Der AGFK-BW e. V. möchte einen Rahmenvertrag mit einem Dienstleister schließen. Der Rahmenvertag beinhaltet die Unterstützung und Beratung der AGFK-BW bei der Erreichung ihrer Ziele sowie der Bewältigung ihrer Aufgaben und Projekte in allen Bereichen der Radverkehrsförderung. Der Rahmenvertrag umfasst sowohl ständige als auch projekthafte Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Durchführung der Vereinsarbeit der AGFK-BW e. V.. Die Unterstützung fällt in folgenden Handlungsfeldern an: — Erfahrungs- und Informationsaustausch im AGFK-Netzwerk; — Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; — Interessenvertretung / Lobbyarbeit; — Weiterbildungsprogramm, nach Innen und Außen gerichtet; — Modellprojekte / Forschung; — Projekte / Mobilitätsmanagement. Die Leistung umfasst Tätigkeiten aus folgenden Bereichen: Kommunikation für den Radverkehr, Radverkehrsplanung, Radverkehrsnetz, Radinfrastruktur, Verkehrssicherheit, Mobilitätsverhalten, Mobilitätspädagogik, Fahrradparken, Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln (Fußverkehr + ÖV). Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung sind in den Verdingungsunterlagen beschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW)
Postanschrift: c/o NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH; Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@nvbw.de📧
Die Vergabeunterlagen sind unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeunterlagen herunterzuladen.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwoch, 28.9.2016, 12:00 Uhr in vierfach identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form bei der
NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH,
Vergabestelle,
Wilhelmsplatz 11,
70182 Stuttgart,
vorliegen.
Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung AGFK-Agentur – nicht öffnen“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen:
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Montag, 19.9.2016, 12:00 Uhr
auf der
Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, im Kontaktformular unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter sollten von Zeit zu Zeit überprüfen, ob neue Bieterinformationen vorliegen.
3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge
Nebenangebote sind nicht zulässig. Änderungsvorschläge im Rahmen der zusätzlichen Empfehlungen des Dienstleisters sind zulässig.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Angebotsinhalt
Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung im Angebot einzuhalten:
Teil 1:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren.
— Bestätigung der Bindefrist.
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
— Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die AGFK-BW überträgt. Dazu ist mit Vertragsschluss beigefügten Vertrag zu unterzeichnen (siehe Anlage Teil C).
— Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet.
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Teil 2: Nachweis der Eignung
— Eigenerklärungen, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert.
— Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, vgl. Teil A Kap. 5.2.
— Zu erbringende Nachweise über die Referenzen, vgl. Teil A Kap. 5.3.
Teil 3: Leistung
— Der Auftraggeber wird gebeten, ein Angebot abzugeben.
— Erläuterungen zum Angebot:
Der Bieter soll die angebotene Leistung gemäß Teil B erläutern (insbesondere Aufgaben 1-11).
— Kalkulation: Die Verwendung der beigefügten Kalkulationsblätter 1 und 2 (siehe Anlage) zur Darlegung der Stunden- und Tagessätze sowie der Beispielkalkulationen ist zwingend.
— Alle Preise sind netto und zusätzlich brutto in Euro anzugeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
4.3 Vollständigkeit des Angebotes
Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so sind die Einheitspreise und Einzel-positionen maßgebend.
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Nachweise
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwoch, 28.9.2016, 12:00 Uhr in vierfach identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form bei der
Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung AGFK-Agentur – nicht öffnen“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen:
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter sollten von Zeit zu Zeit überprüfen, ob neue Bieterinformationen vorliegen.
3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge
Nebenangebote sind nicht zulässig. Änderungsvorschläge im Rahmen der zusätzlichen Empfehlungen des Dienstleisters sind zulässig.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Angebotsinhalt
Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung im Angebot einzuhalten:
Teil 1:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren.
— Bestätigung der Bindefrist.
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
— Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die AGFK-BW überträgt. Dazu ist mit Vertragsschluss beigefügten Vertrag zu unterzeichnen (siehe Anlage Teil C).
— Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet.
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Teil 2: Nachweis der Eignung
— Eigenerklärungen, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert.
— Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, vgl. Teil A Kap. 5.2.
— Zu erbringende Nachweise über die Referenzen, vgl. Teil A Kap. 5.3.
Teil 3: Leistung
— Der Auftraggeber wird gebeten, ein Angebot abzugeben.
— Erläuterungen zum Angebot:
Der Bieter soll die angebotene Leistung gemäß Teil B erläutern (insbesondere Aufgaben 1-11).
— Kalkulation: Die Verwendung der beigefügten Kalkulationsblätter 1 und 2 (siehe Anlage) zur Darlegung der Stunden- und Tagessätze sowie der Beispielkalkulationen ist zwingend.
