Für die Inbetriebnahme von zusätzlichen Flugbetriebsflächen ist eine Erweiterung der Behandlungskapazitäten des Bodenfilters BF 2b erforderlich. Diese Erweiterung ist Voraussetzung für die Zustimmung der Wasserbehörde zur Inbetriebnahme weiterer Flugbetriebsflächen. Bei den zusätzlichen Flugbetriebsflächen handelt es sich insbesondere um die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Weiternutzung des Nordteils. Es ist vorgesehen, die Segmente BF 2b.0 bis BF 2b.3 zu errichten. Die neuen Segmente liegen südlich der zentralen Versickerungsmulde. ( s. auch Ziff. II.2.4)).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Flughäfen
Referenznummer: EB-2016-0320 (Aktenzeichen des Auftraggebers)
Kurze Beschreibung:
Für die Inbetriebnahme von zusätzlichen Flugbetriebsflächen ist eine Erweiterung der Behandlungskapazitäten des Bodenfilters BF 2b erforderlich. Diese Erweiterung ist Voraussetzung für die Zustimmung der Wasserbehörde zur Inbetriebnahme weiterer Flugbetriebsflächen. Bei den zusätzlichen Flugbetriebsflächen handelt es sich insbesondere um die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Weiternutzung des Nordteils. Es ist vorgesehen, die Segmente BF 2b.0 bis BF 2b.3 zu errichten. Die neuen Segmente liegen südlich der zentralen Versickerungsmulde. ( s. auch Ziff. II.2.4)).
Für die Inbetriebnahme von zusätzlichen Flugbetriebsflächen ist eine Erweiterung der Behandlungskapazitäten des Bodenfilters BF 2b erforderlich. Diese Erweiterung ist Voraussetzung für die Zustimmung der Wasserbehörde zur Inbetriebnahme weiterer Flugbetriebsflächen. Bei den zusätzlichen Flugbetriebsflächen handelt es sich insbesondere um die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Weiternutzung des Nordteils. Es ist vorgesehen, die Segmente BF 2b.0 bis BF 2b.3 zu errichten. Die neuen Segmente liegen südlich der zentralen Versickerungsmulde. ( s. auch Ziff. II.2.4)).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Flughäfen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
URL der Dokumente: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/🌏
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 7 LuftSiG befinden. Daher werden die Vergabeunterlagen aus sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt.
Weitere zusätzliche Angaben gemäß Link: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 7 LuftSiG befinden. Daher werden die Vergabeunterlagen aus sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt.
Die Leistungen im Projekt „Erweiterung Bodenfilter BF 2b“ sind bis Oktober 2017 fertigzustellen. Bei der Bauausführung ist zu beachten, dass ab Mitte 2017 im Rahmen des Projektes Kapazitätssicherung BER eine weitere Erweiterung des Bodenfilters BF 2b vorgesehen ist, das heißt ab Mitte 2017 werden weitere Bodenfiltersegmente südlich der zentralen Versickerungsmulde errichtet. Auf Grund der beengten Platzverhältnisse ist eine gleichzeitige Realisierung nicht möglich, so dass die Hauptleistungen für die Bodenfiltersegmente BF 2b.0 bis BF 2b.3 (u.a. großräumiger Erdbau, Verlegung der PE-HD Folie, Liefern/Einbau Filtermaterial und versickerungsfähiger Boden) bis Mitte 2017 fertigzustellen sind.
Die Leistungen im Projekt „Erweiterung Bodenfilter BF 2b“ sind bis Oktober 2017 fertigzustellen. Bei der Bauausführung ist zu beachten, dass ab Mitte 2017 im Rahmen des Projektes Kapazitätssicherung BER eine weitere Erweiterung des Bodenfilters BF 2b vorgesehen ist, das heißt ab Mitte 2017 werden weitere Bodenfiltersegmente südlich der zentralen Versickerungsmulde errichtet. Auf Grund der beengten Platzverhältnisse ist eine gleichzeitige Realisierung nicht möglich, so dass die Hauptleistungen für die Bodenfiltersegmente BF 2b.0 bis BF 2b.3 (u.a. großräumiger Erdbau, Verlegung der PE-HD Folie, Liefern/Einbau Filtermaterial und versickerungsfähiger Boden) bis Mitte 2017 fertigzustellen sind.
In den Wintermonaten kann die Erweiterung nicht durchgeführt werden, da die zur Dichtung der Bodenfilter verwendete Folie nur bei Temperaturen über 10 Grad verlegt werden kann. Des Weiteren sind die Anlagen in den Wintermonaten für die Behandlung des belasteten Niederschlagswassers erforderlich.
In den Wintermonaten kann die Erweiterung nicht durchgeführt werden, da die zur Dichtung der Bodenfilter verwendete Folie nur bei Temperaturen über 10 Grad verlegt werden kann. Des Weiteren sind die Anlagen in den Wintermonaten für die Behandlung des belasteten Niederschlagswassers erforderlich.
Voraussichtlicher Leistungsumfang (nachfolgende Mengen- bzw. Massenangaben sind ca.-Werte):
Verkehrsflächenbau – Straßen:
3.100 m2 Betriebsstraßen in Asphaltbauweise
Entwässerung:
700 m Neubau Entwässerungsleitungen bis DN 800
1.800 m Neubau Drainageleitungen DN 400 und DN 600
Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der beauftragten baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B)).
Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der beauftragten baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B)).
Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
Der AG kann Anordnungen i. S. d. (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der Bau-/Planungstermine und –zeiten (Beschleunigungsanordnungen etc.) treffen, wenn der Betrieb des AN auf die dafür erforderlichen Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht unzumutbar sind. Die Vergütung für etwaige vorbenannte Anordnungen des AG berechnet sich gemäß den in den nachfolgend getroffenen Festlegungen.
Der AG kann Anordnungen i. S. d. (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der Bau-/Planungstermine und –zeiten (Beschleunigungsanordnungen etc.) treffen, wenn der Betrieb des AN auf die dafür erforderlichen Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht unzumutbar sind. Die Vergütung für etwaige vorbenannte Anordnungen des AG berechnet sich gemäß den in den nachfolgend getroffenen Festlegungen.
Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderte oder zusätzliche Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages (Urkalkulation) gemäß den einschlägigen Regelungen der VOB/B §§ 2 Abs. 5 ff.
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen (Urkalkulation) seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen oder geminderten Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen.
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen (Urkalkulation) seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen oder geminderten Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen.
Zusätzliche Informationen:
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 7 LuftSiG befinden. Daher werden die Vergabeunterlagen aus sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 7 LuftSiG befinden. Daher werden die Vergabeunterlagen aus sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Dahme Spreewald.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bewerber im Handelsregister eingetragen ist/sind (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
2.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
Zur Prüfung von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 ff. GWB in Bezug auf den/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, haben die Bewerber und die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine schriftliche Eigenerklärung gemäß einem auf der Vergabeplattform bereit gestellten Vordruck abzugeben.
Zur Prüfung von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 ff. GWB in Bezug auf den/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, haben die Bewerber und die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine schriftliche Eigenerklärung gemäß einem auf der Vergabeplattform bereit gestellten Vordruck abzugeben.
3) Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung (vgl. Ziff. III.1.8) oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.1.1), Pkt. 2 und Pkt. 3 sowie für die „Verpflichtungserklärung“ stellt der Auftraggeber die v. g. Formulare auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.1.1), Pkt. 2 und Pkt. 3 sowie für die „Verpflichtungserklärung“ stellt der Auftraggeber die v. g. Formulare auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2013, 2014, 2015 abgeschlossen wurden.
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern die u. g. Verpflichtungserklärung der vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern die u. g. Verpflichtungserklärung der vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen.
Soweit der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.1.2) sowie nach Ziffer III.1.3) auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung“, Formular).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.1.2) sowie nach Ziffer III.1.3) auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung“, Formular).
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Mindeststandards:
2) Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 11,2 Mio. Euro des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015).
1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten (Mindestanforderungen):
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3), Punkt 1.1 bis 1.3 aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten und Leistungsumfänge erfüllen und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 01.01.2008 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt. 1.1 bis 1.3 zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3), Punkt 1.1 bis 1.3 aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten und Leistungsumfänge erfüllen und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 01.01.2008 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt. 1.1 bis 1.3 zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein:
1.1. eine Referenz aus dem unter 1. genannten Zeitraum
Leistungsart: Erdbauarbeiten
Leistungsumfang: ≥ 25.000 m
1.2. eine Referenz aus dem unter 1. genannten Zeitraum;
Leistungsart: Folienverlegung mit PE-HD-Folie, Dicke ≥ 2,5 mm,
Leistungsumfang: ≥ 6.000 m
1.3. eine Referenz aus dem unter 1. genannten Zeitraum
Leistungsart: Entwässerungskanalarbeiten
Leistungsumfang: ≥ 350m und ≥ DN 800 pro Einzelauftrag.
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannt geforderten vergleichbaren Leistungen können hinsichtlich der Leistungsart auch durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden, da die Bewerber nicht alle geforderten vergleichbaren Leistungen in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht haben müssen. Die Anforderungen hinsichtlich der Leistungsumfänge sind nicht durch die Addition mehrerer eingereichter Referenzen möglich.
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannt geforderten vergleichbaren Leistungen können hinsichtlich der Leistungsart auch durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden, da die Bewerber nicht alle geforderten vergleichbaren Leistungen in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht haben müssen. Die Anforderungen hinsichtlich der Leistungsumfänge sind nicht durch die Addition mehrerer eingereichter Referenzen möglich.
2. Beschreibung der personellen Ausstattung für die zu erbringenden Leistungen (Mindestanforderungen):
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3), Punkt 2.1 bis.2.3 aufgeführten Leiter folgende Mindestanforderung in Bezug auf die nachfolgend geforderte berufliche Qualifikation, Berufserfahrung und Referenzprojekten, die nach Art und Umfang sowie die Leistungen, die innerhalb des nach Pkt. 1 benannten Leistungszeitraum erbracht wurden, erfüllen:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3), Punkt 2.1 bis.2.3 aufgeführten Leiter folgende Mindestanforderung in Bezug auf die nachfolgend geforderte berufliche Qualifikation, Berufserfahrung und Referenzprojekten, die nach Art und Umfang sowie die Leistungen, die innerhalb des nach Pkt. 1 benannten Leistungszeitraum erbracht wurden, erfüllen:
2.1 Gesamtprojektleiter:
— Dipl.-Ing. oder Master oder Bachelor oder Meister oder vergleichbar,
— ≥ 10 Jahre Berufserfahrung,
— mind. eine Referenz für Arbeiten im Sicherheitsbereich auf Flughäfen mit einer Bausumme (netto) von mind. 2,5 Mio. Euro.
2.2 Fachprojektleiter:
— mind. eine Referenz, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1.1 vergleichbar sind.
2.3 Fachprojektleiter:
— mind. eine Referenz, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1.2 vergleichbar sind.
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannt geforderten Leistungen gemäß Pkt. 2.1, 2.2 und 2.3 kann auch durch eine Person erbracht werden, sofern er alle Mindestanforderungen erfüllt. Hinsichtlich der Leistungsart kann auch der Nachweis für die Erfüllung der Mindestanforderungen für jeden einzelnen Anstrich durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden, da die Bewerber nicht alle geforderten vergleichbaren Leistungen zur Leistungsart in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht haben müssen. Der Nachweis der geforderten Anforderungen hinsichtlich des Leistungsumfangs ist nicht durch die Addition von mehreren eingereichten Referenzen möglich.
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannt geforderten Leistungen gemäß Pkt. 2.1, 2.2 und 2.3 kann auch durch eine Person erbracht werden, sofern er alle Mindestanforderungen erfüllt. Hinsichtlich der Leistungsart kann auch der Nachweis für die Erfüllung der Mindestanforderungen für jeden einzelnen Anstrich durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden, da die Bewerber nicht alle geforderten vergleichbaren Leistungen zur Leistungsart in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht haben müssen. Der Nachweis der geforderten Anforderungen hinsichtlich des Leistungsumfangs ist nicht durch die Addition von mehreren eingereichten Referenzen möglich.
