B/L2AA/GA162/GA016: Segelflugeinweisung für Offizieranwärter/Offizieranwärterinnen der Luftwaffe (Lw) für die Jahre 2016/2017

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)

B/L2AA/GA162/GA016:
Segelflugeinweisung für Offizieranwärter / Offizieranwärterinnen der Luftwaffe (Lw) für die Jahre 2016 /2017.
Die Ausbildung besteht drei aufeinander aufbauenden Ausbildungsabschnitten:
A: 4 – tägige Einweisung in die dritte Dimension;
B: 2 – wöchige Schulung bis zum Alleinflug;
C: 3 – wöchige Schulung bis zur Segelfluglizenz.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-08-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausbildung in Flugschulen
Kurze Beschreibung:
B/L2AA/GA162/GA016: Segelflugeinweisung für Offizieranwärter / Offizieranwärterinnen der Luftwaffe (Lw) für die Jahre 2016 /2017. Die Ausbildung besteht drei aufeinander aufbauenden Ausbildungsabschnitten: A: 4 – tägige Einweisung in die dritte Dimension; B: 2 – wöchige Schulung bis zum Alleinflug; C: 3 – wöchige Schulung bis zur Segelfluglizenz.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausbildung in Flugschulen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.de 🌏
E-Mail: baainbwl2.1@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 26140016576 📠
URL der Dokumente: https://daten.baainbw.de/LAus/F/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-02 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 151-273376
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen, ergänzende oder berichtigende Angaben hierzu werden allen Bietern ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet unter https://daten.baainbw.de/LAus/F/ zur Verfügung gestellt. Sie gelten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe als Bestandteil der Vergabeunterlagen. Berücksichtigt werden nur Angebote, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag ist ausschließlich an die im Abschnitt I.1) unter „Angebote oder Teilnehmeranträge sind zu richten an“ aufgeführten Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen: Nicht öffnen – Vergabeverfahren, Bearbeitungsnummer: B / L2AA / GA162 / GA016, Vergabestelle: BAAINBw – E1.3, Angebotsfrist: 8.9.2016, 14:00 Uhr.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
B/L2AA/GA162/GA016:
Segelflugeinweisung für Offizieranwärter / Offizieranwärterinnen der Luftwaffe (Lw) für die Jahre 2016 /2017.
Die Ausbildung besteht drei aufeinander aufbauenden Ausbildungsabschnitten:
A: 4 – tägige Einweisung in die dritte Dimension;
B: 2 – wöchige Schulung bis zum Alleinflug;
C: 3 – wöchige Schulung bis zur Segelfluglizenz.
C: 3 – wöchige Schulung bis zur Segelfluglizenz..
Vertragslaufzeit: 12 Monate;
Beginn: 1.10.2016
Abschluss: 30.9.2017.
Dauer: 12 Tage
Beschreibung der Optionen:
Verlängerung des Ausbildungszeitraumes für die Segelflugeinweisung um weitere 12 Monate bis zum 30.9.2018. Zeitplan für den Rückgriff auf diese Option: in 22 Monaten.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: DA02
EA24
FB01
MA02
PB01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Handelsregisterauszug oder entsprechende Erklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung (Formular BAAINBw – B - V 034, siehe
— Bankerklärung (= Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit ), am Tag der Angebotsfrist nicht älter als 3
Monate.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Gültige Segelfluglehrer – Lizenzen im Zeitraum der Ausbildung.
— Nachweise über Referenzen vergleichbarer Leistungen;
diese müssen mindestens folgende Angaben einhalten:
— Name der Auskunftsperson
— Wert der Leistung
— Zeit der Leistungserbringung
— Angabe, ob die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß
erbracht wurde.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zahlungen des Auftraggebers für die Erfüllung des geplanten Auftrages erbrachten Leistungen werden durch das BAAINBw auf das Konto des Auftragnehmers binnen 30 Tagen nach Eingang aller zahlungsbegründenden Unterlagen beim BAAINBw in Koblenz geleistet.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-09-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Koblenz.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: L2.1
Internetadresse: www.baainbw.de 🌏
Dokumente URL: https://daten.baainbw.de/LAus/F/ 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr – E1.3 Angebotssammelstelle -
E-Mail: baainbwl2.1@bundeswehr.org 📧
Land: Koblenz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen, ergänzende oder berichtigende Angaben hierzu werden allen Bietern ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet unter https://daten.baainbw.de/LAus/F/ zur Verfügung gestellt. Sie gelten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe als Bestandteil der Vergabeunterlagen.
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Berücksichtigt werden nur Angebote, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind.
Per Fax oder elektronisch eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden.
Der Umschlag ist ausschließlich an die im Abschnitt I.1) unter „Angebote oder Teilnehmeranträge sind zu richten an“ aufgeführten Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen – Vergabeverfahren,
Bearbeitungsnummer: B / L2AA / GA162 / GA016,
Vergabestelle: BAAINBw – E1.3,
Angebotsfrist: 8.9.2016, 14:00 Uhr.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fristen der § 134, § 135 und § 160 GWB einzuhalten sind:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung
über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte
Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht
mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche
Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen
ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab
dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des
öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: BAAINBw L2.1
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
E-Mail: baainbwl2.1@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 26140016576 📠
Quelle: OJS 2016/S 151-273376 (2016-08-02)