— Alle Preise sind netto und zusätzlich brutto in Euro anzugeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
4.3 Vollständigkeit des Angebotes
Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so sind die Einheitspreise und Einzel-positionen maßgebend.
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Nachweise
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AGFK-BW e. V. möchte einen Rahmenvertrag mit einem Dienstleister schließen. Der Rahmenvertag beinhaltet die Unterstützung und Beratung der AGFK-BW bei der Erreichung ihrer Ziele sowie der Bewältigung ihrer Aufgaben und Projekte in allen Bereichen der Radverkehrsförderung. Der Rahmenvertrag umfasst sowohl ständige als auch projekthafte Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Durchführung der Vereinsarbeit der AGFK-BW e. V.. Die Unterstützung fällt in folgenden Handlungsfeldern an:
Der AGFK-BW e. V. möchte einen Rahmenvertrag mit einem Dienstleister schließen. Der Rahmenvertag beinhaltet die Unterstützung und Beratung der AGFK-BW bei der Erreichung ihrer Ziele sowie der Bewältigung ihrer Aufgaben und Projekte in allen Bereichen der Radverkehrsförderung. Der Rahmenvertrag umfasst sowohl ständige als auch projekthafte Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Durchführung der Vereinsarbeit der AGFK-BW e. V.. Die Unterstützung fällt in folgenden Handlungsfeldern an:
— Erfahrungs- und Informationsaustausch im AGFK-Netzwerk;
— Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit;
— Interessenvertretung / Lobbyarbeit;
— Weiterbildungsprogramm, nach Innen und Außen gerichtet;
— Modellprojekte / Forschung;
— Projekte / Mobilitätsmanagement.
Die Leistung umfasst Tätigkeiten aus folgenden Bereichen: Kommunikation für den Radverkehr, Radverkehrsplanung, Radverkehrsnetz, Radinfrastruktur, Verkehrssicherheit, Mobilitätsverhalten, Mobilitätspädagogik, Fahrradparken, Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln (Fußverkehr + ÖV).
Die Leistung umfasst Tätigkeiten aus folgenden Bereichen: Kommunikation für den Radverkehr, Radverkehrsplanung, Radverkehrsnetz, Radinfrastruktur, Verkehrssicherheit, Mobilitätsverhalten, Mobilitätspädagogik, Fahrradparken, Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln (Fußverkehr + ÖV).
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung sind in den Verdingungsunterlagen beschrieben.
Referenznummer: Ausschr. AGFK Agentur
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
5.1 Ausschlussgründe:
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen.
Bieter, die nicht über die notwendige Fachkunde und die geforderten Erfahrungen verfügen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Referenzen sollen Folgendes aufzeigen:
Erfahrung und Fachkunde
a) Fachkunde zu den Strukturen der Radverkehrsförderung,
— Kenntnisse der Fahrradszene und der Struktur der Radverkehrsförderung in Deutschland und in Baden-Württemberg, Vernetzung in der „Branche“,
— Fachkenntnisse zur nachhaltigen Mobilität,
— Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Verwaltungen der unterschiedlichen Ebenen, insbesondere mit Kommunalverwaltungen,
— Erfahrung in der Bearbeitung und Abwicklung von Förderprojekten,
— Erfahrungen im Umgang mit komplexen Akteurskonstellationen.
b) Fachliche Kenntnisse zu allen Handlungsfeldern der Radverkehrsförderung
— Erfahrungen in der strategischen Entwicklung und Konzeption von Kommunikation- und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere im Bereich Radverkehr.
— Verkehrsplanerisches bzw. verkehrswissenschaftliches Know-how im Bereich des Radverkehrs und der Radverkehrsförderung.
— Kreativität und fundierte Kenntnisse im Bereich…
… Kommunikation – auch im „public sector“.
… Presse- und Medienarbeit im Bereich Radverkehr.
— Interessenvertretung und Lobbyarbeit für die Verkehrsmittel des Umweltverbundes, insbesondere des Radverkehrs.
— Konzeption, Organisation und professionelle Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen wie z. B. Fachseminare, Tagungen, Exkursionen etc.
— Kenntnis der Förderlandschaft im Land Baden-Württemberg, Bund und EU.
c) Fachkenntnisse zu Organisation und Steuerung
— Interne Abläufe und Arbeitsweisen, die sorgfältige und fehlerfreie Arbeitsergebnisse sicherstellen.
— Eventmanagement, Durchführung von kommunalen Aktionen, Events, Kampagnen.
— Grafik und Produktion von Kampagnen, Broschüren, Faltblätter etc. im Bereich Radverkehr.
