Die Stadt Kelsterbach beabsichtigt die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) 20 für ihre Freiwillige Feuerwehr. Das HLF 20 wird aus technischen und wirtschaftlichen in einem (1) Gesamtlos beschafft. Umfasst ist das das Fahrgestell und der Aufbau. Die (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung wurde bereits anderweitig in einem wettbewerblichen Verfahren beschafft und wird beigestellt. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_HLF-20“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Das HLF 20 wird in einem (1) Gesamtlos beschafft. Umfasst ist das das Fahrgestell und der Aufbau. Die (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung wurde bereits anderweitig in einem wettbewerblichen Verfahren beschafft und wird beigestellt.Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_HLF-20“.
Das HLF 20 wird in einem (1) Gesamtlos beschafft. Umfasst ist das das Fahrgestell und der Aufbau. Die (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung wurde bereits anderweitig in einem wettbewerblichen Verfahren beschafft und wird beigestellt.Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_HLF-20“.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Kelsterbach
Postanschrift: Mörfelder Str. 33
Postleitzahl: 65451
Postort: Kelsterbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.kelsterbach.de🌏
E-Mail: info@mayburg.de📧
Telefon: +49 89451088960📞
Fax: +49 89451088969 📠
3.1 Vorgehen bei der Angebotsprüfung
3.1.1 Formale Prüfung
Zunächst werden die Angebote auf Einhaltung der formalen Kriterien geprüft. Hierunter fallen insbesondere das fristgemäße Vorliegen aller notwendigen Dokumente, Unterschriften, Preise und Erklärungen. Bei final negativer Formalprüfung wird das betreffende Angebot ausgeschlossen. Auf § 19 EG VOL/A wird hingewiesen.
3.1.2 Eignungsprüfung
Für die Prüfung der Eignung werden sowohl die mit diesen Bewerbungsbedingungen eingeforderten Eigenerklärungen (vgl. Abschnitt 4.2) als auch die gemäß Abschnitt 4.1 dieser Unterlage zu leistenden Angaben (vgl. auch Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_HLF-20“) herangezogen.
Die Unterlagen werden zunächst auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit geprüft. Die weitere Prüfung erfolgt über die persönliche, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand dieser Unterlagen.
3.1.3 Preisprüfung
Ein Angebot muss auskömmlich sein. Angebote, deren deutlich niedrigerer Preis lediglich dem wettbewerbswidrigen Zwecke der Verdrängung von Mitbewerbern dient, werden ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für wucherische Angebote. Unterpreisangebote werden vom Auftraggeber entsprechend geprüft. Ggf. wird der betreffende Bieter bzw. die betreffende Bietergemeinschaft zur Erläuterung des Zustandekommens des fraglichen Preises (Kalkulationsgrundlage) aufgefordert.
Angebote, die zehn (10) Prozent und mehr günstiger sind als das nächste Angebot, sind zu prüfen, wenn hierauf der Zuschlag erfolgen soll (§ 11 Abs. 2 Satz 3 HVgG).
Sollte das Vergabeverfahren kein wirtschaftliches Ergebnis haben, kann es aufgehoben werden (§ 20 EG Abs. 1 lit. c) VOL/A).
Auf das Verbot unzulässiger Mischkalkulationen wird hingewiesen.
3.1.4 Wirtschaftlichkeitsprüfung, Leistungsbewertung
Abschließend wird geprüft, welches Angebot unter Berücksichtigung von Leistung und Preis das wirtschaftlichste ist. Siehe hierzu Abschnitt 3.2.
3.2 Vorgehen bei der Angebotsbewertung
3.2.1 Zuschlagskriterien und Gewichtung
Die ausschreibende Stelle geht bei der Bewertung der Angebote wie folgt vor:
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Angebote sind die in den Unterlagen genannten Kriterien sowie die geforderten Erklärungen und Angaben.
Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch vorangestellte Buchstaben:
A = Ausschlusskriterium
B = Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet)
— -- = Nicht zwingende Anforderung, die auf die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes keinen Einfluss hat.
Der Bieter muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten. Werden die mit „A“, d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig, etwa mit „Ja“, beantwortet, wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
Hinweis:
Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich.
