Eigenerklärung der Bietergemeinschaft;
* Angaben zu den Jahresabschlüssen und zur Umsatzentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
* Angaben zur Mitarbeiterzahl;
* Angabe eines persönlichen Ansprechpartners;
* Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt;
* Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
* technische Beschreibung des Angebots;
* Beschreibung des Vertriebskonzeptes;
* Rerenzen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Durch Überweisung nach Aufforderung.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-04-06 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Pacht bzw. Höhe der Anschubfinanzierung (55)
2. Günstigster Endabnehmerpreis bezogen auf eine Versorgung mit 50 Mbit/s asymmetrisch für die in der Anlage Versorgungsbereiche vorgegebenen Versorgungsbereiche (35)
3. Erschließungszeitraum (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Zweiflingen
Postanschrift: Eichacher Straße 17
Postort: Zweiflingen
Postleitzahl: 74639
Kontakt
Kontaktperson: Große Kreisstadt Öhringen
Bernd Blahetek
Referenz Zusätzliche Informationen
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: Ausschreibung des Netzbetriebs eines Hochgeschwindigkeitsnetzes der Große Kreisstadt Öhringen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721/926-3985📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 101 a GWB). Da es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession handelt ist das GWB nicht unmittelbar anzuwenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 101 a GWB). Da es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession handelt ist das GWB nicht unmittelbar anzuwenden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Kontaktstelle
Quelle: OJS 2016/S 023-036828 (2016-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Große Kreisstadt Öhringen sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb hat sie ein Hochgeschwindigkeitsnetz zur Verbesserung der Breitbandversorgung errichtet, welches an einen privaten Betreiber zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den vorgegebenen Versorgungsbereichen zur Nutzung verpachtet werden soll. Die Große Kreisstadt Öhringen schreibt die Überlassung eines FTTC-Netzes zur Breitbandversorgung der Stadtteile Schwöllbronn, Verrenberg, Untersöllbach, Weinsbach sowie die Ortschaft Westernbach der Nachbargemeinde Zweiflingen an private Netzbetreiber zur Pacht bzw. mit und/oder ohne Anschubfinanzierung aus. Mit Zuschlagserteilung kommt ein Netzbetriebsvertrag mit der Stadt Öhringen zustande. Die vorgesehenen Trassen und Versorgungbereiche sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Große Kreisstadt Öhringen sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb hat sie ein Hochgeschwindigkeitsnetz zur Verbesserung der Breitbandversorgung errichtet, welches an einen privaten Betreiber zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den vorgegebenen Versorgungsbereichen zur Nutzung verpachtet werden soll. Die Große Kreisstadt Öhringen schreibt die Überlassung eines FTTC-Netzes zur Breitbandversorgung der Stadtteile Schwöllbronn, Verrenberg, Untersöllbach, Weinsbach sowie die Ortschaft Westernbach der Nachbargemeinde Zweiflingen an private Netzbetreiber zur Pacht bzw. mit und/oder ohne Anschubfinanzierung aus. Mit Zuschlagserteilung kommt ein Netzbetriebsvertrag mit der Stadt Öhringen zustande. Die vorgesehenen Trassen und Versorgungbereiche sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 157 300 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hohenlohekreis
🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Höhe der angeboten Pacht bzw. Höhe der Anschubfinanzierung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erschließungszeitraum
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium: Günstigster Endabnehmerpreis
Gewichtung der Kosten: 35
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-23 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB).Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl.§ 101 a GWB). Da es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession handelt ist das GWB nicht unmittelbar anzuwenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB).Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl.§ 101 a GWB). Da es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession handelt ist das GWB nicht unmittelbar anzuwenden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721/926-3985📞
Quelle: OJS 2016/S 174-312683 (2016-09-06)