Dem Land Berlin stehen mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) die 2 wichtigsten Strukturfonds der EU zur Förderung Berliner Projekte zur Verfügung. Die Firma www.ecg.eu GmbH (European Consulting Group), im Folgenden Ersteller genannt, hat für die Umsetzung der europäischen Strukturfondsförderung im Land Berlin das IT-gestützte, zentrale Begleitsystem EurekaPlus 2.0 (im Folgenden EurekaPlus genannt) zur Unterstützung der Durchführung, Begleitung und Bewertung der ESF- und EFRE-Förderung entwickelt. Das Begleitsystem EurekaPlus 2.0 ist eine Webapplikation mit Zugriff auf ein Oracle Datenbanksystem, die einen gesicherten Zugriff der beteiligten Instanzen innerhalb und außerhalb der Berliner Verwaltung (Begünstigte, Zwischengeschaltete Stellen, Fachreferate, Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde sowie Prüfstellen der beteiligten Verwaltungen und Dienstleister) über das Internet ermöglicht. Der Auftragnehmer stellt den Betrieb für das Fachverfahren EurekaPlus 2.0 sicher. Für diesen Betrieb müssen durch den Auftragnehmer alle notwendigen Hard- und Softwarekomponenten sowie alle Umgebungsanforderungen so bereitgestellt werden, dass ein gesicherter Betrieb durch den Auftragnehmer zugesichert werden kann. Die geforderte Infrastruktur der Hosting-Leistungen muss hochverfügbar ausgelegt sein und den Anforderungen an eine performante und sichere webbasierte Datenbank-Anwendung für eine Öffentliche Verwaltung genügen. Dazu zählen unter anderem ein Betrieb 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen in der Woche, Einsatz von Sicherheitssystemen wie Firewalls, regelmäßige Backups, unverzügliche Reaktion auf Sicherheitsvorfälle und eine Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für den Rechenzentrumsbetreiber (Auftragnehmer). Durch den Auftragnehmer sind dabei die mit dem Ersteller definierten Mindestanforderungen an Hard- und Softwarekomponenten gemäß Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen. Über die Hosting-Leistungen hat der Auftragnehmer monatlich einen Bericht für den Auftraggeber zu erstellen. Aus dem Bericht soll ein Überblick über die bereitgestellte Hardware- und Softwareinfrastruktur, aufgetretene und bearbeitete Incidents sowie eventuell aufgetretene SLA-Überschreitungen hervorgehen. Vor der Übernahme des Betriebes der Hosting-Leistungen hat der Auftragnehmer ein Projekt zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durchzuführen. Ziel dieses Projektes ist es, alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen auf Seiten des Auftragnehmers und des Auftraggebers so zu schaffen, dass der Betrieb von EurekaPlus 2.0 ab dem 1.11.2016 in hoher Qualität und unbehindert von mangelnden Abstimmungen bzw. fehlenden Voraussetzungen gesichert ist. Hierzu hat er das Fachverfahren entsprechend Vorgaben und Anleitungen zu installieren und die bis zu diesem Zeitpunkt beim Auftraggeber gespeicherten Daten zu übernehmen. Durch den Auftragnehmer sind die Infrastruktur und alle notwendigen und definierten IT-Systemkomponenten zum gesicherten Betrieb der Anwendung EurekaPlus 2.0 zum Zugriff und zur Nutzung durch berechtigte Anwender über definierte Schnittstellen bereitzustellen. Dieses Projekt endet mit der Erklärung der Betriebsbereitschaft. Mit der Erklärung der Betriebsbereitschaft setzt der Auftragnehmer die definierten Betriebsleistungen (Service) um und hat einen unterbrechungsfreien Betrieb der Anwendung EurekaPlus 2.0 einschließlich aller damit verbundenen Komponenten innerhalb der geforderten Service Level Agreements zu gewährleisten. Innerhalb der Betriebsleistungen ist der Auftragnehmer zur Wiederherstellung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Begleitsystems Eurekaplus 2.0 über definierte Verfahren verantwortlich. In der Servicepauschale für den Betrieb innerhalb der Mindest-Vertragslaufzeit sind die einmalig anfallenden Kosten für die Beschaffung von IT-Systemkomponenten zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind in allen Preispositionen für Servicepauschalen die Kosten für Support- und Wartungsleistungen sowie alle Kosten für den Betrieb (z.B. Energiekosten, Kühlkosten usw.) zu berücksichtigen. Das bezieht sich sowohl auf die spezifizierte exklusive und dediziert abgebildete Betriebsumgebung für den Auftraggeber als auch für die notwendigen Komponenten der Systemumgebung, die dem Auftraggeber nicht exklusiv zur Verfügung steht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.5).Mindest-Vertragslaufzeit: 3,5 Monate Projekt zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft plus 4 Jahre Betrieb des Hostings; der Auftrag kann optional bis zu 2 mal verlängert werden: erstmals in 2020 bis zum 31.12.2023; erneut in 2023 bis maximal zum 30.6.2025. Darüber hinaus ist während der Gesamtlaufzeit die optionale Inanspruchnahme von Leistungen nach Bedarf und Aufwand innerhalb und außerhalb der Servicezeiten vorgesehen. Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Siehe II.1.5).Mindest-Vertragslaufzeit: 3,5 Monate Projekt zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft plus 4 Jahre Betrieb des Hostings; der Auftrag kann optional bis zu 2 mal verlängert werden: erstmals in 2020 bis zum 31.12.2023; erneut in 2023 bis maximal zum 30.6.2025. Darüber hinaus ist während der Gesamtlaufzeit die optionale Inanspruchnahme von Leistungen nach Bedarf und Aufwand innerhalb und außerhalb der Servicezeiten vorgesehen. Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Referat – IV C – Europäische Strukturfonds
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/🌏
E-Mail: ausschreibung_az.ivc@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 3090137520 📠
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die folgende URL zum Download bereitgestellt:
http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/de/bekanntmachungen/77196
Die interessierten Unternehmen sind aufgefordert, regelmäßig unter dem angegebenen Link zu prüfen, ob weitergehende Informationen oder Klarstellungen zu Bieterfragen bereitgestellt wurden.