3.2.2 Leistungsbewertung
Für die Leistungsbewertung wird in folgenden Schritten vorgegangen:
Die Bewertung der B-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines B-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten.
Die Summe der Leistungspunkte ermittelt sich wie folgt:
Alle Angebote werden hinsichtlich der Leistung anhand des in dem Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_HLF-20“ je B-Kriterium hinterlegten Bewertungsschemas beurteilt. Dabei werden die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot die entsprechende Summe der Leistungspunkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen.
3.2.3 Ermittlung des Angebotspreises
Zunächst werden die einzelnen Preispositionen sowie der Gesamtpreis der einzelnen Angebote bestimmt und auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Der Gesamtpreis wird anhand des Dokuments „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_HLF-20“ (dort a. E.) ermittelt.
Der Gesamtpreis ist ein Wertungspreis. Das nach Zuschlag tatsächlich zu entrichtende Entgelt aufgrund der konkreten Beauftragung kann davon abweichen.
3.2.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
Zur Bewertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB VI (Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen) in folgenden Schritten angewandt:
— Prüfung der A-Kriterien; Aussonderung der Angebote, die A-Kriterien nicht erfüllen
— Bewerten jedes B-Kriteriums je Angebot
— Ermittlung der Leistungspunkte (= Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) der einzelnen Angebote (siehe Abschnitt 3.2.2)
— Ermittlung des Angebotspreises (siehe Abschnitt 3.2.3)
— Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Summe der Leistungspunkte dividiert durch den Angebotspreis)
— anschließend wird ein Wert als Schwankungsbereich aus der Kennzahl des führenden Angebots und einer weiteren Kennzahl ermittelt, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 6 % ergibt.
— Im nächsten Schritt werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des ermittelten Schwankungsbereichs liegen (inkl. Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet.
— Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die Leistung (gemäß Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_HLF-20“).
— Entscheidung über den Zuschlag und entsprechende schriftliche Begründung
Wichtige Hinweise:
Zusätzliche Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden zum Download in der HAD zur Verfügung gestellt. Bei inhaltlichen Widersprüchen haben die Vergabeunterlagen samt Anlagen Vorrang vor dem Inhalt des Bekanntmachungstextes.
Inhalt des Angebotes:
Das Angebot muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie der Vergabeunterlagen samt Anlagen entsprechen.
Der Auftraggeber kann/muss final unvollständige Angebote vom Verfahren ausschließen.
Rückfragen:
Rückfragen sind ausschließlich per E-Mail an die Kontaktstelle (vgl. Abschnitt I.1 der EU-Bekanntmachung) zu richten.
Form:
Bei Abweichungen von den Formvorgaben der Vergabeunterlagen kann/muss der Auftraggeber die betreffenden Angebote ggf. vom Verfahren ausschließen.
Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sollen umgehend, jedoch spätestens bis 21.04.2016 an folgende eMail-Adresse gesendet werden: info@mayburg.de.
Auf die Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet (Hessische Ausschreibungsdatenbank) eingestellt.
Die Bieterfragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und konkretisieren diese gegebenenfalls.
Unterstützung des Auftraggebers:
Der Auftraggeber wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insbesondere bei der Prüfung und Wertung der Angebote von Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeitern dieser Beratungsunternehmen zugänglich gemacht.
Der Auftraggeber trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbständig und in alleiniger Verantwortung. Der externe Dienstleister schlägt insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen des Auftraggebers orientierter Weise vor und überprüft die vom Auftraggeber aufgestellten inhaltlichen Anforderungen insbesondere auf Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.).
Mit Abgabe eines Angebotes erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: https://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=IGCU6QHKG3TEUWNW
Nachr. HAD-Ref. : 5414/10.
Nachr. V-Nr/AKZ: Beschaffung HLF 20.
Zunächst werden die Angebote auf Einhaltung der formalen Kriterien geprüft. Hierunter fallen insbesondere das fristgemäße Vorliegen aller notwendigen Dokumente, Unterschriften, Preise und Erklärungen. Bei final negativer Formalprüfung wird das betreffende Angebot ausgeschlossen. Auf § 19 EG VOL/A wird hingewiesen.
