Beschaffung einer Software mit Anpassung und Pflege sowie Wartung

Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.nrw)

Auftragsgegenstand ist die Beschaffung einer neuen Software als Ersatz für die bestehende Anwendung auf der Homepage des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.nrw) mit der Bezeichnung „KomNet – Experten antworten“. Es handelt sich dabei um eine dialog-orientierte Fachdatenbank rund um alle Themen der Arbeitsgestaltung, auf die monatlich rund 250 000 Zugriffe erfolgen. Heute greifen rund 100 nicht-angemeldete Nutzer und rund 50 angemeldete Nutzer gleichzeitig auf die Datenbank zu. Es gibt eine eigene App für Smartphones und Tablets, mit deren Hilfe ein Zugriff auf die Software möglich ist (API-Schnittstelle). Diese App muss zukünftig auch wieder unterstützt werden. Der Zugriff auf die Web-Anwendung soll mittels der handelsüblichen Browser möglich sein. Zudem sollen Schnittstellen über E-Mail, SMS und Facebook implementiert werden. Gleichzeitig soll die im Intranet des LIA.nrw (kein Zugriff über das Internet) genutzte Software WILMA abgelöst werden. Diese Software ist analog zu KomNet aufgebaut und wird als interne Fachdatenbank innerhalb des LIA.nrw genutzt. Abgelöst werden soll ebenfalls das interne Testsystem. Bei beiden Systemen greifen aktuell rund 10 Nutzer gleichzeitig zu.
Der Auftrag umfasst je System die Anpassung der Software an die bereitgestellte Systemumgebung:
— Apache Tomcat, wahlweise Geronimo, Open-Source- Webserver;
— PostgreSQL, Open-Source objektrelationales Datenbankmanagementsystem;
— Ubuntu, Linux Open Source Betriebssystem;
— IntraFind Suchmaschine.
Die bestehenden Funktionalitäten, insbesondere die Oberflächen, Funktionen und Arbeitsprozesse sollen weitestgehend wieder zur Verfügung stehen, allerdings sollen sie optimiert und angepasst werden. Ergänzungen sind speziell im Bereich der Mandantenfähigkeit, der Rechtevergabe und Rollendefinitionen, der Sicherheit sowie im Bereich der Auswertungen und Statistiken erforderlich. Die benötigten Funktionalitäten müssen durch Standardsoftware (z. B. aus dem Bereich HelpDesk/Ticket-Systeme) mit den entsprechenden Anpassungen realisiert werden. Auf der Basis eines vom LIA.nrw bereitgestellten Lastenhefts ist vor der Implementierung hierzu die Erstellung eines detaillierten Pflichtenhefts zu leisten. Die bestehenden Altdaten sollen in die neuen Systeme übernommen werden. Die neue Software soll gepflegt und gewartet werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-03-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.nrw)
Postanschrift: Ulenbergstraße 127-131
Postleitzahl: 40225
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.lia.nrw.de 🌏
E-Mail: beschaffung@lia.nrw.de 📧
Telefon: +49 2113101-1148 📞
Fax: +49 2113101-1189 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-18 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 058-097645
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
1.) Die im Rahmen der Ausschreibung zur Verfügung gestellten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln. Die ausgewählten Bewerber haben vor Aufforderung zur Angebotsabgabe – nach Aufforderung durch die Vergabestelle – eine Vertraulichkeitserklärung gemäß Vorgabe durch den Auftraggeber abzugeben. Im Falle der Weigerung wird der betroffene Bewerber nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. 2.) Unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/company/welcome.do stehen weitere Informationen zum Verfahren zur Verfügung. Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle vorgesehenen Vordrucke zu verwenden, die über den Vergabemarktplatz NRW bereitgestellt werden. 3.) Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag "Beschaffung einer Software mit Anpassung und Pflege sowie Wartung, EU 012016". Nicht öffnen.") und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) genannten Adresse für die Einreichung der Teilnahmeanträge in einem fest verschlossenen Umschlag (§ 14 EG Abs. 2 S. 1 VOL/A) einzureichen. 4.) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) einzureichen. 5.) Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes an die Vergabestelle zu richten. Fragen und Antworten werden im Vergabemarktplatz zur Einsicht für alle Bieter bereitgestellt. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 (sechs) Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten. 6.) Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie der Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bezüglich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 7.) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge findet nicht statt. 8.) Die Vergabeunterlagen werden nur denjenigen formell und materiell geeigneten Bewerbern zur Verfügung gestellt, die anhand der bekannt gemachten Auswahlkriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe durch die Vergabestelle aufgefordert werden. 9.) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/ Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A). 10.) Der Auftrag wird im Wege eines nichtoffenen Verfahrens vergeben. Die Wahl dieser Verfahrensart beruht auf der Vorwirkung der derzeit nicht in deutsches Recht umgesetzten Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Diese sieht in Art. 26 Absatz 2 vor, dass die Mitgliedstaaten vorschreiben, dass die öffentlichen Auftraggeber offene oder nichtoffene Verfahren nach Maßgabe dieser Richtlinie anwenden können. Damit bestehen für die Wahl und Anwendung des nichtoffenen Verfahrens keine gesonderten Voraussetzungen mehr und der öffentliche Auftraggeber soll daher nach der Bestimmung der Richtlinie frei sein in der Wahl zwischen nichtoffenen und offenen Verfahren. Die Voraussetzungen einer Vorwirkung der Richtlinie liegen hier vor, da die betroffene Bestimmung hinreichend bestimmt ist und die Mitgliedstaaten keinen Spielraum bezüglich ihrer Umsetzung haben (vgl. zur Anerkennung und den Voraussetzungen der Vorwirkung einer Richtlinie auch OLG Düsseldorf, Beschl. vom 19.11.2014, VII – Verg 30/14).“ Der hinreichenden Bestimmung der Richtlinie entsprechend hat daher bereits der Deutsche Bundestag die Umsetzung der genannten Regelung der Richtlinie in deutsches Recht mit einer Änderung des § 119 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen und hier dem öffentlichen Auftraggeber die freie Wahl zwischen offenen und nichtoffenen Verfahren eingeräumt (vgl. Art. 1 Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) vom 17.2.2016, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016). Diese Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird gemäß Art. 3 des VergRModG am 18.4.2016 in Kraft treten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB, der VgV, dem 2. Abschnitt der VOL/A, sowie die anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des TVgG-NRW sowie die Rechtsverordnung zum TVgG-NRW (RVO TVgG-NRW). Es wird daher insbesondere darauf hingewiesen, dass die Vorschriften des TVgG-NRW Anwendung finden, wonach die Bieter grundsätzlich zur Abgabe der Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zur Tariftreue und Mindestentlohnung verpflichtet sind und die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Frauenförderung nach dem TVgG-NRW sowie die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem TVgG-NRW für die Vergabe von Dienstleistungen Anwendung finden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung einer neuen Software als Ersatz für die bestehende Anwendung auf der Homepage des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.nrw) mit der Bezeichnung „KomNet – Experten antworten“. Es handelt sich dabei um eine dialog-orientierte Fachdatenbank rund um alle Themen der Arbeitsgestaltung, auf die monatlich rund 250 000 Zugriffe erfolgen. Heute greifen rund 100 nicht-angemeldete Nutzer und rund 50 angemeldete Nutzer gleichzeitig auf die Datenbank zu. Es gibt eine eigene App für Smartphones und Tablets, mit deren Hilfe ein Zugriff auf die Software möglich ist (API-Schnittstelle). Diese App muss zukünftig auch wieder unterstützt werden. Der Zugriff auf die Web-Anwendung soll mittels der handelsüblichen Browser möglich sein. Zudem sollen Schnittstellen über E-Mail, SMS und Facebook implementiert werden. Gleichzeitig soll die im Intranet des LIA.nrw (kein Zugriff über das Internet) genutzte Software WILMA abgelöst werden. Diese Software ist analog zu KomNet aufgebaut und wird als interne Fachdatenbank innerhalb des LIA.nrw genutzt. Abgelöst werden soll ebenfalls das interne Testsystem. Bei beiden Systemen greifen aktuell rund 10 Nutzer gleichzeitig zu.
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Der Auftrag umfasst je System die Anpassung der Software an die bereitgestellte Systemumgebung:
— Apache Tomcat, wahlweise Geronimo, Open-Source- Webserver;
— PostgreSQL, Open-Source objektrelationales Datenbankmanagementsystem;
— Ubuntu, Linux Open Source Betriebssystem;
— IntraFind Suchmaschine.
Die bestehenden Funktionalitäten, insbesondere die Oberflächen, Funktionen und Arbeitsprozesse sollen weitestgehend wieder zur Verfügung stehen, allerdings sollen sie optimiert und angepasst werden. Ergänzungen sind speziell im Bereich der Mandantenfähigkeit, der Rechtevergabe und Rollendefinitionen, der Sicherheit sowie im Bereich der Auswertungen und Statistiken erforderlich. Die benötigten Funktionalitäten müssen durch Standardsoftware (z. B. aus dem Bereich HelpDesk/Ticket-Systeme) mit den entsprechenden Anpassungen realisiert werden. Auf der Basis eines vom LIA.nrw bereitgestellten Lastenhefts ist vor der Implementierung hierzu die Erstellung eines detaillierten Pflichtenhefts zu leisten. Die bestehenden Altdaten sollen in die neuen Systeme übernommen werden. Die neue Software soll gepflegt und gewartet werden.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: EU 012016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend in diesem Abschnitt aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen. Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie zugelassen ist, im Original einzureichen. Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck 1.0) (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nrn. (1) bis (7) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle weist vorsorglich darauf hin, dass nach der Vergaberechtsprechung die Identität einer Bewerbergemeinschaft (im Teilnahmewettbewerb) sowie der nachfolgenden Bietergemeinschaft (in der Angebotsphase) während des gesamten Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung aufrecht zu erhalten ist, und dass der Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu einem Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen kann bzw. muss. Eine Änderung in der Zusammensetzung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Eintritt/Austritt/Austausch von Mitgliedsunternehmen) kann nach der Vergaberechtsprechung im Einzelfall einen Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität von Bewerber-/Bietergemeinschaften begründen. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gem. den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3)) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). Hierzu muss er der Vergabestelle nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft (gemäß Vordruck 3.1). Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nrn. (1) bis (7) aufgeführten Unterlagen auch von diesen benannten Dritten nebst einer unterschriebenen Verpflichtungserklärung dieses Dritten (gemäß Vordruck 3.2) mit dem Teilnahmeantrag beizubringen. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die in Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (7) und in Abschnitt III.2.2) Nr. (1) genannten Nachweise auch für die benannten Nachunternehmer abzugeben. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben ferner auf gesondertes Verlangen die in Abschnitt III.2.2) Nr. (2) und die in Abschnitt III.2.3) Nr. (1)bis (6) genannten Nachweise auch für die Nachunternehmer bezogen auf deren Leistungsanteil und nur insoweit abzugeben. Schließlich sind auf Verlangen der Vergabestelle bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung gemäß Vordruck 3.2).
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Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bezüglich Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
(1) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie, falls zutreffend, ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen auf max. 4 DINA4-Seiten.
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(2) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens, nicht wegen Verstoßes gegen eine der unter § 6 EG Abs. 4 VOL/A benannten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden zu sein (gemäß Vordruck 2.1). Nur auf Anforderung der Vergabestelle ist dies nach § 7 EG Abs. 6 VOL/A durch Vorlage von Auszügen aus dem Bundeszentralregister (persönliche Führungszeugnisse) oder gleichwertiger Urkunden einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes nachzuweisen.
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(3) Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck 2.2), dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist (§ 6EG Abs. 6 lit. a VOL/A).
(4) Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck 2.3), dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (§ 6 Abs. 6 EG lit. b VOL/A).
(5) Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck 2.4), keine schwere Verfehlung begangen zu haben, welche die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellt (§ 6 EG Abs. 6 lit. c VOL/A).
(6) Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck 2.5), die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, einschließlich der Berufsgenossenschaft, ordnungsgemäß zu erfüllen (§ 6 EG Abs. 6 lit. d VOL/A). Nur auf Anforderung der Vergabestelle sind nach § 7 EG Abs.7 VOL/A entsprechende aktuelle Bescheinigungen der jeweils zuständigen Behörde/n des Herkunftslandes vorzulegen.
