Beschaffung eines Feuerwehr-Löschfahrzeuges HLF 20 nach DIN EN 1846-1, 2, 3, DIN 14502 Teil 2 und DIN 14530 Teil 27 Ausgabe November 2011 o. glw. für die Stadt Menden (Sauerland) in drei Losen(Fahrgestell/Aufbau/Beladung)

Stadt Menden (Sauerland), Der Bürgermeister

Ersatzbeschaffung von 2 neuen, gleichartigen Rettungstransportwagen (RTW) nach DIN EN 1789 o.glw. für die Stadt Menden (Sauerland) in drei Losen (Fahrgestell/Aufbau//Beladung).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-25 Auftragsbekanntmachung
2016-03-01 Ergänzende Angaben
2016-07-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Beschaffung eines Feuerwehr-Löschfahrzeuges HLF 20 nach DIN EN 1846-1, 2, 3, DIN 14502 Teil 2 und DIN 14530 Teil 27 Ausgabe November 2011 o. glw. für die Stadt Menden (Sauerland) in drei Losen(Fahrgestell/Aufbau/Beladung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Menden (Sauerland), Der Bürgermeister
Postanschrift: Neumarkt 5
Postleitzahl: 58706
Postort: Menden (Sauerland)
Kontakt
Internetadresse: http://www.menden.de 🌏
E-Mail: submissionsstelle@menden.de 📧
Telefon: +49 02373903-1360 📞
Fax: +49 02373903-386 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-25 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 042-068993
ABl. S-Ausgabe: 42
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform subreport kostenlos einsehbar. Kontaktdaten wie vor. Nach kostenloser Registrierung und Entrichtung des Entschädigungsbetrages dort können die Unterlagen heruntergeladen werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen und durchzulesen. Bewerber, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass die Auftraggeberin auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen und die rechtzeitige Information der Bewerberer folgen kann.Die ausschreibende Stelle vergütet den Aufwand der Angebotserstellung und Angebotsversendung den Bietern nicht. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform subreport ELVIS http://www.subreport.de darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ersatzbeschaffung von 2 neuen, gleichartigen Rettungstransportwagen (RTW) nach DIN EN 1789 o.glw. für die Stadt Menden (Sauerland) in drei Losen (Fahrgestell/Aufbau//Beladung).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung von 1 Fahrgestell mit Führerhaus zum Aufbau eines HLF 20 nach DIN EN 1846-1, 2, 3, DIN 14502 Teil 2 und DIN 14530 Teil 27 Ausgabe November 2011 o. glw.
Kurze Beschreibung:
Das Fahrzeug muss über eine Motorleistung von mind. 210 KW und ein zulässiges Gesamtgewicht <16 800 kg verfügen. Abgaseinstufung mind. EURO
5.Weitere Regelungen treffen die Vergabeunterlagen.
5.
Weitere Regelungen treffen die Vergabeunterlagen.
Menge oder Umfang: Lieferung von 1 Fahrgestell mit Führerhaus zum Aufbau eines HLF 20 nach DIN EN 1846-1, 2, 3, DIN 14502 Teil 2 und DIN 14530 Teil 27 Ausgabe November 2011 o. glw.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Das Fahrgestell ist Auftragnehmer Los 2 (Fahrzeugausbau) zu liefern. Die Adresse des Herstellers bzw. des Produktionsortes wird mit dem Auftragsschreiben benannt. Die entstehenden Überführungskosten sind im Angebot zu berücksichtigen. Das Fahrzeugfahrgestell (Los 1) darf bei der Überführung an den Ausbauhersteller keine Mängel aufweisen.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: 1 Stück Aufbau für einen HLF 20 nach DIN EN 1846-1, 2, 3, DIN 14502 Teil 2 und DIN 14530 Teil 27 Ausgabe November 2011 o.glw., passend zum Fahrgestell nach Los 1
Kurze Beschreibung:
1 Stück Aufbau für einen HLF 20 nach DIN EN 1846-1, 2, 3, DIN 14502 Teil 2 und DIN 14530 Teil 27 Ausgabe November 2011 o.glw., passend zum Fahrgestell nach Los 1.
Menge oder Umfang: 1 Stück.
Dauer: 9 Monate
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Lieferfrist für Los 2 beträgt max. 15 Monate nach Auftragsvergabe, bzw. 9 Monate nach Übernahme des Fahrgestells.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Beladung von einem Feuerwehr-Löschfahrzeuges HLF 20 nach DIN 14530 o.glw.
Kurze Beschreibung: Beladung von einem Feuerwehr-Löschfahrzeuges HLF 20 nach DIN 14530 o.glw.
Menge oder Umfang: Beladung von einem Feuerwehr-Löschfahrzeuges HLF 20 nach DIN 14530 o.glw.
Es werden Varianten akzeptiert
Dauer: 15 Monate
Referenznummer: 2016-1541
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Feuerwehr der Stadt Menden (Sauerland), Am Ziegelbrand 30, 58706 Menden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerkärung zur Eignung und Zuverlässigkeit
Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Weiter notwendige Erklärungen und Nachweise enthalten die Vergabeunterlagen.
In der Bekanntmachung geforderte Erklärungen, Eignungsnachweise, Eigenerklärungen (siehe auch Vergabeunterlagen) sollen mit dem Angebot eingereicht werden. Die Auftraggeberin behält sich allerdings vor, die im vorangegangenen Satz bezeichneten Unterlagen nachzufordern, die dann spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vom Bieter vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach
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der Absendung der Aufforderung (per Fax oder E-Mail) durch die Auftraggeberin und endet mit Ablauf des letzten Tages der gesetzten Frist. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen bei der Auftraggeberin maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich. Werden diese Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, muss der Bieter mit dem Ausschluss seines Angebotes rechnen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR-Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bieter für Los 2 müssen folgende Unterlagen zur technischen Leistungsfähigkeit vorlegen:
1 Referenzliste Aufbauten (5 Stück, nicht älter als 2 Jahre)
Die Unterlagen sollen mit dem Angebot eingereicht werden. Zum Vorbehalt der Nachforderung der Unterlagen gelten die vorstenden Angaben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung i. H. v. 5 v. H. der Auftragssumme (nur Los 2). Die Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Eine Vorauszahlung wird nicht geleistet.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es wird eine Vertragsstrafe für Verzug vereinbart, bei Überschreitung der Ausführungsfrist für jede vollendete Woche 0,5 v. H., max. jedoch 5 v. H. insgesamt.
Die Lieferfristen für Los 1 (Fahrgestell) und Los 3 (Beladung) beträgt max. 6 Monate nach Auftragsvergabe, die für Los 2 (Aufbau) max. 15 Monate nach Auftragsvergabe oder 9 Monate nach Übernahme des Fahrgestells.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Zzgl. Mehrwertsteuer, die Abrechnung erfolgt direkt mit der Vergabeplattform subreport. (vgl. „zusätzliche Angaben“).
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-03 📅
Öffnungsort: Stadt Menden (Sauerland), Neumarkt 5, 58706 Menden, Zimmer B 140.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Menden (Sauerland), Neumarkt 5, 58706 Menden, Zimmer B 140.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Material/Verarbeitung (20)
3. Umsetzung LV (10)
4. Service/Garantie/Ersatzteile (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentraler Service, Submissionsstelle
Frau Kempfer
Internetadresse: www.menden.de 🌏
Name: Subreport, Verlag Schawe GmbH
Postanschrift: Buchforststraße 1-15
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Kontaktperson: Vergabeplattform subreport ELVIS http://www.subreport.de unter Nummer E27827626
Telefon: +49 22198578-0 📞
E-Mail: info@subreport.de 📧
Fax: +49 22198578-66 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2016-1541