3.1.2 Eignungsprüfung
Für die Prüfung der Eignung werden sowohl die mit diesen Bewerbungsbedingungen eingeforderten Eigenerklärungen (vgl. Abschnitt 4.2) als auch die gemäß Abschnitt 4.1 dieser Unterlage zu leistenden Angaben (vgl. auch Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_HLF-20“) herangezogen.
Die Unterlagen werden zunächst auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit geprüft. Die weitere Prüfung erfolgt über die persönliche, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand dieser Unterlagen.
3.1.3 Preisprüfung
Ein Angebot muss auskömmlich sein. Angebote, deren deutlich niedrigerer Preis lediglich dem wettbewerbswidrigen Zwecke der Verdrängung von Mitbewerbern dient, werden ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für wucherische Angebote. Unterpreisangebote werden vom Auftraggeber entsprechend geprüft. Ggf. wird der betreffende Bieter bzw. die betreffende Bietergemeinschaft zur Erläuterung des Zustandekommens des fraglichen Preises (Kalkulationsgrundlage) aufgefordert.
Angebote, die zehn (10) Prozent und mehr günstiger sind als das nächste Angebot, sind zu prüfen, wenn hierauf der Zuschlag erfolgen soll (§ 11 Abs. 2 Satz 3 HVgG).
Sollte das Vergabeverfahren kein wirtschaftliches Ergebnis haben, kann es aufgehoben werden (§ 20 EG Abs. 1 lit. c) VOL/A).
Auf das Verbot unzulässiger Mischkalkulationen wird hingewiesen.
Abschließend wird geprüft, welches Angebot unter Berücksichtigung von Leistung und Preis das wirtschaftlichste ist. Siehe hierzu Abschnitt 3.2.
3.2 Vorgehen bei der Angebotsbewertung
3.2.1 Zuschlagskriterien und Gewichtung
Die ausschreibende Stelle geht bei der Bewertung der Angebote wie folgt vor:
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Angebote sind die in den Unterlagen genannten Kriterien sowie die geforderten Erklärungen und Angaben.
Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch vorangestellte Buchstaben:
A = Ausschlusskriterium
B = Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet)
— -- = Nicht zwingende Anforderung, die auf die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes keinen Einfluss hat.
Der Bieter muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten. Werden die mit „A“, d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig, etwa mit „Ja“, beantwortet, wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
Hinweis:
Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich.
3.2.2 Leistungsbewertung
Für die Leistungsbewertung wird in folgenden Schritten vorgegangen:
Die Bewertung der B-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines B-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten.
Die Summe der Leistungspunkte ermittelt sich wie folgt:
Alle Angebote werden hinsichtlich der Leistung anhand des in dem Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_HLF-20“ je B-Kriterium hinterlegten Bewertungsschemas beurteilt. Dabei werden die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot die entsprechende Summe der Leistungspunkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen.
3.2.3 Ermittlung des Angebotspreises
Zunächst werden die einzelnen Preispositionen sowie der Gesamtpreis der einzelnen Angebote bestimmt und auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Der Gesamtpreis wird anhand des Dokuments „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_HLF-20“ (dort a. E.) ermittelt.
Der Gesamtpreis ist ein Wertungspreis. Das nach Zuschlag tatsächlich zu entrichtende Entgelt aufgrund der konkreten Beauftragung kann davon abweichen.
3.2.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
Zur Bewertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB VI (Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen) in folgenden Schritten angewandt:
— Prüfung der A-Kriterien; Aussonderung der Angebote, die A-Kriterien nicht erfüllen
— Bewerten jedes B-Kriteriums je Angebot
— Ermittlung der Leistungspunkte (= Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) der einzelnen Angebote (siehe Abschnitt 3.2.2)
— Ermittlung des Angebotspreises (siehe Abschnitt 3.2.3)
— Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Summe der Leistungspunkte dividiert durch den Angebotspreis)
— anschließend wird ein Wert als Schwankungsbereich aus der Kennzahl des führenden Angebots und einer weiteren Kennzahl ermittelt, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 6 % ergibt.