Angebote können bis zum Ende der Angebotsfrist ausschließlich in Papierform eingereicht werden. Die elektronische Einreichung von Angeboten ist nicht möglich. Angebote müssen vollständig und verschlossen und als Angebot für die Ausschreibung gekennzeichnet sein. Sie müssen zusätzlich einen Datenträger enthalten,der die Angebotsunterlagen auch in elektronischer Form enthält.
Für Bieterererklärungen und Angebote sind die in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Formulare zu verwenden.
Die interessierten Unternehmen sind aufgefordert, regelmäßig unter dem angegebenen Link zu prüfen, ob weitergehende Informationen oder Klarstellungen zu Bieterfragen bereitgestellt wurden.
Angebote können bis zum Ende der Angebotsfrist ausschließlich in Papierform eingereicht werden. Die elektronische Einreichung von Angeboten ist nicht möglich. Angebote müssen vollständig und verschlossen und als Angebot für die Ausschreibung gekennzeichnet sein. Sie müssen zusätzlich einen Datenträger enthalten,der die Angebotsunterlagen auch in elektronischer Form enthält.
Für Bieterererklärungen und Angebote sind die in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Formulare zu verwenden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem Land Berlin stehen mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) die 2 wichtigsten Strukturfonds der EU zur Förderung Berliner Projekte zur Verfügung. Die Firma www.ecg.eu GmbH (European Consulting Group), im Folgenden Ersteller genannt, hat für die Umsetzung der europäischen Strukturfondsförderung im Land Berlin das IT-gestützte, zentrale Begleitsystem EurekaPlus 2.0 (im Folgenden EurekaPlus genannt) zur Unterstützung der Durchführung, Begleitung und Bewertung der ESF- und EFRE-Förderung entwickelt.
Dem Land Berlin stehen mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) die 2 wichtigsten Strukturfonds der EU zur Förderung Berliner Projekte zur Verfügung. Die Firma www.ecg.eu GmbH (European Consulting Group), im Folgenden Ersteller genannt, hat für die Umsetzung der europäischen Strukturfondsförderung im Land Berlin das IT-gestützte, zentrale Begleitsystem EurekaPlus 2.0 (im Folgenden EurekaPlus genannt) zur Unterstützung der Durchführung, Begleitung und Bewertung der ESF- und EFRE-Förderung entwickelt.
Das Begleitsystem EurekaPlus 2.0 ist eine Webapplikation mit Zugriff auf ein Oracle Datenbanksystem, die einen gesicherten Zugriff der beteiligten Instanzen innerhalb und außerhalb der Berliner Verwaltung (Begünstigte, Zwischengeschaltete Stellen, Fachreferate, Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde sowie Prüfstellen der beteiligten Verwaltungen und Dienstleister) über das Internet ermöglicht.
Das Begleitsystem EurekaPlus 2.0 ist eine Webapplikation mit Zugriff auf ein Oracle Datenbanksystem, die einen gesicherten Zugriff der beteiligten Instanzen innerhalb und außerhalb der Berliner Verwaltung (Begünstigte, Zwischengeschaltete Stellen, Fachreferate, Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde sowie Prüfstellen der beteiligten Verwaltungen und Dienstleister) über das Internet ermöglicht.
Der Auftragnehmer stellt den Betrieb für das Fachverfahren EurekaPlus 2.0 sicher. Für diesen Betrieb müssen durch den Auftragnehmer alle notwendigen Hard- und Softwarekomponenten sowie alle Umgebungsanforderungen so bereitgestellt werden, dass ein gesicherter Betrieb durch den Auftragnehmer zugesichert werden kann. Die geforderte Infrastruktur der Hosting-Leistungen muss hochverfügbar ausgelegt sein und den Anforderungen an eine performante und sichere webbasierte Datenbank-Anwendung für eine Öffentliche Verwaltung genügen. Dazu zählen unter anderem ein Betrieb 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen in der Woche, Einsatz von Sicherheitssystemen wie Firewalls, regelmäßige Backups, unverzügliche Reaktion auf Sicherheitsvorfälle und eine Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für den Rechenzentrumsbetreiber (Auftragnehmer). Durch den Auftragnehmer sind dabei die mit dem Ersteller definierten Mindestanforderungen an Hard- und Softwarekomponenten gemäß Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer stellt den Betrieb für das Fachverfahren EurekaPlus 2.0 sicher. Für diesen Betrieb müssen durch den Auftragnehmer alle notwendigen Hard- und Softwarekomponenten sowie alle Umgebungsanforderungen so bereitgestellt werden, dass ein gesicherter Betrieb durch den Auftragnehmer zugesichert werden kann. Die geforderte Infrastruktur der Hosting-Leistungen muss hochverfügbar ausgelegt sein und den Anforderungen an eine performante und sichere webbasierte Datenbank-Anwendung für eine Öffentliche Verwaltung genügen. Dazu zählen unter anderem ein Betrieb 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen in der Woche, Einsatz von Sicherheitssystemen wie Firewalls, regelmäßige Backups, unverzügliche Reaktion auf Sicherheitsvorfälle und eine Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für den Rechenzentrumsbetreiber (Auftragnehmer). Durch den Auftragnehmer sind dabei die mit dem Ersteller definierten Mindestanforderungen an Hard- und Softwarekomponenten gemäß Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen.
Über die Hosting-Leistungen hat der Auftragnehmer monatlich einen Bericht für den Auftraggeber zu erstellen. Aus dem Bericht soll ein Überblick über die bereitgestellte Hardware- und Softwareinfrastruktur, aufgetretene und bearbeitete Incidents sowie eventuell aufgetretene SLA-Überschreitungen hervorgehen.
Über die Hosting-Leistungen hat der Auftragnehmer monatlich einen Bericht für den Auftraggeber zu erstellen. Aus dem Bericht soll ein Überblick über die bereitgestellte Hardware- und Softwareinfrastruktur, aufgetretene und bearbeitete Incidents sowie eventuell aufgetretene SLA-Überschreitungen hervorgehen.
Vor der Übernahme des Betriebes der Hosting-Leistungen hat der Auftragnehmer ein Projekt zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durchzuführen. Ziel dieses Projektes ist es, alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen auf Seiten des Auftragnehmers und des Auftraggebers so zu schaffen, dass der Betrieb von EurekaPlus 2.0 ab dem 1.11.2016 in hoher Qualität und unbehindert von mangelnden Abstimmungen bzw. fehlenden Voraussetzungen gesichert ist. Hierzu hat er das Fachverfahren entsprechend Vorgaben und Anleitungen zu installieren und die bis zu diesem Zeitpunkt beim Auftraggeber gespeicherten Daten zu übernehmen. Durch den Auftragnehmer sind die Infrastruktur und alle notwendigen und definierten IT-Systemkomponenten zum gesicherten Betrieb der Anwendung EurekaPlus 2.0 zum Zugriff und zur Nutzung durch berechtigte Anwender über definierte Schnittstellen bereitzustellen. Dieses Projekt endet mit der Erklärung der Betriebsbereitschaft.
Vor der Übernahme des Betriebes der Hosting-Leistungen hat der Auftragnehmer ein Projekt zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durchzuführen. Ziel dieses Projektes ist es, alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen auf Seiten des Auftragnehmers und des Auftraggebers so zu schaffen, dass der Betrieb von EurekaPlus 2.0 ab dem 1.11.2016 in hoher Qualität und unbehindert von mangelnden Abstimmungen bzw. fehlenden Voraussetzungen gesichert ist. Hierzu hat er das Fachverfahren entsprechend Vorgaben und Anleitungen zu installieren und die bis zu diesem Zeitpunkt beim Auftraggeber gespeicherten Daten zu übernehmen. Durch den Auftragnehmer sind die Infrastruktur und alle notwendigen und definierten IT-Systemkomponenten zum gesicherten Betrieb der Anwendung EurekaPlus 2.0 zum Zugriff und zur Nutzung durch berechtigte Anwender über definierte Schnittstellen bereitzustellen. Dieses Projekt endet mit der Erklärung der Betriebsbereitschaft.
Mit der Erklärung der Betriebsbereitschaft setzt der Auftragnehmer die definierten Betriebsleistungen (Service) um und hat einen unterbrechungsfreien Betrieb der Anwendung EurekaPlus 2.0 einschließlich aller damit verbundenen Komponenten innerhalb der geforderten Service Level Agreements zu gewährleisten. Innerhalb der Betriebsleistungen ist der Auftragnehmer zur Wiederherstellung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Begleitsystems Eurekaplus 2.0 über definierte Verfahren verantwortlich.
Mit der Erklärung der Betriebsbereitschaft setzt der Auftragnehmer die definierten Betriebsleistungen (Service) um und hat einen unterbrechungsfreien Betrieb der Anwendung EurekaPlus 2.0 einschließlich aller damit verbundenen Komponenten innerhalb der geforderten Service Level Agreements zu gewährleisten. Innerhalb der Betriebsleistungen ist der Auftragnehmer zur Wiederherstellung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Begleitsystems Eurekaplus 2.0 über definierte Verfahren verantwortlich.
In der Servicepauschale für den Betrieb innerhalb der Mindest-Vertragslaufzeit sind die einmalig anfallenden Kosten für die Beschaffung von IT-Systemkomponenten zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind in allen Preispositionen für Servicepauschalen die Kosten für Support- und Wartungsleistungen sowie alle Kosten für den Betrieb (z.B. Energiekosten, Kühlkosten usw.) zu berücksichtigen. Das bezieht sich sowohl auf die spezifizierte exklusive und dediziert abgebildete Betriebsumgebung für den Auftraggeber als auch für die notwendigen Komponenten der Systemumgebung, die dem Auftraggeber nicht exklusiv zur Verfügung steht.
In der Servicepauschale für den Betrieb innerhalb der Mindest-Vertragslaufzeit sind die einmalig anfallenden Kosten für die Beschaffung von IT-Systemkomponenten zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind in allen Preispositionen für Servicepauschalen die Kosten für Support- und Wartungsleistungen sowie alle Kosten für den Betrieb (z.B. Energiekosten, Kühlkosten usw.) zu berücksichtigen. Das bezieht sich sowohl auf die spezifizierte exklusive und dediziert abgebildete Betriebsumgebung für den Auftraggeber als auch für die notwendigen Komponenten der Systemumgebung, die dem Auftraggeber nicht exklusiv zur Verfügung steht.
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.5).
Mindest-Vertragslaufzeit: 3,5 Monate Projekt zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft plus 4 Jahre Betrieb des Hostings; der Auftrag kann optional bis zu 2 mal verlängert werden: erstmals in 2020 bis zum 31.12.2023; erneut in 2023 bis maximal zum 30.6.2025. Darüber hinaus ist während der Gesamtlaufzeit die optionale Inanspruchnahme von Leistungen nach Bedarf und Aufwand innerhalb und außerhalb der Servicezeiten vorgesehen. Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Mindest-Vertragslaufzeit: 3,5 Monate Projekt zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft plus 4 Jahre Betrieb des Hostings; der Auftrag kann optional bis zu 2 mal verlängert werden: erstmals in 2020 bis zum 31.12.2023; erneut in 2023 bis maximal zum 30.6.2025. Darüber hinaus ist während der Gesamtlaufzeit die optionale Inanspruchnahme von Leistungen nach Bedarf und Aufwand innerhalb und außerhalb der Servicezeiten vorgesehen. Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Optionen:
Leistungen nach Bedarf und Aufwand, 2 Optionen zur Verlängerung des Vertrages bis maximal zum 30.6.2025, für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: Az.ivc
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Operationelles Programm des Landes Berlin für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2014-2020, CCI-Nr.: 2014DE16RFOP003; Operationelles Programm des Landes Berlin für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014-2020, CCI-Nr.: 2014DE05SFOP005.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms
Operationelles Programm des Landes Berlin für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2014-2020, CCI-Nr.: 2014DE16RFOP003; Operationelles Programm des Landes Berlin für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014-2020, CCI-Nr.: 2014DE05SFOP005.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis der Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt durch Eigenerklärungen, der Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit erfolgt durch Eigenerklärungen und Referenzen. Die geforderten Nachweise und Kriterien sind Ausschlusskriterien.
Der Nachweis der Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt durch Eigenerklärungen, der Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit erfolgt durch Eigenerklärungen und Referenzen. Die geforderten Nachweise und Kriterien sind Ausschlusskriterien.
Im Einzelnen werden die folgenden Erklärungen und Nachweise gefordert:
Darstellung Firmenprofil:
— Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen dar und machen mindestens Angaben zu nachfolgenden Punkten:
— Firmenname mit Rechtsform, ggf. Hauptniederlassung;
— Sitz des Unternehmens;
— Gesellschafter;
— Mitglieder der Geschäftsführung;
— Verbindung mit anderen Unternehmen;
— Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Umsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand „Hosting-Leistungen“ der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre.
Eine unvollständige oder nicht erbrachte Unternehmensdarstellung führt zwingend zum Ausschluss des
Angebotes.
Eigenerklärung Bieterkonstellation:
— Die Bieterkonstellation ist darzustellen. Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, ist darzustellen, welches Unternehmen die Bietergemeinschaft bevollmächtigt vertritt, welche Unternehmen an der Bieter-bzw. Bewerbergemeinschaft beteiligt sind und welcher Vorgesehene Leistungsbereich durch welches Unternehmen der Bietergemeinschaft wahrgenommen wird. Bei der beabsichtigten Beauftragung von Unterauftragnehmern sind diese zu benennen.
— Die Bieterkonstellation ist darzustellen. Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, ist darzustellen, welches Unternehmen die Bietergemeinschaft bevollmächtigt vertritt, welche Unternehmen an der Bieter-bzw. Bewerbergemeinschaft beteiligt sind und welcher Vorgesehene Leistungsbereich durch welches Unternehmen der Bietergemeinschaft wahrgenommen wird. Bei der beabsichtigten Beauftragung von Unterauftragnehmern sind diese zu benennen.
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und zu Ausschlussgründen:
Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
h) § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR in den letzten 2 Jahren belegt worden ist.
h) § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR in den letzten 2 Jahren belegt worden ist.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) die sich in Liquidation befinden,
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e) die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Hiermit erkläre/n ich/wir, dass ich/wir die Ausschlussgründe zur Kenntnis genommen habe/n, diese bei mir/uns nicht vorliegen und ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen.
Diese Erklärung ist sowohl vom Hauptunternehmer als auch von allen Nachunternehmern und allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben.
— sein Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden.
— sein Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzl. vorgeschrieben ist.
— eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
— die für die Ausführung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert bzw. qualifiziert sind.
— er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist und ermächtigt den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. legt diese auf Verlangen des Auftraggebers vor.
— er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist und ermächtigt den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. legt diese auf Verlangen des Auftraggebers vor.
— er seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Beiträge zu den Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften nachgekommen ist und auch weiterhin nachkommt.
— er in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist und ihm kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist.
— er in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist und ihm kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist.
— ihm nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
— er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
— zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhält,
— er die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhält,
— er die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält.
Der Auftragnehmer erklärt sein Einverständnis, dass der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten:
— die Namen der für die Auftragserfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer,
— die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden,
— die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Löhne und Gehälter – auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen – mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Löhne und Gehälter – auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen – mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. Mindestlohngesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt.
Der Auftragnehmer ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung seinen Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und sein Unternehmen für die Dauer von 6 Monaten bis zu 3 Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
Der Auftragnehmer ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung seinen Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und sein Unternehmen für die Dauer von 6 Monaten bis zu 3 Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und SV-Beiträgen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
— seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (A-EntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten,
— seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (A-EntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten,
— seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen,
— die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht,
— die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht,
— sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder von einem Nachauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen,
— sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder von einem Nachauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen,
— sicherzustellen, dass die beauftragten Nachauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o.a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.
— sicherzustellen, dass die beauftragten Nachauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o.a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o. a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o. a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o. a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o. a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o. a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
Eine wissentlich falsche Erklärung kann den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben und mein/unser Unternehmen kann bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Eigenerklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung des Landes Berlin und von § 13 Absatz 1 LGG (Landesgleichstellungsgesetz des Landes Berlin):
Für den Auftrag gelten die Bestimmungen von § 13 Absatz 1 Landesgleichstellungsgestez des Landes Berlin in Verbindung mit § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung des Landes Berlin. Das Formular „Eigenerklärung Frauenförderverordnung (FFV)“ ist ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben dem Angebot als Anlage beizufügen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Das Formblatt ist von jedem benannten Unternehmen auszufüllen.
Für den Auftrag gelten die Bestimmungen von § 13 Absatz 1 Landesgleichstellungsgestez des Landes Berlin in Verbindung mit § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung des Landes Berlin. Das Formular „Eigenerklärung Frauenförderverordnung (FFV)“ ist ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben dem Angebot als Anlage beizufügen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Das Formblatt ist von jedem benannten Unternehmen auszufüllen.
Eine fehlende Erklärung kann zum Ausschluss des Angebots führen.
Sind im Unternehmen in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen) beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten), verpflichtet sich das bietende Unternehmen dazu, während der Durchführung des Auftrags Maßnahmen gemäß § 2 FFV durchzuführen oder einzuleiten.
Sind im Unternehmen in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen) beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten), verpflichtet sich das bietende Unternehmen dazu, während der Durchführung des Auftrags Maßnahmen gemäß § 2 FFV durchzuführen oder einzuleiten.
Der/ die Bieter erkläre(n) sich darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstanden:
1. Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
2. Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe des § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet.
2. Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe des § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet.
3. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
Als Mindestanforderung muss der Bieter eine Eigenerklärung über eine Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, dem Angebot beifügen.
Als Mindestanforderung muss der Bieter eine Eigenerklärung über eine Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, dem Angebot beifügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Qualitätssicherung.
Mindeststandards:
Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein mittlerer Jahresumsatz…
… (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR.
… (netto), bezogen auf den Auftragsgegenstand „Hosting-Leistungen“, des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR. Die Prüfung erfolgt gemäß dem Kriterium „Darstellung Firmenprofil“.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Qualitätssicherung.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung wird eine nachprüfbare Referenz gefordert, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
— Leistungen: Bereitstellung der Infrastruktur zum Hosting, Hosting einer Anwendung, Service Desk, Wartung, Change Management, Update Management;
— Laufzeit des Projektes zur Herstellung der Betriebsbereitschaft: >= 2 Monate;
— Laufzeit des Hostingvertrages: >= 4 Jahre;
— Auftragssumme der ausgeschriebenen und beauftragten Leistungen: >= 60 000 EUR netto je Jahr.
— Leistungen: Beistellung eines auf Oracle basierenden Fachverfahrens, Implementierung, Migration vorhandener Datenstrukturen und Hosting;
— Auftraggeber: öffentliche Verwaltung des öffentlichen Rechts.
— Leistungen: Installation und Pflege einer Fachanwendung auf der Basis vom Auftraggeber beigestellter Skripte in einer Betriebsumgebung;
— Auftragszeitpunkt: >= 2012;
Alle notwendigen Personalressourcen sowie notwendige technische Ausstattungen sind durch den Auftragnehmer zu stellen.
Der Bieter bzw. Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass auch bei einem Ausfall eines Projektmitarbeiters des Auftragnehmers das Projekt kontinuierlich, das heißt, ohne zeitliche Unterbrechung und ohne Verzögerungen im Projektablauf fortgeführt wird.
Mindestanforderung ist eine Partnerautorisierung des Herstellers Oracle mit Status Gold Partner.
Projektteam, welches vorgesehen und in der Lage ist, das Projekt ordnungsgemäß zu realisieren. Legen Sie zu jedem der Projektmitglieder ein Mitarbeiterprofil bei, aus dem die notwendigen praktischen Erfahrungen (d. h. mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare nachprüfbare Referenzen mit Nennung: eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, Tel.-Nr. des Ansprechpartners sowie die wichtigsten Eckpunkte des Referenzprojektes) und notwendigen Kenntnisse (Schulungen, Zertifikate, Fortbildungen oder Know-how-Transfer) zu den Themen:
Projektteam, welches vorgesehen und in der Lage ist, das Projekt ordnungsgemäß zu realisieren. Legen Sie zu jedem der Projektmitglieder ein Mitarbeiterprofil bei, aus dem die notwendigen praktischen Erfahrungen (d. h. mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare nachprüfbare Referenzen mit Nennung: eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, Tel.-Nr. des Ansprechpartners sowie die wichtigsten Eckpunkte des Referenzprojektes) und notwendigen Kenntnisse (Schulungen, Zertifikate, Fortbildungen oder Know-how-Transfer) zu den Themen:
— Projektleitung;
— Konzepterstellung zum Systemaufbau und ITIL-konformen IT-Service-Management;
— Oracle Datenbanken;
— Betriebssystem Kenntnisse;
— Etablieren von Service Prozessen für den Betrieb eines Anwendungssystems;
— ITIL Kenntnisse
hervorgehen.
Mindestens einen qualifizierten Mitarbeiter des Projektteams, der in der Lage ist, die Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung ordnungsgemäß zu erbringen zum Fachthema:
Der benannte Mitarbeiter muss über eine ITIL-Zertifizierung sowie Zertifizierung einer anerkannten Projektmanagementmethode gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle verfügen.
— Aufnahme, Bewertung der bestehenden Ausgangssituation;
— Konzepterstellung zum Systemaufbau einer webbasierten Oracle-Datenbank-Anwendung;
— Konzepterstellung für ein ITIL-konformes IT-Service-Management für ein gehostetes Fachverfahren.
Der benannte Mitarbeiter muss über eine ITIL-Zertifizierung verfügen.
— Oracle Real Application Cluster;
— Migration, Bereitstellung und Konfiguration von Oracle-Datenbanken in einer RAC-Umgebung.
Der benannte Mitarbeiter muss über eine Zertifizierung mindestens als Oracle Database Administrator Certified Associate für die Version 11g bzw. 12c verfügen.
— Etablieren von Service Prozessen für den Betrieb eines Anwendungssystems.
Der benannte Mitarbeiter muss mindestens über eine ITIL-Zertifizierung gemäß ITIL-Expert-Level verfügen.
Verantwortlichen für den Betrieb des Begleitsystems, welche vorgesehen und in der Lage sind, den Betrieb des Begleitsystems ordnungsgemäß zu realisieren zu den Themen:
— Service Management;
— Change Management;
— Deployment Management;
— Release Management;
— Service Desk;
— ITIL Kenntnisse.
Als Mindestanforderung setzt der Bieter (Rechenzentrumsbetreiber) ein Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz ein, welches den Mindestanforderungen der Norm entspricht und gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde.
Als Mindestanforderung setzt der Bieter (Rechenzentrumsbetreiber) ein Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz ein, welches den Mindestanforderungen der Norm entspricht und gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde.
Zur Qualitätssicherung muss der Auftragnehmer bereits in anderen Kundensituationen ein Ticketsystem mit folgenden Mindestanforderungen einsetzen:
— Zugriff für Auftraggeber, Ersteller und Auftragnehmer;
— Sicht auf aktuelle und auf abgeschlossene Tickets;
— Exportfunktion für ausgewählte oder sämtliche Tickets.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen VOL/B und den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-30 📅
Öffnungsort: Beim Auftraggeber.
Ort des Eröffnungstermins: Beim Auftraggeber.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-07-15 📅
Datum des Endes: 2020-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Az.ivc
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die folgende URL zum Download bereitgestellt:
Die interessierten Unternehmen sind aufgefordert, regelmäßig unter dem angegebenen Link zu prüfen, ob weitergehende Informationen oder Klarstellungen zu Bieterfragen bereitgestellt wurden.
Angebote können bis zum Ende der Angebotsfrist ausschließlich in Papierform eingereicht werden. Die elektronische Einreichung von Angeboten ist nicht möglich. Angebote müssen vollständig und verschlossen und als Angebot für die Ausschreibung gekennzeichnet sein. Sie müssen zusätzlich einen Datenträger enthalten,der die Angebotsunterlagen auch in elektronischer Form enthält.
Angebote können bis zum Ende der Angebotsfrist ausschließlich in Papierform eingereicht werden. Die elektronische Einreichung von Angeboten ist nicht möglich. Angebote müssen vollständig und verschlossen und als Angebot für die Ausschreibung gekennzeichnet sein. Sie müssen zusätzlich einen Datenträger enthalten,der die Angebotsunterlagen auch in elektronischer Form enthält.
Für Bieterererklärungen und Angebote sind die in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Formulare zu verwenden.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 075-131882 (2016-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 918 185,83 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Anbgebots erfolgte unter Zugrundelegung der Leistungspunkte nach der Einfachen Richtwertmethode: Leistungspunkte geteilt durch Nettopreis = Quotient *100.000 ergibt Kennzahl Z; der Zuschlag erging an das Angebot mit der besten Kennzahl. Die Zuschlagskriterien und die Bewertungsmethode wurden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe und der Bietererklärung Leistung der Ausschreibung aufgeführt.
Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Anbgebots erfolgte unter Zugrundelegung der Leistungspunkte nach der Einfachen Richtwertmethode: Leistungspunkte geteilt durch Nettopreis = Quotient *100.000 ergibt Kennzahl Z; der Zuschlag erging an das Angebot mit der besten Kennzahl. Die Zuschlagskriterien und die Bewertungsmethode wurden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe und der Bietererklärung Leistung der Ausschreibung aufgeführt.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität Lösungsansätze (Berechnung siehe Abschnitt VI.2)) (400)
2. Übergreifende Anforderungen an die Betriebsumgebung (200)
3. Schutzbedarf und Servicelevel (200)
4. Service- und Wartungsanforderungen (200)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-30 📅
Name: Babiel GmbH
Postanschrift: Erkrather Straße 224 a
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@babiel.com📧
Internetadresse: https://www.babiel.com/🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Frank Bernatzki – IV C 13; Ellen Wadewitz – IV C 2
Quelle: OJS 2016/S 150-272313 (2016-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Hosting-Dienstleistungen für das IT-Begleitsystem EurekaPlus
Kurze Beschreibung:
Das Begleitsystem EurekaPlus 2.0 ist eine Webapplikation mit Zugriff auf ein Oracle Datenbanksystem, die einen gesicherten Zugriff der beteiligten Instanzen innerhalb und außerhalb der Berliner Verwaltung (Begünstigte, Zwischengeschaltete Stellen, Fachreferate, Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde sowie Prüfstellen der beteiligten Verwaltungen und Dienstleister) über das Internet ermöglicht. Der Auftragnehmer stellt den Betrieb für das Fachverfahren EurekaPlus 2.0 sicher. Für diesen Betrieb müssen durch den Auftragnehmer alle notwendigen Hard- und Softwarekomponenten sowie alle Umgebungsanforderungen so bereitgestellt werden, dass ein gesicherter Betrieb durch den Auftragnehmer zugesichert werden kann. Die geforderte Infrastruktur der Hosting-Leistungen muss hochverfügbar ausgelegt sein und den Anforderungen an eine performante und sichere webbasierte Datenbankanwendung für eine Öffentliche Verwaltung genügen.
Das Begleitsystem EurekaPlus 2.0 ist eine Webapplikation mit Zugriff auf ein Oracle Datenbanksystem, die einen gesicherten Zugriff der beteiligten Instanzen innerhalb und außerhalb der Berliner Verwaltung (Begünstigte, Zwischengeschaltete Stellen, Fachreferate, Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde sowie Prüfstellen der beteiligten Verwaltungen und Dienstleister) über das Internet ermöglicht. Der Auftragnehmer stellt den Betrieb für das Fachverfahren EurekaPlus 2.0 sicher. Für diesen Betrieb müssen durch den Auftragnehmer alle notwendigen Hard- und Softwarekomponenten sowie alle Umgebungsanforderungen so bereitgestellt werden, dass ein gesicherter Betrieb durch den Auftragnehmer zugesichert werden kann. Die geforderte Infrastruktur der Hosting-Leistungen muss hochverfügbar ausgelegt sein und den Anforderungen an eine performante und sichere webbasierte Datenbankanwendung für eine Öffentliche Verwaltung genügen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 2 452 257 EUR 💰
Kennung der EU-Mittel: Operationelles Programm des Landes Berlin für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2014-2020, CCI-Nr.: 2014DE16RFOP003; Operationelles Programm des Landes Berlin für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014-2020, CCI-Nr.: 2014DE05SFOP005.
Beschreibung
Interne Kennung: Beschaffung von Hosting-Dienstleistungen für das IT-Begleitsystem EurekaPlus.
Titel: Beschaffung von Hosting-Dienstleistungen für das IT-Begleitsystem EurekaPlus.
Beschreibung der Beschaffung:
Das Begleitsystem EurekaPlus 2.0 ist eine Webapplikation mit Zugriff auf ein Oracle Datenbanksystem, die einen gesicherten Zugriff der beteiligten Instanzen innerhalb und außerhalb der Berliner Verwaltung (Begünstigte, Zwischengeschaltete Stellen, Fachreferate, Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde sowie Prüfstellen der beteiligten Verwaltungen und Dienstleister) über das Internet ermöglicht. Der Auftragnehmer stellt den Betrieb für das Fachverfahren EurekaPlus 2.0 sicher. Für diesen Betrieb müssen durch den Auftragnehmer alle notwendigen Hard- und Softwarekomponenten sowie alle Umgebungsanforderungen so bereitgestellt werden, dass ein gesicherter Betrieb durch den Auftragnehmer zugesichert werden kann. Die geforderte Infrastruktur der Hosting-Leistungen muss hochverfügbar ausgelegt sein und den Anforderungen an eine performante und sichere webbasierte Datenbank-Anwendung für eineÖffentliche Verwaltung genügen.
Das Begleitsystem EurekaPlus 2.0 ist eine Webapplikation mit Zugriff auf ein Oracle Datenbanksystem, die einen gesicherten Zugriff der beteiligten Instanzen innerhalb und außerhalb der Berliner Verwaltung (Begünstigte, Zwischengeschaltete Stellen, Fachreferate, Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde sowie Prüfstellen der beteiligten Verwaltungen und Dienstleister) über das Internet ermöglicht. Der Auftragnehmer stellt den Betrieb für das Fachverfahren EurekaPlus 2.0 sicher. Für diesen Betrieb müssen durch den Auftragnehmer alle notwendigen Hard- und Softwarekomponenten sowie alle Umgebungsanforderungen so bereitgestellt werden, dass ein gesicherter Betrieb durch den Auftragnehmer zugesichert werden kann. Die geforderte Infrastruktur der Hosting-Leistungen muss hochverfügbar ausgelegt sein und den Anforderungen an eine performante und sichere webbasierte Datenbank-Anwendung für eineÖffentliche Verwaltung genügen.
Land: Deutschland 🇩🇪 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-30 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 452 257 EUR 💰
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Babiel GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Babiel GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 12 71 34 366
Postanschrift: Erkrather Straße 224 a
Postleitzahl: 40233
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@babiel.com📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.babiel.com/🌏
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Nationale Registrierungsnummer: 11-1301330000-73
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zentralevergabestelle@senweb.berlin.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.berlin.de/sen/web/🌏
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-30+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Link zur ursprünglichen Bekanntmachung vergebener Aufträge: https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/272313-2016
In Punkt II.2.1 der Auftragsbekanntmachung Nr. 2016/S 075-131882 war eine maximale Vertragsdauer des Hostingbetriebs bis zum 30.06.2025 vorgesehen. Abweichend davon muss der Hostingbetrieb ein weiteres Jahr bis zum 30.06.2026 aufrecht erhalten werden.
Die Änderung erfolgt nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB und ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nicht.
Die Verlängerung wurde aufgrund unvorhersehbarer Prüfungsaktivitäten externer Prüfstellen erforderlich, die zu einer zeitlichen Verschiebung des ursprünglich geplanten Programmabschlusses führen.
In Punkt II.2.1 der Auftragsbekanntmachung Nr. 2016/S 075-131882 war eine maximale Vertragsdauer des Hostingbetriebs bis zum 30.06.2025 vorgesehen. Abweichend davon muss der Hostingbetrieb ein weiteres Jahr bis zum 30.06.2026 aufrecht erhalten werden.
Die Änderung erfolgt nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB und ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nicht.
Die Verlängerung wurde aufgrund unvorhersehbarer Prüfungsaktivitäten externer Prüfstellen erforderlich, die zu einer zeitlichen Verschiebung des ursprünglich geplanten Programmabschlusses führen.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text:
Die zusätzliche Leistung umfasst die den Hostingbetrieb vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2026 für das EFRE-IT-Begleitsystem.
Neuer Gesamtauftragswert: 2.565.030,28 € ohne Umsatzsteuer