Beratung SAP

RWTH Aachen University

Beratung zu Ausbau und Fortentwicklung des SAP Systems an der RWTH.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-25 Auftragsbekanntmachung
2017-04-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Software-Integration
Referenznummer: ZEZ/EU/108 - SAP Beratung
Kurze Beschreibung: Beratung zu Ausbau und Fortentwicklung des SAP Systems an der RWTH.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Software-Integration 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: dea21 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: RWTH Aachen University
Postanschrift: Templergraben 55
Postleitzahl: 52056
Postort: Aachen
Kontakt
Internetadresse: http://www.rwth-aachen.de/zev 🌏
E-Mail: beschaffung@rwth-aachen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPNY61YFJ3%22 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPNY61YFJ3%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-25 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-30 📅
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2019-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 231-420992
ABl. S-Ausgabe: 231
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNY61YFJ3.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
SAP Beratung.
Geschätztes Beratungsvolumen: ca. 320 Tage/Jahr, der Abruf kann nicht zugesichert werden.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die RWTH hat die Option den Vertrag zweimal um je ein Jahr zu verlängern.
Die RWTH wird über die Inanspruchnahme der Option den Rahmenvertrag spätestens bis zum 31.1.2018 entscheiden.
Bei Ziehung dieser Option hat die RWTH bis zum 31.1.2019 die erneute und letztmalige Option den Rahmenvertrag zu verlängern.
Beschreibung der Optionen: Siehe Vertragsverlängerungsoption unter II.2.7).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: RWTH Aachen University, Templergaben 55, 52056 Aachen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als vom 1.7.2016 sein. Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist dieser Umstand mittels einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(2) Darstellung des Bewerbers (Name, Anschrift, Rechtsform, Gründungsdatum, Leistungsspektrum, Kerngeschäft, strategische Ausrichtung und Gesellschafterverhältnisse) und der Organisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen.
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(3) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung des Bewerbers (Dokument B) gemäß § 123 GWB.
(4) Nachweis einer Versicherung über das Bestehen einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung unter Nennung der Deckungssumme für Vermögensschäden.
(5) Es ist eine Bestätigung der Berufsgenossenschaft über die Mitgliedschaft des Bewerbers oder wenn es sich um einen ausländischen Bewerber handelt, die Bestätigung des Versicherers über die Mitgliedschaft/Versicherung in/bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes bzw. in dem Land, in dem der Bewerber ansässig ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
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Mindeststandards:
Mindeststandard zu 4):
Gefordert wird eine Deckungssumme i. H. v. 2 000 000 EUR pro Jahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(6) Referenzen:
Benennung von mindestens 2 Referenzen des Bieters für eine Tätigkeit als Berater im Rahmen eines SAP-Einführungsprojektes durch Angabe des/der:
— Leistungsgegenstands,
— Leistungszeitraums,
— Leistungsortes,
— Mitarbeiterzahl,
— Ansprechperson mit Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer/Durchwahl, E-Mailadresse) zur evtl. Überprüfung.
Mindeststandards:
Mindeststandard:
Bei den Referenzen muss es sich um Hochschulen oder Großforschungseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft oder mit mehrheitlich öffentlich-rechtlichen Anteilseignern/Gesellschaftern handeln, die über eine Mitarbeiterzahl von mindestens 2 000 Personen verfügen.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abt. 7.3 Einkauf und Zollangelegenheiten
Internetadresse: www.rwth-aachen.de/zev 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPNY61YFJ3%22 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2016/S 231-420992 (2016-11-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: ZEZ/EU/110 - SAP Beratung
Gesamtwert des Auftrags: 803 200 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 074-142791
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 231-420992
ABl. S-Ausgabe: 74
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von „Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen“: (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Bekanntmachungs-ID: CXPNY61YKH9.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: SAP Beratung
Beschreibung der Optionen: Siehe Vertragsverlängerungsoption unter II.2.7.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: RWTH Aachen University; Templergaben 55; 52056; Aachen.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beratungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45 %
Gewichtung des Preises: 40 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-30 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von „Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen“:
(Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNY61YKH9.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Fortsetzung siehe oben „Zusätzliche Angaben“).
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Quelle: OJS 2017/S 074-142791 (2017-04-12)