— Im nächsten Schritt werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des ermittelten Schwankungsbereichs liegen (inkl. Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet.
— Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die Leistung (gemäß Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_HLF-20“).
— Entscheidung über den Zuschlag und entsprechende schriftliche Begründung
Wichtige Hinweise:
Zusätzliche Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden zum Download in der HAD zur Verfügung gestellt. Bei inhaltlichen Widersprüchen haben die Vergabeunterlagen samt Anlagen Vorrang vor dem Inhalt des Bekanntmachungstextes.
Inhalt des Angebotes:
Das Angebot muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie der Vergabeunterlagen samt Anlagen entsprechen.
Der Auftraggeber kann/muss final unvollständige Angebote vom Verfahren ausschließen.
Rückfragen:
Rückfragen sind ausschließlich per E-Mail an die Kontaktstelle (vgl. Abschnitt I.1 der EU-Bekanntmachung) zu richten.
Form:
Bei Abweichungen von den Formvorgaben der Vergabeunterlagen kann/muss der Auftraggeber die betreffenden Angebote ggf. vom Verfahren ausschließen.
Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sollen umgehend, jedoch spätestens bis 21.04.2016 an folgende eMail-Adresse gesendet werden: info@mayburg.de.
Auf die Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet (Hessische Ausschreibungsdatenbank) eingestellt.
Die Bieterfragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und konkretisieren diese gegebenenfalls.
Unterstützung des Auftraggebers:
Der Auftraggeber wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insbesondere bei der Prüfung und Wertung der Angebote von Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeitern dieser Beratungsunternehmen zugänglich gemacht.
Der Auftraggeber trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbständig und in alleiniger Verantwortung. Der externe Dienstleister schlägt insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen des Auftraggebers orientierter Weise vor und überprüft die vom Auftraggeber aufgestellten inhaltlichen Anforderungen insbesondere auf Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.).
Mit Abgabe eines Angebotes erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Die Stadt Kelsterbach beabsichtigt die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) 20 für ihre Freiwillige Feuerwehr.
Das HLF 20 wird aus technischen und wirtschaftlichen in einem (1) Gesamtlos beschafft. Umfasst ist das das Fahrgestell und der Aufbau. Die (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung wurde bereits anderweitig in einem wettbewerblichen Verfahren beschafft und wird beigestellt.
Das HLF 20 wird aus technischen und wirtschaftlichen in einem (1) Gesamtlos beschafft. Umfasst ist das das Fahrgestell und der Aufbau. Die (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung wurde bereits anderweitig in einem wettbewerblichen Verfahren beschafft und wird beigestellt.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_HLF-20“.
Menge oder Umfang:
Das HLF 20 wird in einem (1) Gesamtlos beschafft. Umfasst ist das das Fahrgestell und der Aufbau. Die (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung wurde bereits anderweitig in einem wettbewerblichen Verfahren beschafft und wird beigestellt.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_HLF-20“.
Beschreibung der Optionen:
Betrifft vereinzelte Leistungspositionen.
Eine ausführliche Darstellung findet sich in dem Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-
Preise_HLF-20“ (--> optionale Leistungspositionen, zwingende und nicht zwingende).
Referenznummer: Beschaffung HLF 20
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kelsterbach, sowiet in den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes geregelt ist.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
**Hinweis: Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen, Beschreibungen etc. finden sich in dem Dokument „Kelsterbach_Bewerbungsbedingungen_HLF-20“.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf das Dokument
„Kelsterbach_Bewerbungsbedingungen_HLF-20“.**
Nachweis der Eignung:
Es werden nur Bieter berücksichtigt, die für die zu vergebende Leistung nötige Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzen und diese nachgewiesen haben. Dies gilt vollumfänglich für vom Bieter benannte und noch zu beauftragende Nachunternehmer.
Es werden nur Bieter berücksichtigt, die für die zu vergebende Leistung nötige Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzen und diese nachgewiesen haben. Dies gilt vollumfänglich für vom Bieter benannte und noch zu beauftragende Nachunternehmer.
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit seiner Angaben. Es sind für den Nachweis der Eignung je Los folgende Angaben zu machen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Die Anforderungen sind vollständig zu beantworten. Bezeichnete Formulare sind zu verwenden.
