Beabsichtigter Grundstückserwerb für den Betrieb von Schulen und Kindertagesstätten.
Aufgrund der demografischen Entwicklung und des Wachstums der Stadt Frankfurt besteht Bedarf an bebauten oder unbebauten Grundstücken im Stadtgebiet, die sich für die Errichtung von Schulen oder Kindertagesstätten eignen. Die Stadt Frankfurt bittet daher Grundstückseigentümer geeigneter Grundstücke, diese der Stadt Frankfurt zum Erwerb oder aber zur Pacht oder Miete anzubieten, gleich ob es sich um unbebaute oder bebaute Grundstücke handelt und gleich, ob Bau- und Umbaumaßnahmen auf diesen Grundstücken erforderlich sind. Hinsichtlich des bloßen Erwerbs bzw. der bloßen Anmietung von geeigneten Flächen sind Bestimmungen des Europäischen oder Nationalen Vergaberechts gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht einzuhalten.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-17.
Wer? Wie? Wo?| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-11-17 | Auftragsbekanntmachung |