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(7) Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck 2.6), keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben zu haben (§ 6 EG Abs. 6 lit. e VOL/A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck 4.1) über den Gesamtumsatz des Bewerbers bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(2) Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck 4.2) über den Umsatz, den der Bewerber mit (i) dem Vertrieb, (ii) der Pflege, (iii) dem Support von kundenspezifisch angepasster Standardsoftware und (iv) allgemeinen Unterstützungsleistungen bei der Einführung von kundenspezifisch angepasster Standardsoftware bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt hat.
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Im Falle von Bewerbergemeinschaften können die unter den vorstehenden Nummern (1) und (2) genannten Unterlagen für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angabe (gemäß Vordruck 5.1) von jeweils mindestens 3 (drei) Referenzen von gegenwärtig oder in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) – abgeschlossen oder gegenwärtig – erbrachten Lieferungen von kundenspezifisch angepasster Standardsoftware, welche eine mit der Auftragsbeschreibung unter Abschnitt II.1.5) vergleichbare Aufgabenstellung aufweist, an einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit mindestens 500 Lizenznehmern unter Angabe (i) des Auftragsgegenstandes (Projektbeschreibung), (ii) des öffentlichen oder privaten Auftraggebers, einschließlich eines Ansprechpartners mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, (iii) des Auftragszeitraums sowie des Auftragnehmers und (iv) des Rechnungswertes.
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(2) Angabe (gemäß Vordruck 5.2) von jeweils mindestens 3 (drei) Referenzen von gegenwärtig oder in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) – abgeschlossen oder gegenwärtig – erbrachten Support- sowie Schulungsleistungen/Anwenderberatungen im Zusammenhang mit der Einführung von Software gegenüber mindestens 25 Schulungsteilnehmern unter Angabe (i) des Auftragsgegenstandes (Projektbeschreibung), (ii) des öffentlichen oder privaten Auftraggebers, einschließlich eines Ansprechpartners mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, (iii) des Auftragszeitraums sowie des Auftragnehmers und (iv) des Rechnungswertes.
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(3) Angabe (gemäß Vordruck 5.3) von jeweils mindestens 3 (drei) Referenzen von gegenwärtig oder in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) – abgeschlossen oder gegenwärtig – erbrachten Pflegeleistungen für kundenspezifisch angepasste Standardsoftware im Rahmen eines Auftragsverhältnisses mit mindestens 500 Lizenznehmern unter Angabe (i) des Auftragsgegenstandes (Projektbeschreibung), (ii) des öffentlichen oder privaten Auftraggebers, einschließlich eines Ansprechpartners mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, (iii)des Auftragszeitraums sowie des Auftragnehmers und (iv) des Rechnungswertes.
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(4) Angabe des Bewerbers (gemäß Vordruck 5.4) von jeweils 3 (drei) Referenzen von gegenwärtig oder in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) – abgeschlossen oder gegenwärtig – erbrachten Supportleistungen im Hinblick auf kundenspezifisch angepasste Standardsoftware unter Angabe (i) des Auftragsgegenstandes (Projektbeschreibung), (ii) des öffentlichen oder privaten Auftraggebers, einschließlich eines Ansprechpartners mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, (iii)des Auftragszeitraums sowie des Auftragnehmers und (iv) des Rechnungswertes.
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(5) Darstellung des Bewerbers (gemäß Vordruck 5.5), welche berufliche Befähigung (Ausbildung) und Qualifizierung (Zertifizierungen) des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen fachlich qualifizierten Personals, einschließlich des vorgesehenen Projektmanagers, jeweils in anonymisierter Form. Die Einreichung von Bildungsnachweisen/Zertifikaten ist nicht erforderlich. Bei Bedarf werden Nachweisdokumente durch die Vergabestelle nachgefordert.
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(6) Nachweis über die Zertifizierung des Unternehmens mindestens nach DIN EN ISO 9000 ff.: 2015 oder nach einer gleichwertigen Zertifizierung eines Qualitätsmanagements (gemäß Vordruck 5.6) in unbeglaubigter Kopie.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften können die unter den vorstehenden Nummern (1) bis (6) genannten Unterlagen für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; es ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen; die Mitglieder müssen sich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.

Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-06-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle LIA.nrw
Reiner Emmel
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EU 012016
Zusätzliche Informationen
1.) Die im Rahmen der Ausschreibung zur Verfügung gestellten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln. Die ausgewählten Bewerber haben vor Aufforderung zur Angebotsabgabe – nach Aufforderung durch die Vergabestelle – eine Vertraulichkeitserklärung gemäß Vorgabe durch den Auftraggeber abzugeben. Im Falle der Weigerung wird der betroffene Bewerber nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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2.) Unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/company/welcome.do stehen weitere Informationen zum Verfahren zur Verfügung. Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle vorgesehenen Vordrucke zu verwenden, die über den Vergabemarktplatz NRW bereitgestellt werden.
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3.) Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag "Beschaffung einer Software mit Anpassung und Pflege sowie Wartung, EU 012016". Nicht öffnen.") und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) genannten Adresse für die Einreichung der Teilnahmeanträge in einem fest verschlossenen Umschlag (§ 14 EG Abs. 2 S. 1 VOL/A) einzureichen.
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4.) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) einzureichen.
5.) Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes an die Vergabestelle zu richten.
Fragen und Antworten werden im Vergabemarktplatz zur Einsicht für alle Bieter bereitgestellt. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 (sechs) Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
6.) Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie der Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bezüglich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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7.) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge findet nicht statt.
8.) Die Vergabeunterlagen werden nur denjenigen formell und materiell geeigneten Bewerbern zur Verfügung gestellt, die anhand der bekannt gemachten Auswahlkriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe durch die Vergabestelle aufgefordert werden.
9.) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/ Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A).
10.) Der Auftrag wird im Wege eines nichtoffenen Verfahrens vergeben. Die Wahl dieser Verfahrensart beruht auf der Vorwirkung der derzeit nicht in deutsches Recht umgesetzten Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Diese sieht in Art. 26 Absatz 2 vor, dass die Mitgliedstaaten vorschreiben, dass die öffentlichen Auftraggeber offene oder nichtoffene Verfahren nach Maßgabe dieser Richtlinie anwenden können. Damit bestehen für die Wahl und Anwendung des nichtoffenen Verfahrens keine gesonderten Voraussetzungen mehr und der öffentliche Auftraggeber soll daher nach der Bestimmung der Richtlinie frei sein in der Wahl zwischen nichtoffenen und offenen Verfahren. Die Voraussetzungen einer Vorwirkung der Richtlinie liegen hier vor, da die betroffene Bestimmung hinreichend bestimmt ist und die Mitgliedstaaten keinen Spielraum bezüglich ihrer Umsetzung haben (vgl. zur Anerkennung und den Voraussetzungen der Vorwirkung einer Richtlinie auch OLG Düsseldorf, Beschl. vom 19.11.2014, VII – Verg 30/14).“ Der hinreichenden Bestimmung der Richtlinie entsprechend hat daher bereits der Deutsche Bundestag die Umsetzung der genannten Regelung der Richtlinie in deutsches Recht mit einer Änderung des § 119 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen und hier dem öffentlichen Auftraggeber die freie Wahl zwischen offenen und nichtoffenen Verfahren eingeräumt (vgl. Art. 1 Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) vom 17.2.2016, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016). Diese Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird gemäß Art. 3 des VergRModG am 18.4.2016 in Kraft treten.
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Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB, der VgV, dem 2. Abschnitt der VOL/A, sowie die anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des TVgG-NRW sowie die Rechtsverordnung zum TVgG-NRW (RVO TVgG-NRW). Es wird daher insbesondere darauf hingewiesen, dass die Vorschriften des TVgG-NRW Anwendung finden, wonach die Bieter grundsätzlich zur Abgabe der Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zur Tariftreue und Mindestentlohnung verpflichtet sind und die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Frauenförderung nach dem TVgG-NRW sowie die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem TVgG-NRW für die Vergabe von Dienstleistungen Anwendung finden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 211147-3055 📞
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 211147-2891 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
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„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers nach § 101a Abs. 1 GWB sowie die für Bieter geltenden Fristen nach § 101a Abs. 1 S. 3 bis 5 GWB ausdrücklich hin.
§ 101a Abs. 1 S. 1 bis 5 GWB lautet:
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 058-097645 (2016-03-18)