— Etabliertes Projekt- und Prozessmanagement insbesondere einhalten und kontinuierliches Monitoring von Zeitplänen.
— Budget- und Finanzcontrolling.
Leistungsfähigkeit
a) personelle Leistungsfähigkeit
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und eines Stellvertreters.
— Darstellung der personellen Ressourcen des Bieters.
— Benennung und Vorstellung der vorgesehenen Mitarbeiter für alle relevanten Bereiche (Projektleitung, Projekt- und Prozessmanagement, Organisation, Controlling, Beratung, Presse- und Medienarbeit, Redaktion, Fachthemen etc.). Für diese Personen ist die durch Ausbildung, Berufserfahrung und Fortbildung erworbene Qualifikation zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung aufzuzeigen.
— Benennung und Vorstellung der vorgesehenen Mitarbeiter für alle relevanten Bereiche (Projektleitung, Projekt- und Prozessmanagement, Organisation, Controlling, Beratung, Presse- und Medienarbeit, Redaktion, Fachthemen etc.). Für diese Personen ist die durch Ausbildung, Berufserfahrung und Fortbildung erworbene Qualifikation zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung aufzuzeigen.
b) Technische Leistungsfähigkeit
— Darstellung der technischen Ressourcen des Bieters.
— Vorhandene Software-Lizenzen, insb. das Grafikprogramm Indesign sowie die vorhandenen Anwenderkenntnisse.
— Nutzbare Tools im Bereich der Presse- und Medienarbeit (z. B. Clippingdienste, Versanddienste)
— Umgang mit dem Redaktionssystem typo3 zur Website-Pflege/ Newsletterversand.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung erfolgt nach Leistungserbringung auf Nachweis zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung (siehe Vertragsentwurf). Die Zahlung kann aufgrund eines vorgelegten Zahlungsplanes nach Meilensteinen erfolgen. Ergänzende Aufträge werden auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Vergütung erfolgt nach Leistungserbringung auf Nachweis zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung (siehe Vertragsentwurf). Die Zahlung kann aufgrund eines vorgelegten Zahlungsplanes nach Meilensteinen erfolgen. Ergänzende Aufträge werden auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
5.4 Bietergemeinschaften:
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5 Subunternehmer:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Der Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung kann durch den Auftraggeber widersprochen werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs¬grundsätzen zu verfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung kann durch den Auftraggeber widersprochen werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs¬grundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden:
— die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
— der Rahmenvertrag „AGFK-Agentur“ (siehe Teil C),
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und
— die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe beiliegend).
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe beiliegend).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-09-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschr. AGFK Agentur
Zusätzliche Informationen
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwoch, 28.9.2016, 12:00 Uhr in vierfach identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form bei der
Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung AGFK-Agentur – nicht öffnen“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen:
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter sollten von Zeit zu Zeit überprüfen, ob neue Bieterinformationen vorliegen.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter sollten von Zeit zu Zeit überprüfen, ob neue Bieterinformationen vorliegen.
3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge
Nebenangebote sind nicht zulässig. Änderungsvorschläge im Rahmen der zusätzlichen Empfehlungen des Dienstleisters sind zulässig.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Angebotsinhalt
Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung im Angebot einzuhalten:
Teil 1:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren.
— Bestätigung der Bindefrist.
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
— Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die AGFK-BW überträgt. Dazu ist mit Vertragsschluss beigefügten Vertrag zu unterzeichnen (siehe Anlage Teil C).
— Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die AGFK-BW überträgt. Dazu ist mit Vertragsschluss beigefügten Vertrag zu unterzeichnen (siehe Anlage Teil C).
— Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet.
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Teil 2: Nachweis der Eignung
— Eigenerklärungen, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert.
— Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, vgl. Teil A Kap. 5.2.
— Zu erbringende Nachweise über die Referenzen, vgl. Teil A Kap. 5.3.
Teil 3: Leistung
— Der Auftraggeber wird gebeten, ein Angebot abzugeben.
— Erläuterungen zum Angebot:
Der Bieter soll die angebotene Leistung gemäß Teil B erläutern (insbesondere Aufgaben 1-11).
— Kalkulation: Die Verwendung der beigefügten Kalkulationsblätter 1 und 2 (siehe Anlage) zur Darlegung der Stunden- und Tagessätze sowie der Beispielkalkulationen ist zwingend.
— Alle Preise sind netto und zusätzlich brutto in Euro anzugeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
4.3 Vollständigkeit des Angebotes
Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so sind die Einheitspreise und Einzel-positionen maßgebend.
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Nachweise
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2016/S 156-283809 (2016-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge