Beschaffung von Hosting-Dienstleistungen für das IT-Begleitsystem EurekaPlus

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Referat – IV C – Europäische Strukturfonds

Dem Land Berlin stehen mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) die 2 wichtigsten Strukturfonds der EU zur Förderung Berliner Projekte zur Verfügung. Die Firma www.ecg.eu GmbH (European Consulting Group), im Folgenden Ersteller genannt, hat für die Umsetzung der europäischen Strukturfondsförderung im Land Berlin das IT-gestützte, zentrale Begleitsystem EurekaPlus 2.0 (im Folgenden EurekaPlus genannt) zur Unterstützung der Durchführung, Begleitung und Bewertung der ESF- und EFRE-Förderung entwickelt.
Das Begleitsystem EurekaPlus 2.0 ist eine Webapplikation mit Zugriff auf ein Oracle Datenbanksystem, die einen gesicherten Zugriff der beteiligten Instanzen innerhalb und außerhalb der Berliner Verwaltung (Begünstigte, Zwischengeschaltete Stellen, Fachreferate, Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde sowie Prüfstellen der beteiligten Verwaltungen und Dienstleister) über das Internet ermöglicht.
Der Auftragnehmer stellt den Betrieb für das Fachverfahren EurekaPlus 2.0 sicher. Für diesen Betrieb müssen durch den Auftragnehmer alle notwendigen Hard- und Softwarekomponenten sowie alle Umgebungsanforderungen so bereitgestellt werden, dass ein gesicherter Betrieb durch den Auftragnehmer zugesichert werden kann. Die geforderte Infrastruktur der Hosting-Leistungen muss hochverfügbar ausgelegt sein und den Anforderungen an eine performante und sichere webbasierte Datenbank-Anwendung für eine Öffentliche Verwaltung genügen. Dazu zählen unter anderem ein Betrieb 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen in der Woche, Einsatz von Sicherheitssystemen wie Firewalls, regelmäßige Backups, unverzügliche Reaktion auf Sicherheitsvorfälle und eine Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für den Rechenzentrumsbetreiber (Auftragnehmer). Durch den Auftragnehmer sind dabei die mit dem Ersteller definierten Mindestanforderungen an Hard- und Softwarekomponenten gemäß Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen.
Über die Hosting-Leistungen hat der Auftragnehmer monatlich einen Bericht für den Auftraggeber zu erstellen. Aus dem Bericht soll ein Überblick über die bereitgestellte Hardware- und Softwareinfrastruktur, aufgetretene und bearbeitete Incidents sowie eventuell aufgetretene SLA-Überschreitungen hervorgehen.
Vor der Übernahme des Betriebes der Hosting-Leistungen hat der Auftragnehmer ein Projekt zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durchzuführen. Ziel dieses Projektes ist es, alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen auf Seiten des Auftragnehmers und des Auftraggebers so zu schaffen, dass der Betrieb von EurekaPlus 2.0 ab dem 1.11.2016 in hoher Qualität und unbehindert von mangelnden Abstimmungen bzw. fehlenden Voraussetzungen gesichert ist. Hierzu hat er das Fachverfahren entsprechend Vorgaben und Anleitungen zu installieren und die bis zu diesem Zeitpunkt beim Auftraggeber gespeicherten Daten zu übernehmen. Durch den Auftragnehmer sind die Infrastruktur und alle notwendigen und definierten IT-Systemkomponenten zum gesicherten Betrieb der Anwendung EurekaPlus 2.0 zum Zugriff und zur Nutzung durch berechtigte Anwender über definierte Schnittstellen bereitzustellen. Dieses Projekt endet mit der Erklärung der Betriebsbereitschaft.
Mit der Erklärung der Betriebsbereitschaft setzt der Auftragnehmer die definierten Betriebsleistungen (Service) um und hat einen unterbrechungsfreien Betrieb der Anwendung EurekaPlus 2.0 einschließlich aller damit verbundenen Komponenten innerhalb der geforderten Service Level Agreements zu gewährleisten. Innerhalb der Betriebsleistungen ist der Auftragnehmer zur Wiederherstellung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Begleitsystems Eurekaplus 2.0 über definierte Verfahren verantwortlich.
In der Servicepauschale für den Betrieb innerhalb der Mindest-Vertragslaufzeit sind die einmalig anfallenden Kosten für die Beschaffung von IT-Systemkomponenten zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind in allen Preispositionen für Servicepauschalen die Kosten für Support- und Wartungsleistungen sowie alle Kosten für den Betrieb (z.B. Energiekosten, Kühlkosten usw.) zu berücksichtigen. Das bezieht sich sowohl auf die spezifizierte exklusive und dediziert abgebildete Betriebsumgebung für den Auftraggeber als auch für die notwendigen Komponenten der Systemumgebung, die dem Auftraggeber nicht exklusiv zur Verfügung steht.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-14 Auftragsbekanntmachung
2016-08-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge