Sollten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten enthalten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich per Post, E-Mail oder per Fax an die in der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“, Seite 1, oben rechts, genannte Adresse darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 20.1.2017, 11:00 Uhr, bei der ausschreibenden Stelle eingehen.