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Arnsberg -Vergabekammer-
Postanschrift: Seibertzstr. 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de 📧
Telefon: +49 293182-0 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/ 🌏
Fax: +49 293182-2520 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 107 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 042-068993 (2016-02-25)
Ergänzende Angaben (2016-03-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 045-073435
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 042-068993
ABl. S-Ausgabe: 45
Quelle: OJS 2016/S 045-073435 (2016-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 02373903-1386 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 136-245919
ABl. S-Ausgabe: 136

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (60)
2. Materialien und Verarbeitung Lagerung und Entnahme der Geräte (20)
3. Umsetzung Leistungsverzeichnis (10)
4. Service/Garantie und Ersatzteile (10)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-07 📅
Name: H. Rosier GmbH & Co. KG
Postanschrift: Fröndenberger Str. 146
Postort: Menden
Postleitzahl: 58706
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Schlingmann GmbH & Co. KG
Postanschrift: Dieckmannstraße 45
Postort: Dissen
Postleitzahl: 49201

3️⃣
Name: Giebeler Feuerschutz GmbH & Co. KG
Postanschrift: Mühlenbergstraße 2-4
Postort: Neunkirchen
Postleitzahl: 57290
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrech-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
verwiesen.
§ 107 GWB lautet wie folgt:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten
nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder
zu
entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1
Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 136-245919 (2016-07-12)