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit seiner Angaben. Es sind für den Nachweis der Eignung je Los folgende Angaben zu machen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Die Anforderungen sind vollständig zu beantworten. Bezeichnete Formulare sind zu verwenden.
A.1 Handelsregisterauskunft
Bitte reichen Sie eine Handelsregisterauskunft ein. Die Handelsregisterauskunft darf nicht älter als sechs Monate sein (berechnet ab dem Termin zur Abgabe des Angebots).
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja/Nein“)
A.2 Eigenerklärungen gemäß Abschnitt 4.2 der BB
Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 (der Bewerbungsbedingungen) ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht haben?
Bestätigen Sie, dass Sie seit 01.01.2015 nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
4.2 Eigenerklärungen – Vordrucke für die Erstellung des Angebotes
Die in der folgenden, abschließenden Auflistung genannten Eigenerklärungen sind dem Angebot beizufügen.
Dabei ist dem jeweiligen Vordruck zu entnehmen, wer die Erklärung auszufüllen hat (Bieter, Nachunternehmer, einzelnes Mitglied der Bietergemeinschaft).
Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, ggf. Firmenstempel und Unterschrift versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des Angebotes oder auf Literatur oder Broschüren können unvollständige Angaben auf den Vordrucken nicht ersetzen.
Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, ggf. Firmenstempel und Unterschrift versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des Angebotes oder auf Literatur oder Broschüren können unvollständige Angaben auf den Vordrucken nicht ersetzen.
Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern. Sollten diese dann nicht innerhalb der Frist nachgereicht werden, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Angebots.
Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern. Sollten diese dann nicht innerhalb der Frist nachgereicht werden, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Angebots.
Hinweis:
Auch konzernangehörige Unternehmen und freie Mitarbeiter sind Dritte im Sinne der Nachunternehmerschaft und von Bietergemeinschaften.
Final fehlende Vordrucke oder nicht unterschriebene Vordrucke führen zum Ausschluss des Angebots.
4.2.1 Zuverlässigkeit/Sozialversicherung (auch von Nachunternehmern einzureichen)
4.2.2 Berufshaftpflichtversicherung
4.2.3 Erklärungen der Bietergemeinschaft
4.2.4 Bevollmächtigung der Bietergemeinschaft
4.2.5 Erklärung über die Bereitstellung von Ressourcen
4.2.6 Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit (auch von Nachunternehmern einzureichen)
4.2.7 Übersicht Nachunternehmer
4.2.8 Einwilligung Datenübermittlung (auch von Nachunternehmern einzureichen)
4.2.9 Verpflichtungserklärung_HVTG (auch von Nachunternehmern einzureichen)
4.2.10 Merkblatt für Aufbauhersteller
****Hinweis****
Die Eigenerklärung 4.2.2 enthält einen Mindeststandard betreffend die Versicherungssummen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A, § 7 EG Abs. 1, 4, 5, 8 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A, § 7 EG Abs. 1, 4, 5, 8 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A.4 – Mitarbeiter:
Bestätigen Sie, dass die Gesamtzahl der zur Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils für die Jahre 2014, 2015 und anteilig 2016 (Zeitpunkt der Angebotsabgabe) mindestens 10 Personen (Mindestanforderung) betrug bzw. beträgt?
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bestätigen Sie, dass die Gesamtzahl der zur Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils für die Jahre 2014, 2015 und anteilig 2016 (Zeitpunkt der Angebotsabgabe) mindestens 10 Personen (Mindestanforderung) betrug bzw. beträgt?
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern können die Wert für die Wertung addiert werden.
A.5 – Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand:
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die Jahre 2013, 2014 und 2015 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in Euro jeweils 500 000 EUR betrug?
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern können die Werte für die Wertung addiert werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 2, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 2, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Zu A.4: 10 Personen pro Jahr.
Zu A.5: 500 000.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A.6 – Deutsche Sprache:
Bestätigen Sie, dass alle gegenüber dem Auftraggeber (also nicht ausschließlich intern beim Bieter) eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
A.7 – Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Lieferanten der Ausrüstung
Bestätigen Sie, dass Sie sich nach bestem Wissen und Möglichkeiten mit dem Lieferanten der Ausrüstung – unter Einbeziehung des Auftraggebers – abstimmen und mit diesem im Sinne einer insgesamt bestmöglichen Leistungserbringung konstruktiv zusammenarbeiten bzw. interagieren werden?
Bestätigen Sie, dass Sie sich nach bestem Wissen und Möglichkeiten mit dem Lieferanten der Ausrüstung – unter Einbeziehung des Auftraggebers – abstimmen und mit diesem im Sinne einer insgesamt bestmöglichen Leistungserbringung konstruktiv zusammenarbeiten bzw. interagieren werden?
A.8 – Referenzprojekte:
Benennen Sie drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen
— Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers
— Angabe des Rechnungswertes
— Angabe, ob Wartungs-/Servicevertrag abgeschlossen wurde bzw. solche Leistungen im Vertrag inkludiert waren.
— Darstellung der Vergleichbarkeit mit den vorliegend zu vergebenden Leistungen
(Ausschlusskriterium)
A.9 – Selbstreinigung
Für den Fall, dass Ihr Unternehmen an den Kartellverstößen im Umfeld des „Feuerwehrkartells“ beteiligt war:
Bestätigen Sie, dass Sie erfolgreich einen Selbstreinigungsprozess durchgeführt haben?
Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
(Ausschlusskriterium
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 3, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 3, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards: Zu A.8: 3 vergleichbare Referenzaufträge.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine, außer der Versicherung entsprechend den Bewerbungsbedingungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vertragsentwurf (Vergabeunterlagen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Ll.m.
RA Günther Pinkenburg
Name: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Paul-Wassermann-Str. 3
Postort: München
Postleitzahl: 81829
Kontaktperson: RA Günther Pinkenburg, LL.M.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-05-03 📅
Datum des Endes: 2016-05-03 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Beschaffung HLF 20
Zusätzliche Informationen
3.1 Vorgehen bei der Angebotsprüfung
3.1.1 Formale Prüfung
Zunächst werden die Angebote auf Einhaltung der formalen Kriterien geprüft. Hierunter fallen insbesondere das fristgemäße Vorliegen aller notwendigen Dokumente, Unterschriften, Preise und Erklärungen. Bei final negativer Formalprüfung wird das betreffende Angebot ausgeschlossen. Auf § 19 EG VOL/A wird hingewiesen.
Zunächst werden die Angebote auf Einhaltung der formalen Kriterien geprüft. Hierunter fallen insbesondere das fristgemäße Vorliegen aller notwendigen Dokumente, Unterschriften, Preise und Erklärungen. Bei final negativer Formalprüfung wird das betreffende Angebot ausgeschlossen. Auf § 19 EG VOL/A wird hingewiesen.
3.1.2 Eignungsprüfung
Für die Prüfung der Eignung werden sowohl die mit diesen Bewerbungsbedingungen eingeforderten Eigenerklärungen (vgl. Abschnitt 4.2) als auch die gemäß Abschnitt 4.1 dieser Unterlage zu leistenden Angaben (vgl. auch Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_HLF-20“) herangezogen.
Für die Prüfung der Eignung werden sowohl die mit diesen Bewerbungsbedingungen eingeforderten Eigenerklärungen (vgl. Abschnitt 4.2) als auch die gemäß Abschnitt 4.1 dieser Unterlage zu leistenden Angaben (vgl. auch Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_HLF-20“) herangezogen.
Die Unterlagen werden zunächst auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit geprüft. Die weitere Prüfung erfolgt über die persönliche, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand dieser Unterlagen.
3.1.3 Preisprüfung
Ein Angebot muss auskömmlich sein. Angebote, deren deutlich niedrigerer Preis lediglich dem wettbewerbswidrigen Zwecke der Verdrängung von Mitbewerbern dient, werden ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für wucherische Angebote. Unterpreisangebote werden vom Auftraggeber entsprechend geprüft. Ggf. wird der betreffende Bieter bzw. die betreffende Bietergemeinschaft zur Erläuterung des Zustandekommens des fraglichen Preises (Kalkulationsgrundlage) aufgefordert.
Ein Angebot muss auskömmlich sein. Angebote, deren deutlich niedrigerer Preis lediglich dem wettbewerbswidrigen Zwecke der Verdrängung von Mitbewerbern dient, werden ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für wucherische Angebote. Unterpreisangebote werden vom Auftraggeber entsprechend geprüft. Ggf. wird der betreffende Bieter bzw. die betreffende Bietergemeinschaft zur Erläuterung des Zustandekommens des fraglichen Preises (Kalkulationsgrundlage) aufgefordert.
Angebote, die zehn (10) Prozent und mehr günstiger sind als das nächste Angebot, sind zu prüfen, wenn hierauf der Zuschlag erfolgen soll (§ 11 Abs. 2 Satz 3 HVgG).
Sollte das Vergabeverfahren kein wirtschaftliches Ergebnis haben, kann es aufgehoben werden (§ 20 EG Abs. 1 lit. c) VOL/A).
Auf das Verbot unzulässiger Mischkalkulationen wird hingewiesen.
Abschließend wird geprüft, welches Angebot unter Berücksichtigung von Leistung und Preis das wirtschaftlichste ist. Siehe hierzu Abschnitt 3.2.
3.2 Vorgehen bei der Angebotsbewertung
3.2.1 Zuschlagskriterien und Gewichtung
Die ausschreibende Stelle geht bei der Bewertung der Angebote wie folgt vor:
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Angebote sind die in den Unterlagen genannten Kriterien sowie die geforderten Erklärungen und Angaben.
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Angebote sind die in den Unterlagen genannten Kriterien sowie die geforderten Erklärungen und Angaben.
Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch vorangestellte Buchstaben:
A = Ausschlusskriterium
B = Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet)
— -- = Nicht zwingende Anforderung, die auf die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes keinen Einfluss hat.
Der Bieter muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten. Werden die mit „A“, d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig, etwa mit „Ja“, beantwortet, wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
Der Bieter muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten. Werden die mit „A“, d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig, etwa mit „Ja“, beantwortet, wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
Hinweis:
Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich.
3.2.2 Leistungsbewertung
Für die Leistungsbewertung wird in folgenden Schritten vorgegangen:
Die Bewertung der B-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines B-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten.
Die Summe der Leistungspunkte ermittelt sich wie folgt:
Alle Angebote werden hinsichtlich der Leistung anhand des in dem Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_HLF-20“ je B-Kriterium hinterlegten Bewertungsschemas beurteilt. Dabei werden die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot die entsprechende Summe der Leistungspunkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen.
Alle Angebote werden hinsichtlich der Leistung anhand des in dem Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_HLF-20“ je B-Kriterium hinterlegten Bewertungsschemas beurteilt. Dabei werden die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot die entsprechende Summe der Leistungspunkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen.
3.2.3 Ermittlung des Angebotspreises
Zunächst werden die einzelnen Preispositionen sowie der Gesamtpreis der einzelnen Angebote bestimmt und auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Der Gesamtpreis wird anhand des Dokuments „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_HLF-20“ (dort a. E.) ermittelt.
Der Gesamtpreis ist ein Wertungspreis. Das nach Zuschlag tatsächlich zu entrichtende Entgelt aufgrund der konkreten Beauftragung kann davon abweichen.
3.2.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
Zur Bewertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB VI (Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen) in folgenden Schritten angewandt:
— Prüfung der A-Kriterien; Aussonderung der Angebote, die A-Kriterien nicht erfüllen
— Bewerten jedes B-Kriteriums je Angebot
— Ermittlung der Leistungspunkte (= Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) der einzelnen Angebote (siehe Abschnitt 3.2.2)
— Ermittlung des Angebotspreises (siehe Abschnitt 3.2.3)
— Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Summe der Leistungspunkte dividiert durch den Angebotspreis)
— anschließend wird ein Wert als Schwankungsbereich aus der Kennzahl des führenden Angebots und einer weiteren Kennzahl ermittelt, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 6 % ergibt.
— Im nächsten Schritt werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des ermittelten Schwankungsbereichs liegen (inkl. Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet.
— Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die Leistung (gemäß Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_HLF-20“).
— Entscheidung über den Zuschlag und entsprechende schriftliche Begründung
Wichtige Hinweise:
Zusätzliche Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden zum Download in der HAD zur Verfügung gestellt. Bei inhaltlichen Widersprüchen haben die Vergabeunterlagen samt Anlagen Vorrang vor dem Inhalt des Bekanntmachungstextes.
Inhalt des Angebotes:
Das Angebot muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie der Vergabeunterlagen samt Anlagen entsprechen.
Der Auftraggeber kann/muss final unvollständige Angebote vom Verfahren ausschließen.
Rückfragen:
Rückfragen sind ausschließlich per E-Mail an die Kontaktstelle (vgl. Abschnitt I.1 der EU-Bekanntmachung) zu richten.
Form:
Bei Abweichungen von den Formvorgaben der Vergabeunterlagen kann/muss der Auftraggeber die betreffenden Angebote ggf. vom Verfahren ausschließen.
Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sollen umgehend, jedoch spätestens bis 21.04.2016 an folgende eMail-Adresse gesendet werden: info@mayburg.de.
Auf die Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet (Hessische Ausschreibungsdatenbank) eingestellt.
Die Bieterfragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und konkretisieren diese gegebenenfalls.
Unterstützung des Auftraggebers:
Der Auftraggeber wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insbesondere bei der Prüfung und Wertung der Angebote von Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeitern dieser Beratungsunternehmen zugänglich gemacht.
Der Auftraggeber wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insbesondere bei der Prüfung und Wertung der Angebote von Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeitern dieser Beratungsunternehmen zugänglich gemacht.
Der Auftraggeber trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbständig und in alleiniger Verantwortung. Der externe Dienstleister schlägt insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen des Auftraggebers orientierter Weise vor und überprüft die vom Auftraggeber aufgestellten inhaltlichen Anforderungen insbesondere auf Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.).
Der Auftraggeber trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbständig und in alleiniger Verantwortung. Der externe Dienstleister schlägt insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen des Auftraggebers orientierter Weise vor und überprüft die vom Auftraggeber aufgestellten inhaltlichen Anforderungen insbesondere auf Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.).
Mit Abgabe eines Angebotes erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwort-schreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwort-schreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 061-103498 (2016-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Kelsterbach beabsichtigt die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) 20 für ihre Freiwillige Feuerwehr.
Das HLF 20 wird aus technischen und wirtschaftlichen in einem (1) Gesamtlos beschafft. Umfasst ist das das Fahrgestell und der Aufbau. Die (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung wurde bereits anderweitig in einem wettbewerblichen Verfahren beschafft und wird beigestellt.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_HLF-20“.
Die Stadt Kelsterbach beabsichtigt die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) 20 für ihre Freiwillige Feuerwehr.
Das HLF 20 wird aus technischen und wirtschaftlichen in einem (1) Gesamtlos beschafft. Umfasst ist das das Fahrgestell und der Aufbau. Die (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung wurde bereits anderweitig in einem wettbewerblichen Verfahren beschafft und wird beigestellt.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_HLF-20“.
Gesamtwert des Auftrags: 334460.75 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Bauleistung
Ort der Leistung
NUTS-Region: Groß-Gerau
🏙️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 451088969 📠
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 155-280092
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 061-103498
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen
Es fand ein Vergabeverfahren nach § 14 Abs. 3 Nr. 5 a.E. VgV statt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Beschafft wurde ein HLF 20.
Beschreibung der Optionen:
Eine ausführliche Darstellung findet sich in dem Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_HLF-20“ (--> optionale Leistungspositionen, zwingende und nicht zwingende).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bestimmt sich nach den Vergabeunterlagen, beim Auftraggeber bzw. beim Auftragnehmer.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-02 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Mayburg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, z. Hd. RA Günther Pinkenburg, LL.M., Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
Internetadresse: www.kelsterbach.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zu-schlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB in-formiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zu-schlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB in-formiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Entfällt
Postort: xxx
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 155-280092 (2016-08-08)