Die Darstellungen aller Unternehmensreferenzen und persönlichen Referenzen sollen möglichst in Tabellenform (vgl. „Tabelle Referenzen“ und „Tabelle persönliche Referenzen“, Formular, auf https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) erfolgen und muss die geforderten o.g. Angaben beinhalten: Weitere Informationen zur Darstellung aller Referenzen unter Link: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Die Darstellungen aller Unternehmensreferenzen und persönlichen Referenzen sollen möglichst in Tabellenform (vgl. „Tabelle Referenzen“ und „Tabelle persönliche Referenzen“, Formular, auf https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) erfolgen und muss die geforderten o.g. Angaben beinhalten: Weitere Informationen zur Darstellung aller Referenzen unter Link: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der gem. Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten.
Die Prüfung der Eignung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Der Auftraggeber wird alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, die die Mindestanforderungen gemäß III.1.) erfüllen und für die keine Ausschlussgründe nach §§ 123 ff. GWB bestehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme und Mängelbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme und Mängelbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.1) verwiesen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitnah zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen (Mindestanforderungen) nicht erfüllen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen, die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen im Sinne der Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 05.12.2013 – RS.C – 561/2012) gelten.
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitnah zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen (Mindestanforderungen) nicht erfüllen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen, die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen im Sinne der Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 05.12.2013 – RS.C – 561/2012) gelten.
Der Auftraggeber behält sich vor gemäß §15, Abs. 4 SektVO einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen ohne weitere Verhandlungen mit den Bietern zu führen.
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 100 Abs. 1, Nr. 2a GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen.
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 100 Abs. 1, Nr. 2a GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen.
Die in Ziffer II.2.7) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung.
2. Hinweise zum Teilnahmewettbewerb:
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1 Kopie, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. II.1.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zum Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular) verwendet werden.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1 Kopie, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. II.1.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zum Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular) verwendet werden.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 11 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten Tagesfrist nicht mit gezählt. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer) II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die E-MailAdresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zu Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 11 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten Tagesfrist nicht mit gezählt. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer) II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die E-MailAdresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zu Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular der Europäischen Union sind weitere Auskünfte in der Anlage zur Auftragsbekanntmachung zu einzelnen Ziffern (wie in den Texten benannt) erhältlich unter: (URL) https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular der Europäischen Union sind weitere Auskünfte in der Anlage zur Auftragsbekanntmachung zu einzelnen Ziffern (wie in den Texten benannt) erhältlich unter: (URL) https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331/866-1719📞
Fax: +49 331/866-1652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung, gerügt werden.
2.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
3.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
4.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5.
Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Gemäß Richtlinie 2014/25/EU, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß Richtlinie 2014/25/EU, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 7 LuftSiG befinden. Daher werden die Vergabeunterlagen aus sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen bauliche Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 7 LuftSiG befinden. Daher werden die Vergabeunterlagen aus sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt.
Nähere Angaben zur Option 1 vgl. Auftragsbekanntmachung Referenznummer 2016/S 156-283025 vom 13.8.2016, Ziffer II.2.11). Diese Bekanntmachung wurde auf der folgenden TED-Website veröffentlicht: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:283025-2016:TEXT:DE:HTML
Nähere Angaben zur Option 1 vgl. Auftragsbekanntmachung Referenznummer 2016/S 156-283025 vom 13.8.2016, Ziffer II.2.11). Diese Bekanntmachung wurde auf der folgenden TED-Website veröffentlicht: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:283025-2016:TEXT:DE:HTML
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-03 📅
Name: Johann Bunte Bauunternehmung GmbH & Co. KG Niederlassung Berlin/Brandenburg
Postanschrift: Hans-Grade-Str. 2
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus…
… diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden.
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Gemäß Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.